Frankreich

Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Frankreich.

PDF Download

Wichtige Telefonnummern

Rettungsdienst:
112 / 15
Polizei:
112 / 17
Feuerwehr:
112 / 18
ACV Notruf:
+49 221 75 75 75
Von Frankreich nach Deutschland:
Von Frankreich nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Von Deutschland nach Frankreich:
Von Deutschland nach Frankreich: 0033 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Fakten

Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Paris
Fläche:
543.965 km²
Einwohnerzahl:
66.140.423
Sprache:
Französisch
Kennzeichen:
F
Zeitzone:
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung:
230V, 50 Hz.
Klima:

Frankreich profitiert von einem gemäßigten, angenehmen Klima.

Das Land teilt sich in vier Klimazonen:

Feuchtes Küstenklima mit oft frischen Sommern westlich der Linie Bayonne-Lille, halbkontinentales Klima mit strengen Wintern und heißen Sommern im Elsass, in Lothringen, entlang des Rhônetals und im Gebirge (Alpen, Pyrenäen und Zentralmassiv), Übergangsklima mit kalten Wintern und heißen Sommern im Norden, in der Pariser Region und im Zentrum des Landes, mediterranes Klima mit milden Wintern und sehr heißen Sommern im Süden Frankreichs.

Währung

Geld/Währung:
Euro (€).
Kreditkarten:
American Express, MasterCard, Diners Club Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden und können zur Bargeldabhebung mit Kreditkarte oder Bankkarte (Maestro oder V Pay) genutzt werden. Die Akzeptanz bargeldloser Zahlung ist sehr hoch.
Devisenbestimmungen:
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr der Landeswährung.
Öffnungszeiten Banken:
In Paris und Umgebung: Mo-Fr 10.00-17.00 Uhr. Anderorts: Di-Sa 10.00-13.00 und 15.00-17.00 Uhr. Manche Banken sind samstags bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Vortag eines Feiertages schließen die Banken um 12.00 Uhr.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 3000
Internet: www.auswaertiges-amt.de

Kriminalität:

Auf Korsika und in Südfrankreich gibt es hohe allgemeine Kriminalität. Es handelt sich dabei in erster Linie um Eigentumsdelikte wie Einbrüche, Diebstähle und Raubüberfälle. Zum Schutz für Besucher Korsikas und vorwiegend Südfrankreichs werden folgende Verhaltensempfehlungen gegeben: Kein wildes Camping. Kein Übernachten in freier Natur, auch und erst recht nicht im Wohnwagen. Wandern in entlegenen Gebieten nur in größeren Gruppen. Nach Einbruch der Dunkelheit möglichst keine Fahrten und Spaziergänge außerhalb geschlossener Ortschaften. Keine Wertsachen in geparkten Autos lassen.

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Die Mitnahme von Hunden und Katzen unter 3 Monaten ist verboten. Für einige Hunderassen besteht ein Mitnahmeverbot.

Rauchverbot gilt für öffentliche Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel, am Arbeitsplatz sowie in der Gastronomie. Hier dürfen aber unter bestimmten Bedingungen Raucherräume eingerichtet werden.

Das Rauchverbot gilt auch innerhalb von Kraftfahrzeugen, wenn Kinder unter 18 Jahren mit an Bord sind.

Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PWK 50 80 110 130
Motorrad 50 80 110 130
Caravan 50 80 110 130
Wohnmobil 50 80 110 130
bis zu 3,5t 50 80 110 130
ab 3,5t 50 80 100 110

Für Gespanne mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t gilt auf Schnellstraßen sowie Autobahnen 90 km/h.

Bei Nässe generell um 10 km/h, auf Autobahnen 20 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit, dies gilt auch für Führerscheinneulinge (Führerscheinbesitz weniger als 3 Jahre). Paris: In nahezu ganz Paris gilt auf allen Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Es gibt nur noch ganz wenige Ausnahmen, wie z.B. große Verkehrsadern wie die Champs-Elysee, Ausfall- und Ringstraßen. Beschilderung beachten, die Bußgelder sind bereits bei geringster Überschreitung sehr hoch. 

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf den Vordersitzen befördert werden, außerdem ist ein dem Alter und Größe des Kindes entsprechender Kindersitz Pflicht.

Für Motorradfahrer gilt Helmtragepflicht (EU-Norm entsprechend und mit zusätzlichen Reflektoren ausgestattet) und Handschuhpflicht (CE-Norm)

In Tunnels und Galerien ist das Abblendlicht immer für alle Fahrzeuge vorgeschrieben. Die franz. Regierung empfiehlt allerdings am Tag immer mit Abblendlicht zu fahren.

Warnwesten:

Es muss mindestens eine reflektierende Warnweste (EN 471) im Fahrzeug mitgeführt werden. Alle Personen, die bei einer Panne oder Unfall das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

Auch für jeden Radfahrer besteht außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnwestenpflicht! Diese muss bei schlechten Sichtverhältnissen, auch tagsüber, getragen werden und dient der Verkehrssicherheit. Verstöße werden mit 35 € geahndet.

Winterausrüstung:

Es besteht in Frankreich keine generelle Winterreifenpflicht, sie kann jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnien durch Beschilderung angeordnet werden. In Gebirgsregionen (Alpen, Vogesen, Pyrenäen, Jura- und Zentralmnassiv und Korsika) zwischen 1. November und 31. März sind Winterreifen verpflichtend vorgeschrieben. Schneeketten: Schneeketten sind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.

Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.

Jegliche Ablenkung z.B. durch Essen, Schminken oder der Griff in das Handschuhfach können mit 75 € bestraft werden. Das Betrachten eines Bildschirmes wird mit 1500 € Bußgeld geahndet (Navigationsbildschirm ausgenommen).

Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.

Autobahnen sind gebührenpflichtig.

Gelb-markierte Straßenränder bedeuten: Parken verboten.

Blau-markierte Straßenränder bedeuten: Parken nur mit Parkscheibe.

