ACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und Sicherheit

In der Probezeit geblitzt: Was passiert nun?

Erfahren Sie hier, womit junge Fahrer in der Probezeit bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen müssen.

Jedes Jahr werden im Straßenverkehr zahlreiche Autofahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Ein nicht unwesentlicher Teil davon sind oft Fahranfänger, die gerade erst ihren Führerschein erhalten haben. 

A– und B-Verstöße: Wo liegt der Unterschied?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden in der Probezeit laut der Straßenverkehrsordnung in A– und B-Verstöße unterteilt. Während Straftaten einen Freiheitsentzug zur Folge haben, werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet und können auch ein Fahrverbot nach sich ziehen.

A-Verstöße: Es handelt sich um schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht, die den Verkehr unter Umständen stark gefährden. Solche Verstöße könnten sein:

B-Verstöße: Sind hingegen sind weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten. Die zu erwartenden Strafen für diese Vergehen sind im Bußgeldkatalog festgehalten.

Geblitzt in der Probezeit – welche Folgen kann das haben?

Gerade bei Fahranfängern wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung streng behandelt und als A-Verstoß geahndet. Wer in der Probezeit geblitzt wird, hat je nach Schwere des Verstoßes unterschiedliche Folgen zu erwarten.

Wird der Fahrer mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von höchstens 20 km/h geblitzt, handelt es sich zwar um einen A-Verstoß, jedoch wird die Probezeit dadurch nicht direkt um zwei Jahre verlängert. Auch ein Aufbauseminar ist in dem Fall nicht Pflicht. Trotzdem erhält der Fahrer eine Verwarnung und muss ein entsprechendes Bußgeld zahlen.

Sollte es in der Probezeit jedoch erneut zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommen, ist schließlich doch mit der Verlängerung der Probezeit und der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zu rechnen.

Beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung mindestens 21 km/h, wird die Probezeit sofort um zwei Jahre verlängert. Auch hier fallen ein Bußgeld und das Aufbauseminar an.

Je nach Überschreitung kann der Fahrer auch einen Punkt in Flensburg kassieren.

Aufbauseminar für Fahranfänger

Wenn ein Autofahrer in der Probezeit einen schwerwiegenden A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Das Seminar soll dem Fahrer helfen, sein Vergehen einzusehen und seine Fahrweise nachhaltig zu ändern. Die Teilnahmefrist beträgt dabei in der Regel zwei Monate.

Wenn der Fahranfänger innerhalb dieser Zeit nicht an dem Seminar teilnimmt, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit auf vier Jahre verlängert.

Das Aufbauseminar kann in einer Fahrschule absolviert werden, sofern die Fahrlehrer entsprechend ausgebildet sind. Das Seminar besteht aus mehreren Theorieblöcken und einer Fahrprobe, um die Fahrereignung festzustellen. Die Kosten für das Seminar liegen meist zwischen 250 und 400 Euro.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • ACV Ratgeber_Verkehrsverstoesse in der Probezeit

    Verkehrsverstöße in der Probezeit – Infos für Fahranfänger

    Fahranfänger

    Verkehrsverstöße von Autofahrern in der Probezeit werden vom Kraftfahrtbundesamt besonders streng geahndet. Hier erfahren Sie, welche Probezeit-Verstöße zu welchen Maßnahmen führen.
    Verkehrsverstöße in der Probezeit – Infos für Fahranfänger
  • ACV Ratgeber: Alkohol in der Probezeit

    Alkohol am Steuer in der Probezeit

    Fahranfänger

    Alkoholkonsum kann für Fahranfänger in der Probezeit gravierende Folgen nach sich ziehen. Junge Fahrer müssen sich daher an die Null-Promille-Grenze halten, ansonsten drohen verschiedene Konsequenzen. Welche Strafen möglich sind, erfahren Sie hier.
    Alkohol am Steuer in der Probezeit
  • ACV Tipps zum begleitenden Fahren

    Begleitetes Fahren – wir informieren Sie!

    Fahranfänger

    Begleitetes Fahren ist eine gute Möglichkeit, mithilfe von Begleitern Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Alle nötigen Informationen zur Fahrerlaubnis ab 17 finden Sie hier.
    Begleitetes Fahren – wir informieren Sie!