Italien

Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Italien.

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Wichtige Telefonnummern

Rettungsdienst:
118 / 112
Polizei:
112 / 112
Feuerwehr:
115 / 112
ACV Notruf:
+49 221 75 75 75
Von Italien nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Von Deutschland nach Italien:
0039 + Ortsvorwahl (mit Null) + Teilnehmernummer

Fakten

Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Rom
Fläche:
301.336 km²
Einwohnerzahl:
60.770.000
Sprache:
Italienisch
Kennzeichen:
I
Zeitzone:
Mitteleuropäische Zeit
Netzspannung:
220 V, 50 Hz. Mitnahme eines Adapters empfohlen.
Klima:

Italien erstreckt sich vom Brennerpass bis zur Südspitze Siziliens. Während Oberitalien noch im mitteleuropäischen Klimabereich liegt, beginnt in der Po-Ebene das gemäßigte subtropische Übergangsklima. Die Mitte und der Süden des Landes sind durch mild-feuchte Winter und trocken-heiße Sommer gekennzeichnet.

Währung

Geld/Währung:
Euro
Kreditkarten:
Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten:
Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.
Devisenbestimmungen:
Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten Banken:
Regional unterschiedlich. Jedoch in der Regel Mo-Fr 08.30–13.30 Uhr und 15.00–16.00 Uhr.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02. Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit behindern oder gefährden können. Für Hunde gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.

Rauchverbot

Es besteht Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, sowie in allen Restaurants, Cafés und Bars. Im PKW ist das Rauchen verboten, wenn Schwangere oder Minderjährige mit an Bord sind.

Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PWK 50 90 110 130
Motorrad 50 90 110 130
Caravan 50 70 70 80
Wohnmobil 50 90 110 130
bis zu 3,5t 50 90 110 130
ab 3,5t 50 80 80 100

Bei Niederschlag gilt auf Autobahnen für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5t. ein Tempolimit von 110 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h. Es gelten sehr hohe Bußgelder bei u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen (zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höhere Bußgeldbeträge als in der übrigen Zeit). Anhänger müssen am Heck ein Schild mit der Maximalgeschwindigkeit 80 km/h haben. Motorräder und Mopeds dürfen keine Anhänger ziehen. Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten. Höchstgeschwindigkeit für Führerscheinneulinge (Personen unter 21 Jahren sowie Personen, die weniger als drei Jahren im Besitz ihres Führerscheins sind): 90 km/h auf Schnellstraßen, 100 km/h auf Autobahnen.

Wichtige Verkehrsbestimmungen
  • Pkw müssen tagsüber auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften das Abblendlicht einschalten, alternativ auch Tagfahrlicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung riskiert man ein hohes Bußgeld.
  • Unerlaubter Spurwechsel und Wenden im Mautbereich oder auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohem Bußgeld, sogar mit Fahrverbot, geahndet.
  • Auf Autobahnen ist privates Abschleppen verboten.
  • Auf Bergstraßen haben bergauffahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, außer eine Ausweichbucht ist vorhanden. Linienbusse haben immer Vorfahrt.
  • Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Radarwarngeräte sind verboten, Dashcams erlaubt, wenn regelmäßige Löschung erfolgt.
  • Warnweste: Das Mitführen von je einer fluoreszierenden Warnweste pro Insasse ist vorgeschrieben. Sie muss im Falle eines Unfalls oder einer Panne getragen werden, wenn das Fahrzeug verlassen wird (z.B. zur Absicherung der Unfallstelle).
  • Winterausrüstung: Schneeketten sind erlaubt, die Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt, Tempolimit: 50 km/h. Für einzelne Städte und Regionen durch entsprechende Beschilderung auch kurzfristig Winterreifenpflicht möglich. In Südtirol generelle Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.04. und gilt auch auf der Brennerautobahn (A22). In Südtirol dürfen außerdem Krafträder bei einsetzendem Schneefall oder winterlichen Witterungsbedingungen nicht mehr bewegt werden. Im Aostatal gilt vom 15.10. bis 15.04. Winterreifenpflicht. In der Toskana gilt auf der Strecke Bologna nach Arezzo (A1) vom 01.11. bis 15.04. Winterreifenpflicht. Auf der Strecke Florenz nach Pisa (A11) vom 15.11. bis 15.04.
  • Transporte: Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Heckladungen müssen durch eine 50x50 cm große Warntafel aus Metall mit weiß-roten Diagonalstreifen (komplett reflektierend) kenntlich gemacht
    werden. Nimmt die Ladung die gesamte Breite des Fahrzeuges ein, sind zwei Warntafeln vorgeschrieben, anzubringen jeweils am rechten und linken Ende. Die Ladung darf jeweils bis zu 30 cm über die Begrenzungsleuchten
    hinausragen, dies gilt jedoch nicht für schwer erkennbare Ladung (Stangen, Platten usw.). Auch (Fahrrad-)Heckträger (mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung), die auf der Anhängerkupplung angebracht
    sind, fallen unter diese Regelung.
  • Bedeutung der verschiedenfarbigen Bordsteinkanten:
    - Weiß: Hier kann gratis geparkt werden
    - Blau: Gebührenpflichtiges Parken
    - Schwarz-gelb: Hier gilt Parkverbot
    - Gelb: Parkfläche ist reserviert für Autobusse, Taxis etc.
    - Grün: In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier bestehen zeitlich begrenzte Parkverbote
  • Verhalten im Kreisverkehr
    Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel). Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist.

Winterreifenverbot in Italien

In Italien dürfen gemäß des Rundschreibens Nr. 1049 des italienischen Transportministeriums vom 17. Januar 2014 Winterreifen (auch Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S) in den Sommermonaten zwischen einschließlich dem 16. Mai und dem 14. Oktober nicht mehr gefahren werden, wenn die montierten Reifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) ausgewiesen. Diese Regelung gilt unabhängig von der in Italien geltenden allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung, nach der auf Autobahnen Pkw nicht schneller als 130 km/h und Wohnwagengespanne maximal 80 km/h fahren dürfen.