Dashcam erlaubt, Radarwarngeräte verboten

Umweltzonen

Dauerhafte Umweltzonen ZFE-m (Zone à Faibles Émissions mobilité) für Pkw gibt es bisher in Paris, Grenoble (ab 1. Juli 2023), Lyon, Marseille, Montpellier, Nizza,
Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse, weitere Städte sollen folgen. Temporäre Umweltzonen - „Circulation différenciée“ ZPA
Diese Umweltzonen gelten nur zeitweise und werden bei Überschreitung bestimmter Luftschadstoffgrenzwerte aktiviert. Sie werden vor Ort durch elektronische
Anzeigetafeln, in den Medien und auf dieser Karte bekanntgegeben. Temporäre Umweltzonen gibt es u.a. in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille,
Lyon, Marseille, Rennes, Saint-Étienne, Straßburg, Toulouse, im Vallée de l‘Arve (Département Haute-Savoie) sowie in zahlreichen weiteren Départements. Auch die
Städte Annecy und Chambéry haben eigene temporäre Umweltzonen eingerichtet. Weitere ausführliche Informationen zu den Umweltzonen finden Sie bei den Mautinformationen Frankreich. Alle Informationen und Bestellmöglichkeiten der Crit'Air-Plakette finden sich zudem auf folgenden Webseiten:
www.certificat-air.gouv.fr/de (offizielle Webseite des französischen Umweltministeriums, Webseite ist komplett auf deutsch verfügbar)
www.lez-france.fr/de/ (Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine kommerzielle Webseite mit umfassenden Informationen zur französischen Umweltplakette. Ein Erwerb der Plakette über diesen Anbieter ist jedoch um ein Vielfaches teurer als über die offizielle Seite des Ministeriums. Wir empfehlen den Bezug über das französische Umweltministerium, siehe oben.)

Bußgelder
Bezeichnung Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer 135 Euro
Alkohol am Steuer ab 135 Euro
Rotlichtverstoß ab 135 Euro
Überholverstoß ab 85 Euro
Warnweste nicht angelegt 22 bis 90 Euro
Fahren ohne Licht (tagsüber) 35 Euro (nur für Motorradfahrer)
20 km/h zu schnell ab 135 Euro
über 50 km/h zu schnell 1500 Euro
Parkverstoß ab 15 Euro
Alkoholkonsum

Promille: 0,5 ‰ (0,2 ‰ bei Führerscheinbesitz bis 3 Jahre).

Promillegrenze:

Die Mitführung eines nach französischer Norm(NF X20-70) zertifizierten Alkoholtesters (frz.: éthylotest) für alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kleinkrafträder bis 50 ccm und maximaler Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) ist zwar verpflichtend, das Fehlen eines solchen Testers wird aber nicht mit einem Bußgeld bestraft.

Den französischen Vorgaben entsprechende Einweg-Atemtester (Blasröhrchen) sind überall in Frankreich in Apotheken, Supermärkten und Tankstellen für ca. 2-5 € erhältlich.

Feiertage

01.01. Neujahr

01.05. Tag der Arbeit

15.08. Mariä Himmelfahrt

25.12. Weihnachten

21.04.2025 Ostermontag

29.05.2025 Christi Himmelfahrt

09.06.2025 Pfingstmontag

01.11. Allerheiligen

11.11. Gedenktag zum Ende des ersten Weltkrieges

26.12. Weihnachten

18.04.2025 Karfreitag (regional unterschiedlich)

08.05. Siegestag

14.07. Nationalfeiertag

20.04.2025 Ostersonntag

26.12 Weihnachten

Ferien

Alle Regionen

Bezeichnung Beginn Ende
Herbstferien 19. Oktober 2025 02. November 2025
Weihnachtsferien 21. Dezember 2025 04. Januar 2026
Sommerferien 06. Juli 2025 31. August 2025
Frühlingsferien 06. April 2025 21. April 2025
Zoll / Einfuhrangaben

Einfuhr:

In EU-Mitgliedstaaten eingekaufte, bereits versteuerte Waren können problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge für den Eigenbedarf:

Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g, 200 Zigarren, 1000 g Rauchtabak.

Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.

Botschaften

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

13/15, Avenue Franklin D. Roosevelt

75008 Paris

Tel.: 01 53 83 45 00

Fax: 01 53 83 45 02

E-Mail:

Internet: www.paris.diplo.de

Französische Botschaft

Pariser Platz 5

10117 Berlin

Tel.: 030 590 03 90 00

Fax: 030 590 03 91 10

E-Mail: visas.francfort-de@diplomatie.gouv.fr

Internet: www.ambafrance-de.org

Französische Botschaft / Wien

1040 Wien, Technikerstraße 2

Telefon 01/502 75-0

Französische Konsulat / Wien

1010 Wien, Wipplingerstraße 24

Telefon 01/50 27 52 00

Österreichische Botschaft / Paris

F-75007 Paris, 6 Rue Fabert

Telefon (0033/1) 40 63 30 63

Fax (0033/1) 45 55 63 65

E-Mail: paris-ob@bmaa.gv.at

Österreichisches Konsulat / Paris

F-75007 Paris, 17, Avenue de Villars

Telefon (0033/1) 40 63 30 90

Weitere Konsulate in Ajaccio, Bordeaux, Lille, Lyon, Marseille, Nizza, Papeete, Straßburg und Toulouse

Atout France - Französische Zentrale für Tourismus

Zeppelinallee 37

60325 Frankfurt/Main

Fax: 069 745556

E-Mail: info@atout-france.fr

Internet: https://de.france.fr/de

Treibstoffpreise
Treibstoff Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95 1,68
Premium Benzin 1,68
Diesel 1,61
Premium Diesel 1,61
BIO Diesel 1,61

