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Italien
Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Italien.
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Fakten
Kontinent: Europa
Hauptstadt: Rom
Fläche: 301.336 km²
Einwohnerzahl: 60.770.000
Sprache: Italienisch
Kennzeichen: I
Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit
Netzspannung: 220 V, 50 Hz. Mitnahme eines Adapters empfohlen.
Klima:Italien erstreckt sich vom Brennerpass bis zur Südspitze Siziliens. Während Oberitalien noch im mitteleuropäischen Klimabereich liegt, beginnt in der Po-Ebene das gemäßigte subtropische Übergangsklima. Die Mitte und der Süden des Landes sind durch mild-feuchte Winter und trocken-heiße Sommer gekennzeichnet.
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Währung
Geld/Währung: Euro
Kreditkarten: Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.Öffnungszeiten Banken:
Regional unterschiedlich. Jedoch in der Regel Mo-Fr 08.30–13.30 Uhr und 15.00–16.00 Uhr. -
Wichtige Telefonnummern
Rettungsdienst: 118 / 112
Polizei: 112 / 112
Feuerwehr: 115 / 112
ACV Notruf +49 221757575
Von Italien nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + TeilnehmernummerVon Deutschland nach Italien:
0039 + Ortsvorwahl (mit Null) + Teilnehmernummer
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Allgemeine Informationen
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02. Internet: www.auswaertiges-amt.de
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit behindern oder gefährden können. Für Hunde gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.
Rauchverbot
Es besteht Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, sowie in allen Restaurants, Cafés und Bars. Im PKW ist das Rauchen verboten, wenn Schwangere oder Minderjährige mit an Bord sind.
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Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts
außerorts
Schnellstraße
Autobahn
PWK
50
90
110
130
Motorrad
50
90
110
130
Caravan
50
70
70
80
Wohnmobil
50
90
110
130
bis zu 35 t
50
90
110
130
ab 35 t
50
80
80
100
Bei Niederschlag gilt auf Autobahnen für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5t. ein Tempolimit von 110 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h. Es gelten sehr hohe Bußgelder bei u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen (zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höhere Bußgeldbeträge als in der übrigen Zeit). Anhänger müssen am Heck ein Schild mit der Maximalgeschwindigkeit 80 km/h haben. Motorräder und Mopeds dürfen keine Anhänger ziehen. Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten. Höchstgeschwindigkeit für Führerscheinneulinge (Personen unter 21 Jahren sowie Personen, die weniger als drei Jahren im Besitz ihres Führerscheins sind): 90 km/h auf Schnellstraßen, 100 km/h auf Autobahnen.
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Wichtige Verkehrsbestimmungen
- Pkw müssen tagsüber auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften das Abblendlicht einschalten, alternativ auch Tagfahrlicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung riskiert man ein hohes Bußgeld.
- Unerlaubter Spurwechsel und Wenden im Mautbereich oder auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohem Bußgeld, sogar mit Fahrverbot, geahndet.
- Auf Autobahnen ist privates Abschleppen verboten.
- Auf Bergstraßen haben bergauffahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, außer eine Ausweichbucht ist vorhanden. Linienbusse haben immer Vorfahrt.
- Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Radarwarngeräte sind verboten, Dashcams erlaubt, wenn regelmäßige Löschung erfolgt.
- Warnweste: Das Mitführen von je einer fluoreszierenden Warnweste pro Insasse ist vorgeschrieben. Sie muss im Falle eines Unfalls oder einer Panne getragen werden, wenn das Fahrzeug verlassen wird (z.B. zur Absicherung der Unfallstelle).
- Winterausrüstung: Schneeketten sind erlaubt, die Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt, Tempolimit: 50 km/h. Für einzelne Städte und Regionen durch entsprechende Beschilderung auch kurzfristig Winterreifenpflicht möglich. In Südtirol generelle Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.04. und gilt auch auf der Brennerautobahn (A22). In Südtirol dürfen außerdem Krafträder bei einsetzendem Schneefall oder winterlichen Witterungsbedingungen nicht mehr bewegt werden. Im Aostatal gilt vom 15.10. bis 15.04. Winterreifenpflicht. In der Toskana gilt auf der Strecke Bologna nach Arezzo (A1) vom 01.11. bis 15.04. Winterreifenpflicht. Auf der Strecke Florenz nach Pisa (A11) vom 15.11. bis 15.04.
- Transporte: Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Heckladungen müssen durch eine 50x50 cm große Warntafel aus Metall mit weiß-roten Diagonalstreifen (komplett reflektierend) kenntlich gemacht
werden. Nimmt die Ladung die gesamte Breite des Fahrzeuges ein, sind zwei Warntafeln vorgeschrieben, anzubringen jeweils am rechten und linken Ende. Die Ladung darf jeweils bis zu 30 cm über die Begrenzungsleuchten
hinausragen, dies gilt jedoch nicht für schwer erkennbare Ladung (Stangen, Platten usw.). Seit 2025 sind Heckträger (mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung), die auf der Anhängerkupplung angebracht sind, von dieser Regelung ausgenommen, sie benötigen keine Warntafel. - Bedeutung der verschiedenfarbigen Bordsteinkanten:
- Weiß: Hier kann gratis geparkt werden
- Blau: Gebührenpflichtiges Parken
- Schwarz-gelb: Hier gilt Parkverbot
- Gelb: Parkfläche ist reserviert für Autobusse, Taxis etc.
