Von Frankreich nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Von Deutschland nach Frankreich:
Von Deutschland nach Frankreich: 0033 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Fakten
Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Paris
Fläche:
543.965 km²
Einwohnerzahl:
66.140.423
Sprache:
Französisch
Kennzeichen:
F
Zeitzone:
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung:
230V, 50 Hz.
Klima:
Frankreich profitiert von einem gemäßigten, angenehmen Klima.
Das Land teilt sich in vier Klimazonen:
Feuchtes Küstenklima mit oft frischen Sommern westlich der Linie Bayonne-Lille, halbkontinentales Klima mit strengen Wintern und heißen Sommern im Elsass, in Lothringen, entlang des Rhônetals und im Gebirge (Alpen, Pyrenäen und Zentralmassiv), Übergangsklima mit kalten Wintern und heißen Sommern im Norden, in der Pariser Region und im Zentrum des Landes, mediterranes Klima mit milden Wintern und sehr heißen Sommern im Süden Frankreichs.
Währung
Geld/Währung:
Euro (€).
Kreditkarten:
American Express, MasterCard, Diners Club Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden und können zur Bargeldabhebung mit Kreditkarte oder Bankkarte (Maestro oder V Pay) genutzt werden. Die Akzeptanz bargeldloser Zahlung ist sehr hoch.
Devisenbestimmungen:
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr der Landeswährung.
Öffnungszeiten Banken:
In Paris und Umgebung: Mo-Fr 10.00-17.00 Uhr. Anderorts: Di-Sa 10.00-13.00 und 15.00-17.00 Uhr. Manche Banken sind samstags bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Vortag eines Feiertages schließen die Banken um 12.00 Uhr.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 5000 3000 Internet: www.auswaertiges-amt.de
Kriminalität:
Auf Korsika und in Südfrankreich gibt es hohe allgemeine Kriminalität. Es handelt sich dabei in erster Linie um Eigentumsdelikte wie Einbrüche, Diebstähle und Raubüberfälle. Zum Schutz für Besucher Korsikas und vorwiegend Südfrankreichs werden folgende Verhaltensempfehlungen gegeben: Kein wildes Camping. Kein Übernachten in freier Natur, auch und erst recht nicht im Wohnwagen. Wandern in entlegenen Gebieten nur in größeren Gruppen. Nach Einbruch der Dunkelheit möglichst keine Fahrten und Spaziergänge außerhalb geschlossener Ortschaften. Keine Wertsachen in geparkten Autos lassen.
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Die Mitnahme von Hunden und Katzen unter 3 Monaten ist verboten. Für einige Hunderassen besteht ein Mitnahmeverbot.
Rauchverbot gilt für öffentliche Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel, am Arbeitsplatz sowie in der Gastronomie. Hier dürfen aber unter bestimmten Bedingungen Raucherräume eingerichtet werden.
Das Rauchverbot gilt auch innerhalb von Kraftfahrzeugen, wenn Kinder unter 18 Jahren mit an Bord sind.
Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts
außerorts
Schnellstraße
Autobahn
PKW
50
80
110
130
Motorrad
50
80
110
130
Caravan
50
80
110
130
Wohnmobil
50
80
110
130
bis zu 3,5t
50
80
110
130
ab 3,5t
50
80
100
110
Für Gespanne mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t gilt auf Schnellstraßen sowie Autobahnen 90 km/h.
Wetterbedingte Geschwindigkeitsreduzierungen
In Frankreich werden Tempolimits automatisch bei Nässe/Wetter reduziert (auch ohne zusätzliche Schilder):
Reduzierte Limits bei Regen:
Autobahn → 110 km/h (statt 130).
Schnellstraße → 100 km/h (statt 110).
Landstraße → meist 80 km/h.
Sicht unter 50 m (z. B. Nebel) → 50 km/h überall.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf den Vordersitzen befördert werden, außerdem ist ein dem Alter und Größe des Kindes entsprechender Kindersitz Pflicht.
Für Motorradfahrer gilt Helmtragepflicht (EU-Norm entsprechend und mit zusätzlichen Reflektoren ausgestattet) und Handschuhpflicht (CE-Norm)
In Tunnels und Galerien ist das Abblendlicht immer für alle Fahrzeuge vorgeschrieben. Die franz. Regierung empfiehlt allerdings am Tag immer mit Abblendlicht zu fahren.
