Wenn der Betrag gemeinsam mit möglichen Verfahrenskosten 70 Euro übersteigt, werden Strafzettel innerhalb der EU grenzüberschreitend vollstreckt. Dann müssen Sie auch bezahlen. Die 70-Euro-Grenze ist schnell erreicht, da Bußgelder in Europa zumeist höher ausfallen als in Deutschland. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Aufgrund eines bilateralen Abkommens kann hier bereits ab einer Bußgeldhöhe von 25 Euro vollstreckt werden.
Wenn der Verkehrssünder nicht bezahlt, übernimmt das Bundesamt für Justiz das Eintreiben des Bußgeldes. Dabei prüft das Bundesamt zunächst, ob die Vollstreckung zulässig ist – insbesondere, ob der Bescheid formell korrekt und für den Betroffenen verständlich ist. Seit Januar 2025 gilt eine neue EU-Richtlinie (2022/211), wonach Bußgeldbescheide in einer verständlichen Sprache – etwa Deutsch – zugestellt werden müssen. Erfolgt dies nicht, kann die Vollstreckung abgelehnt werden.
Zudem müssen Bescheide künftig in der Regel innerhalb von 11 Monaten nach dem Verstoß zugestellt werden, andernfalls sind sie in vielen Fällen nicht mehr vollstreckbar. Diese Regelung tritt spätestens im Juli 2027 in deutsches Recht ein.
Sie sollten Bußgeldbescheide, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, dennoch nicht grundsätzlich ignorieren – mit einigen Ländern bestehen Sonderabkommen, die Ausnahmen erlauben.