Eine Rettungsgasse hilft Notarzt, Polizei und Feuerwehr in einem Stau, möglichst schnell zur Unfallstelle zu gelangen. Wir zeigen, wie Autofahrer die Rettungsgasse richtig bilden.
Eine Rettungsgasse hilft Notarzt, Polizei und Feuerwehr in einem Stau, möglichst schnell zur Unfallstelle zu gelangen. Wir zeigen, wie Autofahrer die Rettungsgasse richtig bilden.
Wenn es auf der Autobahn gekracht hat, können schnell lange Staus entstehen. Manchmal folgt sogar eine Vollsperrung, weil Trümmerteile und beschädigte Fahrzeuge die Durchfahrt verhindern. Wenn es dann noch zu Personenschäden gekommen ist, müssen nicht nur Polizei und Abschlepper schnell zur Unfallstelle gelangen, um den Stau wieder aufzulösen – sondern auch Rettungsfahrzeuge und der Notarzt.
Gerade nach schweren Unfällen entscheiden Sekunden über Leben und Tod. Grund genug, dass die Straßenverkehrsordnung allen Verkehrsteilnehmern in einem Stau vorschreibt, eine Rettungsgasse zu bilden, damit die Rettungsfahrzeuge gut durchkommen. Autofahrer sind jedoch oft unsicher, wie sie sich im Falle eines Staus richtig verhalten. Wir zeigen, wie Sie die Rettungsgasse korrekt bilden.
Autofahrer müssen eine eigene Spur für die Einsatzfahrzeuge bilden – und dies bereits bei zähflüssigem Verkehr und Schrittgeschwindigkeit.
Die Regelung ist dabei nicht kompliziert. Zwischen der ganz linken und allen übrigen Spuren muss eine Gasse für Rettungsfahrzeuge gebildet werden. Das bedeutet: Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren nach links, alle anderen Fahrzeuge weichen nach rechts aus. Dabei darf auch der Standstreifen benutzt werden – zumindest dürfte ein Ausweichen auf den Seitenstreifen keine juristischen Konsequenzen haben, wenn es dazu dient, den Platz für Rettungsfahrzeuge freizumachen.
So entsteht neben der ganz linken Spur eine breite Rettungsgasse, durch die die Einsatzfahrzeuge zum Unfallort gelangen können. Nach der Durchfahrt des ersten Einsatzfahrzeugs sollten Autofahrer die Rettungsgasse weiter freihalten. Danach können weitere Fahrzeuge folgen.
Nachdem es bei Unfällen vermehrt zu einer Blockade der Rettungsgasse durch Autofahrer kam, wurden die Straßenverkehrsordnung verschärft und der Bußgeldkatalog angepasst. Wer nun bei stockendem Verkehr oder Stau keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht nicht ungehindert vorbeilässt, dem droht ein Bußgeld von 200 Euro. In schweren Fällen können sogar bis 320 Euro und ein Monat Fahrverbot auf den Autofahrer zukommen.
Nicht nur um Strafen zu verhindern, sondern um Notarzt und Rettungsfahrzeuge nicht bei ihrer Arbeit zu behindern, sollten alle Verkehrsteilnehmer bei Stau verantwortungsbewusst handeln und die Rettungsgasse vorausschauend bilden. Und je schneller die Helfer vor Ort sind – desto schneller löst sich der Stau auch wieder auf.