Warnwesten:
Es muss mindestens eine reflektierende Warnweste (EN 471) im Fahrzeug mitgeführt werden. Alle Personen, die bei einer Panne oder Unfall das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Auch für jeden Radfahrer besteht außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnwestenpflicht! Diese muss bei schlechten Sichtverhältnissen, auch tagsüber, getragen werden und dient der Verkehrssicherheit. Verstöße werden mit 35 € geahndet.
Winterausrüstung:
Es besteht in Frankreich keine generelle Winterreifenpflicht, sie kann jedoch bei entsprechenden Witterungsverhältnien durch Beschilderung angeordnet werden. In Gebirgsregionen (Alpen, Vogesen, Pyrenäen, Jura- und Zentralmnassiv und Korsika) zwischen 1. November und 31. März sind Winterreifen verpflichtend vorgeschrieben. Schneeketten: Schneeketten sind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.
Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
Jegliche Ablenkung z.B. durch Essen, Schminken oder der Griff in das Handschuhfach können mit 75 € bestraft werden. Das Betrachten eines Bildschirmes wird mit 1500 € Bußgeld geahndet (Navigationsbildschirm ausgenommen).
Blau-markierte Straßenränder bedeuten: Parken nur mit Parkscheibe.
Dashcam erlaubt, Radarwarngeräte verboten
Umweltzonen
Dauerhafte Umweltzonen ZFE-m (Zone à Faibles Émissions mobilité) für Pkw gibt es bisher in Paris, Grenoble (ab 1. Juli 2023), Lyon, Marseille, Montpellier, Nizza, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse, weitere Städte sollen folgen. Temporäre Umweltzonen - „Circulation différenciée“ ZPA Diese Umweltzonen gelten nur zeitweise und werden bei Überschreitung bestimmter Luftschadstoffgrenzwerte aktiviert. Sie werden vor Ort durch elektronische Anzeigetafeln, in den Medien und auf dieser Karte bekanntgegeben. Temporäre Umweltzonen gibt es u.a. in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille, Lyon, Marseille, Rennes, Saint-Étienne, Straßburg, Toulouse, im Vallée de l‘Arve (Département Haute-Savoie) sowie in zahlreichen weiteren Départements. Auch die Städte Annecy und Chambéry haben eigene temporäre Umweltzonen eingerichtet. Weitere ausführliche Informationen zu den Umweltzonen finden Sie bei den Mautinformationen Frankreich. Alle Informationen und Bestellmöglichkeiten der Crit'Air-Plakette finden sich zudem auf folgenden Webseiten: www.certificat-air.gouv.fr/de (offizielle Webseite des französischen Umweltministeriums, Webseite ist komplett auf deutsch verfügbar) www.lez-france.fr/de/ (Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine kommerzielle Webseite mit umfassenden Informationen zur französischen Umweltplakette. Ein Erwerb der Plakette über diesen Anbieter ist jedoch um ein Vielfaches teurer als über die offizielle Seite des Ministeriums. Wir empfehlen den Bezug über das französische Umweltministerium, siehe oben.)
Wichtige Info zum Abschleppen in Frankreich
Allgemeines
In Frankreich ist das Abschleppen auf Autobahnen und Schnellstraßen (Autoroutes & voies express)streng geregelt.
Sie dürfen dort nicht selbst einen Abschleppdienst bzw. den ACV rufen oder abschleppen.
Panne auf der Autobahn
Nutzen Sie die orangefarbenen Notrufsäulen am Straßenrand oder wählen Sie die Notrufnummer 112.
Es wird Ihnen ein zugelassener Abschleppdienst („dépanneur agréé“) zugewiesen.
Die Preise sind staatlich festgelegt und damit einheitlich.
Kosten (Richtwerte)
Abschleppen auf der Autobahn kostet je nach Fahrzeugart etwa:
ca. 130–180 € (PKW, tagsüber)
Zuschläge nachts, am Wochenende oder bei schwierigem Zugang
Die Preise gelten innerhalb eines bestimmten Radius (meist bis zur nächsten Ausfahrt/Werkstatt).
