Italien erstreckt sich vom Brennerpass bis zur Südspitze Siziliens. Während Oberitalien noch im mitteleuropäischen Klimabereich liegt, beginnt in der Po-Ebene das gemäßigte subtropische Übergangsklima. Die Mitte und der Süden des Landes sind durch mild-feuchte Winter und trocken-heiße Sommer gekennzeichnet.
Währung
Geld/Währung:
Euro
Kreditkarten:
Alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Auch die Zahlung per Bankkarte
Geldautomaten:
Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.
Devisenbestimmungen:
Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht. Bei Zahlungen mit Bargeld besteht eine
Öffnungszeiten Banken:
Regional unterschiedlich. Jedoch in der Regel Mo-Fr 08.30–13.30 Uhr und 15.00–16.00 Uhr.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de, Internet: www.auswaertiges-amt.de
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit behindern oder gefährden können. Für Hunde gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.
Rauchverbot
Es besteht Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, sowie in allen Restaurants, Cafés und Bars. Im PKW ist das Rauchen verboten, wenn Schwangere oder Minderjährige mit an Bord sind.
Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts
außerorts
Schnellstraße
Autobahn
PKW
50
90
110
130
Motorrad
50
90
110
130
Caravan
50
70
70
80
Wohnmobil
50
90
110
130
bis zu 3,5t
50
90
110
130
ab 3,5t
50
80
80
100
Bei Niederschlag gilt auf Autobahnen für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5t. ein Tempolimit von 110 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h. Es gelten sehr hohe Bußgelder bei u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen (zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höhere Bußgeldbeträge als in der übrigen Zeit). Anhänger müssen am Heck ein Schild mit der Maximalgeschwindigkeit 80 km/h haben. Motorräder und Mopeds dürfen keine Anhänger ziehen. Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten. Höchstgeschwindigkeit für Führerscheinneulinge (Personen unter 21 Jahren sowie Personen, die weniger als drei Jahren im Besitz ihres Führerscheins sind): 90 km/h auf Schnellstraßen, 100 km/h auf Autobahnen.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Pkw müssen tagsüber auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften das Abblendlicht einschalten, alternativ auch Tagfahrlicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung riskiert man ein hohes Bußgeld.
Unerlaubter Spurwechsel und Wenden im Mautbereich oder auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohem Bußgeld, sogar mit Fahrverbot, geahndet.
Auf Autobahnen ist privates Abschleppen verboten.
Auf Bergstraßen haben bergauffahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, außer eine Ausweichbucht ist vorhanden. Linienbusse haben immer Vorfahrt.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Radarwarngeräte sind verboten, Dashcams erlaubt, jedoch nur unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung, Daueraufnahmen sind unzulässig.
Warnweste: Das Mitführen von je einer fluoreszierenden Warnweste pro Insasse ist vorgeschrieben. Sie muss im Falle eines Unfalls oder einer Panne getragen werden, wenn das Fahrzeug verlassen wird (z.B. zur Absicherung der Unfallstelle).
Winterausrüstung: Schneeketten sind erlaubt, die Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt, Tempolimit: 50 km/h. Für einzelne Städte und Regionen durch entsprechende Beschilderung auch kurzfristig Winterreifenpflicht möglich. In Südtirol generelle Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.04. und gilt auch auf der Brennerautobahn (A22). In Südtirol dürfen außerdem Krafträder bei einsetzendem Schneefall oder winterlichen Witterungsbedingungen nicht mehr bewegt werden. Im Aostatal gilt vom 15.10. bis 15.04. Winterreifenpflicht. In der Toskana gilt auf der Strecke Bologna nach Arezzo (A1) vom 01.11. bis 15.04. Winterreifenpflicht. Auf der Strecke Florenz nach Pisa (A11) vom 15.11. bis 15.04.
Transporte: Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Heckladungen müssen durch eine 50x50 cm große Warntafel aus Metall mit weiß-roten Diagonalstreifen (komplett reflektierend) kenntlich gemacht werden. Nimmt die Ladung die gesamte Breite des Fahrzeuges ein, sind zwei Warntafeln vorgeschrieben, anzubringen jeweils am rechten und linken Ende. Die Ladung darf jeweils bis zu 30 cm über die Begrenzungsleuchten hinausragen, dies gilt jedoch nicht für schwer erkennbare Ladung (Stangen, Platten usw.). Auch (Fahrrad-)Heckträger (mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung), die auf der Anhängerkupplung angebracht sind, fallen unter diese Regelung.
