Einfuhr:
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak. Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 22 Volumenprozent nur für Personen ab 20 Jahren, andere alkoholische Getränke für Personen ab 18 Jahren: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischen-erzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.
Voraussetzung zur Einfuhr der oben genannten Richtmengen bei allen Tabakwaren ist: Warnung vor gesundheitlichen Risiken in finnischer und schwedischer Sprache muss auf den Tabakwaren vermerkt sein, sonst gelten folgende Richtmengen: 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos und 250g Rauchtabak.
Einfuhrverbot: Spirituosen über 60% Alkoholgehalt, Drogen, Pflanzen, Arzneimitteln, Lebensmitteln, Waffen und Kunstgegenstände.