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Begleitetes Fahren – wir informieren Sie

Begleitetes Fahren ist eine gute Möglichkeit, mithilfe von Begleitern Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Alle nötigen Informationen zur Fahrerlaubnis mit begleitendem Fahren ab 17 finden Sie hier.

Ein Großteil der Unfälle im Straßenverkehr wird von jungen Fahren zwischen 18 und 24 Jahren verursacht, weil es oft an der nötigen Erfahrung mangelt. Aus diesem Grund wurde das begleitete Fahren ab 17 (BF17) zunächst in Niedersachsen als Modellversuch eingeführt.

Da die Ergebnisse des begleiteten Fahrens sehr positiv waren und es sichtlich weniger Unfälle und Verkehrsverstöße gab, wurde das Modell in ganz Deutschland als Sonderregelung übernommen.

Führerschein ab 17 und begleitetes Fahren

Begleitetes Fahren gibt Jugendlichen die Möglichkeit, schon mit 17 Jahren den Führerschein der Klasse B oder BE zu erhalten. Der wesentliche Unterschied zur Fahrerlaubnis mit 18 ist die Grundvoraussetzung, dass eine Begleitperson bei jeder Fahrt im Auto anwesend sein muss. Diese Person oder Personen sind in der sogenannten Prüfungsbescheinigung festgelegt. Ziel ist, dass der Begleiter seine persönlichen Erfahrungen übermitteln kann, um die Verkehrssicherheit des Fahranfängers beim begleiteten Fahren und auf Dauer zu fördern.

So funktioniert begleitetes Fahren

In der Fahrschule kann jeder begleitetes Fahren erlernen, wenn er eine Fahrausbildung zum Führerschein der Klasse B absolviert. Die Ausbildung kann in diesem Fall schon mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Nachdem der Fahranfänger sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung bestanden hat, erhält er die Prüfungsbescheinigung. Zusammen mit dem Personalausweis muss diese bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Nach dem 18. Geburtstag kann die Prüfungsbescheinigung durch einen gewöhnlichen EU-Führerschein ersetzt werden. Von diesem Zeitpunkt an hat der Fahrer die Erlaubnis, auch ohne Begleitperson Auto zu fahren. Die Probezeit für begleitetes Fahren beträgt, wie bei der gewöhnlichen Fahrerlaubnis, zwei Jahre.

Besonderheiten des begleiteten Fahrens

Das begleitete Fahren ab 17 Jahren ist eine einzigartige Lösung, die derzeit lediglich in Deutschland zum Einsatz kommt. Hierbei kommt schnell die Frage auf: Darf ich als siebzehnjährige Person mit meiner Lizenz zum begleiteten Fahren auch im Ausland unterwegs sein?

Kurzum: Nein, Sie dürfen mit Ihrer Lizenz zum begleiteten Fahren nicht außerhalb Deutschlands unterwegs sein. Da andere Länder innerhalb der EU die Lizenz nicht als gültigen Führerschein anerkennen. Aus diesem Grund drohen Ihnen auch trotz einer bestandenen Fahrprüfung Strafen bei einer Zuwiderhandlung.

Voraussetzungen für die Prüfungsbescheinigung

Um die Prüfungsbescheinigung für begleitetes Fahren zu erhalten, müssen im Voraus einige Regeln für den Antrag berücksichtigt werden. Die nötigen Formulare für BF17 gibt es in jeder zuständigen Führerscheinstelle. Neben dem Fahranfänger müssen auch die Begleitpersonen ein Formular ausfüllen und eine Kopie des Führerscheins sowie des Personalausweises abgeben.

ACV TippTipp

Die wichtige Rolle der Begleitperson

Die Begleitperson muss über 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen. Außerdem darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nur ein Punkt in Flensburg eingetragen sein.

Der Begleiter ist beim begleiteten Fahren besonders wichtig und soll in erster Linie eine Helferrolle einnehmen. Er sollte nicht in die Fahrweise eingreifen, da das den Fahranfänger vielleicht verunsichern könnte. Vielmehr kann an der einen oder anderen Stelle auch einmal Lob ausgesprochen werden. Durch die Fahrausbildung kennt der Fahranfänger bereits alle wichtigen Regeln und kann sich mit hilfreichen Ratschlägen der Begleitperson nun auch noch die nötige Erfahrung aneignen.

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