Abschleppen außerhalb von Autobahnen
Auf normalen Straßen dürfen Sie:
selbst einen Abschleppdienst wählen
in Ausnahmefällen auch privat abschleppen, aber nur unter bestimmten Bedingungen
Regeln beim privaten Abschleppen
Falls Sie außerhalb von Autobahnen selbst abschleppen:
Nur über kurze Strecken
Mit Abschleppstange oder -seil
Warnblinkanlage einschalten
Geschwindigkeit: maximal 25 km/h
Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein
Der Fahrer im abgeschleppten Fahrzeug muss bremsen können
Sicherheit
Tragen Sie eine Warnweste, sobald Sie das Fahrzeug verlassen
Stellen Sie ein Warndreieck auf (mind. 30 m Abstand)
Begeben Sie sich hinter die Leitplanke, wenn möglich
Auf der Autobahn
Nutzen Sie die orangefarbenen Notrufsäulen am Straßenrand → Diese verbinden Sie direkt mit der Autobahnzentrale
Alternativ: Wählen Sie die Notrufnummer 112
Ihnen wird automatisch ein zugelassener Abschleppdienst geschickt
Wichtig: Sie dürfen keinen eigenen Abschleppdienst rufen
Auf normalen Straßen
Sie können selbst Hilfe organisieren:
Durch den ACV
Einen lokalen Abschleppdienst („dépannage“)
Ihre Kfz-Versicherung / Schutzbrief-Hotline
Bußgelder
Bezeichnung
Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer
135 Euro
Alkohol am Steuer
ab 135 Euro
Rotlichtverstoß
ab 135 Euro
Überholverstoß
ab 85 Euro
Warnweste nicht angelegt
22 bis 90 Euro
Fahren ohne Licht (tagsüber)
35 Euro (nur für Motorradfahrer)
20 km/h zu schnell
ab 135 Euro
über 50 km/h zu schnell
1500 Euro
Parkverstoß
ab 15 Euro
Alkoholkonsum
Promille: 0,5 ‰ (0,2 ‰ bei Führerscheinbesitz bis 3 Jahre).
Promillegrenze:
Die Mitführung eines nach französischer Norm(NF X20-70) zertifizierten Alkoholtesters (frz.: éthylotest) für alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kleinkrafträder bis 50 ccm und maximaler Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) ist zwar verpflichtend, das Fehlen eines solchen Testers wird aber nicht mit einem Bußgeld bestraft.
Den französischen Vorgaben entsprechende Einweg-Atemtester (Blasröhrchen) sind überall in Frankreich in Apotheken, Supermärkten und Tankstellen für ca. 2-5 € erhältlich.
Feiertage
01.01. Neujahr
01.05. Tag der Arbeit
15.08. Mariä Himmelfahrt
25.12. Weihnachten
13.04.2026 Ostermontag
14.05.2026 Christi Himmelfahrt
25.05.2026 Pfingstmontag
01.11. Allerheiligen
11.11. Gedenktag zum Ende des ersten Weltkrieges
26.12. Weihnachten
03.04.2026 Karfreitag (regional unterschiedlich)
08.05. Siegestag
14.07. Nationalfeiertag
05.04.2026 Ostersonntag
26.12 Weihnachten
Ferien
Alle Regionen
Bezeichnung
Beginn
Ende
Herbstferien
19. Oktober 2025
02. November 2025
Weihnachtsferien
21. Dezember 2025
04. Januar 2026
Sommerferien
05. Juli 2026
31. August 2026
Frühlingsferien
12. April 2026
26. April 2026
Zoll / Einfuhrangaben
Einfuhr:
In EU-Mitgliedstaaten eingekaufte, bereits versteuerte Waren können problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge für den Eigenbedarf:
Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g, 200 Zigarren, 1000 g Rauchtabak.
Die Autobahnen in Frankreich werden von verschiedenen Gesellschaften (26 Betreiber mit Stand: 08.10.2025). Mit Ausnahme mancher Abschnitte der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Bordeaux, Lyon, Marseille, Paris und Toulouse sind alle Autobahnen mautpflichtig. Beim Befahren einer mautpflichtigen Straße wird ein Ticket gezogen. Beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße wird für den gefahrenen Abschnitt bezahlt. Auf den Autobahnen A13 und A14 zwischen Paris und Cean und der A79 zwischen Montmarault und Digoin wird die Maut im Free-Flow-System (Flux Libre-System) bezahlt. Im Free-Flow-System ist die Bezahlung an Mautstation nicht mehr möglich, da keine Mautsschranken mehr exisitieren. Fahrzeuge werden mittels automatisierter elektronischer Kennzeichenerfassung bemautet. Die Bezahung der Maut kann online oder bis zu 72 Stunden nach der Fahrt bei rund 10.000 Geschäftsstellen der französischen Lotterie-Gesellschaft (FDJ) die vom Zahlungsabwickler Nirio zertifiziert wurden, erfolgen. Genauere Informationen erhalten sie unter Siehe dazu https://www.nirio.fr/peages-en-flux-libre Die Bezahlung kann mittels Bargeld oder der übliche Kreditkarten oder Mastercard-Bankomatkarte erfolgen. Die Oline-Bezahlung ist auf https://www.sanef.com oder https://www.aliae.com oder Siehe dazu https://www.nirio.fr/peages-en-flux-libre
Die bargeldlose Bezahlung auf allen mautpflichtigen Autobahnabschnitten (auch jenen mit Flux-Libre) ist mittes "LIBER-t" möglich. Diese elektronische Mautbox für Fahrzeuge bis 3,5 t hzGg und bis 3 m Höhe wird vom Anbieter "BIP&GO" angeboten. Genauere Informationen siehe www.bipandgo.com. Ebenfalls bargedlos ist die Bezahlung der Maut mit der Mautbox des ARBÖ-Partners Maut1.de. Details siehe https://www.maut1.de
Für Fahrzeuge über 3,5 t hzGg ist eine TIS-PL (Télépéage Inter-Sociétés Poids Lourds) Mautbox online erhältlich.