Letzte Aktualisierung: 16.10.2025

Alpenpässe
Name Höhe Steigung wann offen mit Caravan Gebührenpflichtig Bewertung Status
Agnel 2744 16 VI-X nein *** Wintersperre
Allos 2247 10 VII-X nein *** Wintersperre
Alpe d'Huez 1850 10 ganzjährig nein ***
Cayolle 2326 10 VI-X nein ***
Courchevel 2006 8 ganzjährig nein **
Croix Haute 1179 9 ganzjährig nein **
Croix-de-Fer 2067 12 VI-X nein *** Wintersperre
Flaine 1600 9 ganzjährig nein **
Galibier 2645 14 VII-X nein *** Vorübergehend gesperrt
Glandon 1924 15 V-XI nein *** Wintersperre
Vars 2108 12 ganzjährig nein ***
Iseran 2770 12 VII-X nein *** Vorübergehend gesperrt
Izoard 2360 12 VI-X nein *** Behinderung durch Baustelle
Lautaret 2057 10 ganzjährig nein *** Schneekettenpflicht
Kleiner St. Bernhardpass 2188 9 VI-X nein ** Wintersperre
La Plagne 1970 10 ganzjährig nein **
Restefond/La Bonette 2678 12 VI-X nein *** Vorübergehend gesperrt
Mont-Cenis 2083 11 V-X ja ***
Larche 1991 12 ganzjährig nein *** Behinderung durch Baustelle
Les Arcs 2000 9 ganzjährig nein **
Les Deux Alpes 1650 11 ganzjährig nein **
Les Menuires/ Val Thorens 2300 9 ganzjährig nein **
Lombarde 2350 14 VI-X nein ***
Meribel 1400 10 ganzjährig nein **
Montets 1461 12 ganzjährig nein **
Montgenevre 1854 12 ganzjährig nein **
Tignes 2100 12 ganzjährig nein **
Val d' Isere 2100 12 ganzjährig nein **
Frejus-Tunnel 1287 7 ganzjährig ja ***
Mont-Blanc-Tunnel 1381 6 VI-X ja *** Vorübergehend gesperrt
Mautgebühren

Maut - Frankreich

Die Autobahnen in Frankreich werden von verschiedenen Gesellschaften (26 Betreiber mit Stand:  08.10.2025). Mit Ausnahme mancher Abschnitte der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Bordeaux, Lyon, Marseille, Paris und Toulouse sind alle Autobahnen mautpflichtig. Beim Befahren einer mautpflichtigen Straße wird ein Ticket gezogen. Beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße wird für den gefahrenen Abschnitt bezahlt. Auf den Autobahnen A13 und A14 zwischen Paris und Cean und der A79 zwischen Montmarault und Digoin wird die Maut im Free-Flow-System (Flux Libre-System) bezahlt.  Im Free-Flow-System ist die Bezahlung an Mautstation nicht mehr möglich, da keine Mautsschranken mehr exisitieren.  Fahrzeuge werden mittels  automatisierter elektronischer Kennzeichenerfassung bemautet. Die Bezahung der Maut kann online oder bis zu 72 Stunden nach der Fahrt bei rund 10.000 Geschäftsstellen der französischen Lotterie-Gesellschaft (FDJ) die vom Zahlungsabwickler Nirio zertifiziert wurden, erfolgen. Genauere Informationen erhalten sie unter Siehe dazu https://www.nirio.fr/peages-en-flux-libre  Die Bezahlung  kann mittels Bargeld oder der übliche Kreditkarten oder Mastercard-Bankomatkarte erfolgen. Die Oline-Bezahlung ist auf https://www.sanef.com oder https://www.aliae.com oder  Siehe dazu https://www.nirio.fr/peages-en-flux-libre 

Die bargeldlose Bezahlung auf allen mautpflichtigen Autobahnabschnitten (auch jenen mit Flux-Libre)  ist mittes  "LIBER-t" möglich. Diese elektronische Mautbox für Fahrzeuge bis 3,5 t hzGg und bis 3 m Höhe wird vom Anbieter "BIP&GO" angeboten. Genauere Informationen siehe www.bipandgo.com. Ebenfalls bargedlos ist die Bezahlung der Maut mit der Mautbox des ARBÖ-Partners Maut1.de. Details siehe https://www.maut1.de 

 

 

 

Für Fahrzeuge über 3,5 t hzGg ist eine TIS-PL (Télépéage Inter-Sociétés Poids Lourds) Mautbox online erhältlich.
 

Für Fahrzeuge über 3,5 t hzGg ist eine TIS-PL (Télépéage Inter-Sociétés Poids Lourds) Mautbox online erhältlich.

Weitere Infos auf www.autoroutes.fr  bzw. auf www.telepeagelibert.com  (zur LIBER-t-Box) oder https://www.maut1.de 

Die Nichtbezahlung der Maut kann mit Strafen von EUR 90,- bi szu EUr 7.500,- geandet werden. 

Eine Übersicht über wichtige Strecken finden Sie hier:

Strecke

Kategorie I

Kategorie II

Kategorie V

Aix-en-Provence – La Saulce

14,80 20,40

8,70

Aix-en-Provence – Nice

21,20

31,50

13,00

Angers – Tours

12,50

18,30

7,40

Arles – Marseille-Aix

5,00

7,40

2,90

Bordeaux – Clermont-Ferrand

35,40

54,40

22,20

Bordeaux – Marseille

62,70

96,40

37,60

Bordeaux - Toulouse – Montpellier

50,20

77,20 29,70

Lyon -  Montpellier

32,40

50,70

19,00

Lyon – Le  Perthus

52,60

81,30

30,10

Lyon Aix-en-Provence

28,00

45,70

17,00

Montpellier – Le Perthus

22,30

34,30

12,60

Montpellier – Narbonne-est

9,70

14,70

5,60

Montpellier – Touluse-sud-ouest

27,30

41,20

15,60

Nantes – Angers

10,30

16,00

6,10

Nantes – Bordeaux

33,20

50,20

19,90

Nantes – Vierzon-nord

36,10

55,80

21,80

Paris – Angers (Corze)

32,90

50,40

20,10

Paris – Bordeaux (Virsac)

60,50

93,00

37,40

Paris – Bourges

24,20

38,90

15,50

Paris – Le Mans nord

21,60

32,80

13,40

Paris – Nantes

43,20

66,40

26,20

Paris – Orleans-nord

11,60

16,50

6,60

Paris – Poitiers-sud

40,50

61,50

25,00

Paris – Tours-centre

25,90

40,00

16,00

Paris -  La Garvelle (Vitre)

