Wann gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland?

Seit 2010 gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schnee oder Reifglätte sind nur geeignete Reifen erlaubt. Doch welche Reifen gelten rechtlich als Winterreifen – und welche Strafen drohen bei Verstößen? Alle wichtigen Infos lesen Sie hier.
Was bedeutet Winterreifenpflicht?
Was bedeutet Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht ist in § 2 Abs. 3a StVO geregelt. Danach dürfen Sommerreifen bei Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht verwendet werden.
Man spricht deshalb von einer situativen Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Es gibt in Deutschland keine generelle Pflicht, zu einem bestimmten Datum Winterreifen aufzuziehen. Stattdessen müssen Autofahrer ihre Reifen immer dann anpassen, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern.
Eine feste Frist zum Aufziehen oder Abmontieren von Winterreifen gibt es nicht. Die bekannte „O-bis-O-Regel“ (Oktober bis Ostern) ist lediglich eine Faustregel und rechtlich nicht bindend. Sie bietet aber eine praktische Orientierung, da in diesem Zeitraum mit winterlichen Straßenverhältnissen zu rechnen ist.
Die Pflicht gilt nur dann als erfüllt, wenn alle vier Räder eines Fahrzeugs mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol ausgestattet sind. Ausnahmen bestehen lediglich für bestimmte Sonderfahrzeuge (z. B. Einsatzfahrzeuge), nicht jedoch für den normalen Pkw-Verkehr.
Welche Reifen gelten rechtlich als Winterreifen?

Welche Reifen gelten rechtlich als Winterreifen?
Zugelassene Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol – einem Berg mit Schneeflocke. Seit dem 1. Oktober 2024 sind nur noch Reifen mit diesem Symbol zulässig. Die frühere M+S-Kennzeichnung („Matsch und Schnee“) allein reicht nicht mehr aus.
Auch Allwetterreifen sind erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Ohne dieses Symbol dürfen sie im Winter nicht eingesetzt werden.
Winterreifen unterscheiden sich von Sommerreifen durch tiefere Profilrillen und Stollen, die auf Schnee und Eis für besseren Halt sorgen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Aus Sicherheitsgründen empfehlen Fachverbände jedoch mindestens 4 Millimeter.
Übrigens: Reifen sollten nach sechs bis acht Jahren ausgetauscht werden – auch dann, wenn das Profil noch ausreichend wirkt.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, muss mit Bußgeldern und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Dank der Kennzeichnung lassen sich Allwetter- und Winterreifen leicht überprüfen.
Wichtig zu wissen: Allein die Montage der Winterreifen nützt nicht allzu viel, wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht eingehalten wird. Auch diese wird von der Polizei kontrolliert.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Fahren mit Sommerreifen | 60 € | 1 | nein |
… mit Behinderung | 80 € | 1 | nein |
… mit Gefährdung | 100€ | 1 | nein |
Keine Mindestprofiltiefe | 75 € | 1 | nein |
Wie wirkt sich ein Verstoß auf den Versicherungsschutz aus?
Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann nicht nur Geldbußen, sondern auch Konsequenzen für den Versicherungsschutz nach sich ziehen:
- Kaskoversicherung: Leistungen können gekürzt oder verweigert werden, wenn ein Unfall mit Sommerreifen verursacht wurde.
- Haftpflichtversicherung: Selbst ohne eigenes Verschulden droht eine Mithaftung, da Sommerreifen eine erhöhte Betriebsgefahr darstellen. In der Praxis liegt diese oft bei etwa 20 Prozent.
- Verschuldensvermutung: Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, gilt grundsätzlich als mitschuldig. Nur wenn die Gefahrensituation auch mit Winterreifen nicht erkennbar war oder der Unfall unvermeidbar gewesen wäre, entfällt diese Annahme.
Versicherungen prüfen in solchen Fällen häufig auch auf grobe Fahrlässigkeit. Wird diese angenommen, kann der Leistungsumfang deutlich gekürzt oder komplett gestrichen werden.