Für Fahrzeuge über 3,5 t hzGg ist eine TIS-PL (Télépéage Inter-Sociétés Poids Lourds) Mautbox online erhältlich.
Die Nichtbezahlung der Maut kann mit Strafen von EUR 90,- bi szu EUr 7.500,- geandet werden.
Eine Übersicht über wichtige Strecken finden Sie hier:
Strecke
Kategorie I
Kategorie II
Kategorie V
Aix-en-Provence – La Saulce
14,80
20,40
8,70
Aix-en-Provence – Nice
21,20
31,50
13,00
Angers – Tours
12,50
18,30
7,40
Arles – Marseille-Aix
5,00
7,40
2,90
Bordeaux – Clermont-Ferrand
35,40
54,40
22,20
Bordeaux – Marseille
62,70
96,40
37,60
Bordeaux - Toulouse – Montpellier
50,20
77,20
29,70
Lyon - Montpellier
32,40
50,70
19,00
Lyon – Le Perthus
52,60
81,30
30,10
Lyon Aix-en-Provence
28,00
45,70
17,00
Montpellier – Le Perthus
22,30
34,30
12,60
Montpellier – Narbonne-est
9,70
14,70
5,60
Montpellier – Touluse-sud-ouest
27,30
41,20
15,60
Nantes – Angers
10,30
16,00
6,10
Nantes – Bordeaux
33,20
50,20
19,90
Nantes – Vierzon-nord
36,10
55,80
21,80
Paris – Angers (Corze)
32,90
50,40
20,10
Paris – Bordeaux (Virsac)
60,50
93,00
37,40
Paris – Bourges
24,20
38,90
15,50
Paris – Le Mans nord
21,60
32,80
13,40
Paris – Nantes
43,20
66,40
26,20
Paris – Orleans-nord
11,60
16,50
6,60
Paris – Poitiers-sud
40,50
61,50
25,00
Paris – Tours-centre
25,90
40,00
16,00
Paris - La Garvelle (Vitre)
32,30
50,10
21,40
Toulouse nord-est -Bordeaux
22,90
36,00
14,10
Toulouse-sud-est – Le Perthus
24,40
36,60
14,80
Tours Centre (Sorigny) – Bordeaux (Virsac)
34,60
53,00
21,40
Kategorie I - Fahrzeuge mit von maximal 2 Metern und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen
Kategorie II - Fahrzeuge mit einer Höhe von über 2 Metern und maximal 3 Metern sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen
Kategorie V - Mopeds, Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, Trikes, Quads
Mont-Blanc-Tunnel
Tarif
Kategorie 5
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 3
Kategorie 4
Kategorie B
Kategorie E
Einfache Fahrt Frankreich - Italien
36,30
54,80
72,60
199,10
400,10
415,10
1.102,60
Einfache Fahrt Italien - Frankreich
36,90
55,80
73,80
202,40
406,70
421,70
1.120,90
Hin + Retour Fahrt Frankreich - Italien
45,60
68,40
91,20
309,90
628,40
--,--
--,--
Hin + Retour Fahrt Italien - Frankreich
46,30
69,60
92,70
315,00
638,90
--,--
--,--
10 -Fahrten
in beiden Richtungen
113,90
171,10
228,00
--,--
--,--
--,--
--,--
20 - Fahrten
in beiden Richtungen
159,90
239,50
319,20
--,--
--,--
--,--
--,--
Monatskarte in beiden Richtungen
273,70
273,70
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
Kategorie 5 - Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger
Kategorie 1 - Fahrzeug mit zwei oder mehr Achsen, dessen an der Vorderachse messbare Höhe weniger als 1.30 Meter und dessen Gesamthöhe maximal 2 Meter beträgt
Kategorie 2 - Fahrzeug mit zwei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 2 Meter jedoch maximal 3 Meter beträgt
Kategorie 3 - Fahrzeug mit zwei Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt
