Bosnien-Herzegowina
Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Bosnien-Herzegowina.
Wichtige Telefonnummern
- Rettungsdienst:
- 124
- Polizei:
- 112 oder 122
- Feuerwehr:
- 123
- ACV Notruf:
- +49 221 75 75 75
- Von Bosnien-Herzegowina nach Deutschland:
- 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
- Von Deutschland nach Bosnien-Herzegowina:
- 00387 + Ortsvorwahl ( ohne Null )+ Teilnehmernummer.
Fakten
- Kontinent:
- Europa
- Hauptstadt:
- Sarajevo
- Fläche:
- 51.209 km²
- Einwohnerzahl:
- 3.164.253
- Sprache:
- Bosnisch, Kroatisch und Serbisch.
- Kennzeichen:
- BIH
- Zeitzone:
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ), in Bosnien-Herzegowina gilt auch die europäische Sommerzeit
- Netzspannung:
- 230 V, 50 Hz
- Klima:
-
Das Klima im Norden und in den tieferen Lagen von Bosnien-Herzegowina ist meist gemäßigt-kontinental. In den Gebirgsregionen ist es alpin geprägt und in der südlichen Herzegowina mediterran.
Währung
- Währung:
- Konvertible Mark (BAM, Banknoten gibt es in den Nennwerten 200, 100, 50, 20, 10, Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 KM sowie 50, 20, 10 und 5 Fenings (Pfennig) im Umlauf.
- Geldautomaten:
- Geldautomaten sind in Städten und touristischen Zentren weit verbreitet. DGeld kann meist problemlos mit Debitkarten und Kreditkarten behoben werden. Nicht alle Karten werden bei allen Geldautomaten akzeptiert.
- Devisenbestimmungen:
- Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden.
- Kreditkarten:
- Kreditkarten werden zunehmend und in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert; die Akzeptanz ist in größeren Städten und touristischen Zentren am besten
- Öffnungszeiten Banken:
- Mo-Fr 08.30-14.30 Uhr.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin
Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Informationen zur Geschwindigkeit
| innerorts | außerorts | Schnellstraße | Autobahn | |
|---|---|---|---|---|
| PKW | 50 | 80 | 100 | 130 |
| Motorrad | 50 | 80 | 100 | 130 |
| Caravan | 50 | 80 | 80 | 80 |
| Wohnmobil | ||||
| bis zu 3,5t | 50 | 80 | 100 | 130 |
| ab 3,5t |
Wichtige Verkehrsbestimmungen
- Transport von Kindern im Fahrzeug - Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden.Kinder unter 5 Jahren benötigen einen Kindersitz auf dem Rücksitz.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung (Kindersitz oder Sitzerhöhung) mitfahren. - Winterreifenpflicht: Vom 01.11. bis zum 01.04. sind Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) vorgeschrieben. Alternativ sind Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe zulässig, wenn Schneeketten oder eine geeignete vergleichbare Ausrüstung montagefertig mitgeführt und bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet werden.
- Licht am Tag: Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet sein.
- Warnwestenpflicht Das Mitführen einer Warnweste und das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges auf Landstraßen und Autobahnen ist für Fahrer von Kraftfahrzeugen vorgeschrieben. Es wird empfohlen, je nach Zahl der Insassen mehrere Warnwesten mitzuführen.
- Radarwarngeräte sind verboten. Dashcams sind erlaubt.
Der Straßenzustand ist außerhalb von Autobahnen und Hauptverkehrsadern teils schlecht; befestigte Straßen sollten aufgrund fortbestehender Minengefahr nicht verlassen werden. Fahrten bei Nacht sind generell zu vermeiden. Keine Anhalter mitnehmen, da insbesondere beim Grenzübertritt der Verdacht der Schleusung entstehen kann.
Verkehrskontrollen werden immer von mindestens zwei Polizisten durchgeführt. Evtl. Strafen bei Verstößen können gegen Quittung sofort bezahlt werden. Den Zusatz, dass bei Nichtzahlung der Führerschein vorübergehend einbehalten wird, würde ich streichen, weil ich dafür in den aktuellen offiziellen Quellen keine belastbare Bestätigung finde. ADAC weist stattdessen darauf hin, dass nicht beglichene Bußgelder bei einer späteren Einreise Probleme verursachen können.
Mitführpflichten im Fahrzeug
- Abschleppseil (3-5m lang),
- Ersatzlampenset (außer für Xenon und LED Leuchten),
- Reservereifen oder. Reifen-Reparaturset)
- Verbandkasten
- Warndreieck (2 Warndreieck für Gespannfahrer),
- Warnweste
Hat das in Österreich oder Deutschland zugelassene Kfz keine EU Kennzeichen, ist das „A Pickerl“ oder der „D“-Sticker am Heck verpflichtend.
