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Achtung "Spielstraße": Regeln, die Sie als Autofahrer beachten sollten!

Ein verkehrsberuhigter Bereich mit dem bekannten blauen Schild wird häufig als "Spielstraße" bezeichnet. In diesem Bereich geht es jedoch nicht so sehr ums Spielen, sondern um besonders umsichtiges Verhalten von Autofahrern, denn in den sogenannten Spielstraßen gelten Regeln.

In einem verkehrsberuhigten Bereich werden Fußgänger geschützt, daher gelten in diesen Zonen für Autofahrer besondere Verkehrsregeln.  Ein verkehrsberuhigter Bereich wird grundsätzlich mittels blauem Verkehrszeichen 325.1 (Nr. 12)  ausgewiesen und wird umgangssprachlich auch als "Spielstraße" bezeichnet.

Wir erklären Ihnen, welche der in den Spielstraßen geltenden Regeln besonders beachtet werden müssen.

    Wichtig zu wissen: Auch Radfahrer müssen sich im verkehrsberuhigten Bereich umsichtig verhalten – für sie gelten daher in einer Spielstraße die gleichen Regeln.

    Verkehrsberuhigter Bereich oder Spielstraße: Diese Regeln gelten

    Der verkehrsberuhigte Bereich erlaubt den Durchgangsverkehr. Autofahrer müssen hier aber besonders vorsichtig fahren, um das Unfallrisiko zu minimieren.

    Daher gelten in einer Spielstraße folgende Regeln:

    •  Fußgänger haben Vorrang
    •  Kinder dürfen die komplette Straße zum Spielen nutzen
    • Fußgänger dürfen die komplette Straße nutzen
    •  Es gilt rechts vor links

    Neben diesen in der Spielstraße herrschenden Regeln gelten im verkehrsberuhigten Bereich noch weitere Vorschriften.

    Rücksichtnahme auf Fußgänger: Spielstraßen und ihre Regeln

    Die in der Spielstraße geltenden Regeln sehen vor, dass Fußgänger gleichberechtigt mit Autofahrern am beruhigten Verkehr teilnehmen. Daher dürfen Autofahrer Fußgänger weder behindern noch gefährden. Wenn es die Situation erfordert, muss der Autofahrer seinen Pkw anhalten. Dies setzt natürlich voraus, dass der Fahrer die notwendige Rücksicht walten lässt.
    Übrigens ist die Höchstgeschwindigkeit in der verkehrsberuhigten Zone ebenfalls an den genannten Grundsätzen ausgerichtet. Sie darf höchstens Schrittgeschwindigkeit betragen. Hier liegen Sie nach der Rechtsprechung der Gerichte auf jeden Fall richtig, wenn Sie mit Ihrem Auto zwischen 4 und 7 km/h fahren.

    Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme heißt natürlich nicht, dass Fußgänger den Autoverkehr aufhalten dürfen. Auch sie müssen sich an die in der Spielstraße geltenden Regeln halten, um den Verkehr nicht grundlos zu blockieren oder Autofahrer unnötig zu schikanieren.

    Halten und Parken: Was darf ich in der Spielstraße?

    Im verkehrsberuhigten Bereich dürfen Autofahrer nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen parken. Allerdings ist es erlaubt, auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen zum Be- und Entladen zu halten. Ebenfalls ist in Spielstraßen das Halten zum Ein- und Aussteigen erlaubt.

    Zu beachten ist die Möglichkeit dass das Parken in Form von Parkausweisen beschränkt wird. Diese erhalten gewöhnlich die Bewohner des Bereichs. Autofahrer, die keinen Parkausweis besitzen, dürfen die so gekennzeichneten Flächen nicht zum Parken nutzen.

    Gelten in einer Spielstraße andere Vorfahrtsregeln?

    Im verkehrsberuhigten Bereich gilt grundsätzlich rechts vor links, es sei denn, eine Kreuzung ist anders beschildert. Dann gilt natürlich die Vorfahrtsregelung, die durch die Schilder vorgegeben wird.

    Achtung: Nach den in der Spielstraße geltenden Regeln haben bei der Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich alle anderen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt, selbst dann, wenn sie von rechts kommen und eigentlich rechts vor links gilt.

    ACV VorteilACV Mitgliedervorteil

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    Klugo ist ACV Partner

    Ob Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Ärger, weil Sie die Regeln im verkehrsberuhigten Bereich missachtet haben: Wir empfehlen eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Diese hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.

    ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.

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