Der Gesetzgeber bestraft das Überfahren einer roten Ampel mit hohen Bußgeldern. Unter Umständen drohen dabei auch Punkte in Flensburg, Fahrverbot und in schweren Fällen auch eine Haftstrafe. Damit handelt es sich mitnichten um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine schwerwiegende Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Was ist, wenn die Ampel kaputt ist und nicht auf Grün schaltet?
Bei einer defekten Ampelanlage, die nur noch eine Rotphase anzeigt, sollte eine angemessene Wartezeit eingehalten werden, bevor der Verkehrsteilnehmer in den Gefahrenbereich einfährt. Dabei werden von der Rechtsprechung hohe Maßstäbe angelegt – insbesondere sind die Verkehrsteilnehmer angehalten, eine lange Rotphase nicht mit einer defekten Ampel zu verwechseln. Es reicht daher nicht aus, schon nach einer ungewöhnlich lang erscheinenden Rotphase gleich weiterzufahren.
Besonders wichtig: Wird die defekte Ampelanlage überfahren, muss das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden. Hierbei ist vorausschauendes Fahren gefragt – verständigen Sie sich notfalls per Handzeichen mit den übrigen Verkehrsteilnehmern.
► Das Wichtigste auf einen Blick