Wenn Sie vom 16. Mai bis 14. Oktober in Italien mit Reifen unterwegs sein wollen, die eine M+S-Kennzeichnung tragen, dann achten Sie darauf, dass der Geschwindigkeitsindex des Reifens mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) eingetragenen Index entspricht. Dies gilt für Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex größer oder gleich „Q“.

Der Geschwindigkeitsindex gibt bei Reifen die maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit an und wird in der Reifenbezeichnung durch das letzte Zeichen dargestellt.

Beispiel: 195/65 R 15 91 H. Die Reifenbezeichnung finden Sie auf der Reifenflanke sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ab 1.10.2005) unter den Ziffern 15.1., 15.2. und 15.3. Im alten Kfz-Schein (bis 30.9.2005) ist die Reifenbezeichnung unter den Ziffern 20 bis 23 aufgeführt.

Relevanter Geschwindigkeitsindex:

Q bis 160 km/h

R bis 170 km/h

S bis 180 km/h

T bis 190 km/h

U bis 200 km/h

H bis 210 km/h

V bis 240 km/h

W bis 270 km/h

Y bis 300 km/h

VR > 210 km/h

ZR > 240 km/h

Italien hat sein Straßenverkehrsgesetz (Codice della Strada) geändert. Die umfangreichen und teilweise sehr unterschiedlichen Regelungen können in diesem Rahmen nicht dargestellt werden.

Ebenso bestehen für Großstädte (neben der oben erwähnten für Mailand) unterschiedliche Fahrbeschränkungen. Bitte informieren Sie sich vor Abfahrt auf der Internetseite des italienischen Fremdenverkehrsamtes: www.enit-italia.de

Bußgelder
Bezeichnung Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer ab 160 Euro
Alkohol am Steuer ab 530 Euro
Rotlichtverstoß ab 175 Euro
Warnweste nicht angelegt ab 41 Euro
Fahren ohne Licht (tagsüber) ab 42 Euro
20 km/h zu schnell ab 70 Euro
über 50 km/h zu schnell ab 545 Euro
Überholverstoß ab 85 Euro
Parkverstoß ab 40 Euro
Alkoholkonsum

Promille: 0,5

Promillegrenze:

Führerscheinneulinge (Führerscheinbesitz nicht länger als drei Jahre) sowie Fahrende unter 21 Jahren 0,0 ‰

Feiertage

01.01. Neujahr

01.05. Tag der Arbeit

15.08. Mariä Himmelfahrt

25.12. Weihnachten

21.04.2025 Ostermontag

01.11. Allerheiligen

06.01. Heilige Drei Könige

20.04.2025 Ostersonntag

26.12. Stephanstag (regional unterschiedlich)

25.04. Tag der Befreiung

02.06. Tag der Republik

08.12. Unbefleckte Empfängnis

26.12 Weihnachten

Ferien

Abruzzen

Bezeichnung Beginn Ende
Sommerferien 08. Juni 2025 14. September 2025
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Aostatal

Bezeichnung Beginn Ende
Sommerferien 11. Juni 2025 09. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026
Osterferien 17. April 2025 21. April 2025

Apulien

Bezeichnung Beginn Ende
Sommerferien 08. Juni 2025 14. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Basilikata

Bezeichnung Beginn Ende
Sommerferien 11. Juni 2025 14. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Emilia-Romagna

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 07. Juni 2025 14. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 23. Dezember 2025 06. Januar 2026

Friaul-Julisch Venetien

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 08. Juni 2025 09. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 05. Januar 2026

Kalabrien

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 08. Juni 2025 14. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 05. Januar 2026

Kampanien

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 08. Juni 2025 10. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsfeien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Latium

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 08. Juni 2025 03. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Ligurien

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 21. April 2025
Sommerferien 11. Juni 2025 14. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Lombardei

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 08. Juni 2025 10. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Marken

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 08. Juni 2025 10. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 23. Dezember 2025 06. Januar 2026

Molise

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 08. Juni 2025 10. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Piemont

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 08. Juni 2025 14. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Sardinien

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 08. Juni 2025 10. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Sizilien

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 08. Juni 2025 10. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Südtirol

Bezeichnung Beginn Ende
Sommerferien 17. Juni 2023 04. September 2023

Toskana

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 11. Juni 2025 14. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 23. Dezember 2025 06. Januar 2026

Trentino-Südtirol

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 18. April 2025 26. April 2025
Sommerferien 13. Juni 2025 07. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Umbrien

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 22. April 2025
Sommerferien 08. Juni 2025 09. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026

Venetien

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 17. April 2025 21. April 2025
Sommerferien 08. Juni 2025 09. September 2025
Herbstferien 01. November 2025 03. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026
Camping

Camper – Informationen: Wohnmobile und Wohnwagen bis 12 m Länge (Gespanne bis 18,75 m Länge) können ungehindert einreisen. In Italien darf man auf Autobahnparkplätzen eine Nacht verbringen, Zelten hingegen ist verboten. Die Füße des Wohnwagens dürfen nicht ausgefahren werden. Auch an anderen Straßen ist das Übernachten gestattet, solange es nicht gegen eine örtliche Verordnung verstößt.

Zoll / Einfuhrangaben

Einfuhr:

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte, Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Botschaften

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Via San Martino della Battaglia 4

00185 Rom

Tel.: +39 06 49 21 31

Fax: +39 06 44 52 672

E-Mail: info@rom.diplo.de

Internet: www.rom.diplo.de

Italienische Botschaft

Hiroshimastr. 1

10785 Berlin

Tel.: 030 25 44 00

Fax: 030 25 44 016

E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it

Internet: www.ambberlino.esteri.it

Italienische Botschaft / Wien

1030 Wien, Rennweg 27

Telefon 01/712 51 21

Italienisches Konsulat / Wien

1030 Wien, Ungargasse 43

Telefon 01/713 56 71

Österreichische Botschaft / Rom

I-00198 Rom, Via Pergolesi 3

Telefon (0039 06) 844 01 41

weitere Konsulate in Bari, Bolgna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Palermo, Triest, Turin, Venedig, und Verona.

