Motorradfahren im Stau: Was ist erlaubt?

Motorrad im Stau

Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen – sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren.
Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein. Was ist erlaubt, was verboten und wo drohen Bußgelder?

Motorrad im Stau

Motorrad im Stau

Wenn Motorradfahrer in einen Stau geraten, liegt es nahe, sich zwischen den stehenden Autos hindurchzuschlängeln – etwa auf dem Seitenstreifen, zwischen den Fahrspuren oder ganz links an der Leitplanke entlang. Viele Autofahrer machen in solchen Situationen sogar Platz, entweder aus Rücksicht oder um eine Rettungsgasse  zu bilden. Für Motorradfahrer entsteht dabei oft der Eindruck, diese Lücke nutzen zu dürfen.

In Deutschland ist das sogenannte Filtering (langsames Fahren zwischen stehenden Fahrzeugen) oder Lane Splitting (Fahren zwischen langsam fahrenden Fahrzeugen) jedoch nicht erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht weder für stockenden noch für stehenden Verkehr eine Ausnahme für Motorräder vor. Wer sich zwischen den Fahrspuren hindurchschlängelt oder den Seitenstreifen nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgeld und Punkte.

Seitenstreifen: Fahren nein, Halten nur im Notfall

Seitenstreifen: Fahren nein, Halten nur im Notfall

Wenn der Verkehr steht, erscheint der Seitenstreifen für viele Motorradfahrer als praktische Alternative. Tatsächlich ist das Halten dort nur in einem konkreten Notfall erlaubt, etwa bei Kreislaufproblemen, Übelkeit oder einem drohenden Hitzschlag. Voraussetzung ist eine akute Gefahr für Leib oder Leben. Ein reines Bedürfnis nach Abkühlung oder Komfort rechtfertigt das Abstellen nicht.

Das bloße Befahren des Seitenstreifens, um den Stau zu umfahren, bleibt auch in solchen Situationen verboten. Der Seitenstreifen ist ausschließlich für Rettungskräfte, Pannenhilfe und Gefahrensituationen vorgesehen.

Bei einem Verstoß drohen mindestens 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wird ein Rettungsfahrzeug behindert oder andere gefährdet, können bis zu 320 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot folgen.

Zwischen den Spuren: Durchfahren verboten

Zwischen den Spuren: Durchfahren verboten

Viele Motorradfahrer nutzen im Stau die Lücken zwischen den Fahrstreifen in der Hoffnung, schneller voranzukommen. Doch das ist laut StVO nicht erlaubt. Wer sich zwischen den Spuren hindurchschlängelt, verstößt gegen die Spurbindung (§ 7 StVO) und begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit – auch bei Schrittgeschwindigkeit. 

In der Praxis bilden Autofahrer häufig eine Gasse in der Mitte – ob zur Bildung einer Rettungsgasse oder aus Rücksichtnahme. Doch selbst wenn diese Lücke freiwillig entsteht, dürfen Motorradfahrer sie nicht nutzen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Rettungsgasse, also die Gasse zwischen linker Spur und allen anderen Spuren auf mehrspurigen Straßen, ist ausschließlich für Einsatzfahrzeuge vorgesehen.

Links vorbei: Nicht verboten, aber gefährlich

Links vorbei: Nicht verboten, aber gefährlich

Das Überholen auf der linken Seite – etwa zwischen der linken Spur und der Mittelleitplanke – ist grundsätzlich erlaubt, solange der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter auf beiden Seiten eingehalten wird.

In der Realität ist das selten gefahrlos möglich. Viele Autofahrer weichen weit nach links aus, um die Rettungsgasse zu bilden, rechnen nicht mit Verkehr von außen oder öffnen plötzlich die Tür. Kommt es dabei zu einem Unfall, kann dem Motorradfahrer eine Mitschuld zugesprochen werden.

Auch wenn das Linksüberholen rechtlich zulässig sein kann, bleibt es im Alltag ein riskantes Manöver.

Das Verbot bleibt

In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder – etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen – grundsätzlich nicht erlaubt

Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.

Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder, Punkte und im Ernstfall ein Fahrverbot.