Kategorie 4 - Fahrzeug mit drei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt
Kategorie D - Sondertransport "A" (z. B. Kühlfahrzeuge, Fahrzeuge die ein Anderes abschleppen)
Kategorie E - Sondertransport "B" (benötigen die Breite der gesamten Fahrbahn)
Die Preise in den Kategorien 3 und 4 hängen von der Typisierung des Fahrzeuges (Bus oder Lkw) und den Euroabgasklassen ab
Kategorie 5 - Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger
Kategorie 1 - Fahrzeuge mit 2 Achsen mit oder ohne Anhänger zwischen 1,30 Meter und 2 Meter Höhe über der ersten Achse gemessen
Kategorie 2 - Fahrzeuge mit 2 Achsen mit oder ohne Anhänger zwischen 2 Meter und 3 Meter Höhe über der ersten Achse gemessen
Kategorie 3 - Fahrzeug mit zwei Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt
Kategorie 4 - Fahrzeug mit und ohne Anhänger mit drei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt
Kategorie B - Fahrzeuge mit und ohne Anhänger, mit einer Gesamtlänge zwischen 2,81 Meter und 3,5 Metern, Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit bis zu maximal 60 km/h, Abschleppfahrzeuge
Kategorie C - Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer Länge über 6 Metern
Kategorie F - Gefahrenguttransporte der ADR-Klassen 1, 1.3 C und 1.3 G und ADR Klasse 2
Der Eurotunnel wird als Eisenbahntunnel betrieben. Eine Durchfahrt des Tunnels ist mittels Shuttle-Service (ähnlich einem Autoreisezug) möglich. Die Preise schwanken je nach Fahrzeugtyp und Uhrzeit der Passage. Das Standardticket kostet ab EUR 142,-. Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.eurotunnel.com/
Viaduct von Millau
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 3
Kategorie 4
Kategorie 5
Sommertarif (15.06 – 15.09)
13,70
20,60
37,30
47,30
6,70
Wintertarif (16.09. – 14.06.)
11,20
16,90
37,30
47,30
6,70
Kategorie 1 - Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen
Kategorie 2 - Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
Kategorie 3 - Lkw mit bis zu 2 Achsen
Kategorie 4 - Lkw mit mehr als 2 Achsen
Katgorie 5 - Mopeds, Motoräder, Motorräder mit Beiwagen, Trikes
Tunnel Duplex A86 (Rueil-Malmaison - Vélizy im Großraum Paris)
Strecke
Niedrigster Tarif
Höchster Tarif
Rueli - Vélizy
2,90
14,50
Vélizy – Rueli
2,90
14,50
Der Tunnel kann lediglich von mehrspurigen Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, einer maximalen Höhe von 2 Metern und ohne Flüssig-Gas-Antrieb benutzt werden.
Die Tarife richten sich nach der jeweiligen Uhrzeit und dem Wochentag, an dem der Tunnel durchfahren wird und variieren sehr stark. Auch die Fahrtrichtung wird bei der Festsetzung der Tarife einbezogen. Es wurden nur die jeweiligen Höchtstarife und niedrigsten Tarife angegeben.
Man unterscheidet zwischen verschiedene Arten von Umweltzonen:
Zones a Faibles Émissions (ZFE): die permanent (unabhängig von der Schadstoffbelastung der Luft) gelten und deren zeitliche Gültigkeit von den betroffenen Städten und Gemeinden festgelegt wird.