Bedeutung der verschiedenfarbigen Bordsteinkanten: - Weiß: Hier kann gratis geparkt werden - Blau: Gebührenpflichtiges Parken - Schwarz-gelb: Hier gilt Parkverbot - Gelb: Parkfläche ist reserviert für Autobusse, Taxis etc. - Grün: In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier bestehen zeitlich begrenzte Parkverbote
Verhalten im Kreisverkehr Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel). In der Praxis sind die meisten Kreisverkehre beschildert (Vorfahrt‑gewähren‑Zeichen), dann haben Fahrzeuge im Kreis Vorrang. Auf die Schilder achten.
Winterreifenverbot in Italien
In Italien dürfen gemäß des Rundschreibens Nr. 1049 des italienischen Transportministeriums vom 17. Januar 2014 Winterreifen (auch Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S) in den Sommermonaten zwischen einschließlich dem 16. Mai und dem 14. Oktober nicht mehr gefahren werden, wenn die montierten Reifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) ausgewiesen. Diese Regelung gilt unabhängig von der in Italien geltenden allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung, nach der auf Autobahnen Pkw nicht schneller als 130 km/h und Wohnwagengespanne maximal 80 km/h fahren dürfen.
Wenn Sie vom 16. Mai bis 14. Oktober in Italien mit Reifen unterwegs sein wollen, die eine M+S-Kennzeichnung tragen, dann achten Sie darauf, dass der Geschwindigkeitsindex des Reifens mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) eingetragenen Index entspricht. Dies gilt für Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex größer oder gleich „Q“.
Der Geschwindigkeitsindex gibt bei Reifen die maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit an und wird in der Reifenbezeichnung durch das letzte Zeichen dargestellt.
Beispiel: 195/65 R 15 91 H. Die Reifenbezeichnung finden Sie auf der Reifenflanke sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ab 1.10.2005) unter den Ziffern 15.1., 15.2. und 15.3. Im alten Kfz-Schein (bis 30.9.2005) ist die Reifenbezeichnung unter den Ziffern 20 bis 23 aufgeführt.
Relevanter Geschwindigkeitsindex:
Q bis 160 km/h
R bis 170 km/h
S bis 180 km/h
T bis 190 km/h
U bis 200 km/h
H bis 210 km/h
V bis 240 km/h
W bis 270 km/h
Y bis 300 km/h
VR > 210 km/h
ZR > 240 km/h
Italien hat sein Straßenverkehrsgesetz (Codice della Strada) geändert. Die umfangreichen und teilweise sehr unterschiedlichen Regelungen können in diesem Rahmen nicht dargestellt werden.
Ebenso bestehen für Großstädte (neben der oben erwähnten für Mailand) unterschiedliche Fahrbeschränkungen. Bitte informieren Sie sich vor Abfahrt auf der Internetseite des italienischen Fremdenverkehrsamtes: www.enit-italia.de
Bußgelder
Bezeichnung
Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer
ab 160 Euro
Alkohol am Steuer
ab 530 Euro
Rotlichtverstoß
ab 175 Euro
Warnweste nicht angelegt
ab 41 Euro
Fahren ohne Licht (tagsüber)
ab 42 Euro
20 km/h zu schnell
ab 70 Euro
über 50 km/h zu schnell
ab 545 Euro
Überholverstoß
ab 85 Euro
Parkverstoß
ab 40 Euro
Alkoholkonsum
Promille: 0,5
Promillegrenze:
Führerscheinneulinge (Führerscheinbesitz nicht länger als drei Jahre) sowie Fahrende unter 21 Jahren 0,0 ‰
Feiertage
01.01. Neujahr
01.05. Tag der Arbeit
15.08. Mariä Himmelfahrt
25.12. Weihnachten
13.04.2026 Ostermontag
01.11. Allerheiligen
06.01. Heilige Drei Könige
05.04.2026 Ostersonntag
26.12. Stephanstag (regional unterschiedlich)
25.04. Tag der Befreiung
02.06. Tag der Republik
08.12. Unbefleckte Empfängnis
26.12 Weihnachten
Ferien
Abruzzen
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sommerferien
10. Juni 2026
13. September 2026
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Aostatal
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sommerferien
11. Juni 2026
08. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Apulien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sommerferien
08. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Basilikata
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sommerferien
11. Juni 2026
13. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Emilia-Romagna
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
07. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Friaul-Julisch Venetien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
08. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
22. Dezember 2026
05. Januar 2027
Kalabrien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
08. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
22. Dezember 2026
05. Januar 2027
Kampanien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
08. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsfeien
22. Dezember 2024
06. Januar 2027
Latium