Italienische Zentrale für Tourismus (ENIT)

Barckhausstr. 10

60325 Frankfurt/M.

Tel.: 069 237434

Fax: 069 232894

E-Mail: frankfurt@enit.it

Internet: www.enit.de

EASY ITALIA Servicenummer

Ab sofort steht Urlaubern in Italien eine neue

Servicenummer zu Verfügung. Dort erhält man zum

Ortstarif Reisetipps, Auskünfte, Hilfe bei medizinischer

Versorgung und Hilfe bei Problemen. Dieser Service

wird auch in deutscher Sprache angeboten.

Die Hotline erreichen Sie jeden Tag zwischen

09:00 – 22:00 Uhr unter folgender Telefonnummer:

Tel.: 039 039 039

Treibstoffpreise
Treibstoff Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95 1,70
Premium Benzin 1,70
Diesel 1,63
Premium Diesel 1,63
BIO Diesel 1,63

Letzte Aktualisierung: 16.10.2025

Alpenpässe
Name Höhe Steigung wann offen mit Caravan Gebührenpflichtig Bewertung Status
Agnel 2744 16 VI-X nein ***
Gavia 2618 16 VII-X ja ** Wintersperre
Gr. St. Bernhardpass 2469 11 VI-X nein ** Wintersperre
Kleiner St. Bernhardpass 2188 9 VI-X nein ** Wintersperre
Mont-Cenis 2083 11 V-X ja ***
Larche 1991 12 ganzjährig nein *** Behinderung durch Baustelle
Lombarde 2350 14 VI-X nein ***
Montgenevre 1854 12 ganzjährig nein **
Bernina 2328 12 ganzjährig nein ** Winterausrüstung erforderlich
Brennerstaatsstrasse 1374 12 ganzjährig nein *
Campolongo 1875 10 ganzjährig nein **
Falzarego 2105 11 ganzjährig nein ***
Fedaia 2057 16 ganzjährig nein ***
Forcola di Livigno 2315 12 VI-X nein *** Winterausrüstung erforderlich
Foscagno 2291 11 ganzjährig nein **
Gampenjoch/ La Palade 1518 9 ganzjährig nein *
Gemärkpass 1530 18 ganzjährig nein *
Brennerautobahn 1350 6 ganzjährig ja ***
Frejus-Tunnel 1287 7 ganzjährig ja ***
Gomagoi-Sulden 1906 13 ganzjährig nein ** Behinderung durch Baustelle
Gomagoi-Trafoi 1450 12 ganzjährig nein **
Grödnerjoch 2121 12 ganzjährig nein *** Behinderung durch Baustelle
Jaufenpass 2094 12 V-XI nein *** Nachtsperre 17:30 - 7:30 Uhr; Baustelle
Karerpass 1745 12 ganzjährig nein *** Nachtsperre von 22:30-5:00 Uhr
Malojapass 1815 12 ganzjährig nein **
Mendelpass 1362 10 ganzjährig nein *** Behinderung durch Baustelle
Munt-la-Schera-Tunnel 1805 7 ganzjährig ja ** Nachsperre 20:00 - 6:00 Uhr; sonntags keine Nachtsperre.
Kreuzbergpass 1636 12 ganzjährig nein *
Mauriapass 1298 10 ganzjährig nein *
Penserjoch 2215 13 VI-X nein ***
Plöckenpass 1357 13 ganzjährig nein ** Vorübergehend gesperrt.
Pian delle Fugazze 1159 14 ganzjährig nein **
Pordoijoch 2239 8 ganzjährig nein ***
Schnalstaler Gletscher 2011 15 ganzjährig nein *
Pustertal Höhenstrasse 1219 8 V-X nein **
Reschenpass 1504 9 ganzjährig nein ** Behinderung durch Baustelle
Rollepass 1989 11 ganzjährig nein **
Sellajoch 2240 11 ganzjährig nein **
Splügenpass 2113 12 VI-X nein *** Winterausrüstung erforderlich
Staller Sattel 2052 12 VI-X nein **
Stilfser Joch 2757 15 VI-X nein *** Einbahnregelung 8-18 Uhr; Baustelle
Timmelsjoch 2474 13 VI-X ja *** Behinderung durch Baustelle
Toblach-Cortina 1529 10 ganzjährig nein **
Tre Croci 1809 12 ganzjährig nein **
Tonalepass 1884 10 ganzjährig nein **
Umbrailpass 2503 12 V-X nein **
Valparola 2192 10 ganzjährig nein ** Vorübergehend gesperrt
Vinschgau 1051 0 ganzjährig nein **
Würzjoch 2003 16 V-XI nein **
Nassfeldjoch 1552 14 ganzjährig nein ** Vorübergehend gesperrt
Großer St. Bernhard Tunnel 1915 6 ganzjährig ja *** Nachtsperre von 22-6 Uhr
Mont-Blanc-Tunnel 1381 6 VI-X ja *** Vorübergehend gesperrt
Mautgebühren

Maut - Italien

Richtwerte - Tarif in EURO

Fast alle Autobahnen am Festland sind mautpflichtig. Eine Ausnahme ist jedoch die A2 von Salerno nach Reggio di Calabria. Auf Sizilien sind nur die A20 (Messina–Palermo) und die A18 (Messina–Catania) gebührenpflichtig. Einige grenzüberschreitende Autoverladungen und Tunnel sind ebenso mautpflichtig.