Circulation différenciée (CD): kann von jeder Präfektur in jedem Department bei Bedarf verhängt werden. In manchen Städten bzw. deren Großräumen gilt die Maßnahme ständig. Im Zuge der Verhängung gelten Fahrverbote für Fahrzeuge mit bestimmten Abgaskategorien (auch mit Crit’Air-Plakette)
Für das Einfahren in eine Umweltzone ist die Crit’Air-Plakette notwendig. Sie ist in allen Umweltzonen Frankreichs gültig und wird an die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt. Bei Motorrädern sollte sie deutlich sichtbar an einen mit dem Fahrzeug verbundenen Teil geklebt werden (kann nur online auf www.certificat-air.gouv.fr/demande-ext/cgu bestellt werden). Sie muss mit Kreditkarte bezahlt werden und kostet € 4,9. Beachten Sie die Lieferzeit von bis zu drei Wochen. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen der Plakette empfehlen wir, das per Mail zugestellte Bestätigungsformular ausgedruckt ins Auto zu legen. Keine Plakette erhalten Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1.1.1997 und Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1.6.2000. Für ausländische Fahrzeuge oder Oldtimer gibt es keine Ausnahmen.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen ZFEs auf alle Metropolen mit mehr als 150.000 Einwohnern eingeführt werden, wenn diese die von der WHO empfohlenen Luftschutz-Richtwerte nicht einhalten. Derzeit gilt in 25 Städten und/oder Metropolregionen eine ZFE.
Metropolregion Paris · Die ZFE umfasst die Metropolregion Grand Paris mit 77 Kommunen weitestgehend innerhalb der Autobahn A86, die von der ZFE ausgenommen ist. . Innerhalb der ZFE gilt rund um die Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette und mit den Crit’Air-Plaketten-Kategorien 3, 4 und 5. Das Fahrverbot gilt für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Zweiräder und Dreiräder von Mo. bis Fr. von 8 bis 20 Uhr (ausgenommen Feiertage) und ist entsprechend beschildert. Für Busse und Lkw gilt die Umweltzone an sieben Tagen der Woche zwischen 8 Uhr und 20 Uhr.
Paris Stadt - Seit 05.11.20224 gilt in den Arrondissements 1-4 eine verkehrsberuhigte Zone (ZTL). Diese umfasst ein Durchfahrtsverbot für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, schwere Lkw und motorisierte Zweiräder (ausgenommen Ziel-und Quellverkehr). Die ZTL gilt täglich 0-24 Uhr und umfasst nicht die Boulevards im Norden, Iles de La Cité´und Iles de Saint-Louis sowie die unteren und oberen Kais der Seine.
Paris Stadt · Jeden 1. Sonntag im Monat von 10 bis 18 Uhr werden die Champs-Élysées und die Île de la Cité sowie Teile der Innenstadt zur Fußgängerzone. Es gelten in diesem Zeitraum auch auf zahlreichen Straßen in den Arrondissements 1, 2, 3 und 4 Fahrverbote.
Paris Stadt - Seit 03.03.2025 wird die linke Spur der Pariser Ringstraße von Montag bis Freitag zwischen 7 bis 10.30 Uhr und 18 bis 20 Uhr für Fahrzeuge ausgenommen Fahrzeuge mit mindestens 2 Insassen versuchsweise gesperrt. Ebenfalls ausgenommen sind öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Blaulichtfahrzeuge, Fahrzeuge mit Personen mit einem Parkausweis für Mobilitätseingeschränkte und VTC-Fahrzeuge
Paris Stadt - Die Stadt Paris hat die Parkgebühren für SUV in seinen 20 Stadtbezirken (Arrondissements) seit 01.10.2024 wesentlich erhöht. Die erhöhten Tarife gelten für von Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr (ausgenommen Feiertage). Als SUV gelten Verbrenner-Fahrzeuge über 1.600 Kilogramm hzGg und Elektro-Fahrzeuge oder emissionsarme Fahrzeug über 2.000 Kilogramm hzGg. Es gibt unterschiedlich hohe Tarifzonen in den Arrondissements 1 bis 11 und 12 bis 20. Die Tarife, die auch in 15-Minuten-Abschnitte unterteilt werden können, kosten zwischen EUR 12,- pro Stunde (2. bis 20 Arrondissement) und EUR 225,- (umgerechnet EUR 37,5 pro Stunde) (1 bis 11. Arrondissement) und steigen progressiv zur Parkdauer.
Angers - Seit 01.01.2025 gilt in Angers rund um die Ihr eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohneCrit’Air-Plakette. Ab 01.08.2028 ist ein zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit der einer Crit’Air-Plakette der Kategorie 5 geplant.
