Eine Weltkarte mit einer kroatischen Flagge, die die Lage Kroatiens in Europa markiert.

Kroatien

Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Kroatien.

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Wichtige Telefonnummern

Rettungsdienst:
194 oder 112
Polizei:
192 oder 112
Feuerwehr:
193 oder 112
ACV Notruf:
+49 221 75 75 75
Von Kroatien nach Deutschland:
00 49 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
Von Deutschland nach Kroatien:
00385 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.

Fakten

Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Zagreb
Fläche:
56.561 km²
Einwohnerzahl:
3.870.000
Sprache:
kroatisch
Kennzeichen:
HR
Zeitzone:
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung:
230 V, 50 Hz.
Klima:

Im Norden von Kroatien herrscht eher kontinentaler Klima. In Dalamtien, Istrien und den Inseln herrscht in der Regel mediteranes Klima

Währung

Geld/Währung:
Euro.
Kreditkarten:
In Kroatien werden alle gängigen Kredit- und Debitkarten weitgehend akzeptiert.
Geldautomaten:
Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden, besonders in touristischen Gebieten. Bargeldbehebungen sind in der Regel mit gängigen Debit- und Kreditkarten möglich.
Devisenbestimmungen:
Die Einfuhr- und Ausfuhr der Landeswährung sowie von Fremdwährungen ist unbegrenzt. Deklaration jeweils ab 10.000 € oder entsprechender Gegenwert.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 18 17 0
Fax: 030 18 17 34 02
Internet: www.auswaertiges-amt.de

In einzelnen Landesteilen besteht weiterhin Gefahr durch Landminen. Vor allem in den Gebieten:

Ostslawien (Im Grenzraum zu Serbien und Montenegro, an der Grenze zu Ungarn, insbesondere die Gebiete Vukovar und Vinkovci). Westslawien (Gebiet Daruvar, Pakrac und Virovitica). Das westliche und südwestliche Gebiet zu Bosnien-Herzegowina (Gebiet Sisak und Karlovag, östlich Ogulin, Otocac, Gospic, sowie südlich und östlich von Drniš). Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.hcr.hr

Rauchverbot: In Gaststätten, Hotels und öffentlichen Einrichtungen. Bei Nichtbeachtung wird eine Geldstrafe von 1.000 Kuna (ca. 120 Euro) fällig.

Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PWK 50 90 110 130
Motorrad 50 90 110 130
Caravan 50 80 80 90
Wohnmobil
bis zu 3,5t 50 90 90 130
ab 3,5t 50 80 80 90

Für Fahrer unter 25 Jahren gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:

  • Ortsgebiet - 50 km/h
  • Freiland - 80 km/h
  • Schnellstraßen - 100 km/h
  • Autobahnen - 120 km/h
Wichtige Verkehrsbestimmungen
  • Gespannfahrer müssen 2 Warndreiecke mitführen.
  • Kindersicherung im Fahrzeu: Fr Babys und Kleinkinder sind Kindersitze vorgeschrieben. Kinder unter 1,35 m Körpergröße benötigen einen geeigneten Kindersitz. Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m dürfen nur auf dem Rücksitz mitfahren. Kinder unter 3 Jahren dürfen auf dem Vordersitz nur bei deaktiviertem Airbag und nach hinten gerichtetem Kindersitz mitfahren.
  • Licht am Tag - -Fahrzeuge müssen vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Bei ausreichenden Sichtverhältnissen ist auch Tagfahrlicht erlaubt. Für Motorräder gilt die Lichtpflicht ganzjährig. Es sollte ein Satz Glühlampen als Reserve mitgeführt werden (gilt nicht für LED- und Xenonscheinwerfer).
  • Schul- oder Kinderbusse dürfen während dem Ein- und Ausstieg nicht überholt werden.
  • Sicherheitsgurt/Sturzhelm: Verwendungspflicht.
  • Unfälle: Immer die Polizei rufen und eine Bestätigung ausstellen lassen. Fahrzeuge mit Karosserieschäden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung wieder ausgeführt werden.
  • Warnweste : Alle Personen, die nach einer Fahrzeugpanne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
  • Winterausrüstung: Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist Winterausrüstung vorgeschrieben. Auf bestimmten Straßen und Streckenabschnitten (z. B. in den Regionen Gorski Kotar und Lika) besteht zwischen dem 15. November und 15. April Winterausrüstungspflicht. Zulässig sind Winterreifen oder Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe in Kombination mit Schneeketten oder anderen Traktionshilfen.
Bußgelder
Bezeichnung Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer 135 Euro
Alkohol am Steuer ab 405 Euro
Rotlichtverstoß ab 260 Euro
Fahren ohne Licht (tagsüber) ca. 40 Euro
20 km/h zu schnell ab 68 Euro
über 50 km/h zu schnell ab 675 Euro
Überholverstoß 90 Euro
Parkverstoß ab 40 Euro
Alkoholkonsum

Promille: 0,5 %

Promillegrenze:

(gilt auch für Radfahrer). Für Fahrer unter 25 Jahren und Berufskraftfahrer sowie Fahrzeuge über 3,5 t gilt eine Promillegrenze von 0,0!

