• Marokko

    Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Marokko.

  • Wichtige Telefonnummern

    Rettungsdienst 15

    Polizei 19 oder 112 (mobil)

    Feuerwehr 15

    ACV Notruf +49 221757575

    Von Marokko nach Deutschland +49

    Von Deutschland nach Marokko +212 

    Deutsche Vertretung +212537218600

  • Währung

    Bezahlt wird in Marokkanischem Dirham

    1Dh = 100 Centimes

  • Höchstgeschwindigkeiten

    • Innerorts alle Kfz 40–60 km/h (auf Schilder achten)
    • Außerorts alle Kfz 100 km/h (Kfz über 2,20 m Breite dürfen nur 70 km/h fahren)
    • Autobahnen alle Kfz 120 km/h (Kfz über 2,20 m Breite dürfen nur 70 km/h fahren)

    Fahranfänger (Führerschein weniger als 1 Jahr alt) dürfen höchstens 90 km/h fahren. Wer Militärkolonnen überholt, darf 30 km/h nicht überschreiten

Das braucht man für die Einreise nach Marokko

Erwachsene. Für die Einreise wird ein noch mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültiger Reisepass benötigt, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Kinder: Reisepass bzw. Kinderreisepass. Minderjährige Reisende ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten müssen deren Einverständniserklärung zur Reise mitführen, die Erklärung muss ins Französische übersetzt und notariell und von einem Generalkonsulat beglaubigt sein .

Haustiere: Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen, der einen Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung enthält (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise, Impfung höchstens 6 Monate alt). Tiere müssen außerdem mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Ein amtstierärztliches Zeugnis (auf Französisch; nicht älter als 10 Tage) muss ebenfalls mitgeführt werden. Für die Wiedereinreise in die EU ist ein Tollwut-Antikörper-Nachweis notwendig, der ab 30 Tage nach der Impfung noch im Heimatland durchgeführt werden muss.

Kraftfahrzeug: Der nationale Führerschein ist für einen bis zu einjährigen Aufenthalt ausreichend. Für das eigene Auto benötigt man den Fahrzeugschein, möglichst zusätzlich den internationalen Fahrzeugschein, einen Versicherungsnachweis für Marokko sowie eine Zulassungsbescheinigung und, falls es nicht das eigene Fahrzeug ist, eine Benutzungsbewilligung. Bei der Einreise erhält man einen Ausdruck, der gut aufzubewahren und bei Bedarf vorzuzeigen ist. Eine Reisevollkaskoversicherung ist empfehlenswert.

Einreisebestimmungen: Unter auswaertiges-amt.de erhalten Sie aktuelle Informationen zu den COVID-19-Bestimmungen und weitere Reise- und Sicherheitshinweise.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

  • Der erlaubte Blutalkoholgehalt liegt strikt bei 0,0 Promille.
  • Rot-weiße Streifen am Straßenrand markieren ein Parkverbot.
  • Mitzuführen sind Verbandszeug, Warndreieck, Feuerlöscher und Warnweste.
  • Für Telefonate am Steuer braucht man eine Freisprecheinrichtung.
  • Eine defensive Fahrweise ist angeraten, da Verkehrsregeln, etwa hinsichtlich der Vorfahrt, häufig nicht beachtet werden.
  • Nachtfahrten sollten nach Möglichkeit vermieden werden; sie erfordern besonders hohe Aufmerksamkeit, denn es ist mit Tieren, unbeleuchteten Fahrzeugen oder Hindernissen auf der Fahrbahn zu rechnen.
  • Bei Unfällen mit Personenschäden muss die Polizei verständigt werden (Polizeibericht aushändigen lassen); einen Unfallbericht sollte man nicht ohne Übersetzung unterschreiben. Unfälle sollte man auch beim Bureau Central Marocain des Sociétés Assurances melden bcma.ma.
  • Bei Blechschäden gelingt manchmal eine einvernehmliche Vereinbarung, für die ein Formular auszufüllen ist (constat amiable d’accident), das an Kiosken erhältlich ist. 
  • Kinder bis 10 Jahre dürfen nicht auf dem Beifahrersitz befördert werden.

Straßenbenutzungsgebühren

Die Autobahnen im Land sind zu großen Teilen mautpflichtig. Genauere Informationen erhält man online unter adm.co.ma/fr/votre-itineraire-et-tarif-de-pa ssage (auf Französisch). Bezahlt wird entweder pauschal oder auf Grundlage des bei Einfahrt gezogenen Tickets an den Mautstationen.

ACV TippACV Reiseinformationen

Wissenswertes zum Thema Tanken

Tankmöglichkeiten

  • Mitunter kann es zu Engpässen hinsichtlich der Kraftstoffversorgung kommen.
  • Tankgelegenheiten sollten stets genutzt werden.
  • Für Kraftstoff in Reservekanistern muss bei der Einreise Zoll bezahlt werden.

Im Land verfügbare Kraftstoffarten

  • Diesel, Super Bleifrei (95 Oktan).