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In welchen Ländern ist die Grüne Karte Pflicht?

Bei Fahrten ins Ausland dient die Grüne Karte im Kraftverkehr als Versicherungsnachweis. So ist bei Unfällen eine einfache Schadenregulierung auch über die Ländergrenzen hinweg möglich. Lesen Sie hier mehr zur Grünen Karte.

Ob im Urlaub, auf einer Geschäftsreise oder während eines Kurztrips – Autounfälle passieren auch im Ausland. In diesem Fall ist es wichtig, als Kraftfahrzeughalter die Grüne Karte mit sich zu führen. Dabei handelt es sich um die internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr.

Sie ist Teil eines überwiegend europäischen Systems, das bei Autounfällen im Ausland die Schadenregulierung erleichtern soll. Die Grüne Karte ist zwar nicht in allen europäischen Ländern Pflicht, dient allerdings als Versicherungsnachweis und enthält alle wichtigen Daten für den Fahrzeughalter.

Wo ist die Grüne Karte Pflicht?

Das Grüne-Karte-System ist auf Europa und vier außereuropäische Länder begrenzt. Aktuell sind 46 Länder an diesem System beteiligt. Jeder Mitgliedsstaat muss eine funktionierende Versicherungswirtschaft vorweisen, um Schäden auch im Ausland regulieren zu können. In der EU ist die Grüne Karte als Einreisedokument inzwischen nicht mehr nötig. Hier reicht das Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine vorhandene Fahrzeugversicherung aus. Trotzdem kann die Versicherungskarte die Schadenabwicklung bei einem Unfall im Ausland erleichtern. In der EU stellt nur Italien eine Ausnahme dar, da Polizisten hier nach einem Schadenfall immer noch die Vorlage des Dokuments verlangen.

In den Balkanstaaten ist die Grüne Karte bei der Einreise jedoch Pflicht. Nur der Kosovo erkennt die Versicherungskarte nicht an. Stattdessen muss hier an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden. Auch bei Fahrten in die außereuropäischen Länder Iran, Israel, Marokko sowie Tunesien ist das Mitführen des Dokuments notwendig. Bevor Sie ins Ausland fahren, sollten Sie deswegen die Gültigkeit der Grünen Karte überprüfen.

Einheitliches System zur Schadenregulierung

Bis 1965 musste der Fahrzeughalter für jedes Reiseland einen eigenen Versicherungsnachweis mitführen. Erst durch die Einführung des Grüne-Karte-Abkommens gab es für die beteiligten Staaten eine praktische und einheitliche Lösung. Auf der Grünen Karte sind das Fahrzeug, der Fahrzeughalter und die Kfz-Versicherungsgesellschaft vermerkt. Außerdem gibt sie Auskunft über die Staaten, für die der Versicherer keinen Schutz gewährt.

In jedem Mitgliedsland gibt es ein nationales Grüne-Karte-Büro, das eine Unfallmeldung entgegennimmt und für die Bearbeitung zuständig ist. Damit der Fahrzeughalter auch hinter der ausländischen Grenze die richtige Anlaufstelle findet, enthält die Versicherungskarte die Adressen und Kontaktdaten aller Regulierungsbüros. In Deutschland ist das der Verein Deutsches Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) mit Sitz in Berlin. Dachorganisation aller nationalen Büros ist das Council of Bureaux in London. Dort werden die Regelungen des Grüne-Karte-Systems ständig weiterentwickelt.

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