32,30

50,10

21,40

Toulouse nord-est -Bordeaux

22,90

36,00

14,10

Toulouse-sud-est –  Le Perthus

24,40

36,60

14,80

Tours Centre (Sorigny) – Bordeaux (Virsac)

34,60

53,00

21,40

 

Kategorie I  -  Fahrzeuge mit von maximal 2 Metern und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen

Kategorie II -  Fahrzeuge mit einer Höhe von über 2 Metern und maximal 3 Metern sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen

Kategorie V - Mopeds, Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, Trikes, Quads

 

Mont-Blanc-Tunnel

 

Tarif

Kategorie 5

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Kategorie 4

Kategorie B

Kategorie E

Einfache Fahrt  Frankreich - Italien

36,30 54,80 72,60 199,10 400,10 415,10 1.102,60

Einfache Fahrt Italien - Frankreich

36,90 55,80 73,80 202,40 406,70 421,70 1.120,90

Hin + Retour Fahrt  Frankreich - Italien

45,60 68,40 91,20 309,90 628,40 --,-- --,--

Hin + Retour Fahrt Italien - Frankreich

46,30 69,60 92,70 315,00 638,90 --,-- --,--

10 -Fahrten  

in beiden Richtungen

113,90 171,10 228,00 --,-- --,-- --,-- --,--

20 - Fahrten 

in beiden Richtungen

159,90 239,50 319,20 --,-- --,-- --,-- --,--
Monatskarte in beiden Richtungen 273,70 273,70 --,-- --,-- --,-- --,-- --,--

 

Kategorie 5 - Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger

Kategorie 1 - Fahrzeug mit zwei oder mehr Achsen, dessen an der Vorderachse messbare Höhe weniger als 1.30 Meter und dessen Gesamthöhe maximal 2 Meter beträgt

Kategorie 2  - Fahrzeug mit zwei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 2 Meter jedoch maximal 3 Meter beträgt

Kategorie 3 - Fahrzeug mit zwei Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt

Kategorie 4  - Fahrzeug mit drei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt

Kategorie D - Sondertransport "A" (z. B. Kühlfahrzeuge, Fahrzeuge die ein Anderes abschleppen)

Kategorie E - Sondertransport "B" (benötigen die Breite der gesamten Fahrbahn)

 

Genauere Details finden Sie hier www.atmb.com 

 

Frejus-Tunnel

                   

Tarif

Kategorie 5

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Kategorie 4

Kategorie B

Kategorie C

 

Kategorie F Eskorte ADR

Einfache Fahrt  Frankreich - Italien

36,30 54,80 72,60 199,10 - 210,70 400,10 - 423,30 55,40 1.120.60 744,30 161,20

Einfache Fahrt Italien - Frankreich

36,30 55,80 73,80 202,40 - 214,20 406,70 - 430,40  564,70 1.120,90 756,70 163,80

Hin + Retour Fahrt  Frankreich - Italien

45,60 68,40 91,20 309,90 - 327,90 628,40 - 664,90 --,-- --,-- --,-- --,--

Hin + Retour Fahrt Italien - Frankreich

46,30 69,60 92,70 315,00 - 333,30 638,90 - 676,00 --,-- --,-- --,-- --,--

8 - Fahrten  

Frankreich - Italien

113,00 172,40 226,20 --,-- --,-- --,-- --,-- --,-- --,--

8 - Fahrten-Italien - Frankreich

114,80 175,30 230,00 --,-- --,-- --,-- --,-- --,-- --,--

20 - Fahrten 

Frankreich - Italien

205,50 314,80 41,40 --,-- --,-- --,-- --,-- --,-- --,--

20 - Fahrten-

Italien - Frankreich

208,50 320,00

417,30

--,-- --,-- --,-- --,-- --,-- --,--
30 Fahrten Frankreich - Italien 273,30 41,60 547,20 --,-- --,-- --,-- --,-- --,-- --,--
30 Fahrten Italien - Frankreich 277,90 417,40 556,30 --,-- --,-- --,-- --,-- --,-- --,--
 80 Fahrten Frankreich - Italien 273,60 273,60 --,-- --,-- --,-- --,-- --,-- --,-- --,--
80 Fahrten Italien - Frankreich 278,20 278,20 --,-- --,-- --,-- --,-- --,-- --,-- --,--
                   

Die Preise in den Kategorien 3 und 4 hängen von der Typisierung des Fahrzeuges (Bus oder Lkw) und den Euroabgasklassen ab

 

Kategorie 5 - Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger

Kategorie 1 -  Fahrzeuge mit 2  Achsen mit oder ohne Anhänger zwischen 1,30 Meter und 2 Meter Höhe über der ersten Achse gemessen

Kategorie 2  - Fahrzeuge mit 2  Achsen mit oder ohne Anhänger zwischen 2 Meter und 3 Meter Höhe über der ersten Achse gemessen

Kategorie 3 - Fahrzeug mit zwei Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt

Kategorie 4  - Fahrzeug mit und ohne Anhänger  mit drei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt

Kategorie B -  Fahrzeuge mit und ohne Anhänger, mit einer Gesamtlänge zwischen 2,81 Meter  und 3,5 Metern, Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit bis zu maximal 60 km/h, Abschleppfahrzeuge

Kategorie C - Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer Länge über 6 Metern 

Kategorie F -  Gefahrenguttransporte der ADR-Klassen 1,  1.3 C  und 1.3 G und ADR Klasse 2 

Escorte ADF - Gefahrenguttransporter Eskorte 

Genauere Details finden Sie hier https://www.sftrf.fr/tarifs-tunnel

 

Prado-Carénage-Tunnel (in Marseille)

 

 

Normal-Tarif

Tunnel -Pass von 7 bis 20 Uhr

Tunnel - Pass von 20 bis 7 Uhr

Tunnel -Pass+ von 7 bis 20 Uhr

Tunnel - Pass von 20 bis 7 Uhr

Tunnel Prado Carénage

3,30

3,00

2,70

3,00

2,70

Tunnel Prado Sud

2,80

2,60

2,40

2,60

2,40

Carénage Sud

6,10

5,70

5,30

5,70

5,30

 

