Nicht angeschnallt im Auto unterwegs: Das kann teuer werden!

Wer im Auto unterwegs ist, muss sich anschnallen. Das geht aus der StVO hervor, die seit 01.01.1976 eine gesetzliche Anschnallpflicht vorsieht. Der Gesetzgeber zielte dabei vor allem auf die Sicherheit ab.
Mit Erfolg: Die Zahl der Verkehrstoten hat sich der Statistik zufolge nach Einführung der Gurtpflicht deutlich reduziert.
Nicht angeschnallt im Auto unterwegs: Diese Strafen drohen Gurtmuffeln!
Nach § 21a der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) muss während der Fahrt der Sicherheitsgurt grundsätzlich angelegt sein. Ausnahmen gelten unter anderem:
- Für Personen im sogenannten Haus-zu-Haus-Verkehr, also beispielsweise Lieferanten, Postboten, die Müllabfuhr oder auch Schornsteinfeger;
- bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren oder auf Parkplätzen und
- für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Befreiung von der Anschnallpflicht nur dort gilt, wo die einzelnen Zwischenstopps durch die unmittelbare Nähe gekennzeichnet sind. Durch die Rechtsprechung hat sich dabei eine maximale Streckenlänge von circa 100 Metern ergeben.
Explizit nicht mehr unter die Ausnahmeregelung fällt eine Streckenlänge von 500 Metern (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.04.1977, AZ.: 20 W 302/77) und auch bei einer Strecke von 300 Metern wird derHaus-zu-Haus-Verkehr nicht ohne weiteres angenommen (vgl. OLG Düsseldorf, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 1991, S. 482).
Welches Bußgeld droht Gurtmuffeln, die nicht angeschnallt mit dem Auto fahren?
§ 21a StVO legt fest, dass die „vorgeschriebenen Sicherheitsgurte“ angelegt werden müssen. Damit sind nicht nur Fahrer und Beifahrer gemeint, sondern alle Insassen des Fahrzeugs, wenn dieses am Straßenverkehr teilnimmt. Wer trotz Anschnallpflicht ohne Gurt mit dem Auto fährt, der muss mit Bußgeldern und auch mit einer Eintragung ins Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.
Die drohenden Konsequenzen richten sich nach der Schwere des Gesetzesverstoßes. Grundsätzlich sieht das Gesetz für die fehlende Sicherung von Kindern im Fahrzeug dabei ein höheres Bußgeld vor.
Aktuell drohen bei Missachtung der Anschnallpflicht folgende Sanktionen:
- Fahren ohne Sicherheitsgut: Bußgeld in Höhe von 30 Euro;
- Fahren ohne Sicherung eines Kindes mittels Sicherheitsgurts: Bußgeld in Höhe von 30 Euro;
- Fahren ohne Sicherung mehrerer Kinder mittels Sicherheitsgurt: Bußgeld in Höhe von 35 Euro;
- Fahren mit komplett fehlender Sicherung eines Kindes (kein Sicherheitsgurt, kein Kindersitz o.ä.): Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 1 Punkt;
- Fahren mit komplett fehlender Sicherung mehrerer Kinder (kein Sicherheitsgurt, kein Kindersitz o.ä.): Bußgeld in Höhe von 70 Euro und 1 Punkt.
Kinder im Auto: Was gilt in Bezug auf die Anschnallpflicht?

Grundsätzlich müssen Kinder im Auto dem Alter entsprechend gesichert werden. Praktisch bedeutet das: Bei einer Körpergröße unter 1,50 mbzw. bis zu einem Alter von 12 Jahren ist für die Mitnahme ein passender Kindersitz zwingend vorgeschrieben.
Ob Kinder mit der jeweiligen Sicherung auf dem Beifahrersitz oder aber auf dem Rücksitz mitfahren, macht rechtlich keinen Unterschied. Allerdings sollte hierbei die Gebrauchsanleitung des Kindersitzes beachtet werden: Unter Umständen können sich hieraus Besonderheiten bei der Benutzung ergeben.
Wer haftet, wenn sich der Beifahrer nicht anschnallen will?
Wenn sich der Fahrer des Fahrzeugs zwar vorbildlich verhält und den Sicherheitsgurt gemäß den geltenden Vorschriften anlegt, stellt sich oft die Frage, wer haftet, wenn der Beifahrerdaneben den Sicherheitsgurt nicht anlegt.
Zwar haftet der Fahrer nur bei Minderjährigen und Kindern für den direkten Gesetzesverstoß, allerdings können sich bei einem Unfall mittelbar Haftungspflichten ergeben für die Verletzungen und Schäden, die aus einem Fahr- oder Verhaltensfehler des Fahrers resultieren und Folgeschäden bei dem ungesicherten Beifahrer verursachen.
Juristische Beratung für ACV Mitglieder
Fahren unter Missachtung der Anschnallpflicht kann teuer werden – das muss nicht sein. Wir empfehlen bereits frühzeitig eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt, wenn ein Bußgeld droht.
Eine Rechtsberatung hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.
ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten KLUGO Partner-Anwalt. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Wer haftet beim Carsharing für Schäden?
Verkehrsrecht
Carsharing wird immer beliebter, weil es unkompliziert möglich ist. Doch wie vorteilhaft ist das Angebot nach dem Unfall, wenn es um die Haftung geht? -
Musterfeststellungsklage: Antworten auf die wichtigsten Fragen
Verkehrsrecht
Der Vergleich im Diesel-Prozess ist im Februar 2020 gescheitert. Eine schnelle Lösung für Betroffene ist damit nur noch über einen Direktvergleich durch VW möglich. Wir zeigen auf, was das für die geschädigten Dieselbesitzer bedeutet. -
Unverschuldeter Unfall? Wer zahlt Schmerzensgeld? - ACV
Verkehrsrecht
Sind auch Sie schon einmal an einem unverschuldeten Unfall beteiligt gewesen? Wenn ein Schleudertrauma oder andere Verletzungen daraus resultieren, kann der Geschädigte in einigen Fällen Schmerzensgeld einklagen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.