- Grün: In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier bestehen zeitlich begrenzte Parkverbote - Verhalten im Kreisverkehr
Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel). Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist.
Winterreifenverbot in Italien
In Italien dürfen gemäß des Rundschreibens Nr. 1049 des italienischen Transportministeriums vom 17. Januar 2014 Winterreifen (auch Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S) in den Sommermonaten zwischen einschließlich dem 16. Mai und dem 14. Oktober nicht mehr gefahren werden, wenn die montierten Reifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) ausgewiesen. Diese Regelung gilt unabhängig von der in Italien geltenden allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung, nach der auf Autobahnen Pkw nicht schneller als 130 km/h und Wohnwagengespanne maximal 80 km/h fahren dürfen.
Wenn Sie vom 16. Mai bis 14. Oktober in Italien mit Reifen unterwegs sein wollen, die eine M+S-Kennzeichnung tragen, dann achten Sie darauf, dass der Geschwindigkeitsindex des Reifens mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) eingetragenen Index entspricht. Dies gilt für Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex größer oder gleich „Q“.
Der Geschwindigkeitsindex gibt bei Reifen die maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit an und wird in der Reifenbezeichnung durch das letzte Zeichen dargestellt.
Beispiel: 195/65 R 15 91 H. Die Reifenbezeichnung finden Sie auf der Reifenflanke sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ab 1.10.2005) unter den Ziffern 15.1., 15.2. und 15.3. Im alten Kfz-Schein (bis 30.9.2005) ist die Reifenbezeichnung unter den Ziffern 20 bis 23 aufgeführt.
Relevanter Geschwindigkeitsindex:
Q bis 160 km/h
R bis 170 km/h
S bis 180 km/h
T bis 190 km/h
U bis 200 km/h
H bis 210 km/h
V bis 240 km/h
W bis 270 km/h
Y bis 300 km/h
VR > 210 km/h
ZR > 240 km/h
Italien hat sein Straßenverkehrsgesetz (Codice della Strada) geändert. Die umfangreichen und teilweise sehr unterschiedlichen Regelungen können in diesem Rahmen nicht dargestellt werden.
Ebenso bestehen für Großstädte (neben der oben erwähnten für Mailand) unterschiedliche Fahrbeschränkungen. Bitte informieren Sie sich vor Abfahrt auf der Internetseite des italienischen Fremdenverkehrsamtes: www.enit-italia.de
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Bußgelder
Bezeichnung
Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer
ab 160 Euro
Alkohol am Steuer
ab 530 Euro
Rotlichtverstoß
ab 175 Euro
Warnweste nicht angelegt
ab 41 Euro
Fahren ohne Licht (tagsüber)
ab 42 Euro
20 km/h zu schnell
ab 70 Euro
über 50 km/h zu schnell
ab 545 Euro
Überholverstoß
ab 85 Euro
Parkverstoß
ab 40 Euro
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Alkoholkonsum
Promille: 0,5
Promillegrenze:
Führerscheinneulinge (Führerscheinbesitz nicht länger als drei Jahre) sowie Fahrende unter 21 Jahren 0,0 ‰
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Feiertage
01.01. Neujahr
01.05. Tag der Arbeit
15.08. Mariä Himmelfahrt
25.12. Weihnachten
21.04.2025 Ostermontag
01.11. Allerheiligen
06.01. Heilige Drei Könige
20.04.2025 Ostersonntag
26.12. Stephanstag (regional unterschiedlich)
25.04. Tag der Befreiung
02.06. Tag der Republik
08.12. Unbefleckte Empfängnis
26.12 Weihnachten
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Ferien
Abruzzen
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sommerferien
08. Juni 2025
14. September 2025
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Aostatal
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sommerferien
11. Juni 2025
09. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Osterferien
17. April 2025
21. April 2025
Apulien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sommerferien
08. Juni 2025
14. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Basilikata
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sommerferien
11. Juni 2025
14. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Emilia-Romagna
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
07. Juni 2025
14. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
23. Dezember 2025
06. Januar 2026
Friaul-Julisch Venetien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
08. Juni 2025
09. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
05. Januar 2026
Kalabrien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
08. Juni 2025
14. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
05. Januar 2026
Kampanien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
08. Juni 2025
10. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsfeien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Latium
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
08. Juni 2025
03. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Ligurien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
21. April 2025
Sommerferien
11. Juni 2025
14. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Lombardei
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
08. Juni 2025
10. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Marken
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
08. Juni 2025
10. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
23. Dezember 2025
06. Januar 2026
Molise
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
08. Juni 2025
10. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Piemont
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
08. Juni 2025
14. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Sardinien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
08. Juni 2025
10. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Sizilien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
08. Juni 2025
10. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Südtirol
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sommerferien
17. Juni 2023
04. September 2023
Toskana
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
11. Juni 2025
14. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
23. Dezember 2025
06. Januar 2026
Trentino-Südtirol
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
18. April 2025
26. April 2025
Sommerferien
13. Juni 2025
07. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Umbrien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
22. April 2025
Sommerferien
08. Juni 2025
09. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
Venetien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
17. April 2025
21. April 2025
Sommerferien
08. Juni 2025
09. September 2025
Herbstferien
01. November 2025
03. November 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
06. Januar 2026
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Camping
Camper – Informationen: Wohnmobile und Wohnwagen bis 12 m Länge (Gespanne bis 18,75 m Länge) können ungehindert einreisen. In Italien darf man auf Autobahnparkplätzen eine Nacht verbringen, Zelten hingegen ist verboten. Die Füße des Wohnwagens dürfen nicht ausgefahren werden. Auch an anderen Straßen ist das Übernachten gestattet, solange es nicht gegen eine örtliche Verordnung verstößt.