 

Genauere Details finden Sie hier https://www.tunnelsprado.com

 

Euro-Tunnel (Calais/Coquelles  - Folkstone)

 

Der Eurotunnel wird als Eisenbahntunnel betrieben. Eine Durchfahrt des Tunnels ist mittels Shuttle-Service (ähnlich einem Autoreisezug) möglich. Die Preise schwanken je nach Fahrzeugtyp und Uhrzeit der Passage. Das Standardticket kostet ab EUR 142,-. Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.eurotunnel.com/ 

 

Viaduct von Millau

 

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Kategorie 4

Kategorie 5

     

Sommertarif (15.06 – 15.09)

13,70 20,60 37,30 47,30 6,70      

Wintertarif (16.09. – 14.06.)

11,20 16,90 37,30 47,30 6,70      
                 
                 

Kategorie 1 - Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen

Kategorie 2  - Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger

Kategorie 3 - Lkw mit bis zu 2 Achsen

Kategorie 4 - Lkw mit mehr als 2 Achsen

Katgorie 5 - Mopeds, Motoräder, Motorräder mit Beiwagen, Trikes

 

Genauere Details finden Sie hier https://www.leviaducdemillau.com 

 

Tunnel Maurice Lemaire (Saint Dié -  Saint-Croix-aux-Mines)

 

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Kategorie 4

Kategorie 5

6,80 10,60 18,90 31,70 4,10
           
           

Kategorie 1 - Fahrzeuge mit einer Höhe bis zu 2 Meter und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen

Kategorie 2 -  Fahrzeuge mit einer Höhe  zwischen 2 Meter und 3 Meter sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen

Kategorie 3 -  Fahrzeuge  mit 2 Achsen und mit einer Höhe  über  3 Meter sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über  3,5 Tonnen

Kategorie 4 - Fahrzeuge  mit 3 oder mehr  Achsen und mit einer Höhe  über  3 Meter sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über  3,5 Tonnen

Kategorie 5 - Zweirädrige Fahrzeuge mit und ohne Beiwagen, Trikes und Quads

Genauere Details finden Sie hier https://voyage.aprr.fr/sites/default/files/2024-02/TARIFS_TML_2024.pdf 

 

Tunnel Duplex A86 (Rueil-Malmaison - Vélizy im Großraum Paris)

 

Strecke

Niedrigster Tarif

Höchster Tarif

Rueli - Vélizy

2,90

14,50

Vélizy – Rueli

2,90

14,50

     
     
     

 

Der Tunnel kann lediglich von mehrspurigen Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, einer maximalen Höhe von 2 Metern und ohne Flüssig-Gas-Antrieb benutzt werden. 

Die Tarife richten sich nach der jeweiligen Uhrzeit und dem Wochentag, an dem der Tunnel durchfahren wird und variieren sehr stark. Auch die Fahrtrichtung wird bei der Festsetzung der Tarife einbezogen. Es wurden nur die jeweiligen Höchtstarife und  niedrigsten Tarife angegeben. 

 

Genauere Details finden Sie hier https://www.vinci-autoroutes.com/fr/aires-et-services/duplex-a86

 

 

Tunnel de Puymorens (Porté-Puymorens - L'Hospitalet-près l'Andorre)

 

 

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Kategorie 4

Kategorie 5

7,80 16,00 26,20 43,20 4,60

 

Genauere Details finden Sie hier Arrêté du 24 janvier 2025 relatif aux péages applicables sur le réseau autoroutier concédé à ASF et au tunnel du Puymorens - Légifrance

 

 

Île de Ré - Brücke (Île de Ré - La Rochelle)

 

 

Kat. I

Kat. II

Kat III

KAT IV

KAT V

Hochsaison  (15.06. - 15.09)

16,00

16,00

18,00

40,00

3,00

Zwischensaison (02.03. - 14.06 u. 16.09. - 14.11)

8,00

8,00

18,00

40,00

3,00

Nebensaison (15.11. - 01.03)

4,00

4,00

18,00

40,00

3,00

 

Kategorie I - Fahrzeuge mit einer Höhe bis zu 2 Meter und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen

Kategorie II -  Fahrzeuge mit einer Höhe  zwischen 2 Meter und 3 Meter sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen

Kategorie III -  Fahrzeuge  mit 2 Achsen und mit einer Höhe  über  3 Meter sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über  3,5 Tonnen

Kategorie IV - Fahrzeuge  mit 3 oder mehr  Achsen und mit einer Höhe  über  3 Meter sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über  3,5 Tonnen

Kategorie V - Zweirädrige Fahrzeuge mit und ohne Beiwagen, Trikes und Quads

 

Genauere Details finden Sie hier www.pont-ile-de-re.com

 

Pont de Normandie (Le Havre - Honfleur)

 

 

Kat. I

Kat. II

Kat. III

Kat. IV

Kat. V

Einfache Fahrt  

5,90

6,90

7,40

14,80

gratis

 

           
           

 

Kategorie I - Fahrzeuge mit einer Höhe bis zu 2 Meter und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen

Kategorie II -  Fahrzeuge mit einer Höhe  zwischen 2 Meter und 3 Meter sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen

Kategorie III -  Fahrzeuge  mit 2 Achsen und mit einer Höhe  über  3 Meter sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über  3,5 Tonnen

Kategorie IV - Fahrzeuge  mit 3 oder mehr  Achsen und mit einer Höhe  über  3 Meter sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über  3,5 Tonnen

Kategorie V - Zweirädrige Fahrzeuge mit und ohne Beiwagen, Trikes und Quads, Fahrräder, Fußgänger

 

Genauere Details finden Sie hier https://www.pontsnormandietancarville.fr 

 

 

Pont de Tancarville  (Marais-Vernier - Tancarville)

 

 

Kat. I

Kat. II

Kat. III

Kat. IV

Kat. V

Einfache Fahrt  

2,80

3,50

4,20

7,20

gratis

 