Beim Befahren einer mautpflichtigen Straße wird ein Ticket gezogen, für dieses man beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße bezahlt. Schnellstraßen sind mautfrei. Bezahlt werden kann mit Bargeld, allen gängigen internationalen Kreditkarten und teilweise mit Bankomatkarte. In der Mautspur ist das Zurückschieben strengstens verboten und wird mit hohen Strafen geahndet. Fahren Sie nie ohne gezogenes Ticket durch eine Mautstation, auch wenn der Schranken bereits offen ist und die Ampel grün leuchtet.


Viacard: Die Viacard ist mi Wert von EUR 50,- erhätlich und ermöglicht bargeldloses Bezahlen auf den Autobahnen. Eigens eingerichtee  Spuren sind mit „„Viacard“ gekennzeichnet. Es gilt darauf zu achten, ausreichend Guthaben auf der Karte oder eine zweite Viacard dabei zu haben. Fehlende Geldbeträge können nicht in bar bezahlt werden. Nicht gültig ist sie auf der sizilianischen A18 zwischen Messina und Catania. Sie ist nur mehr in Italien zu erwerben. Nähere Informationen auf www.autostrade.it

Telepass:  Die Mautgebühr kann auch elektronisch mit dem Telefpass bezahlt werden. Die eigens eingerichteten Spure sind mit einem Schidl mit einem blauen T auf gelben Hintergrund gekennzeichnet. Die anfallenden Gebühren werden automatisch und elektronisch erfasst und abgebucht. Für die Bestellung eines Telepasses (den es in mehreren Varianten gibt)  fallen jedoch zusätzliche Gebühren an (nur empfehlenswert bei häufigen Reisen nach Italien). Der Telepass kann online auf www.telepass.com oder www.maut1.de gemietet werden. 

 

Free Flow System: Dieses Mauterhebung-System  wird auf der A36, der A59 sowie der A60 (Ringstraße Como) angewandt. Es wird eine Online-Voranmeldung empfohlen, da die Maut nicht vor Ort bezahlt werden kann. Innerhalb von 15 Tagen kann auch bei der Kundendienststelle „Punto Verde“ oder manchen Tankstellen der Region die Gebühr in bar bezahlt werden. Die Maut kann mittels Online-Zahlung auf https://apl.pedemontana.com/jax-web/jawBridge/home.jsf, mittels Pedemontana Lombarad - APP (erhätglich im Google Play Store und im Apple Store), Geldautomaten (ATM) der Intesa Sanpaolo-Gruppe, und über pagoPA bezahlt sowie mittels Telepass bezahlt werden. 

 

Strecke Kat. A Kat. B Kat. C Kat. D
1 Brenner - Bolzano 5,80 6,00 7,90 12,00
2 Bolzano - Trento 4,90 5,00 6,80 9,90
3 Trento - Verona 6,30 6,50 8,60 13,00
4 Verona - Brescia 4,00 4,10 5,50 8,30
5 Brescia - Tortona 13,00 13,30 17,40 28,50
6 Tortona - Genova 5,40 5,50 7,20 10,90
7 Genova - Savona Vado 4,20 4,30 5,60 8,50
8 Savona Vado - Ventimiglia 16,00 19,90 31,70 40,20
9 Brescia - Milano 6,90 7,00 9,30 14,10
10 Milano - Torino 18,40 18,80 24,70 38,20
11 Torino - Savona Vado 20,40 20,90 28,20 42,90
12 Milano - Tortona 5,20 5,30 7,10 10,60
13 Tortona - Torino 13,70 14,10 19,40 29,30
14 Torino - Aosta 28,00 31,50 43,00 67,30
15 Alessandria - Aosta 30,80 34,40 46,50 72,80
16 Alessandria - Arona 7,70 7,90 10,50 15,80
17 Milano - Varese 3,40 3,40 4,50 6,80
18 Milano - Como 4,50 4,60 6,10 9,30
19  Ugovizza/Tarvisio - Palmanova 10,10 10,30 13,50 20,60
20 Palmanova - Trieste 2,50 2,60 3,40 5,10
21 Palmanova - Venezia 9,50 9,70 12,90 19,50
22 Venezia - Padova 6,60 6,80 9,00 13,60
23 Padova - Verona 5,50 5,60 7,50 11,20
24 Padova - Vicenza 2,30 2,40 3,20 4,80
25 Vicenza - Piovene R. 2,80 2,90 3,90 5,80
26 Venezia - Belluno 8,40 8,60 11,30 17,20
27 Padova - Bologna 7,90 8,10 10,80 16,30
28 Bologna - Ravenna 5,40 5,60 7,40 11,10
29 Bologna - Rimini 7,90 8,00 10,60 16,10
30 Rimini - Ancona 6,80 6,70 8,90 13,50
31 Ancona - Pescara 11,50 11,70 15,50 23,50
32 Pescara - Bari 24,30 24,30 32,80 49,70
33 Bari - Taranto 5,10 5,30 7,00 10,50
34 Verona - Modena 6,10 6,30 8,50 12,70
35 Modena - Bologna 2,90 2,90 3,90 5,90
36 Milano - Piacenza 5,20 5,30 7,00 10,60
37 Parma - Modena 3,70 3,80 5,00 7,60
38 Genova - La Spezia 11,60 12,10 16,40 25,30
39 La Spezia - Pisa 8,50 8,70 12,30 18,80
40 Pisa - Livorno 1,80 1,90 2,70 4,10
41 Parma - La Spezia 15,40 15,80 21,90 33,80
42 Bologna - Firenze 8,10 8,30 10,90 16,60
43 Pisa - Firenze 7,90 8,10 10,90 16,50
44 Firenze - Roma 18,70 19,10 25,40 37,40
45 Roma - Napoli 15,00 15,30 ^20,40 30,70
46 Napoli - Salerno 4,50 4,60 6,10 9,10
47 Roma - Salerno 17,90 18,30 24,30 36,70
48 Napoli - Bari 20,70 21,10 27,80 42,20
49 Roma - Civitavecchia 3,60 3,70 4,90 7,40
50 Roma - Pescara 19,40 19,90 25,40 39,20
51 Roma - Teramo 17,50 17,90 22,90 35,40
52 Torino - Bardonecchia 15,60 17,80 27,90 37,20
53 Piacenza - Parma 4,10 4,20 5,50 8,40
54 Messina - Catania 3,70 4,30 7,50 9,50
55 Messina - Sant Agata 6,10 6,30 8,60 12,80
56 Santa Agata - Palermo 10,10 10,30 14,20 21,00
57 Thörl-Maglern - Udine 7,90 8,10 10,60 16,20
58 Thörl-Maglern - Jesolo (San Dona di Piave) 15,00 15,40 20,20 30,70
59 Thörl-Maglern - Carole (Santo Stino di Livenza) 13,90 14,30 18,70 28,40
60 Portogruaro - Preganziol (Venezia) 7,20 7,30 9,70 14,70

