Eine dunkle Weltkarte mit einer kleinen Flagge von Bosnien und Herzegowina, die dessen Lage in Südosteuropa markiert.

Bosnien-Herzegowina

Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Bosnien-Herzegowina.

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Wichtige Telefonnummern

Rettungsdienst:
124
Polizei:
112 oder 122
Feuerwehr:
123
ACV Notruf:
+49 221 75 75 75
Von Bosnien-Herzegowina nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Von Deutschland nach Bosnien-Herzegowina:
00387 + Ortsvorwahl ( ohne Null )+ Teilnehmernummer.

Fakten

Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Sarajevo
Fläche:
51.209 km²
Einwohnerzahl:
3.164.253
Sprache:
Bosnisch, Kroatisch und Serbisch.
Kennzeichen:
BIH
Zeitzone:
Mitteleuropäische Zeit (MEZ), in Bosnien-Herzegowina gilt auch die europäische Sommerzeit
Netzspannung:
230 V, 50 Hz
Klima:

Das Klima im Norden und in den tieferen Lagen  von Bosnien-Herzegowina ist  meist  gemäßigt-kontinental. In den Gebirgsregionen ist es alpin geprägt und  in der südlichen Herzegowina mediterran.

Währung

Währung:
Konvertible Mark (BAM, Banknoten gibt es in den Nennwerten 200, 100, 50, 20, 10, Münzen  sind im Wert von 5, 2 und 1 KM sowie 50, 20, 10 und 5 Fenings (Pfennig) im Umlauf.
Geldautomaten:
  Geldautomaten sind in Städten und touristischen Zentren weit verbreitet. DGeld kann meist problemlos mit Debitkarten und Kreditkarten behoben werden. Nicht alle Karten werden bei allen Geldautomaten akzeptiert.
Devisenbestimmungen:
Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden.
Kreditkarten:
Kreditkarten werden zunehmend und in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert; die Akzeptanz ist in größeren Städten und touristischen Zentren am besten
Öffnungszeiten Banken:
Mo-Fr 08.30-14.30 Uhr.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin
Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PKW 50 80 100 130
Motorrad 50 80 100 130
Caravan 50 80 80 80
Wohnmobil
bis zu 3,5t 50 80 100 130
ab 3,5t
Wichtige Verkehrsbestimmungen
  • Transport von Kindern im Fahrzeug - Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden.Kinder unter 5 Jahren benötigen einen Kindersitz auf dem Rücksitz.
    Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung (Kindersitz oder Sitzerhöhung) mitfahren.
  • Winterreifenpflicht: Vom 01.11. bis zum 01.04. sind Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) vorgeschrieben. Alternativ sind Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe zulässig, wenn Schneeketten oder eine geeignete vergleichbare Ausrüstung montagefertig mitgeführt und bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden.
  • Licht am Tag: Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet sein.
  • Warnwestenpflicht Das Mitführen einer Warnweste und das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges auf Landstraßen und Autobahnen ist für Fahrer von Kraftfahrzeugen vorgeschrieben. Es wird empfohlen, je nach Zahl der Insassen mehrere Warnwesten mitzuführen.
  • Radarwarngeräte sind verboten. Dashcams sind  erlaubt. 

Der Straßenzustand ist außerhalb von Autobahnen und Hauptverkehrsadern teils schlecht; befestigte Straßen sollten aufgrund fortbestehender Minengefahr nicht verlassen werden. Fahrten bei Nacht sind generell zu vermeiden. Keine Anhalter mitnehmen, da insbesondere beim Grenzübertritt der Verdacht der Schleusung entstehen kann. 

Verkehrskontrollen werden immer von mindestens zwei Polizisten durchgeführt. Evtl. Strafen bei Verstößen können gegen Quittung sofort bezahlt werden. Den Zusatz, dass bei Nichtzahlung der Führerschein vorübergehend einbehalten wird, würde ich streichen, weil ich dafür in den aktuellen offiziellen Quellen keine belastbare Bestätigung finde. ADAC weist stattdessen darauf hin, dass nicht beglichene Bußgelder bei einer späteren Einreise Probleme verursachen können.

Mitführpflichten im Fahrzeug

  • Abschleppseil (3-5m lang),
  • Ersatzlampenset (außer für Xenon und LED Leuchten),
  • Reservereifen oder. Reifen-Reparaturset)
  • Verbandkasten
  • Warndreieck (2 Warndreieck für Gespannfahrer),
  • Warnweste

Hat das in Österreich oder Deutschland zugelassene Kfz keine EU Kennzeichen, ist das „A Pickerl“ oder der „D“-Sticker am Heck verpflichtend.