Kategorie I - Fahrzeuge mit einer Höhe bis zu 2 Meter und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen

Kategorie II -  Fahrzeuge mit einer Höhe  zwischen 2 Meter und 3 Meter sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen

Kategorie III -  Fahrzeuge  mit 2 Achsen und mit einer Höhe  über  3 Meter sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über  3,5 Tonnen

Kategorie IV - Fahrzeuge  mit 3 oder mehr  Achsen und mit einer Höhe  über  3 Meter sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über  3,5 Tonnen

Kategorie V - Zweirädrige Fahrzeuge mit und ohne Beiwagen, Trikes und Quads, Fahrräder, Fußgänger

Genauere Details finden Sie hier https://www.pontsnormandietancarville.fr 

 

 

Umweltzonen

 

Man unterscheidet zwischen verschiedene Arten von Umweltzonen:

Zones a Faibles Émissions (ZFE): die permanent (unabhängig von der Schadstoffbelastung der Luft) gelten und deren zeitliche Gültigkeit von den betroffenen Städten und Gemeinden festgelegt wird.

Circulation différenciée (CD): kann von jeder Präfektur in jedem Department bei Bedarf verhängt werden. In manchen Städten bzw. deren Großräumen gilt die Maßnahme ständig. Im Zuge der Verhängung gelten Fahrverbote für Fahrzeuge mit bestimmten Abgaskategorien (auch mit Crit’Air-Plakette)

 

 

Für das Einfahren in eine Umweltzone ist die Crit’Air-Plakette notwendig. Sie ist in allen  Umweltzonen Frankreichs gültig und wird an die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt. Bei  Motorrädern sollte sie deutlich sichtbar an einen mit dem Fahrzeug verbundenen Teil geklebt werden (kann nur online auf www.certificat-air.gouv.fr/demande-ext/cgu  bestellt werden). Sie muss mit Kreditkarte bezahlt werden und kostet € 4,9. Beachten Sie die Lieferzeit von bis zu drei Wochen. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen der Plakette empfehlen wir, das per Mail zugestellte Bestätigungsformular ausgedruckt ins Auto zu legen. Keine Plakette erhalten Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1.1.1997 und Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1.6.2000.
Für ausländische Fahrzeuge oder Oldtimer gibt es keine Ausnahmen.

 

Seit dem 1. Januar 2025 müssen  ZFEs auf alle Metropolen mit mehr als 150.000 Einwohnern eingeführt werden, wenn diese die  von der WHO empfohlenen Luftschutz-Richtwerte nicht einhalten. Derzeit gilt  in 25 Städten und/oder Metropolregionen eine ZFE. 

 

Metropolregion Paris ·  Die ZFE umfasst die Metropolregion Grand Paris mit 77  Kommunen weitestgehend innerhalb der Autobahn A86, die von der ZFE ausgenommen ist. . Innerhalb der ZFE gilt rund um die Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette und mit den Crit’Air-Plaketten-Kategorien 3, 4 und 5. Das Fahrverbot gilt für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Zweiräder und Dreiräder von Mo. bis Fr. von 8 bis 20 Uhr (ausgenommen Feiertage) und ist entsprechend beschildert. Für Busse und Lkw gilt die Umweltzone an sieben Tagen der Woche zwischen 8 Uhr und 20 Uhr.

 

Paris Stadt -  Seit 05.11.20224 gilt in den Arrondissements 1-4 eine  verkehrsberuhigte  Zone (ZTL). Diese umfasst ein Durchfahrtsverbot für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, schwere Lkw und motorisierte Zweiräder (ausgenommen Ziel-und Quellverkehr). Die ZTL gilt täglich 0-24 Uhr und umfasst nicht die Boulevards im Norden, Iles de La Cité´und Iles de Saint-Louis sowie die unteren und oberen Kais der Seine.

 

Paris Stadt · Jeden 1. Sonntag im Monat von 10 bis 18 Uhr werden die Champs-Élysées und  die Île de la Cité sowie Teile der Innenstadt zur Fußgängerzone. Es gelten in diesem Zeitraum auch auf zahlreichen Straßen in den Arrondissements 1, 2, 3 und 4 Fahrverbote.

 

Paris Stadt - Seit 03.03.2025 wird die linke Spur der Pariser Ringstraße von Montag bis Freitag zwischen 7 bis 10.30 Uhr und 18 bis 20 Uhr für Fahrzeuge ausgenommen Fahrzeuge mit mindestens 2 Insassen versuchsweise gesperrt. Ebenfalls ausgenommen sind öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Blaulichtfahrzeuge, Fahrzeuge mit Personen mit einem Parkausweis für Mobilitätseingeschränkte und VTC-Fahrzeuge

 

Paris Stadt - Die Stadt Paris hat die Parkgebühren für  SUV in seinen 20 Stadtbezirken (Arrondissements) seit 01.10.2024 wesentlich erhöht. Die erhöhten Tarife gelten für von Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr (ausgenommen Feiertage). Als SUV gelten Verbrenner-Fahrzeuge über 1.600 Kilogramm hzGg und Elektro-Fahrzeuge oder emissionsarme Fahrzeug über 2.000 Kilogramm hzGg. Es gibt unterschiedlich hohe  Tarifzonen  in den  Arrondissements 1 bis 11  und 12 bis 20. Die Tarife, die auch in 15-Minuten-Abschnitte unterteilt werden können, kosten zwischen EUR 12,- pro Stunde  (2. bis 20 Arrondissement) und EUR  225,- (umgerechnet EUR 37,5 pro Stunde) (1 bis 11. Arrondissement) und steigen progressiv zur Parkdauer. 

 

Angers - Seit 01.01.2025 gilt in Angers rund um die Ihr eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette. Ab 01.08.2028 ist ein zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit der einer  Crit’Air-Plakette der Kategorie 5 geplant. 

