• Weltkarte auf welcher das Land mit einer Flagge markiert ist.

    Spanien

    Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Spanien.

  • Fakten

    Kontinent: Europa
    Hauptstadt: Madrid
    Fläche: 504.645 km²
    Einwohnerzahl: 47.432.805
    Sprache: Spanisch
    Kennzeichen: E

    Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
    Netzspannung: 230 V, 50 Hz.

    Klima:

    Das Klima schwankt zwischen gemäßigt im Norden bis heiß und trocken im Süden. April bis Oktober ist die beste Reisezeit. Im Hochsommer kann es vor allem im Landesinneren sehr heiß werden, im Winter hingegen speziell im Norden und auf dem Zentralplateau recht kalt.


  • Währung

    Geld/Währung: Euro

    Kreditkarten: MasterCard, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

    Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich. Die Akzeptanz bargeldloser Zahlung ist sehr hoch.

    Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.

    Öffnungszeiten Banken:
    Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr (nicht im Sommer).

  • Wichtige Telefonnummern

    Rettungsdienst: 112

    Polizei: 112

    Feuerwehr: 112

    ACV Notruf +49 221757575

    Von Spanien nach Deutschland:
    0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

    Von Deutschland nach Spanien:
    0034 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

  • Allgemeine Informationen

    Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de 
    Internet: www.auswaertiges-amt.de 

    In der Urlaubszeit kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch danach). Taschendiebstähle kommen in Großstädten und touristischen Zentren gehäuft vor. Weitere Informationen zur Sicherheitslage beim Auswärtigen Amt.


    Das Rauchen ist in kulturellen Einrichtungen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln, Bürogebäuden, Gaststätten, Restaurants, auf Kinderspielplätzen und auf Schulhöfen nicht zulässig. 

  • Informationen zur Geschwindigkeit

     

    innerorts

    außerorts

    Schnellstraße

    Autobahn

    PWK

    30

    90

    100

    120

    Motorrad

    30

    90

    100

    120

    Caravan

    30

    70

    80

    80

    Wohnmobil

    bis zu 35 t

    30

    90

    100

    120

    ab 35 t

    30

    70

    80

    90

    Innerorts gilt generell 30 km/h bei Straßen mit einer Fahrspur pro Fahrtrichtung. Gibt es nur eine Fahrspur für beide Richtungen, darf max. 20 Km/h gefahren werden. Sind pro Fahrtrichtungen zwei oder mehr Fahrspuren vorhanden, gilt weiterhin 50 km/h.

    PKW mit Anhänger außerorts 70 km/h, auf Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h. Hat der Anhänger ein Gewicht von weniger als 750 Kg gilt auf Autobahnen 90 km/h. Kann ein Fahrzeug die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht einhalten, muss der Fahrer dies mit dem Warnblinker signalisieren. Auf Landstraßen darf beim Überholen die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr überschritten werden. Es ist festgelegt, dass Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t im Fernverkehr einen Sicherheitsabstand von 50 m zu den voran fahrenden Fahrzeugen einhalten müssen, sofern sie dieses nicht überholen wollen. Im Tunnel sowie in Unterführungen sind 150 m Abstand einzuhalten.