Annecy - Seit 01.01.2025 gilt in Grand-Annecy rund um die Uhr eine ständige Umweltzonen. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette. Genauere Informationen erhalten Sie unter der https://www.grandannecy.fr/zfem
Avignon · Es gilt ein temporäres Umweltzonen-Fahrverbot im Department Vaucluse in der Region Grand Avignon. Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen von 6 bis 20 Uhr nur noch Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 1, 2 und grün in die Umweltzone einfahren. Genauere Informationen finden Sie unter https://www.grandavignon.fr/fr/actualites/mise-de-la-place-de-la-vignette-critair-sur-le-grand-avignon
Bordeaux · In Bordeaux gilt seit 01.01.2025 eine ZFE. Diese gilt im Stadtgebiet innerhalb des Rocarde (A630 und N230), der nicht inkludiert ist 24 Stunden und 7 Tage die Woche. Es gilt ein Fahrverbot von Fahrzeugen ohne Crit’Air-Plakette. Eine automatisierte Überwachung ist erst 2027 geplant. Genauere Informatoinen erhalten Sie hier https://www.bordeaux.fr/p150075/zone-faibles-emissions-zfe
Jeden 1. Sonntag im Monat (ausgenommen im Januar und August) werden zahlreiche Straßen im gesamten Stadtgebiet von Bordeaux zur autofreien Zone. Dies gilt in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr. Genauere Informationen über die betroffenen Gebiete finden Sie hier https://www.bordeaux.fr/p1272/ma-rue-respire
Caen - Seit 01.01.2025 gilt in Caen und 10 weiteren Gemeinden rund um die Uhr eine permanente Umweltzone. Diese umfasst das Stadtgebiet innerhalb des Inneren N814. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohneCrit’Air-Plakette. Genauere Informationen finden Sie hier https://caenlamer.fr/zone-faibles-emissions
Dijon - Seit 01.01.2025 gilt in Dijon und 9 weiteren Gemeinden rund um die Uhr eine permanente Umweltzone Das Gebiet wird vom Rocade, der die Avenue Roland Carraz, die Boulevards des Bourroches und des Gorgets sowie die Avenue du 1er Consul begrenzt. Es gilt ein Fahrverbot von Fahrzeugen ohne Crit’Air-Plakette. Genauere Informationen siehe https://www.dijon-metropole.fr/dijon-metropole-a-votre-service/qualite-de-lair/zone-a-faibles-emissions-mobilite
Grenoble · Es gilt in Grenoble und 13 Gemeinden der Metropolregion Grenoble seit 07.07.2023 einen ZFE für Privat-PKW und motorisiterte Zweiräder. Es gilt ein Fahrverbot von motorisierte Fahrzeugen ohne Crit’Air-Plakette, Fahrzeugen mit Crit’Air-Plaketten der Kategorien 3,4 und 5. Für Lenker von Fahrzeugen mit der Crit’Air-Plakette der Kategorie 3 gilt bis Juli 2025 eine "Lernphase", in der bei Verstößen keine Strafen eingehoben werden. Genauere Informationen erhalten Sie unter Accueil - ZFE Grenoble Alpes Métropole
Lille · Derzeit gilt ein temporäres Umweltzonen-Fahrverbot im Großraum Lille mit 18 dazugehörenden Gemeinden und den Autobahnteilen A1, A22, A25 samt der N227 und der D652. Sollten die Umweltzonen aktiv sein, dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Umweltplaketten 1, 2, 3 und der grünen Plakette einfahren. Seit dem Juli 2022 ist eine dauerhafte Umweltzone in Lille in Kraft. Es dürfen nur noch Kleintransporter und Lkw mit der Crit’Air-Plakette 1, 2, 3 und grün einfahren. Genauere Informationen finden Sie hier https://www.lille.fr/Vivre-a-Lille/Me-deplacer/En-voiture/Pollution-la-vignette-Crit-Air-a-Lille
Lyon · Es gilt ein permanentes Umweltzonen-Fahrverbot im Stadtgebiet Lyon sowie in den Nachbarstädten Bron, Caluire-et-Curie, und Vénissieux sowie Villeurbanne innerhalb des Boulveard périphérique Laurent Bonnevay, wobei der Boulevard und die M6, M7 sowie der Boulevard Nord nicht inbegriffen sind. Seit 01.01.2025 gilt ein Fahr- und Parkverbot für Fahrzeuge mit keiner Crit’Air-Plakette oder mit Plaketten der Kategorien 3, 4 und 5.. Genauere Informationen finden Sie hier https://zfe.grandlyon.com
Marseille · Im Zentrum von Marseille gilt eine dauerhafte Umweltzone. Die Umweltzone wird durch das Innere der Straßen Avenue du Cap Pinède, Boulevards Capitaine Gèze et de Plombières, Avenue Alexandre Fleming, Boulevards Françoise Duparc, Sakakini, Jean Moulin et Rabatau, Avenue du Prado 2 begrenzt. Die Brücke der A55 und die Tunnel sind ausgenommen. Eine Einfahrt in die Zone ist für Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 4 und 5 sowie ohne Plakette verboten.. Genauere Informationen finden Sie hier https://ampmetropole.fr/missions/strategie-environnementale/qualite-de-lair/zone-a-faibles-emissions-mobilite-zfe-m
Nancy - Im Großraum Nancy gilt seit 01.01.2025 rund um die Uhr eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Lkw ohne Crit’Air-Plakette und mit einer Crit’Air-Plakette der Kategorie 5. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.grandnancy.eu/vivre-habiter/qualite-de-lair/zone-a-faible-emission
Nantes - In Nantes gilt innerhalb der Périphérique. von Montag bis Freitag von 7 bis 9 Uhr und 16 bis 19 Uhr eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.grandnancy.eu/vivre-habiter/qualite-de-lair/zone-a-faible-emission
Pau - Im Großraum Pau gilt neben Pau auch in Billère, Bizanos, Gelos, Idron, Jurançon, Lons und Mazères-Lezons innerhalb der Ringstraße mit den Perimetern D834 im Westen, D817 im Norden, D817 und D802 im Osten sowie der D802 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Lkw ohne Crit’Air-Plakette.