 

Annecy - Seit 01.01.2025 gilt in Grand-Annecy rund um die Uhr  eine ständige Umweltzonen. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne  Crit’Air-Plakette. Genauere Informationen erhalten Sie unter der https://www.grandannecy.fr/zfem  

 

Annemasse -  Seit 01.01.2025 gilt im Stadtgebiet von Annemasse rund um die Uhr eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette. Ab 01.01.2028 ist ein zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit der einer  Crit’Air-Plakette der Kategorie 5 geplant. Genauere Informationen finden Sie hier https://www.annemasse.fr/actualites-et-evenements/fil-info/zone-a-faibles-emissions-mobilite-ce-qui-change-a-annemasse-en-2025

 

Avignon ·  Es gilt ein temporäres Umweltzonen-Fahrverbot im Department Vaucluse in der Region Grand Avignon. Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen von 6 bis 20 Uhr nur noch Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 1, 2 und grün in die Umweltzone einfahren. Genauere Informationen finden Sie unter https://www.grandavignon.fr/fr/actualites/mise-de-la-place-de-la-vignette-critair-sur-le-grand-avignon 

 

Bordeaux · In Bordeaux gilt seit 01.01.2025 eine ZFE. Diese gilt im Stadtgebiet innerhalb des Rocarde (A630 und N230), der nicht inkludiert ist 24 Stunden und 7 Tage die Woche. Es gilt ein Fahrverbot von Fahrzeugen ohne Crit’Air-Plakette.  Eine automatisierte Überwachung ist erst 2027 geplant.  Genauere Informatoinen erhalten Sie hier https://www.bordeaux.fr/p150075/zone-faibles-emissions-zfe 

 

Jeden 1. Sonntag im Monat (ausgenommen im Januar und August) werden zahlreiche Straßen im gesamten Stadtgebiet von Bordeaux zur autofreien Zone. Dies gilt in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr. Genauere Informationen über die betroffenen Gebiete finden Sie hier https://www.bordeaux.fr/p1272/ma-rue-respire 

 

Caen -  Seit 01.01.2025 gilt in Caen und 10 weiteren Gemeinden rund um die Uhr eine permanente Umweltzone. Diese umfasst das Stadtgebiet innerhalb des Inneren N814. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette. Genauere Informationen finden Sie hier https://caenlamer.fr/zone-faibles-emissions 

 

Clermont-Ferrand -  Im Stadtgebiet von Clermont-Ferrand gilt rund um die Uhr eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für gewerblich-genutzte Lkw. ohne Crit’Air-Plakette. Genauere Informationen erhalte Sie unter https://www.clermontmetropole.eu/no-cache/actualites-et-agendas/toute-lactualite/detail/actualites/zone-faibles-emissions-a-clermont-ferrand-ce-quil-faut-savoir 

 

Dijon - Seit 01.01.2025 gilt in Dijon und 9 weiteren Gemeinden rund um die Uhr eine permanente Umweltzone Das Gebiet wird vom Rocade, der die Avenue Roland Carraz, die Boulevards des Bourroches und des Gorgets sowie die Avenue du 1er Consul  begrenzt. Es gilt ein Fahrverbot von Fahrzeugen ohne Crit’Air-Plakette. Genauere Informationen siehe https://www.dijon-metropole.fr/dijon-metropole-a-votre-service/qualite-de-lair/zone-a-faibles-emissions-mobilite

 

Grenoble · Es gilt in Grenoble und 13 Gemeinden der Metropolregion Grenoble seit 07.07.2023 einen ZFE für Privat-PKW und motorisiterte Zweiräder. Es gilt ein Fahrverbot von motorisierte Fahrzeugen ohne Crit’Air-Plakette, Fahrzeugen mit Crit’Air-Plaketten der Kategorien 3,4 und 5. Für Lenker von Fahrzeugen mit der Crit’Air-Plakette der Kategorie 3 gilt bis Juli 2025 eine "Lernphase", in der bei Verstößen keine Strafen eingehoben werden.  Genauere Informationen erhalten Sie unter Accueil - ZFE Grenoble Alpes Métropole

Es gilt eine ZFE für  Nutzfahrzeuge  in Grenoble und 27 Gemeinden der Region. Es  gilt ein Fahr- und Parkverbot für leichte Nutzfahrzeuge, die keine Crit’Air-Plakette oder eine der Klassen 3, 4 und 5 haben. Diese Verbote gelten zudem für alle schweren Nutzfahrzeuge.  Genauere Informationen finden Sie hier Circuler dans la zone à faibles émissions (ZFE Utilitaires et poids lourds) - Grenoble Alpes Métropole

 

Le Havre - Seit 01.01.2025 gilt in Le Havre und Sainte-Adresse sowie  dem südlichen Ende von Ocetville sur Mer(in Form der Route des Chesnie) rund um die Uhr eine permanente Umweltzone.  Es gilt ein Fahrverbot von Fahrzeugen ohne Crit’Air-Plakette. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://lehavre.fr/actualites/toutes-les-actualites/une-zone-faibles-emissions-mobilite-zfe-m-depuis-le-1er-janvier

 

Lille · Derzeit gilt ein temporäres Umweltzonen-Fahrverbot im Großraum Lille mit 18 dazugehörenden Gemeinden und den Autobahnteilen A1, A22, A25 samt der N227 und der D652. Sollten die Umweltzonen aktiv sein, dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Umweltplaketten 1, 2, 3 und der grünen Plakette einfahren. Seit dem Juli 2022 ist eine dauerhafte Umweltzone in Lille in Kraft. Es dürfen nur noch Kleintransporter und Lkw mit der Crit’Air-Plakette 1, 2, 3 und grün einfahren. Genauere Informationen finden Sie hier https://www.lille.fr/Vivre-a-Lille/Me-deplacer/En-voiture/Pollution-la-vignette-Crit-Air-a-Lille 

 

Lyon · Es gilt ein permanentes Umweltzonen-Fahrverbot im Stadtgebiet Lyon sowie in den  Nachbarstädten Bron, Caluire-et-Curie,  und Vénissieux sowie Villeurbanne innerhalb des Boulveard périphérique Laurent Bonnevay, wobei der Boulevard und die M6, M7 sowie der Boulevard Nord nicht inbegriffen sind. Seit 01.01.2025 gilt ein Fahr- und Parkverbot für Fahrzeuge mit keiner Crit’Air-Plakette oder mit Plaketten der Kategorien 3, 4 und 5.. Genauere Informationen finden Sie hier https://zfe.grandlyon.com