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
08. Juni 2026
03. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
22. Dezember 2026
06. Januar 2027
Ligurien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
11. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
22. Dezember 2026
06. Januar 2027
Lombardei
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
08. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
22. Dezember 2026
06. Januar 2027
Marken
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
08. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
23. Dezember 2026
06. Januar 2027
Molise
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
08. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
22. Dezember 2026
06. Januar 2027
Piemont
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
08. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
22. Dezember 2026
06. Januar 2027
Sardinien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
08. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
22. Dezember 2026
06. Januar 2027
Sizilien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
08. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
22. Dezember 2026
06. Januar 2027
Südtirol
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sommerferien
11. Juni 2026
08. September 2026
Toskana
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
11. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
23. Dezember 2026
06. Januar 2027
Trentino-Südtirol
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
17. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Umbrien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
08. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
22. Dezember 2026
06. Januar 2027
Venetien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
02. April 2026
07. April 2026
Sommerferien
08. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
01. November 2026
03. November 2026
Weihnachtsferien
22. Dezember 2026
06. Januar 2027
Camping
Camper – Informationen: Wohnmobile und Wohnwagen bis 12 m Länge (Gespanne bis 18,75 m Länge) können ungehindert einreisen. In Italien darf man auf Autobahnparkplätzen eine Nacht verbringen, Zelten hingegen ist verboten. Die Füße des Wohnwagens dürfen nicht ausgefahren werden. Auch an anderen Straßen ist das Übernachten gestattet, solange es nicht gegen eine örtliche Verordnung verstößt.
Zoll / Einfuhrangaben
Einfuhr:
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte, Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
Ortstarif Reisetipps, Auskünfte, Hilfe bei medizinischer
Versorgung und Hilfe bei Problemen. Dieser Service
wird auch in deutscher Sprache angeboten.
Die Hotline erreichen Sie jeden Tag zwischen
09:00 – 22:00 Uhr unter folgender Telefonnummer:
Tel.: 039 039 039
Treibstoffpreise
Treibstoff
Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95
2,12
Premium Benzin
2,12
Diesel
2,23
Premium Diesel
2,23
BIO Diesel
2,23
Letzte Aktualisierung: 17.09.2026
Alpenpässe
Name
Höhe
Steigung
wann offen
mit Caravan Gebührenpflichtig
Bewertung
Status
Agnel
2744
16
VI-X
nein
***
Vorübergehend gesperrt
Gavia
2618
16
VII-X
nein
**
Gr. St. Bernhardpass
2469
11
VI-X
nein
**
Kleiner St. Bernhardpass
2188
9
VI-X
nein
**
Mont-Cenis
2083
11
V-X
ja
***
Larche
1991
12
ganzjährig
nein
***
Behinderung durch Baustelle
Lombarde
2350
14
VI-X
nein
***
Montgenevre
1854
12
ganzjährig
nein
**
Bernina
2328
12
ganzjährig
nein
**
Brennerstaatsstrasse
1374
12
ganzjährig
nein
*
Nachtsperre von 20-6 Uhr; Baustelle
Campolongo
1875
10
ganzjährig
nein
**
Falzarego
2105
11
ganzjährig
nein
***
Fedaia
2057
16
ganzjährig
nein
***
Forcola di Livigno
2315
12
VI-X
nein
***
Foscagno
2291
11
ganzjährig
nein
**
Gampenjoch/ La Palade
1518
9
ganzjährig
nein
*
Gemärkpass
1530
18
ganzjährig
nein
*
Brennerautobahn
1350
6
ganzjährig
ja
***
Frejus-Tunnel
1287
7
ganzjährig
ja
***
Gomagoi-Sulden
1906
13
ganzjährig
nein
**
Gomagoi-Trafoi
1450
12
ganzjährig
nein
**
Grödnerjoch
2121
12
ganzjährig
nein
***
Jaufenpass
2094
12
V-XI
nein
***
Behinderung durch Baustelle, Einbahnregelung
Karerpass
1745
12
ganzjährig
nein
***
Malojapass
1815
12
ganzjährig
nein
**
Mendelpass
1362
10
ganzjährig
nein
***
Behinderung durch Baustelle
Munt-la-Schera-Tunnel
1805
7
ganzjährig
ja
**
Kreuzbergpass
1636
12
ganzjährig
nein
*
Mauriapass
1298
10
ganzjährig
nein
*
Penserjoch
2215
13
VI-X
nein
***
Plöckenpass
1357
13
ganzjährig
nein
**
Pian delle Fugazze
1159
14
ganzjährig
nein
**
Pordoijoch
2239
8
ganzjährig
nein
***
Schnalstaler Gletscher
2011
15
ganzjährig
nein
*
Pustertal Höhenstrasse
1219
8
V-X
nein
**
Reschenpass
1504
9
ganzjährig
nein
**
Behinderung durch Baustelle, Einbahnregelung.
