Wenn der Verkehr steht, erscheint der Seitenstreifen für viele Motorradfahrer als praktische Alternative. Tatsächlich ist das Halten dort nur in einem konkreten Notfall erlaubt, etwa bei Kreislaufproblemen, Übelkeit oder einem drohenden Hitzschlag. Voraussetzung ist eine akute Gefahr für Leib oder Leben. Ein reines Bedürfnis nach Abkühlung oder Komfort rechtfertigt das Abstellen nicht.
Das bloße Befahren des Seitenstreifens, um den Stau zu umfahren, bleibt auch in solchen Situationen verboten. Der Seitenstreifen ist ausschließlich für Rettungskräfte, Pannenhilfe und Gefahrensituationen vorgesehen.
Bei einem Verstoß drohen mindestens 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wird ein Rettungsfahrzeug behindert oder andere gefährdet, können bis zu 320 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot folgen.