 

Die wichtigsten Strecken (Übersicht)

 

Strecke Kat. A Kat. B Kat. C Kat. D
Brenner - Ventimiglia 57,40 60,00 85,60 124,00
Thörl Maglern/Tarvisio - Ventimiglia 67,80 71,60 99,60 145,20
Brenner - Ancona 41,20 42,20 56,10 84,60
Thörl Maglern - Ancona 45,00 46,10 60,90 92,30
Brenner - Roma 53,80 55,00 72,90 110,30
Thörl Maglern - Roma 59,00 60,40 79,60 120,80
Brenner - Bari 77,30 79,10 104,90 158,60
Thörl Maglern - Bari        

 

Kat. A: Motorräder, Fahrzeuge mit nicht mehr als 2 Achsen
Kat. B: Fahrzeuge mit nicht mehr als 3 Achsen (z.B. Campingbusse, Wohnmobile, Lkw, Reisebusse)
Kat. C: Fahrzeuge mit nicht mehr als 4 Achsen
Kat. D: Fahrzeuge mit 5 und mehr Achsen

Weitere Informationen online unter http://www.autostrada.it und www.autostradesiciliane.it

Mont Blanc Tunnel – https://www.tunnelmb.net/de-DE

 

Tarif

Kategorie 5

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Kategorie 4

Kategorie B

Kategorie E

Einfache Fahrt  Frankreich - Italien

35,80

54,10

71,60

196,50

394,80

409,80

1.087,90

Einfache Fahrt Italien - Frankreich

36,40

55,00

72,80

199,70

401,30

416,30

1.106,00

Hin + Retour Fahrt  Frankreich - Italien

45,00

67,50

90,00

305,70

62,10

--,--

--,--

Hin + Retour Fahrt Italien - Frankreich

45,70

68,60

91,50

310,80

630,40

--,--

--,--

10 -Fahrten  

Frankreich - Italien

112,40

168,80

225,00

--,--

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10 - Fahrten-Italien - Frankreich

114,30

171,80

228,70

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20 - Fahrten 

Frankreich - Italien

157,40

236,60

315,00

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20 - Fahrten-

Italien - Frankreich

160,00

240,20

320,20

--,--

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Monatskarte Frankreich - Italien

270,00

270,00

--,--

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Monatskarte Italien - Frankreich

274,50

274,50

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Kategorie 5 - Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger

Kategorie 1 - Fahrzeug mit zwei oder mehr Achsen, dessen an der Vorderachse messbare Höhe weniger als 1.30 Meter und dessen Gesamthöhe maximal 2 Meter beträgt

Kategorie 2  - Fahrzeug mit zwei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 2 Meter jedoch maximal 3 Meter beträgt

Kategorie 3 - Fahrzeug mit zwei Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt

Kategorie 4  - Fahrzeug mit drei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt

Kategorie D - Sondertransport "A" (z. B. Kühlfahrzeuge, Fahrzeuge die ein Anderes abschleppen)

Kategorie E - Sondertransport "B" (benötigen die Breite der gesamten Fahrbahn)

 

Großer St. Bernhard Tunnel – www.letunnel.com

 

 

Einfache Fahrt

Hin- und Rückfahrt

10 Fahrten 20 Fahrten

Motorrad

18,50 24,50 125,00 165,00

Fahrzeuge mit 2 Achsen165 mit Anhäger mit wenger als 1,30 Meter über der Vorderachse mit gemessen und weniger als 2 Meiter Gesamthöhe 

31,00 50,00 125,00 165,00

Fahrzeug mit 2 Achsen und einer Gesamthöhe von 2 bis 3 Meter

48,50 77,50 290,00 385,00  
Lkw und Busse mit 2 Achsen und einer Gesamthöhe über 3 Meter 84,50 136,50 630,00 1.090,00
Lkk und Buss mit 3 Achsen und einer Gesamthöhe über 3 Meter 123,00 195,00 920,00 1.550,00
Lkw mit 3 oder mehr Achsen und einer Gesamthöhe über 3 Meter 186,50 295,00 1.400,00 2.240,00

 

 

Frejus Tunnel – https://www.sftrf.fr/uk/il4-sftrf_p3-the-tunnel.aspx

 

Tarif

Kategorie 5

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Kategorie 4

Kategorie B

Kategorie C

 