 

Marseille ·  Im Zentrum von Marseille gilt eine dauerhafte Umweltzone. Die Umweltzone wird durch das Innere der Straßen Avenue du Cap Pinède, Boulevards Capitaine Gèze et de Plombières, Avenue Alexandre Fleming, Boulevards Françoise Duparc, Sakakini, Jean Moulin et  Rabatau, Avenue du Prado 2 begrenzt. Die Brücke der A55 und die Tunnel sind ausgenommen. Eine Einfahrt in die Zone ist für Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 4 und 5 sowie ohne Plakette verboten.. Genauere Informationen finden Sie hier https://ampmetropole.fr/missions/strategie-environnementale/qualite-de-lair/zone-a-faibles-emissions-mobilite-zfe-m 

 

Montpellier -  In Montpellier und 10 weiteren Gemeinden im Großraum gilt rund um die Uhr eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne  Crit’Air-Plakette. Genauere Informationen erhalten Sie unter https://www.montpellier.fr/vie-quotidienne/vivre-ici/se-deplacer/je-me-deplace-en-voiture/circuler-dans-la-zone-a-faibles-emissions

 

Nancy - Im Großraum Nancy gilt seit 01.01.2025 rund um die Uhr eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Lkw ohne  Crit’Air-Plakette und mit einer  Crit’Air-Plakette der Kategorie 5. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.grandnancy.eu/vivre-habiter/qualite-de-lair/zone-a-faible-emission

 

Nantes -  In Nantes gilt innerhalb der Périphérique. von Montag bis Freitag von 7 bis 9 Uhr und 16 bis 19 Uhr eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.grandnancy.eu/vivre-habiter/qualite-de-lair/zone-a-faible-emission

 

Pau - Im Großraum Pau gilt neben Pau auch in Billère, Bizanos, Gelos, Idron, Jurançon, Lons und Mazères-Lezons innerhalb der Ringstraße mit den Perimetern D834 im Westen, D817 im Norden, D817 und D802 im Osten sowie der D802 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Lkw ohne  Crit’Air-Plakette. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.pau.fr/actualites/la-zone-faibles-emissions-mobilite-est-en-vigueur-dans-laggio 

 

Métropole Rouen Normandie · Die ständige Umweltzone (ZFE) umfasst Rouen und zwölf Anrainergemeinden. Seit Juli 2022 gilt ein ständiges Fahrverbot für Crit’Air-Plaketten 4, 5 und ohne Plakette. Genauere Informationen finden Sie hier https://www.metropole-rouen-normandie.fr/zone-faibles-emissions-mobilite 

 

Alpes-Maritimes/Nice · Es gilt eine ständige Umweltzone (ZFE) in der Innenstadt und beim Hypercentrum. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht ohne Crit’Air-Plakette und mit Plaketten der Kategorien 4 und 5 sowie für Fahrzeuge unter 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht ohne Crit’Air-Plakette und mit Plaketten der Kategorien 4 und 5. Ausgenommen davon sind Zweiräder, Dreiräder, Oldtimer und Behinderten-Fahrzeuge. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.nice.fr/fr/environnement/zone-a-faibles-emissions 

 

Reims · Es gilt eine ständige Umweltzone in der Innenstadt (Centre Ville)  Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette  und mit den Crit’Air-Plakette -Kategorien 4 und 5. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.grandreims.fr/cadre-de-vie-et-environnement/developpement-durable/zone-a-faibles-emissions-mobilite-zfem-du-grand-reims 

 

Rennes  Sei 01.01.2025 gilt in Rennes innerhalb des Rocarde mit dem Boulevard des Alliés eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette. Ab 01.01.2027 soll das Fahrverbot auf die Crit’Air-Plaketten-Kategorie 5 ausgeweitet werden.  Ab 01.01.20029 sollten auch Fahrzeuge mit der Crit’Air-Plakette 4 betroffen sein, ab 01.01.20023 auch die Kategorie 3. Genauere Informationen erhalten Sie unter https://metropole.rennes.fr/la-zone-faibles-emissions-de-rennes-metropole 

 

Strasbourg und Eurométropole de Strasbourg ·Es gilt eine ständige Umweltzone, die sich  über die Stadt Straßburg und die gesamte Eurometropol-Region Straßburg erstreckt. Das Gebiet umfasst 33 Gemeinden. Die Hauptachsen A4, A35, N83, N353 und D1083 sind jedoch nicht betroffen. Die Einfahrt in diese ist mit einer Crit’Air-Plakette 3,  4, 5 und ohne Plakette verboten. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://int.strasbourg.eu/de/zfe 

 

St. Etienne ·  In der Metropol-Region St. Etienne gilt eine ständige Umweltzone (ZFE)  Diese umfasst das Stadtgebiet und die Umlandgemeinden innerhalb des Autobahndreiecks St. Etienne auf einer Fläche von 200 Quadratkilometern.. Das Fahrverbot betrifft Lkw und leichte Nutzfahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette oder mit einer Crit’Air-Plakette der Klassen 4 und 5. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.saint-etienne-metropole.fr/preserver-recycler/qualite-de-lair/zone-faibles-emissions-mobilite 

 

Toulouse · In der Metropolregion Toulouse gilt eine ständige Umweltzone (ZFE). Diese umfasst weite Teile des Stadtgebietes von Toulouse, Tournefeuille und Clomier und wird von den Ringstraßen Arce-en-Ciel und le fil d´Arien  (RD901/A621) begrenzt. Die Begrenzungsstraßen sind in der Umweltzone enthalten. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette sowie für Fahrzeuge mit den Crit’Air Plaketten 4 und 5.  Genauere Informationen erhalten Sie hier https://metropole.toulouse.fr/faq-qualite-de-lair-et-zfe#la-zfe