Ob Fahrradtour in der freien Natur oder der tägliche Weg zur Arbeit und zurück: Mit Musik via Kopf- oder Ohrhörern fährt es sich gleich viel besser auf dem Fahrrad. Dies ist aus rechtlichen Aspekten nicht zu beanstanden. Grundsätzlich ist es erlaubt, auch beim Radfahren Kopfhörer zu benutzen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass die Lautstärke dabei so gewählt wird, dass sie die eigene Verkehrssicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Dies gilt übrigens nicht nur für Fahrradfahrer, sondern in gleichem Maße auch für Motorrad- und Autofahrer.
In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1987 hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass auch beim Musikhören auf dem Fahrrad Verkehrsgeräusche weiterhin hörbar bleiben müssen – die Lautstärke ist dementsprechend so gering einzustellen, dass zum Beispiel Sirenen- oder Warngeräusche wahrgenommen werden können.