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Motorradfahren im Stau: Was ist erlaubt?

Wenn Motorradfahrer in einen Stau geraten, ist die Versuchung groß, mit dem Motorrad zwischen den wartenden Autos durchzufahren. Doch ist dies wirklich erlaubt?

Während sich die Autos im Stau dicht gedrängt langsam vorwärts schieben, lockt Motorradfahrer eine andere Möglichkeit. Dank des wendigen Motorrads können sie sich zwischen den Autos durchschlängeln, um dem Stau schneller zu entgehen. Viele Autofahrer fahren aus Rücksichtnahme oder um die Rettungsgasse zu bilden, zur Seite und lassen den Bikern so Platz zum Vorbeifahren.

Doch laut Straßenverkehrsordnung dürfen Motorradfahrer diese Gelegenheit nicht nutzen und durch die Rettungsgasse fahren. Aber was ist mit dem Seitenstreifen? Wir zeigen auf, was beim Motorradfahren im Stau erlaubt ist, und was nicht.

Der Seitenstreifen darf im Notfall benutzt werden

Bei Motorradfahrern kann dies etwa ein drohender Hitzschlag sein, wenn es im Stau bei hohen Temperaturen in der Motorradkleidung zu heiß wird. Bedingung ist aber, dass das Fahrzeug dort abgestellt wird. Auf dem Seitenstreifen weiterfahren ist nicht erlaubt.

Zwischen zwei Spuren durchfahren

Häufig nutzen Motorradfahrer die entstandene Gasse zwischen den Spuren. Doch hauptsächlich spricht das generelle Verbot, rechts zu überholen, gegen ein Durchfahren zwischen zwei Fahrbahnen. Schlängelt sich ein Motorradfahrer etwa zwischen den Autos hindurch oder nutzt eine freigewordene Gasse zwischen zwei Fahrspuren, hat er die links stehenden Autos rechts überholt.

Dies ist laut StVO verboten – auch wenn der Verkehr steht. Außerdem ist es nicht erlaubt, zwischen zwei Fahrbahnen zu fahren. Es droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.

  • Zwischen zwei Spuren durchfahren: verboten

Auf dem Seitenstreifen fahren

Wenn auf der Autobahn nichts mehr geht, ist die Versuchung groß, auf den freien Seitenstreifen auszuweichen. Doch für Motorradfahrer wie auch für Autofahrer ist es nicht erlaubt, den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen zu befahren. Dieser muss für durchfahrende Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden.

Wer den Seitenstreifen dennoch befährt, muss mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, die Strafen erhöhen sich, wenn zusätzlich eine Blockade von Rettungsfahrzeugen oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dazu kommt.

  • Auf dem Seitenstreifen am Stau vorbeifahren: verboten

Links am Stau vorbei

Wer mit dem Motorrad die Autos zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur überholt, hält sich zwar an das Gesetz, denn links zu überholen ist erlaubt. Doch wahrscheinlich wird eine andere gesetzliche Vorgabe verletzt: Beim Überholen auf der Autobahn muss auf jeder Seite mindestens ein Meter Sicherheitsabstand gelassen werden. Dies ist bei einer vollen Autobahn im Stau meist auch für Motorradfahrer nicht möglich.

Außerdem bringt das Überholen neben der Mittelleitplanke große Gefahren mit sich. Denn hier rechnet kein Autofahrer mit einem durchfahrenden Motorradfahrer – und schert eventuell nach links aus oder öffnet die Türe. Kommt es bei einem solchen Überholmanöver zu einem Unfall, ist der Motorradfahrer mitschuldig.

  • Neben der Mittelleitplanke überholen: in seltenen Fällen möglich, aber nicht zu empfehlen.

Das Verbot bleibt

Immer wieder werden Stimmen laut, Motorradfahrern das Durchfahren im Stau zu erlauben – entweder durch die Rettungsgasse zwischen zwei Fahrspuren oder auf dem Seitenstreifen.

Doch der deutsche Gesetzgeber hat mehrfach entschieden, dass das Durchfahrverbot bleibt.

Motorradfahrer sollten sich also aus juristischer Sicht weiterhin wie ein Auto einordnen und hoffen, dass sich der Stau bald auflöst.