Rollepass
1989
11
ganzjährig
nein
**
Sellajoch
2240
11
ganzjährig
nein
**
Splügenpass
2113
12
VI-X
nein
***
Staller Sattel
2052
12
VI-X
nein
**
Stilfser Joch
2757
15
VI-X
nein
***
Timmelsjoch
2474
13
VI-X
ja
***
Toblach-Cortina
1529
10
ganzjährig
nein
**
Tre Croci
1809
12
ganzjährig
nein
**
Tonalepass
1884
10
ganzjährig
nein
**
Umbrailpass
2503
12
V-X
nein
**
Valparola
2192
10
ganzjährig
nein
**
Vinschgau
1051
0
ganzjährig
nein
**
Würzjoch
2003
16
V-XI
nein
**
Behinderung durch Baustelle; vorübergehend gesperrt
Nassfeldjoch
1552
14
ganzjährig
nein
**
Großer St. Bernhard Tunnel
1915
6
ganzjährig
ja
***
Mont-Blanc-Tunnel
1381
6
VI-X
ja
***
Nachtsperre Mo-Fr. von 22-6 Uhr
Mautgebühren
Maut - Italien
Richtwerte - Tarif in EURO
Die meisten Autobahnen in Italien sind mautpflichtig. Mautfrei sind unter anderem die A2 zwischen Fisciano/Salerno und Reggio Calabria, die A18 DIR als Abzweigung nach Catania, die A19 zwischen Palermo und Catania sowie die A29 zwischen Palermo und Mazara del Vallo. Auch die A29 DIR zwischen Alcamo und Trapani und die A29 DIR/A zum Flughafen Trapani/Birgi sind mautfrei. Weitere mautfreie Verbindungen sind der Autobahnring um Rom (A90), die A91 zwischen Rom und dem Flughafen Fiumicino sowie zahlreiche von ANAS betriebene Autobahnzubringer.
Auf Autobahnen mit geschlossenem Mautsystem wird bei der Einfahrt ein Ticket gezogen. Die Bezahlung erfolgt anhand dieses Tickets beim Verlassen des Mautsystems. Der Wechsel zu einer anderen Autobahn erfordert nicht automatisch eine Zahlung. Auf einigen Strecken wird eine Pauschalgebühr an einer Mautstation eingehoben. Beim „Free-Flow“-System erfolgt die Erfassung elektronisch ohne Mautstationen; die Maut muss über die angebotenen Zahlungswege beglichen werden. Schnellstraßen sind überwiegend mautfrei, es gibt jedoch Ausnahmen.
An den Mautstationen kann je nach Betreiber und gewählter Spur mit Bargeld sowie den ausgewiesenen Kredit- und Debitkarten bezahlt werden. Beachten Sie die Symbole über den Fahrspuren.
Das Rückwärtsfahren in den Mautspuren ist verboten und wird mit hohen Strafen geahndet. Wenn Sie ohne elektronisches Mautgerät eine Einfahrtsspur mit Ticketausgabe benutzen, ziehen Sie unbedingt ein Ticket – auch wenn der Schranken bereits geöffnet ist und die Ampel grün leuchtet. Wird kein Ticket ausgegeben, fordern Sie über die Hilfetaste Unterstützung an.
Viacard: Die „Viacard“ ist nicht mehr erhältlich, da der Verkauf eingestellt wurde. Bereits gekaufte Karten können bis zum Verbrauch des Guthabens, längstens jedoch bis 31.12.2029, genutzt werden. Die dafür geeigneten Fahrspuren sind mit dem „Viacard“-Logo gekennzeichnet.