Kategorie F

Eskorte ADR

Einfache Fahrt  Frankreich - Italien

35,80

54,10

71,60

196,50 - 207,90

394,80 - 414,50

548,00

1.087,00

734,40

159,00

Einfache Fahrt Italien - Frankreich

36,40

55,00

72,80

199,70 - 211,30

401,30 - 424,60

557,10 

1.106,00

746,60

161,70

Hin + Retour Fahrt  Frankreich - Italien

45,00

67,50

90,00

305,70 - 323,50

620,10 - 651,10

--,--

--,--

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--,--

Hin + Retour Fahrt Italien - Frankreich

45,70

68,60

91,50

310,80 - 328,90

630,40 - 667,00

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8 - Fahrten  

Frankreich - Italien

111,50

170,10

223,20

--,--

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--,--

8 - Fahrten-Italien - Frankreich

113,30

173,00

226,90

--,--

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--,--

20 - Fahrten 

Frankreich - Italien

202,30

310,80

404,90

--,--

--,--

--,--

--,--

--,--

--,--

20 - Fahrten-

Italien - Frankreich

205,70

315,70

411,70

--,--

--,--

--,--

--,--

--,--

--,--

30 Fahrten Frankreich - Italien

269,70

405,10

539,90

--,--

--,--

--,--

--,--

--,--

--,--

30 Fahrten Italien - Frankreich

274,20

411,80

548,90

--,--

--,--

--,--

--,--

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--,--

 80 Fahrten Frankreich - Italien

270,00

270,00

--,--

--,--

--,--

--,--

--,--

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80 Fahrten Italien - Frankreich

274,50

274,50

--,--

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Die Preise in den Kategorien 3 und 4 hängen von der Typisierung des Fahrzeuges (Bus oder Lkw) und den Euroabgasklassen ab

 

Kategorie 5 - Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger

Kategorie 1 -  Fahrzeuge mit 2  Achsen mit oder ohne Anhänger zwischen 1,30 Meter und 2 Meter Höhe über der ersten Achse gemessen

Kategorie 2  - Fahrzeuge mit 2  Achsen mit oder ohne Anhänger zwischen 2 Meter und 3 Meter Höhe über der ersten Achse gemessen

Kategorie 3 - Fahrzeug mit zwei Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt

Kategorie 4  - Fahrzeug mit und ohne Anhänger  mit drei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt

Kategorie B -  Fahrzeuge mit und ohne Anhänger, mit einer Gesamtlänge zwischen 2,81 Meter  und 3,5 Metern, Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit bis zu maximal 60 km/h, Abschleppfahrzeuge

Kategorie C - Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer Länge über 6 Metern 

Kategorie F -  Gefahrtenguttransporte der ADR-Klassen 1,  1.3 C  und 1.3 G und ADR Klasse 2 

Escorte ADF - Gefahrenguttransporter Eskorte 

 

Munt la Schera Tunnel – www.engadin-st

rom.ch

 

Kategorie

Einfache Fahrt

Einfache Fahrt mit E-Ticket

Hin- und Retourfahrt

Hin- und Retourfahrt mit E-Ticket

Motorräder ganzjährig

13,00

11,00

20,00

17,00

PKW und Lkw bis 9 Plätze und 3,5t hzgG Dezember bis April - Samstag

35,00

29,00

50,00

42,00

PKW und Lkw bis 9 Plätze und 3,5t hzgG Dezember bis April Sonntag bis Freitag

25,00

20,00

42,00

35,00

PKW und Lkw bis 9 Plätze und 3,5t hzgG Mai bis November -- Samstag

17,00

15,00

28,00

25,00

PKW und Lkw bis 9 Plätze und 3,5t hzgG Mai bis November Sonntag bis Freitag

17,00

15,00

28,00

25,00

Wohnwagen

25,00

23,00

44,00

41,00

Kleinbusse mit 10 bis 19 Plätze

34,00

--,--

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--,--

Autobus 20 bis 35 Plätze

63,00

--,--

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Autobus bis 36 Plätze

90,00

--,--

--,--

--,--

Lkw bis 18 Tonnen hzgG

38,00

--,--

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--,--

Lkw über  10 Tonnen hzgG

44,00

--,--

--,--

--,--

 

 

City-Maut, Umweltzonen und Fahrverbote

 

Zona Traffico Limitato (ZTL): Ist eine begrenzte Verkehrszone  - meist Innenstadtbereiche - in
vielen italienischen Städten, in welche nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung
einfahren dürfen. Es gilt ein generelles oder zeitlich beschränktes Fahrverbot. MIt Stand 19.04.2024 gibt es in rund 500 italienischen Städten und Gemeinden zbw. Stadtteilen  ZTL von Abano Terme bis Volterra, unter anderem in Ancona, Bergamo, Bolzano /Bozen, Catania, Florenz, Genua Livorno, Mailand, Modena, Neapel,  Palermo,  Parma, Padua,  Pisa, Rimini, Rom, Salerno,  Turin, Udine, Verona und Venedig. 


City-Maut in Mailand – Area C:  Ist eine Zufahrtsbeschränkung innerhalb des Stadtmauerrings Cerchia dei Bastioni in Mailand. Benötigt wird von Montag bis Freitag zwischen  7:30und 19:30 Uhr (ausgenommenein Feiertage)  AREA C Pass (€ 7,50). Zu dieser Zeit sind Einfahrten von Fahrzeuge mit Benzinmotor der Euroabgasklassen 0–3 Dieselfahrzeuge mit den  Euroabgassklassen 0–5 sowie Euro 6, die vor dem 31.1.2018 zugelassen wurden, , Motorräder der Euroabgasklaassen  0–1, Fahrzeuge und Gespanne über 7,50 m Länge verboten. Elektrofahrzeuge, Mopeds und Motorräder (die nicht aus Umweltgründen verboten sind), Hybridfahrzeuge unter 100 mg (Hybridfahrzeuge über 100 mg sind kostenpflichtig) und historische Fahrzeuge dürfen kostenlos einfahren. Detaillierte Informationen finden Sie hier https://www.comune.milano.it/aree-tematiche/mobilita/area-c 

 

Area B in Mailand: Ist eine Zufahrtsbeschränkung für das gesamte Stadtgebiet. Die Area B gilt von  Montag bis Freitag zwischen  7:30und 19:30 Uhr (ausgenommenein Feiertage). Für das Befahren der Area B fällt keine Gebühr an. Die Fahrverbote sind mit Ausnahme für Fahrzeuge mit Gespannen (hier gilt das Fahrverbot über 12 Meter Länge) deckungsgleich. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.comune.milano.it/aree-tematiche/mobilita/area-b 

 