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Zoll / Einfuhrangaben
Einfuhr:
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte, Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
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Botschaften
Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandVia San Martino della Battaglia 4
00185 Rom
Tel.: +39 06 49 21 31
Fax: +39 06 44 52 672
E-Mail: info@
rom.diplo.de
Internet: www.rom.diplo.de
Italienische BotschaftHiroshimastr. 1
10785 Berlin
Tel.: 030 25 44 00
Fax: 030 25 44 016
E-Mail: segreteria.berlino@
esteri.it
Internet: www.ambberlino.esteri.it
Italienische Botschaft / Wien
1030 Wien, Rennweg 27
Telefon 01/712 51 21
Italienisches Konsulat / Wien
1030 Wien, Ungargasse 43
Telefon 01/713 56 71
Österreichische Botschaft / Rom
I-00198 Rom, Via Pergolesi 3
Telefon (0039 06) 844 01 41
weitere Konsulate in Bari, Bolgna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Palermo, Triest, Turin, Venedig, und Verona.
Italienische Zentrale für Tourismus (ENIT)Barckhausstr. 10
60325 Frankfurt/M.
Tel.: 069 237434
Fax: 069 232894
E-Mail: frankfurt@
enit.it
Internet: www.enit.de
EASY ITALIA ServicenummerAb sofort steht Urlaubern in Italien eine neue
Servicenummer zu Verfügung. Dort erhält man zum
Ortstarif Reisetipps, Auskünfte, Hilfe bei medizinischer
Versorgung und Hilfe bei Problemen. Dieser Service
wird auch in deutscher Sprache angeboten.
Die Hotline erreichen Sie jeden Tag zwischen
09:00 – 22:00 Uhr unter folgender Telefonnummer:
Tel.: 039 039 039
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Treibstoffpreise
Treibstoff
Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95
1,72
Premium Benzin
1,72
Diesel
1,62
Premium Diesel
1,62
BIO Diesel
1,62
letzte Aktualisierung: 24.04.2025
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Alpenpässe
Name
Höhe
Steigung
wann offen
mit Caravan Gebührenpflichtig
Bewertung
Status
Gavia
2618
16
VII-X
ja
**
Wintersperre
Campolongo
1875
10
ganzjährig
nein
**
Falzarego
2105
11
ganzjährig
nein
***
Fedaia
2057
16
ganzjährig
nein
***
Foscagno
2291
11
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Gampenjoch/ La Palade
1518
9
ganzjährig
nein
*
Behinderung durch Baustelle; Einbahnregelung
Gemärkpass
1530
18
ganzjährig
nein
*
Gomagoi-Sulden
1906
13
ganzjährig
nein
**
Gomagoi-Trafoi
1450
12
ganzjährig
nein
**
Grödnerjoch
2121
12
ganzjährig
nein
***
Winterausrüstung erforderlich
Jaufenpass
2094
12
V-XI
nein
***
Nachtsperre 18:00 - 8:00 Uhr
Karerpass
1745
12
ganzjährig
nein
***
Mendelpass
1362
10
ganzjährig
nein
***
Behinderung durch Baustelle
Penserjoch
2215
13
VI-X
nein
***
Wintersperre
Pian delle Fugazze
1159
14
ganzjährig
nein
**
Pordoijoch
2239
8
ganzjährig
nein
***
Schnalstaler Gletscher
2011
15
ganzjährig
nein
*
Pustertal Höhenstrasse
1219
8
V-X
nein
**
Rollepass
1989
11
ganzjährig
nein
**
Sellajoch
2240
11
ganzjährig
nein
**
Behinderung durch Baustelle
Stilfser Joch
2757
15
VI-X
nein
***
Wintersperre
Toblach-Cortina
1529
10
ganzjährig
nein
**
Tre Croci
1809
12
ganzjährig
nein
**
Tonalepass
1884
10
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Valparola
2192
10
ganzjährig
nein
**
Behinderung durch Baustelle
Vinschgau
1051
0
ganzjährig
nein
**
Würzjoch
2003
16
V-XI
nein
**
Wintersperre