Achten Sie auf ausreichend Guthaben. In automatischen Kartenspuren kann ein Fehlbetrag ausschließlich mit einer zweiten „Viacard“ beglichen werden. An besetzten Zahlstellen und bei Kassenautomaten kann die Differenz auch bar bezahlt werden.
Telepass: Die Mautgebühr kann auch elektronisch mit einer Mautbox, beispielsweise von „Telepass“, bezahlt werden. Die dafür vorgesehenen Fahrspuren sind mit einem „T“ auf gelbem Hintergrund gekennzeichnet. Die anfallenden Mautgebühren werden automatisch erfasst und abgebucht.
Zusätzlich zur Maut fallen je nach Anbieter und Tarif Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung der Mautbox an. Ob sich eine Mautbox lohnt, hängt vom gewählten Tarif und der Häufigkeit der Nutzung ab.
Informationen zu den verschiedenen Angeboten und zur Bestellung finden Sie unter www.telepass.com und www.maut1.de.
Free Flow System: Dieses Mauterhebung-System wird auf der A36, der A59 sowie der A60 (Ringstraße Como) angewandt. Es wird eine Online-Voranmeldung empfohlen, da die Maut nicht vor Ort bezahlt werden kann. Innerhalb von 15 Tagen kann auch bei der Kundendienststelle „Punto Verde“ oder manchen Tankstellen der Region die Gebühr in bar bezahlt werden. Die Maut kann mittels Online-Zahlung auf https://apl.pedemontana.com/jax-web/jawBridge/home.jsf, mittels Pedemontana Lombarad - APP (erhätglich im Google Play Store und im Apple Store), Geldautomaten (ATM) der Intesa Sanpaolo-Gruppe, und über pagoPA bezahlt sowie mittels Telepass bezahlt werden.
