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Verkehrsverstöße in der Probezeit – Infos für Fahranfänger

Verkehrsverstöße von Autofahrern in der Probezeit werden vom Kraftfahrtbundesamt besonders streng geahndet. Hier erfahren Sie, welche Probezeit-Verstöße zu welchen Maßnahmen führen.

Jeder Fahranfänger muss nach einer bestandenen Führerscheinprüfung eine zweijährige Probezeit durchlaufen, in der Verkehrsverstöße strenger sanktioniert werden als im Normalfall.

Die Probezeit ist dafür da, dass die jungen Autofahrer ihre Verkehrstauglichkeit in der Praxis beweisen. Denn aufgrund fehlender Erfahrung und unzureichender Wahrnehmung von Gefahrensituationen, haben Fahranfänger in der Probezeit ein erhöhtes Unfallrisiko.

Wer mit einem Führerschein auf Probe mehrmals schwerwiegend gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder das Verkehrsrecht verstößt, muss mit einem dauerhaften Fahrverbot rechnen. Dennoch wird nicht jede kleine Ordnungswidrigkeit, wie beispielsweise Falschparken, direkt mit einem Fahrverbot oder einer Probezeitverlängerung geahndet. Welche Verkehrsverstöße in der Probezeit wie bestraft werden, können Sie hier nachlesen.

A– und B-Verkehrsverstöße in der Probezeit

Bei Verkehrsverstößen in der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen, sowie zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterschieden.

  • Straftaten werden gemäß des Strafrechts behandelt und können, je nach Schwere des Vergehens, sogar Freiheitsentzug nach sich ziehen.
  • Ordnungswidrigkeiten werden normalerweise mit einem Bußgeld geahndet, in der Probezeit können Sie jedoch in schweren Fällen auch zum Fahrverbot führen.
  • Verkehrsverstöße werden in die Kategorien A und B unterteilt. Wenn der junge Autofahrer einen Verkehrsverstoß begeht, der im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen wird, treten besondere Probezeit-Maßnahmen in Kraft.

A-Verkehrsverstöße

Unter den A-Verstößen versteht man „schwerwiegende Vergehen“ gegen die StVO oder das Verkehrsrecht. Darunter fallen beispielsweise folgende Verkehrsverstöße:

  • Trunkenheit am Steuer
  • Fahrerflucht
  • Nötigung
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h

Sollte ein Fahranfänger einen Verkehrsverstoß nach Katalog A begehen, etwa Alkohol am Steuer, hat das die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre, sowie die obligatorische Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Sollte es innerhalb der Probezeitverlängerung zu weiteren A- oder B-Verkehrsverstößen kommen, droht zunächst eine verkehrspsychologische Beratung und letztendlich sogar der Führerscheinentzug. Der Entzug ist mit einem dauerhaften Fahrverbot gleichzusetzen. Erst nach einer gewissen Sperrfrist von drei Monaten kann die Neuerteilung beantragt werden.

B-Verkehrsverstöße

B-Verstöße werden auch „weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße“ genannt. Dazu zählen unter anderem folgende Vergehen:

  • das Fahren mit abgenutzten Reifen
  • die Mitnahme von Kindern ohne richtigen Kindersitz
  • Handy am Steuer
  • Kennzeichenmissbrauch

Einmalige B-Verstöße bringen noch keine Probezeit-Maßnahmen mit sich. Doch sobald ein weiterer B-Verstoß begangen wird, muss der Fahranfänger mit den gleichen Konsequenzen wie bei einem A-Verstoß rechnen. Aufbauseminar und Probezeitverlängerung erwarten also alle jungen Autofahrer, die sich einmal einen A-Verstoß oder zweimal einen B-Verstoß zu Schulde kommen lassen. Darüber hinaus werden auch Verkehrsverstöße mit einem Bußgeld von über 60 Euro mit dieser Strafe sanktioniert. Nach vier „weniger schwerwiegenden Verkehrsverstöße“ wird die Fahrerlaubnis entzogen.

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ACV unterstützt junge Verkehrsteilnehmer

Um jungen Autofahrern die nötige Sicherheit im Straßenverkehr zu geben, bietet der ACV Fahranfängern zwischen 17 und 23 Jahren eine Mitgliedschaft zum vergünstigten Tarif an. Mit der Jungen-Leute-Mitgliedschaft erhalten Sie alle Leistungen des ACV, damit Sie auch als Berufsanfänger oder Student gut abgesichert sind.

Außerdem fördert der ACV die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining. Wir erstatten Mitgliedern einen Teil der Kursgebühr, wenn sie an einem Fahrsicherheitstraining bei der Deutschen Verkehrswacht teilnehmen. Die Deutsche Verkehrswacht trainiert deutschlandweit an zahlreichen Standorten das Fahrverhalten und die Gefahrenerkennung im Straßenverkehr. Alle Infos und Standorte von Sicherheitstrainings – auch in Ihrer Nähe – finden Sie hier: Fahrsicherheitstraining.

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