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Bußgeldkatalog - diese Strafen drohen Fahrern bei zu geringem Abstand

Der Bußgeldkatalog regelt im Bereich Abstand die Strafen bei Missachtung des Sicherheitsabstands. Wir geben Ihnen einen Überblick über das Strafmaß und zeigen, mit welchen Konsequenzen Sie bei einem Verstoß rechnen müssen.

Täglich passieren viele Unfälle auf den Straßen in Deutschland – vor allem Auffahrunfälle können durch das Einhalten des Sicherheitsabstands verhindert werden. Besonders entscheidend ist der Sicherheitsabstand, weil immer mit einer Schrecksekunde gerechnet werden muss: Das ist die Zeit, die Autofahrer zum Reagieren brauchen, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich stark bremst.

Das Einhalten des Sicherheitsabstands kann über Leben und Tod entscheiden – entsprechend gibt es hohe Strafen für die Missachtung, die im Bußgeldkatalog Abstand geregelt sind. Das Strafmaß richtet sich nach der Fahrgeschwindigkeit und danach, um wie viele Meter zu klein der Abstand zum Vordermann war.

Sicherheitsabstand: Bußgeld bei bis zu 80 km/h

Laut Bußgeldkatalog im Bereich Abstand beträgt das Bußgeld für einen Verstoß bei weniger als 80 km/h 25 Euro. Wird durch das Missachten des Abstands jemand gefährdet, beträgt die Strafe 30 Euro. Bei Sachbeschädigung können Sie mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.

Strafen laut Bußgeldkatalog: Zu wenig Abstand bei 80 bis 100 km/h

Bei Abstandsverstößen mit einer Fahrtgeschwindigkeit von über 80 km/h errechnet sich die Höhe des Bußgeldbescheids aus dem Verhältnis von Abstand zu Geschwindigkeit. Beispielsweise muss ein Fahrer, der mit einem Abstand von weniger als 5/10 des halben Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug fährt, 75 Euro Strafe zahlen. Beträgt der Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerts, erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro. Bei allen Abstandsverstößen über 80 km/h bekommt der Fahrer laut Bußgeldkatalog Abstand außerdem einen Punkt.

Bußgeld für Missachtung des Sicherheitsabstands bei über 100 km/h

Wird der zulässige Mindestabstand bei einer Fahrtgeschwindigkeit über 100 km/h missachtet, errechnet sich das Bußgeld genauso wie bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h. Allerdings bekommt der Fahrer bei dieser Geschwindigkeit zusätzlich zwei Punkte und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, wenn der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes beträgt.

Strafen laut Bußgeldkatalog: Zu wenig Abstand bei über 130 km/h

Wenn bei Geschwindigkeiten über 130 km/h der Mindestabstand nicht eingehalten wird, drohen ähnliche Strafen wie bei einer Geschwindigkeit zwischen 100 und 130 km/h. Lediglich das Bußgeld erhöht sich, sodass bis zu 400 Euro Strafe und ein Fahrverbot von drei Monaten fällig werden.

ACV HinweisVorsicht

Strafmaß für grundloses Bremsen

In der Regel trägt bei einem Auffahrunfall der Fahrer des hinteren Fahrzeugs die Schuld. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Wenn der vorausfahrende Fahrer bremst, muss er bei Gefährdung laut Bußgeldkatalog 20 Euro zahlen. Kommt es durch zu starkes Bremsen zu einer Sachbeschädigung, beträgt das Bußgeld 30 Euro.

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