Strecke
Kat. A
Kat. B
Kat. C
Kat. D
1 Brenner - Bolzano
5,80
6,00
7,90
12,00
2 Bolzano - Trento
4,90
5,00
6,80
9,90
3 Trento - Verona
6,30
6,50
8,60
13,00
4 Verona - Brescia
4,00
4,10
5,50
8,30
5 Brescia - Tortona
13,00
13,30
17,40
28,50
6 Tortona - Genova
5,40
5,50
7,20
10,90
7 Genova - Savona Vado
4,20
4,30
5,60
8,50
8 Savona Vado - Ventimiglia
16,00
19,90
31,70
40,20
9 Brescia - Milano
6,90
7,00
9,30
14,10
10 Milano - Torino
18,40
18,80
24,70
38,20
11 Torino - Savona Vado
20,40
20,90
28,20
42,90
12 Milano - Tortona
5,20
5,30
7,10
10,60
13 Tortona - Torino
13,70
14,10
19,40
29,30
14 Torino - Aosta
28,00
31,50
43,00
67,30
15 Alessandria - Aosta
30,80
34,40
46,50
72,80
16 Alessandria - Arona
7,70
7,90
10,50
15,80
17 Milano - Varese
3,40
3,40
4,50
6,80
18 Milano - Como
4,50
4,60
6,10
9,30
19 Ugovizza/Tarvisio - Palmanova
10,10
10,30
13,50
20,60
20 Palmanova - Trieste
2,50
2,60
3,40
5,10
21 Palmanova - Venezia
9,50
9,70
12,90
19,50
22 Venezia - Padova
6,60
6,80
9,00
13,60
23 Padova - Verona
5,50
5,60
7,50
11,20
24 Padova - Vicenza
2,30
2,40
3,20
4,80
25 Vicenza - Piovene R.
2,80
2,90
3,90
5,80
26 Venezia - Belluno
8,40
8,60
11,30
17,20
27 Padova - Bologna
7,90
8,10
10,80
16,30
28 Bologna - Ravenna
5,40
5,60
7,40
11,10
29 Bologna - Rimini
7,90
8,00
10,60
16,10
30 Rimini - Ancona
6,80
6,70
8,90
13,50
31 Ancona - Pescara
11,50
11,70
15,50
23,50
32 Pescara - Bari
24,30
24,30
32,80
49,70
33 Bari - Taranto
5,10
5,30
7,00
10,50
34 Verona - Modena
6,10
6,30
8,50
12,70
35 Modena - Bologna
2,90
2,90
3,90
5,90
36 Milano - Piacenza
5,20
5,30
7,00
10,60
37 Parma - Modena
3,70
3,80
5,00
7,60
38 Genova - La Spezia
11,60
12,10
16,40
25,30
39 La Spezia - Pisa
8,50
8,70
12,30
18,80
40 Pisa - Livorno
1,80
1,90
2,70
4,10
41 Parma - La Spezia
15,40
15,80
21,90
33,80
42 Bologna - Firenze
8,10
8,30
10,90
16,60
43 Pisa - Firenze
7,90
8,10
10,90
16,50
44 Firenze - Roma
18,70
19,10
25,40
37,40
45 Roma - Napoli
15,00
15,30
^20,40
30,70
46 Napoli - Salerno
4,50
4,60
6,10
9,10
47 Roma - Salerno
17,90
18,30
24,30
36,70
48 Napoli - Bari
20,70
21,10
27,80
42,20
49 Roma - Civitavecchia
3,60
3,70
4,90
7,40
50 Roma - Pescara
19,40
19,90
25,40
39,20
51 Roma - Teramo
17,50
17,90
22,90
35,40
52 Torino - Bardonecchia
15,60
17,80
27,90
37,20
53 Piacenza - Parma
4,10
4,20
5,50
8,40
54 Messina - Catania
3,70
4,30
7,50
9,50
55 Messina - Sant Agata
6,10
6,30
8,60
12,80
56 Santa Agata - Palermo
10,10
10,30
14,20
21,00
57 Thörl-Maglern - Udine
7,90
8,10
10,60
16,20
58 Thörl-Maglern - Jesolo (San Dona di Piave)
15,00
15,40
20,20
30,70
59 Thörl-Maglern - Carole (Santo Stino di Livenza)
13,90
14,30
18,70
28,40
60 Portogruaro - Preganziol (Venezia)
7,20
7,30
9,70
14,70
Die wichtigsten Strecken (Übersicht)
Strecke
Kat. A
Kat. B
Kat. C
Kat. D
Brenner - Ventimiglia
57,40
60,00
85,60
124,00
Thörl Maglern/Tarvisio - Ventimiglia
67,80
71,60
99,60
145,20
Brenner - Ancona
41,20
42,20
56,10
84,60
Thörl Maglern - Ancona
45,00
46,10
60,90
92,30
Brenner - Roma
53,80
55,00
72,90
110,30
Thörl Maglern - Roma
59,00
60,40
79,60
120,80
Brenner - Bari
77,30
79,10
104,90
158,60
Thörl Maglern - Bari
Kat. A: Motorräder, Fahrzeuge mit nicht mehr als 2 Achsen Kat. B: Fahrzeuge mit nicht mehr als 3 Achsen (z.B. Campingbusse, Wohnmobile, Lkw, Reisebusse) Kat. C: Fahrzeuge mit nicht mehr als 4 Achsen Kat. D: Fahrzeuge mit 5 und mehr Achsen
Mont Blanc Tunnel – https://www.tunnelmb.net/de-DE
Tarif
Kategorie 5
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 3
Kategorie 4
Kategorie B
Kategorie E
Einfache Fahrt Frankreich - Italien
35,80
54,10
71,60
196,50
394,80
409,80
1.087,90
Einfache Fahrt Italien - Frankreich
36,40
55,00
72,80
199,70
401,30
416,30
1.106,00
Hin + Retour Fahrt Frankreich - Italien
45,00
67,50
90,00
305,70
62,10
--,--
--,--
Hin + Retour Fahrt Italien - Frankreich
45,70
68,60
91,50
310,80
630,40
--,--
--,--
10 -Fahrten
Frankreich - Italien
112,40
168,80
225,00
--,--
--,--
--,--
--,--
10 - Fahrten-Italien - Frankreich
114,30
171,80
228,70
--,--
--,--
--,--
--,--
20 - Fahrten
Frankreich - Italien
157,40
236,60
315,00
--,--
--,--
--,--
--,--
20 - Fahrten-
Italien - Frankreich
160,00
240,20
320,20
--,--
--,--
--,--
--,--
Monatskarte Frankreich - Italien
270,00
270,00