Métropole Rouen Normandie · Die ständige Umweltzone (ZFE) umfasst Rouen und zwölf Anrainergemeinden. Seit Juli 2022 gilt ein ständiges Fahrverbot für Crit’Air-Plaketten 4, 5 und ohne Plakette. Genauere Informationen finden Sie hier https://www.metropole-rouen-normandie.fr/zone-faibles-emissions-mobilite
Alpes-Maritimes/Nice · Es gilt eine ständige Umweltzone (ZFE) in der Innenstadt und beim Hypercentrum. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht ohne Crit’Air-Plakette und mit Plaketten der Kategorien 4 und 5 sowie für Fahrzeuge unter 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht ohne Crit’Air-Plakette und mit Plaketten der Kategorien 4 und 5. Ausgenommen davon sind Zweiräder, Dreiräder, Oldtimer und Behinderten-Fahrzeuge. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.nice.fr/fr/environnement/zone-a-faibles-emissions
Rennes Sei 01.01.2025 gilt in Rennes innerhalb des Rocarde mit dem Boulevard des Alliés eine permanente Umweltzone. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette. Ab 01.01.2027 soll das Fahrverbot auf die Crit’Air-Plaketten-Kategorie 5 ausgeweitet werden. Ab 01.01.20029 sollten auch Fahrzeuge mit der Crit’Air-Plakette 4 betroffen sein, ab 01.01.20023 auch die Kategorie 3. Genauere Informationen erhalten Sie unter https://metropole.rennes.fr/la-zone-faibles-emissions-de-rennes-metropole
Strasbourg und Eurométropole de Strasbourg ·Es gilt eine ständige Umweltzone, die sich über die Stadt Straßburg und die gesamte Eurometropol-Region Straßburg erstreckt. Das Gebiet umfasst 33 Gemeinden. Die Hauptachsen A4, A35, N83, N353 und D1083 sind jedoch nicht betroffen. Die Einfahrt in diese ist mit einer Crit’Air-Plakette 3, 4, 5 und ohne Plakette verboten. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://int.strasbourg.eu/de/zfe
St. Etienne · In der Metropol-Region St. Etienne gilt eine ständige Umweltzone (ZFE) Diese umfasst das Stadtgebiet und die Umlandgemeinden innerhalb des Autobahndreiecks St. Etienne auf einer Fläche von 200 Quadratkilometern.. Das Fahrverbot betrifft Lkw und leichte Nutzfahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette oder mit einer Crit’Air-Plakette der Klassen 4 und 5. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.saint-etienne-metropole.fr/preserver-recycler/qualite-de-lair/zone-faibles-emissions-mobilite
Toulouse · In der Metropolregion Toulouse gilt eine ständige Umweltzone (ZFE). Diese umfasst weite Teile des Stadtgebietes von Toulouse, Tournefeuille und Clomier und wird von den Ringstraßen Arce-en-Ciel und le fil d´Arien (RD901/A621) begrenzt. Die Begrenzungsstraßen sind in der Umweltzone enthalten. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette sowie für Fahrzeuge mit den Crit’Air Plaketten 4 und 5. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://metropole.toulouse.fr/faq-qualite-de-lair-et-zfe#la-zfe
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