Polen
Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Polen.
Wichtige Telefonnummern
- Rettungsdienst:
- 999 oder 112
- Polizei:
- 997 oder 112
- Feuerwehr:
- 998 oder 112
- ACV Notruf:
- +49 221 75 75 75
- Von Polen nach Deutschland:
- 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
- Von Deutschland nach Polen:
- 0048 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Fakten
- Kontinent:
- Europa
- Hauptstadt:
- Warschau (Warszawa)
- Fläche:
- 312.696 km²
- Einwohnerzahl:
- 36.497.500
- Sprache:
- Polnisch
- Kennzeichen:
- PL
- Zeitzone:
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
- Netzspannung:
- 230 V, 50 Hz.
- Klima:
-
In Polen herrscht ein gemäßigtes Übergangsklima zwischen ozeanischem und kontinentalem Klima.
Währung
- Geld/Währung:
- 1 Zloty (Zl) = 100 Groz . Banknoten gibt es zu 200, 100, 50, 20 und 10 Złoty (500 Złoty selten), Münzen zu 5, 2 und 1 Złoty sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Grosz.
- Kreditkarten:
- Gängige Kreditkarten werden weit verbreitet akzeptiert; Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden.
- Devisenbestimmungen:
- Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
- Öffnungszeiten Banken:
- M
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen
In Polen gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen gibt es für Gaststätten, wenn sie einen getrennten Raum für Raucher aufweisen können.
Informationen zur Geschwindigkeit
| innerorts | außerorts | Schnellstraße | Autobahn | |
|---|---|---|---|---|
| PWK | 50/90/100–120/140 | |||
| Motorrad | 50/90/100–120/140 | |||
| Caravan | 50/70/80/80 | |||
| Wohnmobil | ||||
| bis zu 3,5t | 50/90/100–120/140 | |||
| ab 3,5t | 50/70/80/80 |
Auf einbahnig ausgebauten Schnellstraßen gelten für Pkw und Motorräder 100 km/h, auf zweibahnigen Schnellstraßen 120 km/h.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
- Finder unter 1,50 m dürfen nur mit geeigneter Rückhaltevorrichtung mitfahren; bei rückwärtsgerichteter Beförderung auf dem Vordersitz muss der Airbag deaktiviert sein.
- Ganzjährig Lichtpflicht (Abblendlicht oder Tagfahrlicht).
- Halteverbot besteht u. a. 10 m vor und nach Bahnübergängen, Fußgängerüberwegen, Brücken, Tunnels und Haltestellen.
- Überholen ist an nicht geregelten Kreuzungen verboten.
- Straßenbahnen haben an gleichrangigen Kreuzungen Vorrang.
- Warnweste: Keine Mitführpflicht; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fußgänger bei Dunkelheit reflektierende Kleidung tragen.
- Parken bei Dunkelheit ist außerhalb geschlossener Ortschaften bzw. bei schlechter Sicht nur mit Beleuchtung zulässig.
- Geschlossene Ortschaften werden durch entsprechende Ortstafeln gekennzeichnet; hier gelten innerörtliche Geschwindigkeitsgrenzen.
- Bei Nutzung eines fremden Fahrzeugs wird eine Vollmacht des Fahrzeughalters empfohlen.
- Warndreieck und Feuerlöscher sind mitzuführen.
- Radarwarngeräte sind verboten
- Dashcams sind erlaubt.
- Keine generelle Winterreifenpflicht
- Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt.
Bußgelder
| Bezeichnung | Bußgelder in Euro |
|---|---|
| Alkohol am Steuer | ab 145 Euro |
| Rotlichtverstoß | ab 75 Euro |
| Überholverstoß | ab 60 Euro |
| Fahren ohne Licht (tagsüber) | ca 22 Euro |
| über 50 km/h zu schnell | ab 240 Euro |
| Parkverstoß | ab 25 Euro |
| Telefonieren am Steuer | ab 50 Euro |
| 20 km/h zu schnell | ab 50 Euro |
Alkoholkonsum
Promille: 0,2
Promillegrenze:
Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Hohe Strafen auch bei geringfügigen Überschreitungen bis hin zu Freiheitstrafen.
Ab 0,2 bis 0,5 ‰ gilt der Zustand „nach Alkoholgenuss“, ab über 0,5 ‰ „unter Alkoholeinfluss“, mit entsprechend strengeren Folgen.
