Nackt, mit Maske oder in Flip-Flops: Was ist hinterm Steuer erlaubt?
Gesetzliche Vorschriften zum Schuhwerk beim Autofahren

Im deutschen Recht gibt es keine Vorschrift zum Tragen von geeignetem Schuhwerk beim Autofahren. Jeder darf selbst entscheiden, ob er Schlappen, Flip-Flops oder Pantoffeln trägt.
Eine Ausnahme gilt für Berufskraftfahrer wie Bus- oder Lkw-Fahrer: Sie sind laut § 44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 70) verpflichtet, feste und geschlossene Schuhe zu tragen.
Aber auch bei privaten Fahrten sollte das Schuhwerk so gewählt sein, dass es die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet und Unfälle verhindert. Kommt es aufgrund ungeeigneter Schuhe zu einem Unfall, kann dem Fahrer eine Mitschuld zugesprochen werden. Maßgeblich ist hier § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung, der besagt, dass sich jeder so zu verhalten hat, „dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“
Risiken und rechtliche Folgen beim Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk
Warum sollte man nicht mit Schlappen Auto fahren?
Sommerschuhe wie Schlappen, Adiletten oder Flip-Flops bieten schlechteren Halt als festes Schuhwerk. Die Gefahr, vom Brems- oder Gaspedal abzurutschen oder hängen zu bleiben, ist groß. Beim Tragen von Schlappen fehlt zudem das gewohnte Gefühl für Gas, Bremse und Kupplung, wodurch das Bedienen der Pedale weniger präzise erfolgt. In Gefahrensituationen können entscheidende Sekunden verloren gehen.
Sind High Heels beim Autofahren erlaubt?
Auch das Tragen von High Heels ist erlaubt, erhöht jedoch das Risiko. Die langen Absätze können sich verkeilen, was rechtzeitiges Bremsen oder Gasgeben erschwert. Ein Bußgeld gibt es nicht, vor Gericht kann es aber zu einer Teilschuld kommen.
Was gilt bei Barfußfahren?
Barfuß fehlt nicht nur der nötige Halt, sondern auch der Druck, um im Ernstfall eine Vollbremsung effektiv durchzuführen. Schwitzt man zusätzlich in den Sommermonaten, steigt die Gefahr, von den Pedalen abzurutschen.
Anforderungen an geeignetes Schuhwerk
Damit der Fahrer jederzeit Kontrolle über das Fahrzeug behält, sollte das Schuhwerk folgende Kriterien erfüllen:
- Es rutscht nicht von den Pedalen ab.
- Der Kraftschluss zwischen Fuß und Pedal ist durchgehend gegeben.
- Die Sohlen bieten ausreichend Gefühl beim Bedienen der Pedale.
- Die Schuhe sind nicht zu breit, um versehentlich zwei Pedale gleichzeitig zu berühren.
Was droht bei fehlendem oder falschem Schuhwerk?

Verursacht der Fahrer durch ungeeignetes Schuhwerk einen Unfall, kann das Gericht eine Pflichtverletzung hinsichtlich der Verkehrssicherheit anerkennen. Dem Fahrer drohen ein Bußgeld und zivilrechtliche Mithaftung.
Eine strafrechtliche Verfolgung ist ebenfalls möglich, jedoch selten und nur bei grob verkehrswidrigem Verhalten, durch das andere gefährdet werden. Im Rechtsstreit muss der Unfallgegner beweisen, dass der Unfall durch das Tragen von beispielsweise High Heels verursacht wurde. Die Beweisführung ist in der Praxis jedoch schwierig.
Nackt oder freizügig Autofahren

Männer und Frauen dürfen grundsätzlich nackt am Steuer sitzen. Nacktheit kann jedoch als Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 OWiG gewertet werden, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer gestört fühlen und es zur Anzeige bringen. Solche Anzeigen sind allerdings selten, meist bleibt es bei einer Verwarnung oder einem Platzverweis.
Was droht bei einer Anzeige?
Fühlen sich andere Verkehrsteilnehmer gestört, kann dies als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden. In solchen Fällen droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Maskiert Auto fahren: Zulässigkeit und Konsequenzen

Das Tragen einer Maske beim Autofahren ist grundsätzlich nicht verboten. Entscheidend ist jedoch, dass weder Sicht noch Gehör eingeschränkt werden (§ 23 Abs. 1 StVO) und das Gesicht nicht vollständig verhüllt ist (§ 23 Abs. 4 StVO). Außerdem dürfen andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährdet werden (vgl. § 1 Abs. 2 StVO).
Liegt eine Sichtbeeinträchtigung vor und kommt es zu einem Unfall, kann das als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden. In solchen Fällen droht ein Bußgeld von 60 Euro. Begründet wird dies mit dem Argument, dass der Unfall ansonsten vermeidbar gewesen wäre. Bei Polizeikontrollen muss die Maske zur Identifizierung abgenommen werden.
Mit Maske geblitzt: Können die Behörden den Fahrer ermitteln?
Auch wenn die Identifizierung durch die Maske erschwert wird, können die Behörden den Fahrer anhand verschiedener Verfahren ermitteln. Sollte das nicht gelingen, kann dem Fahrzeughalter die Pflicht auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.
Versicherungsschutz bei Unfällen
Kommt es beim Fahren mit Flip-Flops oder Maske zu einem Unfall, weil etwa die Kontrolle über das Fahrzeug eingeschränkt war, kann das versicherungsrechtliche Folgen haben:
Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie übernimmt den Schaden des Unfallgegners auch dann, wenn der Fahrer ungeeignetes Schuhwerk getragen oder sein Gesicht durch eine Maske teilweise verdeckt hat. Allerdings kann sich die Schadensfreiheitsklasse verschlechtern.
Kaskoversicherung: Hier kann der Versicherer grobe Fahrlässigkeit annehmen. Wurde der Unfall durch eine verrutschte Maske oder rutschige Schuhe mitverursacht, zahlt die Versicherung zwar, kann aber die Leistung kürzen.
Juristische Beratung für ACV Mitglieder
Wenn Sie bei einem Unfall Schlappen oder eine Maskierung getragen haben, kommt es darauf an, ob dies für den Unfall ursächlich war. Auch, wenn die Beweispflicht beim Unfallgegner liegt, kann vertrauensvoller Rechtsbeistand immens wichtig sein.
ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.