Bußgelder
Bezeichnung Bußgelder in Euro
Parkverstoß 25 Euro
Warnweste nicht angelegt ab 15 Euro
Fahren ohne Licht (tagsüber) 15 Euro
Alkohol am Steuer ab 200 Euro
Rotlichtverstoß ab 250 Euro
Überholverstoß ab 150 Euro
Telefonieren am Steuer ab 50 Euro
20 km/h zu schnell ab 50 Euro
über 50 km/h zu schnell ab 200 Euro
Alkoholkonsum

Promille: 0,3 Promille. 0,0 Promille bei Führerscheinbesitz unter 3 Jahren oder für Lenker unter 21 Jahren

Feiertage

01.01. Neujahr

02.01. Neujahr (2-tägig)

01.05. Tag der Arbeit (2 tägig)

01.03. Unabhängigkeitstag

25.11. Nationalfeiertag

Camping

Freies Camping ist nicht erlaubt. 

Zoll / Einfuhrangaben

Einfuhr:

Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, Schecks und Wertpapieren ist grundsätzlich erlaubt. Beträge im Wert von mehr als 10.000 Euro müssen bei jeder Grenzüberquerung deklariert werden. 

Nichtgewerbliche Waren im persönlichen Reisegepäck sind bis zu einem Wert von 600 BAM pro Person und Tag abgabenfrei. 

Für Tabakwaren und alkoholische Getränke gelten gesonderte Freimengen: 

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak 
  • 1 Liter Spirituosen über 22 Vol.-% oder 2 Liter alkoholische Getränke bis 22 Vol.-%, zusätzlich 4 Liter Stillwein und 16 Liter Bier. 

Für Reisende unter 17 Jahren gelten diese Freimengen für Tabak und Alkohol nicht. 

Arzneimittel für den persönlichen Bedarf dürfen mitgeführt werden, Medikamente mit psychotropen Substanzen müssen mit ärztlicher Dokumentation nachgewiesen und beim Zoll deklariert werden. Für Fleisch, Milchprodukte sowie bestimmte Pflanzen und Samen gelten besondere Einfuhrbestimmungen.

Botschaften

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Njemačka Ambasada

Skenderija 3

71000 Sarajevo

Tel.: 00387 33 56 53 00

Fax: 00387 33 21 24 00, 20 64 00

E-Mail: über das Kontaktformular auf der Hompage

Internet:www.sarajewo.diplo.de

Botschaft von Bosnien und Herzegowina

Ibsenstraße 14

10439 Berlin

Tel.: 030 81 47 12 10

Fax: 030 81 47 12 11

E-Mail: mail@botschaftbh.de

Internet: www.botschaftbh.de

Botschaft von Bosnien und Herzegowina / Wien

Tivoligasse 54, 1120 Wien

Telefon 01/811 85 55

Österreichische Botschaft / Sarajevo

Dzidzikovac 7, BIH-71000 Sarajevo

Telefon (00387/33) 27 94 00

e-mail: sarajewo-ob@bmeia.gv.at

Tourismusinformation

https://www.tourismbih.com 

Treibstoffpreise
Treibstoff Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95 1,51
Premium Benzin 1,51
Diesel 1,57
Premium Diesel 1,57
BIO Diesel 1,57

Letzte Aktualisierung: 11.06.2026

Mautgebühren

 Mautgebühren und Umweltzonen in  Bosnien  und Herzegowina

 

 

Richtwerte in Konvertiblen Mark (€ 1,00 = 1,94 BAM; 1,00 BAM = € 0,51; Stand 13.03.2026

 

 

 

Strecke

Klasse IA

Klasse I

Klasse II

Klasse III

Klasse IV

Sarajevo Sjever - Zenica Jug

--,-- 6,00 12,00 18,50 24,50
Sarajevo Zapad - Tarčin --,-- 1,20 2,50 4,00 5,00

Odzak – Svilaj

--,-- 1,20 2,50 3,50 5,00

Lepenica – Sarajevo Zapad

--,-- 1,20 2,50 4,00 5,00

Medjugorje – Ljubuski

--,-- 1,00 2,00 3,00 4,00

Čapljina  -  Ljubuški

--,-- 2,20 4,50 6,50 9,00

Banja Luka – Gradiska

1,75 3,50 7,00 10,50 17,50

Banja Luka – Doboj

3,50 7,00 14,00 21,00 35,00

Zenica – Bradina

--,-- 9,50 19,00 29,00 38,50

 

 

   
 

Föderation Bosnien und Herzegowina

Republika Srpska

Klasse IA

--,--

Motorräder

Klasse I

Motorräder und Kfz (2 Achsen) unter 3,5,t hzGG und unter 1,3 m an der Vorderachse

Kfz (2 Achsen) unter 1,3 m an der Vorderachse

Klasse II

Kfz und Gespanne (2 oder 3 Achsen) unter 3,5 t HzGG und über 1,3 m an der Vorderachse

Kfz und Gespanne (3 Achsen) unter 1,3 m an der Vorderachse

Klasse III

Kfz und Gespanne (2 oder 3 Achsen) über 3,5 t hzGG und über 1,3 m an der Vorderachse

Kfz und Gespanne (2 oder 3 Achsen) über 1,3 m an der Vorderachse

Klasse  IV

Kfz und Gespanne (mehr als 3 Achsen) über 3,5 t hzGG und über 1,3 m an der Vorderachse

Kfz und Gespanne (mehr als 3 Achsen) über 1,3 m an der Vorderachse