Feiertage
01.01. Neujahr
01.05. Tag der Arbeit
15.08. Mariä Himmelfahrt
25.12. Weihnachten
13.04.2026 Ostermontag
01.11. Allerheiligen
26.12. Weihnachten
06.01. Heilige Drei Könige
05.04.2026 Ostersonntag
24.05.2026 Pfingstsonntag
04.06.2026 Fronleichnam
03.05. Verfassungstag
11.11. Unabhängigkeitstag
26.12 Weihnachten
Ferien
alle Regionen
| Bezeichnung | Beginn | Ende |
|---|---|---|
| Frühjahrsferien | 02. April 2026 | 07. April 2026 |
| Sommerferien | 27. Juni 2026 | 31. August 2026 |
| Weihnachtsferien | 23. Dezember 2026 | 01. Januar 2027 |
Zoll / Einfuhrangaben
Einfuhr:
In einem EU-Mitgliedstaat erworbene und bereits versteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren können von Privatpersonen grundsätzlich ohne nochmalige Besteuerung mitgeführt werden, sofern sie ausschließlich für den Eigenbedarf und nicht zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken bestimmt sind.
Als Richtmengen gelten dabei für Tabakwaren 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren sowie 1.000 g Rauchtabak. Für alkoholische Getränke gelten 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie etwa Campari, Port, Madeira oder Sherry, 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, sowie 110 Liter Bier.
Eine Überschreitung dieser Richtmengen ist im Einzelfall möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass auch die größere Menge ausschließlich für den privaten Eigenbedarf bestimmt ist. Bei anderen mitgeführten verbrauchsteuerpflichtigen Waren kann bei der Einreise anhand verschiedener Kriterien, etwa der Gründe für den Besitz, der Art der Beförderung oder vorhandener Unterlagen über Menge und Herkunft der Waren, geprüft werden, ob diese gegebenenfalls gewerblichen Zwecken dienen.
Botschaften
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasada Republiki Federalnej Niemiec
ul. Jazdów 12
00-467 Warszawa
Tel.: +48 22 584 17 00
E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite
Internet: www.polen.diplo.de/pl-de
Botschaft der Republik Polen
Lassenstraße 19-21
14193 Berlin
Tel.: 030 22 31 30
Fax: 030 22 31 31 55
E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl
Internet: https://polen.diplo.de/pl-de
Polnische Botschaft / Wien
1130 Wien, Hietzinger Hauptstraße 42c
Telefon 01/870 15 100
Österreicherreichische Botschaft / Warschau
PL-00-748 Warschau, ul. Gagarina 34,
Telefon (0048/22) 841 00 81/84
E-Mail: warschau-ob@bmaa.gv.at
Polnisches Fremdenverkehrsamt
Hohenzollerndamm 151
14199 Berlin
E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite
Internet: www.polen.travel
Treibstoffpreise
| Treibstoff | Preise in Euro |
|---|---|
| Superbenzin ROZ 95 | 1,35 |
| Premium Benzin | 1,35 |
| Diesel | 1,40 |
| Premium Diesel | 1,40 |
| BIO Diesel | 1,40 |
Letzte Aktualisierung: 18.02.2026
Mautgebühren
Maut - Polen
Richtwerte in Polnischen Zloty (€ 1,00 = 4,27 PLN; 1 PLN = € 0,23; Stand 17.03.2026)
|
Autobahn |
Abschnitt |
Kat.IA |
Kat I |
Kat. II |
Kat. III |
Kat. IV |
Kat. V |
|
A1 |
Gdansk – Torun/Nowa Wies |
--,-- |
29,90 | 71,00 | 71,00 | 71,00 | 298,90 |
|
A2 |
Konin - Swiecko |
78,00 | 138,00 | 247,00 | 355,00 | 520,00 | 1.240,00 |
|
A4 |
Katowice – Krakow |
16,00 | 34,00 | 60,00 | 60,00 | 104,00 | 104,00 |
Kategorie IA – Mopeds, Motorräder ,
Kategorie I Fahrzeuge mit 2 Achsen ohne Zwillingsreifen
Kategorie II – Fahrzeuge der Kategorie I mit Anhänger, , Fahrzeuge mit 2 Achsen und Zwillingsreifen auf zumindest 1 Achse
Kategorie III – Fahrzeuge mit 3 Achsen und Zwillingsreifen auf mindestens 1 Achse
Kategorie IV – Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen und Zwillingsreifen auf mindestens 1 Achse
Kategorie V – Alle Fahrzeuge, die nicht in die anderen Kategorien passen
Die jeweilige Mautgebühr wird direkt an den Stationen bezahlt (mit Zloty, Euro-Scheinen, Bank- oder Kreditkarte und teilweise Bankkarten). Je nach Strecke zahlt man entweder im Vorhinein oder nach zurückgelegten Abschnitten.
