Wann gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland?
Am 04.12.2010 wurde ein neues Gesetz zur Winterreifenpflicht in Deutschland verabschiedet, da die bis dato geltende Gesetzeslage vage und formuliert war und als verfassungswidrig vom Oberlandesgericht Oldenburg beurteilt wurde.
Der Gesetzestext zur Winterreifenpflicht
Das seit dem 04.12.2010 geltende Gesetz zur Winterreifenpflicht findet sich im § 2 Abs. 3a StVO:

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis– oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage ( ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95 ), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG ( ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42 ) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“
Im Klartext bedeutet das ein Verbot der Nutzung von Sommerreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis– oder Reifglätte und eine Verpflichtung von Winterreifen. Es gibt also keine Deadline, bis wann Winterreifen aufgezogen sein müssen und andersherum wieder abmontiert werden müssen. Generell können Sie sich an der Regel O-bis-O-Regel orientieren: Von Oktober bis Oster kann man in Deutschland mit einem solchen winterlichen Wetter rechnen, daher empfiehlt es sich für diese Zeit Winterreifen einzusetzen.
Was genau sind Winterreifen?
Die Eigenschaften, die Winterreifen erfüllen müssen, sind in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG nachzulesen. Die Reifen zeichnen sich prinzipiell durch größere Profilrillen und/oder Stollen aus, die durch größere Zwischenräume voneinander getrennt sind. Bei Winterreifen ist grundsätzlich zwischen Reifen mit der Bezeichnung M+S und denen mit einem Alpine-Symbol zu unterscheiden.
M+S steht dabei für Schnee und Matsch und deren Beschaffenheit soll dafür sorgen, dass das Fahrzeug gerade bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten kann als es normale Reifen tun.
Allerdings stehen M+S-Reifen stark in der Kritik, da es keine anerkannte Qualitätssicherung für diese Reigen gibt und diese Bezeichnung ebenfalls nicht rechtlich geschützt ist.
Da M+S-Reifen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, sind diese per Gesetz auch Winterreifen. Das heißt, wer bei winterlichen Verhältnissen mit diesen Reifen unterwegs ist, erfüllt die Winterreifenpflicht, zu empfehlen sind allerdings solche Reifen mit Alpine-Symbol. Denn das Alpine-Symbol hingegen kennzeichnet Reifen nur, wenn diese einen ausführlichen Test auf Schnee unterlaufen haben, der in Bezug auf Referenzreifen vollzogen wurde.
Was kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?
Wer mit Sommerreifen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis– oder Reifglätte von der Polizei erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Dank der speziellen optischen Kennzeichnung von M+S-Reifen sind diese von der Polizei zudem leicht zu erkennen und prüfbar. In der folgenden Übersicht sind die Bußgelder bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht abgebildet:
Achtung! Allein die Montage der Winterreifen nützt nicht allzu viel, wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht eingehalten wird. Auch diese wird von der Polizei kontrolliert. Alles, was Sie über die Mindestprofiltiefe wissen müssen, erfahren Sie hier
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Fahren mit Sommerreifen | 60€ | 1 Punkt | nein |
… mit Behinderung | 80€ | 1 Punkt | nein |
… mit Gefährdung | 100€ | 1 Punkt | nein |
Keine Mindestprofiltiefe | 60€ | 1 Punkt | nein |
Versicherungsschutz in Gefahr durch Verstoß
Wer denkt, dass die Bußgelder noch relativ milde ausfallen bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht, sollte allerdings abgesehen von der eigenen Gefährdung und der Gefährdung anderer, den entstehenden Ärger mit der Versicherung nicht vergessen.
Denn wer mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen unterwegs ist, riskiert erhebliche Leistungskürzungen und unter Umständen seinen Versicherungsschutz.
- Wurde ein Unfall durch Sommerreifen verursacht, kann die Kaskoversicherung ihre Leistungen teilweise oder komplett streichen.
- Selbst bei Unschuld an einem Unfall kann der Fahrer in Mithaftung genommen werden, wenn er verbotenerweise Sommerreifen aufgezogen hatte. Grund ist die von der Haftpflichtversicherung angenommene erhöhte Betriebsgefahr durch die Sommerreifen beim Führen eines Fahrzeuges. Es kommt in der Regel zu einer Mithaftung von 20 Prozent.
Grundsätzlich liegt bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht eine Verschuldensvermutung vor. Nur wenn der Fahrer die Gefahrensituation absolut nicht erkennen konnte und der Unfall auch mit Winterreifen nicht hätte vermieden werden können, kommt es nicht zur Mithaftung.
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