Feiertage

01.01. Neujahr

01.05. Tag der Arbeit

15.08. Mariä Himmelfahrt

25.12. Weihnachten

13.04.2026 Ostermontag

25.05.2026 Pfingstmontag

01.11. Allerheiligen

26.12. Weihnachten

06.01. Heilige Drei Könige

04.06.2026 Fronleichnam

22.06. Tag des antifaschistischen Kampfes

25.06. Staatsfeiertag

05.08. Tag des Sieges und der nationalen Dankbarkeit

08.10. Unabhängigkeitstag

Zoll / Einfuhrangaben

Einfuhr:

n einem EU-Mitgliedstaat erworbene und bereits versteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren können von Privatpersonen grundsätzlich ohne nochmalige Besteuerung mitgeführt werden, sofern sie ausschließlich für den Eigenbedarf und nicht zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken bestimmt sind.

Als Richtmengen gelten dabei für Tabakwaren 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren sowie 1.000 g Rauchtabak. Für alkoholische Getränke gelten 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie etwa Campari, Port, Madeira oder Sherry, 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, sowie 110 Liter Bier.

Eine Überschreitung dieser Richtmengen ist im Einzelfall möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass auch die größere Menge ausschließlich für den privaten Eigenbedarf bestimmt ist. Bei anderen mitgeführten verbrauchsteuerpflichtigen Waren kann bei der Einreise anhand verschiedener Kriterien, etwa der Gründe für den Besitz, der Art der Beförderung oder vorhandener Unterlagen über Menge und Herkunft der Waren, geprüft werden, ob diese gegebenenfalls gewerblichen Zwecken dienen.

Botschaften

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Veleposlanstvo Savezne Republike Njemačke 

Ulica Grada Vukovara 64

HR-10000 Zagreb

Tel: 003851 63 00 10 0

Fax: 003851 61 55 53 6

E-Mail: info@zagreb.diplo.de

Internet: https://zagreb.diplo.de/hr-de

Botschaft der Republik Kroatien

Ahornstr. 4

10787 Berlin

Tel: 030 2191 5514

Fax: 030 2362 8965

E-Mail: berlin@mvep.hr

Internet: https://mvep.gov.hr/de/de 

Botschaft der Republik Kroatien

Rennweg 3, 1030 Wien

Telefon 01/485 95 24

Österreichische Botschaft / Zagreb

Radnicka Costa 8/9. Stock (Zagreb Tower), 10000 Zagreb

Telefon (00385/1) 488 10 50

E-Mail: agram-ob@bmeia.gv.at

Kroatische Zentrale für Tourismus

Stephanstr. 13

60313 Frankfurt/M.

Tel: 069 23 85 35 0

Fax: 069 23 85 35 20

E-Mail: info@visitkroatien.de

Internet: www.croatia.hr/de-de 

Treibstoffpreise
Treibstoff Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95 1,57
Premium Benzin 1,57
Diesel 1,69
Premium Diesel 1,69
BIO Diesel 1,69

Letzte Aktualisierung: 01.04.2026

Mautgebühren

Maut - Kroatien

Richtwerte - Tarife in Euro

 

 

Nummer

Strecke

Kategorie IA

Kategorie I

Kategorie II

Kategorie III

Kategorie IV

1

Trakoscan – Zagreb

4,00 6,70 10,00 15,40 30,3

2

Zagreb – Bosiljevo

2,50 4,30 8,00 9,80 17,10

3

Bosiljevo – Rijeka

3,40 5,80 10,50 12,70 22,30

4

Rijeka – Rupa

2,50 4,20 7,70 9,40 16,50

5

Ucka-Tunnel/Rijeka

2,50 4,20 7,70 9,40 16,50

6

Kraljevice/KRK-Brücke

--,-- --,-- --,-- --,-- --,--

7

Boslijevo – Gornja Ploca

5,90 9,70 14,90 20,10 29,80

8

Gorjna Ploca – Zadar

2,30 3,90 5,90 8,20 12,00
9

Zadar – Split

5,10 8,70 13,20 18,10 26,40

10

Split – Čarapine

4,90 8,20 12,30 16,70 24,70

11

Zagreb – Bregana

0,60 1,00 1,20 1,70 3,30

12

Zagreb – Lipovac

11,20 18,60 28,20 38,30 56,20

13

Zagreb – Gorican

3,70 6,40 9,50 13,00 19,10

14

Mirna-Brücke/Novigrad

0,40 0,49 0,91 1,47 2,10

15

Umag – Porec

1,80 3,00 4,10 6,80 11,10

16

Porec - Pula 2,60 4,40 6,40 12,00 20,40
17

Opatija – Pula

6,20 10,40 15,50 29,20 52,80

18

Zagreb – Lekenik

         

 