Auf der A1 kann man mit Amber GO (https://a1.com.pl/ambergo) und auf der A4 mit A4GO (https://www.a4go.pl) elektronisch bezahlen. Auf der A2 und A4 kann ebenfalls mit “Videotolling” https://www.autostrada-a2.pl/en/news/electronic-toll-collection-system-on-the-a2-motorway-managed-by-autostrada-wielkopolska/ bzw. https://www.autostrada-a4.com.pl/en/tolls/videotolling) bezahlt werden
Für alle Fahrzeuge und Fahrzeuggespanne über 3.500 Kilogramm hzGg ist auf öffentlich finanzierten Straßen (diese sind alle Straßen ausgenommen die oben angeführten Streckenabschnitte der A1, A2 und A4) ist die Bezahlung einer Straßengebühr, die kilometerbezogen ist und deren Höhe sich nach der Straßenkategorie, der Fahrzeugklasse und der Euroabgasklasse des Fahrzeuge richtet, vorgeschrieben. Für die die Bezahlung gibt es das e-toll System. Alle Infos auf https://etoll.gov.pl/de/
Genauere Informationen erhalten Sie auf https://a1.com.pl/kalkulator-oplat-i-planowanie-podrozy und https://www.autostrada-a2.pl sowie https://www.autostrada-a4.com.pl/pl
Umweltzonen und Fahrverbote
Krakau - Strefa Czystego Transportu“ (Clean Transport Zone / Umweltzone)
Seit 1. Jänner 2026 gilt in Krakau eine „Strefa Czystego Transportu“ (Clean Transport Zone / Umweltzone). Sie umfasst rund 60 Prozent des Stadtgebiets, in etwa den Bereich innerhalb der vierten Ringstraße. Nicht betroffen sind die durch das Stadtgebiet verlaufenden Abschnitte der Autobahnen und Schnellstraßen.
Fahrzeuge, welche die Anforderungen erfüllen, und in Polen zugelassen sind, werden automatisch im System erfasst.
Für Pkw bis 3,5 t gelten folgende Zufahrtsregeln: Benzin- und LPG-Fahrzeuge müssen mindestens Euroabgasnorm Euro 4 erfüllen oder Baujahr 2005 oder neuer sein. Dieselfahrzeuge müssen mindestens die Euroabgasnorm Euro 6 erfüllen oder Baujahr 2014 oder neuer sein. Für größere Diesel-Lkw gelten strengere Anforderungen, diese müssen mindestens die Euroabgasklasse Euro VI erfüllen oder Baujahr 2012 oder neuer sein.
Ausländische Fahrzeuge müssen vor der ersten Einfahrt registriert werden, auch wenn sie die Emissionsvorgaben erfüllen. Dabei sind unter anderem eine Kopie des Zulassungsscheins sowie Angaben zu Marke, Modell, Baujahr und Emissionsstandard erforderlich. Die Kontrolle erfolgt vor allem automatisch über Kameras mit Kennzeichenerkennung und Abgleich mit der LEZ-Datenbank.
Für Nicht-Einwohner Krakaus mit Fahrzeugen, die die Vorgaben nicht erfüllen und keine Ausnahme haben, gilt von 2026 bis 2028 eine gebührenpflichtige Übergangsregelung. Danach, also ab 1. Jänner 2029, ist eine Einfahrt für diese Fahrzeuge grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Stadt nennt dafür unter anderem stundenweise Einfahrtsgebühren sowie Monatsgebühren von 100,00 PLN im Jahr 2026, 250,00 PLN im Jahr 2027 und 500,00 PLN im Jahr 2028.
Ausnahmen gelten unter anderem für Motorräder, historische Fahrzeuge, bestimmte Sonderfahrzeuge sowie in einigen Fällen für Menschen mit Behinderung.
Genauere Informationen erhalten Sie unter https://krakow.pl/krakau_weltoffene_stadt/aktuelles/307554,361,komunikat,umweltzone___registrierungspflicht_f%C3%BCr_fahrzeuge_mit_ausl%C3%A4ndischen_kennzeichen.html
Warschau - Strefa Czystego Transportu“ (Clean Transport Zone / Umweltzone)
Seit 1. Juli 2024 gilt in Warschau eine „Strefa Czystego Transportu“ (Clean Transport Zone / Umweltzone). Sie umfasst den Großteil des Stadtbezirks Śródmieście sowie Teile angrenzender Bezirke und wird stufenweise erweitert. Die Umweltzone ist ausgeschildert und wird durch städtische Organe und unter anderem Kameras überwacht. Für in Polen registierte Fahrzeuge erfolgt die Kontrolle über das zentrale Zulassungsregister. Wie ausländische Fahrzeuge kontrolliert werden, steht noch nicht fest.
Seit 1. Jänner 2026 gilt bereits die zweite Umsetzungsstufe. Danach sollen die Emissionsanforderungen planmäßig alle zwei Jahre weiter angehoben. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem Benzin- oder LPG-Motor, die älter als 26 Jahre sind oder nicht mindestens die Euro-Abgasklasse Euro 3 erfüllen. Für Fahrzeuge mit Diesel-Motor gilt das Fahrverbot, wenn sie älter als 17 Jahre sind oder nicht die Euro-Abgasnorm Euro 5 erfüllen.
Genauere Informationen erhalten Sie unter https://warszawa19115.pl/-/warsaw-low-emission-zone-lez-