City-Maut in Bologna: In Bologna umfasst die ZTL eine Großteil der Innenstadt und gilt  täglich von 7:00–20:00 Uhr.´Die ZTL wird vom Videoüberwachungssystem Sirio - Viglie elettronico (https://www.comune.bologna.it/servizi-informazioni/sirio-vigile-elettronico-ztl) überwacht. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-Motor mit den Euroabgasnormen 0-2 und für Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis 4.(ab 01.01.2025 Euro 5) Alle Fahrzeuge, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind, benötigen für die Einfahrt ind ZTL ein Ticket. Das Tagesticket kostet EUR 6,00, das 4-Tages-Ticket EUR 15,00. Detaillierte Infos finden sie unter https://www.bolognawelcome.com/de/sonstiges/sonstiges/ztl-altstadt-deu 

City Maut in Palermo:  In Palermo umfaß die ZTL die Altstadt und Teile der Umgebung. Die ZTIL wird im Groben m Norden von der Via Cavoru und Via Volturno, im Süden vom Corso Tukory, der Piaza Guilio Ceare und der Via Linconl sowie im Osten durch die SS13 und im Westen durch den Corso Re Ruggero, Corso A. Amedeo, Viea Papireto begrenzt. Die ZTL gilt von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr sowie Freitag von 23 Uhr bis Sonntag 6 Uhr. Für Fahrzeuge mit Benzin-Motor der Abgasklassen Euro 0-2 und mit Diesel-Motor der Abgasklassen 0-3 besteht in der ZTL ein Fahrverbot. Alle anderen Fahrzeug (ausgenommen Ausnahmen) benötigen ein Ticket für die Einfahrt. Das Tagesticket kostet EUR 5,00, das Monats-Ticket EUR 20,- . Die Tickets sind online unter hhttps://ztl.comune.palermo.it/ztl/jsp/home.do?sportello=ztl. oder beim italienischen Autofahrerklub ACI sowie der Mobiltiätszentrale der Stadt Palermo (AMAT - https://www.amat.pa.it) erhätlich. Detailiierte Infos finden Sie hier https://ztl.comune.palermo.it/ztl/jsp/home.do?sportello=ztl 

 

 

Fahrverbote in der Region Lombardei: In rund 570 Gemeinden gilt von Montag bis  Freitag 7:30–19:30 Uhr ein Fahrverbot für folgende Fahrzeuge: Benzinfahrzeuge der Abgasklassen Euro 0–1, Dieselfahrzeuge der Abgassnummer Euro 0–3, Motorräder und Mopeds Abgassnorm Euro 0. In Abbiategrasso, Lecce, St. Guliano Milanese und Varese sowie 209 weiteren kleineren Gemeinden gilt zudem ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4.  Detailierte Infos finden sie hier https://www-regione-lombardia-it.translate.goog/wps/portal/istituzionale/HP/aria/misure-permanenti?_x_tr_sl=it&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc 

 

Fahrverbot in der Region Piemont: In 76 Städten und Gemeinden (darunter  Alessandria, Asti, Arona, Novara, Turin und Vercelli) gilt an 365 Tagen von 0 bis 24 Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzinmotoren und Dieselmotoren mit den Euroabgasnormen 0-2 sowie LPG- und Methanmotoren der Euroabgasklassen 0-1. Zusätzlich können von 15.09 bis 15.04 je nach Luftgüte täglich von 8.30 bis 18.30 Uhr auch Fahrverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotor der Euroabgasnormen 3-5 verhängt werden. Detaillierte Informationenf finden Sie hier https://www.regione.piemonte.it/web/temi/ambiente-territorio/ambiente/aria/migliorare-qualita-dellaria-misure-strutturali-temporanee-per-circolazione-dei-veicoli 

 

Fahrverbote in den Regionen Emilia Romagna:  In 30 Gemeinden der PIAR-Region (Regional Integrated Air Plan) galt von 01.10.2023 bis 31.03.2024 ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzinmotor mit den Abgasklassen Euro 0 - 2 und für Dieselfahrzeuge der Abgasklassen Eur 0 -  4 sowie für Fahrzeug mit CNG- und LPG-Antrieben der Abgasklassen Euro 0 und 1 sowie für Mopeds und Motorrädern in den Innenstädten ein Fahrverbot von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 18 Uh sowie an Öko-Sonntagen (domeniche ecologiche). An den domeniche ecologiche galt das Fahrverbot auch für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5.  Die betroffenen Gemeinden waren Argelato (Bo), Bologna, Calderara di Reno (Bo), Carpi (Mo), Casalecchio di Reno (Bo), Castel Maggiore (Bo), Castelfranco Emilia (Mo), Castenaso (Bo). ), Cento (Fe), Cesena (Fc), Faenza (Ra), Ferrara, Forlì, Formigine (Mo), Granarolo dell'Emilia (Bo), Imola (Bo), Lugo (Ra), Modena, Ozzano dell'Emilia (Bo), Parma, Piacenza, Pianoro (Bo), Ravenna, Reggio Emilia, Riccione (Rn), Rimini, San Lazzaro di Savena (Bo), Sasso Marconi (Bo), Sassuolo (Mo) und Zola Predosa (Bo). Eine Fortschrebung oder Verschärfung der FAhrverbot für den Zeitrum 01.10.2024 bis 31.03.2025 ist anzunehmen. 