Preise - Stand 16.03.2026

Kat. IA: Motorräder, Motorräder mit Beiwagen
Kat. I:  Fahrzeuge bis 3,5 t hzGg mit 2 Achsen und bis 1,9 m Höhe
Kat. II: Fahrzeuge bis 3,5 t hzGg mit 3 oder mehr Achsen und bis 1,9 m Höhe oder Fahrzeuge bis 3,5 t hzGg mit 2 Achsen und mehr als 1,9 m Höhe mit 2 Achsen
Kat. III: Fahrzeuge über 3,5 t hzGg mit 2 oder 3 Achsen oder Fahrzeuge über 3,5 t hzGg mit 2 oder 3 Achsen mit einachsigem Anhänger oder Fahrzeuge bis 3,5 t hzGg mit 2 Achsen über 1,9 m Höhe mit Anhänger
Kat. IV:  Fahrzeuge über 3,5 t hzGg mit 4 oder mehr Achsen oder Fahrzeuge über 3,5 t hzGg mit 2 Achsen mit zwei- oder dreiachsigem Anhänger oder Fahrzeuge über 3,5 t hzGg mit 3 Achsen mit mehrachsigem Anhänger

Die Fahrzeughöhe wird über der Vorderachse gemessen. Bei Fahrzeugen mit Anhängern gilt dies für das Zugfahrzeug.

Beim Befahren von mautpflichtigen Straßen ist ein Ticket zu ziehen, für welches beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße bar, mit Kreditkarte oder teilweise mit Bankomatkarte bezahlt werden muss.

Die Preise können je nach Jahreszeit sehr stark variieren. 


Electronic Toll Collect (ETC)


Ein Transponder, der bargeldloses Bezahlen der Mautgebühren ermöglicht. Der Transponder ist um € 15,– erhältlich. Mit der Nutzung des ETC-Systems erhält man eine Ersparnis von etwa 21,74 %. 


Die Preise variieren je nach Saison oder Nebensaison. Preiserhöhungen gibt es meist vor Ferienbeginn

Weitere Imformationen unter https://www.hac.hr/en oder https://bina-istra.com 

 

Ab Herbst 2026 erfolgt die schrittweise Umstellung auf das neue digitale Free-Flow-System
namens "Crolibertas" . Auto- und Motorradfahrer können die fällige Maut auf zwei Arten bezahlen:

  • Die Kennzeichenerkennung: Für Motorräder und PKW bis 3,5 t. Vorab muss das Kennzeichen online registriert werden. Kameras an den Autobahnportalen erfassen das Kennzeichen und buchen die Maut automatisch ab.
  • Mautbox (ENC-Gerät): Alternativ kann die Bezahlung auch über einen Transponder, der an der Windschutzscheibe befestigt wird, genutzt werden. Für Fahrzeuge über 3,5 t (Busse und Lastkraftwagen) ist dieses Gerät verpflichtend.
  • Nachregistrierung: Für Urlauber, die sich vorab nicht registriert haben, soll es an den Autobahnauffahrten spezielle Spuren zur Nachregistrierung geben. 

Landesweit soll das neue System vorraussichtlich ab 1.3.2027 starten. 

Die Gebühren werden bis dahin, weiter nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern, der Kategorie und nach dem Gewicht des Fahrzeuges berechnet. Beim Befahren von mautpflichtigenStraßen ist ein Ticket zu ziehen, welches beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße bar, mit Kreditkarte oder teilweise mit Bankomatkarte bezahlt werden muss.

 

 

Fahrverbotszone Dubrovnik 


Vom 01.03 bis 30.11. gibt es in der Innenstadt von Dubrovnik eine Fahrverbostzone ähnliche den Zona traffico  Limittao in Italien. Einen Einfahrt ist  für Nicht-Einheimische nur unter den folgenden Bedinungen möglich:

  • das gebchte Hotel liegt in der Zone und einen Buchung kann nachgewiesen werden
  • die private Unterkunft mit Garage oder Parkplatz  liegt in der ZOnge und das Kennzeichen ist vorab registiert worden
  • vorab reservierter Parkplatz bei Pile oder bei der Seilbahn
  • Bus-/Shuttle-Zufahrt über das offizielle System.

Für Urlauber mit Unterkunft gilt, daß der Gastgeber  oder das Hotel sollte den Parkplatz organisieren und das Kennzeichen vorab oder spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft registrieren.

 

Wer ohne Buchung in die Zonen fährt um einen Unterkunft zu suchen,, muss die Zonen wieder verlassen und innerhalb von 3 Tagen eine Erklärung mit Kennzeichen sowie Datum/Uhrzeit der Einfahrt an die auf der offiziellen Seite genannte e-mail-Adresse schicken, um eine mögliche Strafe zu vermeiden

 

Die Zone umfasst das gesamte Gebiet rund um die Altstadt, von Ilijina glavica entlang der Zagrebačka-Straße bis Viktorija sowie die Bereiche von Pile bis Boninovo. Die Zone beginnt bei der Ampel an der Stadteinfahrt nahe der öffentlichen Garage