  • Wichtige Verkehrsbestimmungen

    • 100 m vor einer Kuppe und auf Straßen, die nicht mindestens 200 m weit zu überblicken sind, herrscht Überholverbot.
    • Bei Staus muss vor Tunneln und Brücken angehalten werden.
    • Kann die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nicht eingehalten werden (z.B. 60 km/h auf Autobahnen), muss der Warnblinker eingeschaltet werden.
    • Parkverbot besteht bei Gelben Linien (zickzack oder unterbrochen) am Fahrbahnrand, an blauen Markierungen ist das Parken zeitlich begrenzt.
    • Generell gilt ein Park- und Halteverbot auf Fahrradwegen. Mindestabstand zu Radfahrern 1,5 Metern bei einspurigen Straßen, bei mehrspurigen darf nur überholt werden,wenn nebenliegende Fahrbahn genutzt werden kann.
    • Auf Bergstraßen haben bergaufwärts fahrende Fahrzeuge Vorrang.
    • Im Kreisverkehr gilt, wenn nicht ausdrücklich anders ausgeschildert, Vorfahrt für Fahrzeuge die sich im Kreisverkehr befinden.
    • Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
    • Reserverad oder, wenn nicht vorhanden, ein Reifenreparaturset.
    • Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
    • Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte die Warnweste stets griffbereit sein. Die Bedienung von sämtlichen technischen Geräten (Handy, Navi etc.) während der Fahrt ist verboten.
    • Radarwarngeräte sind Verboten, Dashcam erlaubt
    • Kindersitz: für Minderjährige bis 135 cm ist ein geeigneter Kindersitz vorgeschrieben. Beförderung generell auf der Rückbank, außer dies ist bauartbedingt nicht möglich, oder wenn alle Rücksitzplätze bereits mit Kindersitzpflichtigen Minderjährigen besetzt sind.
    • Dachlasten: Alle nach hinten über ein Fahrzeug hinausra-genden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß diagonal schraffierten (3 rote und 3 weiße Streifen) Tafel aus Metall (Kunststoff nicht zulässig) gekennzeichnet sein. Die Ladung darf maximal 10 Prozent über die Fahrzeuglänge hinausragen, ist die Ladung unteilbar sind maximal 15 Prozent erlaubt. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, sind zwei Warntafeln am linken und rechten Fahrzeugrand so anzubringen, dass Sie ein Zelt ergeben. Bei Gespannen über 12 m Länge müssen am Heck des Anhängers entweder ein großes Schild (1,30 m x 25 cm) oder zwei kleine Schilder (je 50 x 25 cm), jeweils gelb mit rotem Rand angebracht sein. Bezug über Fachhandel.
    • Autobahnen sind gebührenpflichtig.
    • Das Telefonieren mit einem Headset ist verboten. Telefonieren im Auto ist nur mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung erlaubt. Kabelverbindungen mit Kopfhörer sind verboten.
    • Mitfahrende Hunde haben Anschnallpflicht.
    • Einspurige Kfz müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
    • Winterausrüstung: Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt, Tempolimit 50 km/h

    Umweltzonen

    Madrid

    Das gesamte Stadtgebiet von Madrid innerhalb des Autobahnrings M30 und einschließlich diesem ist Umweltzone (Zona de Bajas Emisiones, ZBE).

    Die bisherige Umweltzone „Madrid Central“ im Bezirk Centro wurde durch eine besonders schützenswerte Zone abgelöst
    (Zonas de Bajas Emisiones de Especial Protección – ZBEDEP). Gekennzeichnet ist die Umweltzone durch rote Linien sowie Beschilderungen und wird durch
    Kameras überwacht. Sie umfasst die Stadtbezirke Centro mit den Stadtteilen Palacio, Embajadores, Cortes, Justicia, Universidad und Sol, sowie Plaza Elíptica.
    Die Umweltzone ist ganzjährig rund um die Uhr gültig. Für in Spanien zugelassene Fahrzeuge ist eine Umweltplakette „Distintivo Ambiental DGT“, erforderlich,
    um in die Zonen einfahren zu dürfen. Abhängig ist diese von der jeweiligen Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Ausländische Fahrzeuge benötigen bei der Einfahrt
    in die Zone ZBE keine Plakette. Bei einer Kontrolle ist der Nachweis der erforderlichen Abgasnorm (Zulassungsschein) ausreichend. Für die Einfahrt in die ZBEDEP
    muss der Nachweis der Abgasnorm vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung erbracht werden. Ein Fahrverbot gilt für Benzinfahrzeuge Euro 0–2, Dieselfahrzeuge
    Euro 0–3 und Motorräder Euro 0–1. Ausgenommen sind Anwohner und Fahrzeuge mit Umweltplaketten „0 Emisiones“ und „Eco“. Außerdem dürfen
    Fahrzeuge mit den Plaketten C und B nur in Parkhäusern geparkt werden und Motorräder mit der Umweltplakette C und B dürfen nur von 7.00 bis 22.00 Uhr in
    die Zone einfahren.

