Wonach suchen Sie?
Leistungen
Bietet der ACV für seine Mitglieder auch Versicherungen wie z.B. Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung an?
In der ACV Mitgliedschaft ist eine Verkehrsunfallversicherung über unseren Kooperationspartner, die DEVK, enthalten. Darüber hinaus können Sie als ACV Mitglied zu vergünstigten Konditionen bei der DEVK unter anderen die oben genannten Versicherungen abschließen.
Wenn Sie auf diesen Link klicken, gelangen Sie direkt zu den Versicherungsangeboten der DEVK.
Ist der Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland in der ACV Mitgliedschaft mit eingeschlossen?
Der Rücktransport eines Fahrzeugs aus dem Ausland (innerhalb des Geltungsbereichs) gehört zu unserem Leistungsumfang, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind, können Sie im Detail im Leistungsverzeichnis nachlesen.
Gilt der Schutzbrief auch bei einem Schadenfall mit einem Mietwagen im Ausland?
Als ACV Mitglied sind Sie auch als Fahrer eines Mietwagens geschützt. Bitte achten Sie aber darauf, dass der Fahrzeugvermieter die eigene Organisation einer Hilfeleistung im Schadenfall in vielen Fällen untersagt und dafür stattdessen spezielle Notrufnummern im Mietvertrag aufgeführt hat.
Habe ich nach einer Panne, Unfall oder Diebstahl Anspruch auf einen Mietwagen?
Die Bereitstellung eines Mietwagens gehört zu unserem Leistungsumfang, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind, können Sie im Detail im Leistungsverzeichnis nachlesen.
Hilft der ACV mir bei einer Falschbetankung?
Der ACV organisiert bei einer Falschbetankung zunächst eine Pannenhilfe vor Ort. Ist dort die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft nicht möglich, wird Ihr Fahrzeug durch ein von der ACV Notrufzentrale beauftragtes Unternehmen in die nächstgelegene Fachwerkstatt abgeschleppt.
Ist ein Abschleppen zur Wunschwerkstatt möglich?
Im Rahmen der Schutzbriefleistungen kann ein Fahrzeug kostenfrei in die nächstgelegene Fachwerkstatt eingeschleppt werden. Soll das Fahrzeug zu einer weiter entfernten Werkstatt gebracht werden, kann eine Eigenbeteiligung fällig werden. Bitte stimmen Sie sich darüber mit der ACV Notrufzentrale ab.
Kann ich auch ein noch nicht angemeldetes Fahrzeug abschleppen lassen?
Das Abschleppen von nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen ist im Rahmen der ACV Schutzbriefversicherung ausgeschlossen.
Beinhaltet die ACV Mitgliedschaft auch einen Krankenrücktransport?
Erkrankt ein Mitglied auf einer Reise innerhalb des Geltungsbereichs, organisieren wir den Krankentransport zum Wohnort, sofern medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet.
Mein Autoschlüssel liegt im verriegelten Auto. Hilft mir der ACV hier weiter?
Falls Ihr Autoschlüssel im Fahrzeug eingeschlossen ist, organisieren wir die Fahrzeugöffnung vor Ort oder – sollte diese nicht möglich sein – das Abschleppen in die nächstgelegene Fachwerkstatt und übernehmen die dadurch entstandenen Kosten.
Sind die Leistungen beim ACV personenbezogen?
Die Leistungen aus der Schutzbriefversicherung des ACV sind personen- und nicht fahrzeugbezogen. Mitglieder sind in allen geschützten Fahrzeugen abgesichert, mit denen sie unterwegs sind – unabhängig davon, ob die Fahrzeuge auf sie zugelassen sind oder ihnen vorübergehend (zum Beispiel Mietwagen) überlassen wurden. Derselbe Schutz gilt auch für einen mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner.
Übernimmt der ACV die Kosten auch dann, wenn die Meldung bei einer Panne oder Unfall nicht über die Notrufzentrale läuft?
Wurde für ein geschütztes Fahrzeug eine Pannenhilfe oder ein Abschleppen in Eigenregie organisiert, erstattet der ACV nach Rechnungsprüfung für eine Pannenhilfe max. 105,- € oder für ein Abschleppen max. 155,- €.
Wurde die Hilfe aufgrund einer Gefahrenlage am Schadenort direkt durch die Polizei angefordert, kann die Kostenbeteiligung des ACV höher ausfallen.
Welches Leistungen sind in meiner Mitgliedschaft enthalten?
Auf unserer Webseite finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen, die in einer ACV Mitgliedschaft enthalten sind. Über den genauen Leistungsumfang können Sie sich in diesem Dokument informieren.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da – telefonisch unter 0221 912691-0 oder per E-Mail unter service@. acv.de