 

Deitalierte Informationen (auch über Ausnahmen für Überschwemmungsgebiet finden sich hier https://mobilita.regione.emilia-romagna.it/news-archivio/2023/ottobre/qualita-dell2019aria-in-vigore-dal-1deg-ottobre-2023-le-limitazioni-alla-circolazione-in-emilia-romagna 

Anmerkung: Bo = Provinz Bologna, Fe= Provinz Ferrara, FC = Provinz Forli-Cesena, MO = Provinz Modena, PR = Provinz Parma,  PC = Provinz Piacenza, RA = Provinz Ravenna, RE = Provinz Reggio Emilia, RN = Provinz Rimini

 

Fahrverbote in der Region Venetien: In der Region Veneto gilt in Gemeinde von mehr als 30.000 Einwohner ein Fahrverbot für Pkw und Lkw  mit Benzinmotor mit den Abgasklassen 0  und  1, für Fahrzeuge mit Dieselmotor mit den Abgasklassen Euro 0 - 4 sowie für Mopeds und Motorrädern der Abgasklasse Euro 0 von Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.30 Uhr. Diese gilt bei Warnstufe Grün des Antismog-Plans. Bei den Alarmstufen Gelb oder Rot  wird an den "Alarmtagen" (die auch an Samstagen, Sonntag und Feiertagen sein können), das Fahrverbot bei Fahrzeugen mit Benzinmotor um die  Abgasklasse Euro 2, bei Dieselfahrzeugen  umd  die Abgasklassen 4 und 5 sowie für Mopeds und Motoräder um die Abgasklasse Euro 1 erweitert. Ausnahmen gibt es in diesen Fällen nur für Nutzfahrzeuge der Euroabgasklassen Euro 3 und Euro 4 von 8.30 Uhr bis 9.40 Uhr für den Lieferverkehr Zudem gibt es am 08.10.2024, 05.11.2024, 03.12.2024, 28.01.2025, 25.02.2025, 24.03.2025 und 21.04.2025 Öko-Sonntagen (domeniche ecologiche). An diesen gilt in den betroffenen Gemeinden ein generelles Fahrverbot für Pkw und Lkw sowie Moped und Motorräder.

 

Umweltzonen in Bozen/Bolzano:  Für das Stadtzentrum von Bozen und in der Mauriziostraße im Abschnitt vom Largo Donatori del Sangue bis zur Via Vittorio Venetogilbt ein ein Verkehrsverbot von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage), von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr (außer in Fällen nachgewiesener Dringlichkeit und Notwendigkeit) für fast alle motorisierten Fahrzeuge der Abgasklassen Klassen „Euro 0“, „Euro 1“, „Euro 2 Diesel“ und für Fahrzeuge mit Dieselmotor zusätzlich „Euro 3" .  Mopeds und Motorräder sind vom Verkehrsverbot ausgenommen.. Detailierte Informationen finden Sie hier https://opencity-comune-bolzano-it.translate.goog/Documenti-e-dati/Documenti-tecnici-di-supporto/Divieti-di-circolazione-per-limitare-l-inquinamento-dell-aria?_x_tr_sl=it&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_

 

Umweltzonen in Brixen/Bressanone: Im Stadtgebiet von Brixen gilt von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertag) von 7 Uhr bis 10 Uhr und von 16 bis 19 Uhr ein Fahrverbot für viele alle motorisierten Fahrzeuge der Abgasklassen Euro 0 und Euro 1. Ausgenommen sind neben Fahrzeugen der Stadtwerke, der Telefongesellschaften, der Polizei, der Rettung und Feuerwehr unter anderem auch Fahrzeuge von Touristen, die in den Brixener Beherbungsbetrieben nächtigen. Genauere Informatoinen finden Sie hier  https://umwelt.provinz.bz.it/downloads/02__Bressanone_Ordinanza_limitazione_circolazione_2011_de_it.pdf 

Amalfi-Küste: Auf der SS163 Amalfi-Straße zwischen Vietri und Positano gilt ein tägliches Fahrverbot für Wohnmobile und Wohnwagengespanne von 6:30–24:00 Uhr.. Bei Verstößen werden Strafen von mindestens 100 Euro eingehoben. Zusätzlich gilt ein alternierendes Fahrverbot, daß Fahrten für Fahrzeuge,deren letzten Ziffern des Kennzeichens  gerade sind ,  an Tagen mit geradem Datum nicht erlaubt und für Fahrzeuge, mit ungeraden Ziffern am Kennzeichen, an ungeraden Tagen, nicht erlaubt. Dieses Fahrverbot gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertage von 01.06.2024  bis 31.07.20024 und von 01.10.2024 bis 31.10.2024. Von 01.08.20024 bis 30.09.20024 gilt das Fahrverbot an 7 Tage in der Woche.  Genauere Informationen fnden Sie hier https://www.costadiamalfi.it/costiera-amalfitana-targhe-alterne-dal-1-giugno 

 

Venedig:  Im Jahr  2024 für eine 29-tägige Testphase kommen eine Eintrittsgebühr in Umsetzung. Die dauerhafte Einführung ist ab 2025 geplant. Die Eintrittsgebühr wird von 25. 04 bis 05. 05 sowie an den Samstagen und Sonntag von 11.05 bis 26.05 sowie von 08.06 bis 14.07. in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16 Uhr eingehoben. Der Tagespreis beträgt EUR 5,-/Person. Der von der Gebühr betroffene Bereich betrifft die Altstadt. Nicht eingehoben wird die Gebühr für die Inseln Burano, La Certosa , Lido di Venezia (einschließlich Alberoni und Malamocco), Mazzorbetto, Mazzorbo, Murano, Pellestrina, Polveglia, S. Andrea, S. Clemente, S. Servolo,  Sacca Sessola , Sant‘Erasmo, Torcello, Vignole. 

Die Registerzug und Bezahlung der Gebühr erfolgt online unter https://cda.veneziaunica.it/de/wahlen-datum .

Ausgenommen von der Tagesgebühr sind unter anderem Personen unter 14 Jahre, Inhaber: innen eines europäischen Behindertenpasses, Hotelgäste, welche in Venedig nächtigen, Bewohner von Venedig und der Provinz Venedig, Personen, die in Venedig geboren wurden. Eine Übersicht und die Möglichkeit eine Freistellung online zu beantragen, finden sich hier https://cda.veneziaunica.it/de/freistellungen  

Detaillierte Infos finden sich hier https://cda.veneziaunica.it/de/faq