Manche Grundlagen aus der Fahrschule werden mit der Zeit von vielen Autofahrern wieder vergessen. Die daraus entstandenen Fehleinschätzungen halten sich hartnäckig. Wir klären sieben weit verbreitete Rechtsirrtümer auf.
Manchmal können die verschiedenen Regeln im Straßenverkehr für Verkehrsteilnehmer zu einer Herausforderung werden. Vor allem dann, wenn man einem Rechtsirrtum aufsitzt und von falschen Tatsachen ausgeht.
Dann kann es zu einer bösen Überraschung kommen, wenn doch mal etwas passiert und rechtliche Konsequenzen drohen, mit denen man nicht gerechnet hätte. Wir haben deshalb sieben weit verbreitete Rechtsirrtümer unter die Lupe genommen und erklären, was in diesen Situationen rechtlich korrekt ist.
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Rechtsirrtum 7: "werktags" heißt Montag bis Freitag
In vielen Bereichen gilt ein Parkverbot über ein Zusatzschild nur werktags. Viele Autofahrer gehen davon aus, dass damit der Zeitraum von Montag bis Freitag gemeint ist – was rechtlich nicht richtig ist. Im Gegensatz zum Volksmund ist juristisch auch der Samstag ein Werktag. Für das Parkverbot heißt das: Auch samstags dürfen Sie Ihren Wagen hier nicht abstellen.
► Das Wichtigste auf einen Blick