Ein Parkunfall ist schnell passiert. Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wie Sie als Geschädigter oder Verursacher bei einem Parkschaden vorgehen, erfahren Sie hier.
Verursacher eines Parkschadens
Wenn Sie selbst beim Einparken einen Unfall verursachen, ist es wie bei einem gewöhnlichen Unfall notwendig, dass Sie Versicherungs- und Personendaten mit dem Geschädigten austauschen. Sofern der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht in der Nähe ist, sind Sie laut Strafgesetzbuch dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Fahrer zu warten, (bei leichten Parkunfall zwischen 15 und 30 Minuten; bei schweren Parkschaden bis zu zwei Stunden.)
Ist der Geschädigte auch bis dahin nicht erschienen, sollten Sie auch hier den Unfall der Polizei melden und den Unfallort nicht verlassen. Es reicht nicht aus, einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten am Auto des Geschädigten zu hinterlassen.
Fahrerflucht nach Parkunfall
Wenn Sie als Verursacher nicht am Unfallort warten, gilt dies als Fahrerflucht. Die Fahrerflucht kann nicht nur eine Anzeige, sondern drei Punkte in Flensburg, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Parkschäden müssen in jedem Fall von Gutachtern geprüft werden, auch wenn auf den ersten Blick kein offensichtlicher Schaden zu erkennen ist. So kann auch festgestellt werden, ob der Verursacher vielleicht nicht gemerkt hat, dass er ein anderes Auto streift. In diesem Fall hat die Fahrerflucht keine Strafe zur Folge.
► Das Wichtigste auf einen Blick