Ab dem 6. Juli 2022 müssen neue Autos mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Unter anderem ist ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), vorgeschrieben. Dieser warnt den Fahrer beim Überschreiten des aktuellen Tempolimits.
In der Regel dürfte dazu die Daten der kamerabasierten Verkehrszeichenerkennung genutzt werden. Zu den weiteren obligatorischen Helfern zählen ein Notbremsenassistent und ein Notfall-Spurhalteassistent.
Zur Pflicht werden des Weiteren der Einbau eines Unfalldatenspeichers (Black Box) und eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre.
Darüber hinaus ist der Abbiegeassistent für alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen - also hauptsächlich Transporter und LKW - ab 2022 vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Vorerst gilt die Regelung für neue Fahrzeugtypen, ab 2024 für alle Neufahrzeuge.