    Weitere Infos: https://www.madrid360.es/ 

    Karte des Bezirks Centro: https://www.madrid360.es/wp-content/uploads/2021/07/Madrid-Central_271219.pdf

    Barcelona

    Umweltzone innerhalb der Ringstraßen Ronda Litoral (B-10) und Ronda de Dalt (B-20). Einfahrt Mo–Fr 7–20 Uhr nur für Fahrzeuge ab Euro 3
    (Benziner) bzw. Euro 4 (Diesel) und nur nach Registrierung auf www.zberegistre.ambmobilitat.cat/en möglich.

    In Sevilla, Valencia und Valladolid wurden temporäre Umweltzonen eingerichtet. Diese werden nur bei erhöhter Luftschadstoffkonzentration aktiviert. Auf
    entsprechende Hinweise vor Ort ist zu achten.

  • Bußgelder

    Bezeichnung

    Bußgelder in Euro

    Telefonieren am Steuer

    ab 200 Euro

    Rotlichtverstoß

    ab 200 Euro

    Parkverstoß

    bis 200 Euro

    Warnweste nicht angelegt

    bis 100 Euro

    20 km/h zu schnell

    ab 100 Euro

    über 50 km/h zu schnell

    ab 600 Euro

    Alkohol am Steuer

    ab 500 Euro

    Überholverstoß

    ab 200 Euro

  • Alkoholkonsum

    Promille: 0,5

    Promillegrenze:

    Gilt auch für Radfahrer.

    Für Fahranfänger (Personen die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen) 0,3 Promille.

  • Zoll / Einfuhrangaben

    ACHTUNG: Die Kanaren sind nicht Teil der europäischen Zollunion, es gelten die Bestimmungen für Nicht-EU-Staaten. Auch Gibraltar unterliegt den Nicht-EU-Bestimmungen. 

    Einfuhr:

    Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf erworben wurden.

    Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

    800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

  • Botschaften

    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

    Embajada de la República Federal de Alemania

    Calle de Fortuny 8

    28010 Madrid

    Tel.: 0034 91 557 90 00

    Fax: 0034 91 557 90 70

    E-Mail: info@madrid.diplo.de

    Internet: www.madrid.diplo.de

    Botschaft des Königreichs Spanien

    Lichtensteinallee 1

    10787 Berlin

    Tel.: 030 2540070

    Fax: 030 25799557

    E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es

    Internet: www.exteriores.gob.es

    Spanische Botschaft / Wien

    1040 Wien, Argentinierstraße 34

    Telefon 01/505 57 88

    Österreichische Botschaft / Madrid

    E-28046 Madrid, Paseo de la Castellana 91

    Telefon (0034/91) 556 53 15

    E-Mail: madrid-ob@bmeia.gv.at

    Österreichisches Honorarkonsulat/ Barcelona

    E-08006 Barcelona, Marià Cubi 7,1°,2a,

    Telefon (0034/93) 368 60 03

    Österreichisches Honorarkonsulat / Malaga

    E-29001 Malaga, Alameda de Colon, 26, Piso 2., Esc.izq.

    Telefon (0034/95) 260 02 67

    Österreichisches Honorarkonsulat / Las Palmas

    Parteienverkehr: Hotel Eugenia Victoria

    E-35300 Playa del Inglés, Avenida de Gran Canaria 26,

    Telefon (0034/92) 876 25 00

    Weitere Konsulate in Bilbao, La Orotava (Teneriffa), Palma de Mallorca, Sevilla und Valencia.

    Spanisches Fremdenverkehrsamt

    Lichtensteinallee 1

    10787 Berlin

    Tel.: 030 8826543

    E-Mail: berlin@tourspain.es

    Internet: www.spain.info

  • Treibstoffpreise

    Treibstoff

    Preise in Euro

    Superbenzin ROZ 95

    1,47

    Premium Benzin

    1,47

    Diesel

    1,38

    Premium Diesel

    1,38

    BIO Diesel

    1,38

    letzte Aktualisierung: 24.04.2025