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Verbandskasten im Auto - das sind Pflichten für Autofahrer

Ob bei einem Verkehrsunfall oder in einer sonstigen Notlage: Ein Verbandkasten kann im Notfall Gesundheit erhalten und Leben retten. Autofahrer sollten die Erste-Hilfe-Ausrüstung daher nicht vernachlässigen. 

Wer braucht einen Verbandskasten?

Die Erste-Hilfe-Ausrüstung muss in jedem Pkw mitgeführt werden. Gleiches gilt für Quads, LKWs und Busse. Busse mit mehr als 22 Plätzen müssen sogar 2 Kästen mitführen. Das alles schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen vor.

Keinen Verbandskasten benötigen die Fahrer motorisierter Zweiräder oder von Krankenfahrstühlen mit E-Antrieb. Ebenfalls nicht vorgeschrieben ist er für Arbeitsmaschinen und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.

Zum Aufbewahrungsort der Ausrüstung gibt es keine Vorschriften. Allerdings sollte das Material schnell griffbereit sein – und nicht etwa unter viel Gepäck begraben liegen.

Wer erstmals in ein bestimmtes Auto steigt, schaut am besten vor Fahrtantritt, wo der Kasten sich befindet. 

Was muss in den Verbandskasten?

Zum Inhalt des Verbandskastens gibt es genaue Vorschriften, zum Kasten selbst nicht. Zumindest in Pkw und beim Quad darf man das Erste-Hilfe-Material auch anders aufbewahren, Hauptsache das Behältnis ist staub- und wasserdicht. In der Regel dürfte der klassische Kasten oder das ebenso gebräuchliche „Kissen“ aber die beste Wahl sein.

Was reingehört, regelt ab Februar 2023 die neue DIN 13164:2022. Im Einzelnen führt sie folgenden Inhalt des Verbandskastens auf:

  • 2 medizinische Gesichtsmasken
  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K

Grundsätzlich ist die neue „DIN-Norm 13164“ zwar schon seit dem 1. Februar 2022 gültig, doch für Autofahrer gab es eine Übergangsfrist von einem Jahr. Verbandskästen nach alter Norm dürfen noch bis Ende Januar 2023 verkauft werden. Eine grundsätzliche Austauschpflicht für Autofahrer existiert bisher allerdings nicht

Neu auf der Pflichtliste finden sich – auch aufgrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemiezwei medizinische Gesichtsmasken. Im Gegenzug wurden ein kleineres Verbandtuch (1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm) und eines der zuvor zwei Dreiecktücher gestrichen. Eine Pflicht für Autofahrer, es aus dem Kasten zu entfernen, existiert aber nicht. 

Sollte Ihr Verbandskasten im Auto schon älter sein, aber nach DIN-Norm von 2014 noch Gültigkeit haben, müssen Sie ihn nicht zwingend durch einen brandneuen ersetzen. Sofern der Inhalt noch nicht abgelaufen ist, können Sie den Kasten weiterverwenden und einfach die fehlenden Materialien gemäß der aktuellen Norm ergänzen.

Abgelaufener Verbandskasten - welche Strafen drohen?

Ist kein Kasten vorhanden, der Inhalt nicht vollständig oder das Ablaufdatum erreicht, wird das bei der Hauptuntersuchung als geringer Mangel eingestuft. Bei einer Verkehrskontrolle droht darüber hinaus ein Verwarnungsgeld, das mit 10 Euro allerdings eher gering ist. Im Notfall Verbandkasten dabei zu haben und Erste Hilfe leisten zu können, kann aber Gold wert sein.

Die rund 10 Euro Investition lohnen sich also auf jeden Fall. Allerdings läuft der Inhalt nach vier Jahren ab. Mit dem Verfallsdatum soll sichergestellt werden, dass das eigentlich nicht verderbliche Verbandmaterial bei Benutzung noch auf jeden Fall steril ist. 

Wie setze ich den Verbandskasten richtig ein?

Grundlegende Techniken der Wundversorgung werden in Erste-Hilfe-Kursen vermittelt. Kleinere Verletzungen lassen sich aber auch mit ein wenig Alltagserfahrung und gesundem Menschenverstand leicht versorgen. Und auch wenn man sich nicht selbst traut, kann der Verbandkasten vielleicht einem anderen anwesenden Ersthelfer von Nutzen sein.

Darüber hinaus schützen Einmalhandschuhe und Gesichtsmasken auch, wenn man gar keine medizinische Hilfe im engeren Sinne leisten kann, aber bei anderen Hilfestellungen mit Blut in Berührung kommen kann. 

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