Bußgelder
| Bezeichnung | Bußgelder in Euro |
|---|---|
| Parkverstoß | 25 Euro |
| Warnweste nicht angelegt | ab 15 Euro |
| Fahren ohne Licht (tagsüber) | 15 Euro |
| Alkohol am Steuer | ab 200 Euro |
| Rotlichtverstoß | ab 250 Euro |
| Überholverstoß | ab 150 Euro |
| Telefonieren am Steuer | ab 50 Euro |
| 20 km/h zu schnell | ab 50 Euro |
| über 50 km/h zu schnell | ab 200 Euro |
Alkoholkonsum
Promille: 0,3 Promille. 0,0 Promille bei Führerscheinbesitz unter 3 Jahren oder für Lenker unter 21 Jahren
Feiertage
01.01. Neujahr
02.01. Neujahr (2-tägig)
01.05. Tag der Arbeit (2 tägig)
01.03. Unabhängigkeitstag
25.11. Nationalfeiertag
Camping
Freies Camping ist nicht erlaubt.
Zoll / Einfuhrangaben
Einfuhr:
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, Schecks und Wertpapieren ist grundsätzlich erlaubt. Beträge im Wert von mehr als 10.000 Euro müssen bei jeder Grenzüberquerung deklariert werden.
Nichtgewerbliche Waren im persönlichen Reisegepäck sind bis zu einem Wert von 600 BAM pro Person und Tag abgabenfrei.
Für Tabakwaren und alkoholische Getränke gelten gesonderte Freimengen:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak
- 1 Liter Spirituosen über 22 Vol.-% oder 2 Liter alkoholische Getränke bis 22 Vol.-%, zusätzlich 4 Liter Stillwein und 16 Liter Bier.
Für Reisende unter 17 Jahren gelten diese Freimengen für Tabak und Alkohol nicht.
Arzneimittel für den persönlichen Bedarf dürfen mitgeführt werden, Medikamente mit psychotropen Substanzen müssen mit ärztlicher Dokumentation nachgewiesen und beim Zoll deklariert werden. Für Fleisch, Milchprodukte sowie bestimmte Pflanzen und Samen gelten besondere Einfuhrbestimmungen.
Botschaften
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Njemačka Ambasada
Skenderija 3
71000 Sarajevo
Tel.: 00387 33 56 53 00
Fax: 00387 33 21 24 00, 20 64 00
E-Mail: über das Kontaktformular auf der Hompage
Internet:www.sarajewo.diplo.de
Botschaft von Bosnien und Herzegowina
Ibsenstraße 14
10439 Berlin
Tel.: 030 81 47 12 10
Fax: 030 81 47 12 11
E-Mail: mail@botschaftbh.de
Internet: www.botschaftbh.de
Botschaft von Bosnien und Herzegowina / Wien
Tivoligasse 54, 1120 Wien
Telefon 01/811 85 55
Österreichische Botschaft / Sarajevo
Dzidzikovac 7, BIH-71000 Sarajevo
Telefon (00387/33) 27 94 00
e-mail: sarajewo-ob@bmeia.gv.at
Tourismusinformation
Treibstoffpreise
| Treibstoff | Preise in Euro |
|---|---|
| Superbenzin ROZ 95 | 1,51 |
| Premium Benzin | 1,51 |
| Diesel | 1,57 |
| Premium Diesel | 1,57 |
| BIO Diesel | 1,57 |
Letzte Aktualisierung: 11.06.2026
Mautgebühren
Mautgebühren und Umweltzonen in Bosnien und Herzegowina
Richtwerte in Konvertiblen Mark (€ 1,00 = 1,94 BAM; 1,00 BAM = € 0,51; Stand 13.03.2026
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Föderation Bosnien und Herzegowina |
Republika Srpska |
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Klasse IA |
--,-- |
Motorräder |
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Klasse I |
Motorräder und Kfz (2 Achsen) unter 3,5,t hzGG und unter 1,3 m an der Vorderachse |
Kfz (2 Achsen) unter 1,3 m an der Vorderachse |
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Klasse II |
Kfz und Gespanne (2 oder 3 Achsen) unter 3,5 t HzGG und über 1,3 m an der Vorderachse |
Kfz und Gespanne (3 Achsen) unter 1,3 m an der Vorderachse |
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Klasse III |
Kfz und Gespanne (2 oder 3 Achsen) über 3,5 t hzGG und über 1,3 m an der Vorderachse |
Kfz und Gespanne (2 oder 3 Achsen) über 1,3 m an der Vorderachse |
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Klasse IV |
Kfz und Gespanne (mehr als 3 Achsen) über 3,5 t hzGG und über 1,3 m an der Vorderachse |
Kfz und Gespanne (mehr als 3 Achsen) über 1,3 m an der Vorderachse |