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
Monatskarte Italien - Frankreich
274,50
274,50
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
Kategorie 5 - Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger
Kategorie 1 - Fahrzeug mit zwei oder mehr Achsen, dessen an der Vorderachse messbare Höhe weniger als 1.30 Meter und dessen Gesamthöhe maximal 2 Meter beträgt
Kategorie 2 - Fahrzeug mit zwei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 2 Meter jedoch maximal 3 Meter beträgt
Kategorie 3 - Fahrzeug mit zwei Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt
Kategorie 4 - Fahrzeug mit drei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt
Kategorie D - Sondertransport "A" (z. B. Kühlfahrzeuge, Fahrzeuge die ein Anderes abschleppen)
Kategorie E - Sondertransport "B" (benötigen die Breite der gesamten Fahrbahn)
Fahrzeuge mit 2 Achsen165 mit Anhäger mit wenger als 1,30 Meter über der Vorderachse mit gemessen und weniger als 2 Meiter Gesamthöhe
31,00
50,00
125,00
165,00
Fahrzeug mit 2 Achsen und einer Gesamthöhe von 2 bis 3 Meter
48,50
77,50
290,00
385,00
Lkw und Busse mit 2 Achsen und einer Gesamthöhe über 3 Meter
84,50
136,50
630,00
1.090,00
Lkk und Buss mit 3 Achsen und einer Gesamthöhe über 3 Meter
123,00
195,00
920,00
1.550,00
Lkw mit 3 oder mehr Achsen und einer Gesamthöhe über 3 Meter
186,50
295,00
1.400,00
2.240,00
Frejus Tunnel
Tarif
Kategorie 5
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 3
Kategorie 4
Kategorie B
Kategorie C
Kategorie F
Eskorte ADR
Einfache Fahrt Frankreich - Italien
35,80
54,10
71,60
196,50 - 207,90
394,80 - 414,50
548,00
1.087,00
734,40
159,00
Einfache Fahrt Italien - Frankreich
36,40
55,00
72,80
199,70 - 211,30
401,30 - 424,60
557,10
1.106,00
746,60
161,70
Hin + Retour Fahrt Frankreich - Italien
45,00
67,50
90,00
305,70 - 323,50
620,10 - 651,10
--,--
--,--
--,--
--,--
Hin + Retour Fahrt Italien - Frankreich
45,70
68,60
91,50
310,80 - 328,90
630,40 - 667,00
--,--
--,--
--,--
--,--
8 - Fahrten
Frankreich - Italien
111,50
170,10
223,20
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
8 - Fahrten-Italien - Frankreich
113,30
173,00
226,90
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
20 - Fahrten
Frankreich - Italien
202,30
310,80
404,90
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
20 - Fahrten-
Italien - Frankreich
205,70
315,70
411,70
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
30 Fahrten Frankreich - Italien
269,70
405,10
539,90
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
30 Fahrten Italien - Frankreich
274,20
411,80
548,90
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
80 Fahrten Frankreich - Italien
270,00
270,00
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
80 Fahrten Italien - Frankreich
274,50
274,50
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
--,--
Die Preise in den Kategorien 3 und 4 hängen von der Typisierung des Fahrzeuges (Bus oder Lkw) und den Euroabgasklassen ab
Kategorie 5 - Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger
Kategorie 1 - Fahrzeuge mit 2 Achsen mit oder ohne Anhänger zwischen 1,30 Meter und 2 Meter Höhe über der ersten Achse gemessen
Kategorie 2 - Fahrzeuge mit 2 Achsen mit oder ohne Anhänger zwischen 2 Meter und 3 Meter Höhe über der ersten Achse gemessen
Kategorie 3 - Fahrzeug mit zwei Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt
Kategorie 4 - Fahrzeug mit und ohne Anhänger mit drei oder mehr Achsen, dessen Gesamthöhe mehr als 3 Meter beträgt
Kategorie B - Fahrzeuge mit und ohne Anhänger, mit einer Gesamtlänge zwischen 2,81 Meter und 3,5 Metern, Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit bis zu maximal 60 km/h, Abschleppfahrzeuge
Kategorie C - Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer Länge über 6 Metern
Kategorie F - Gefahrtenguttransporte der ADR-Klassen 1, 1.3 C und 1.3 G und ADR Klasse 2
PKW und Lkw bis 9 Plätze und 3,5t hzgG Dezember bis April - Samstag
35,00
29,00
50,00
42,00
PKW und Lkw bis 9 Plätze und 3,5t hzgG Dezember bis April Sonntag bis Freitag
25,00
20,00
42,00
35,00
PKW und Lkw bis 9 Plätze und 3,5t hzgG Mai bis November -- Samstag
17,00
15,00
28,00
25,00
PKW und Lkw bis 9 Plätze und 3,5t hzgG Mai bis November Sonntag bis Freitag
17,00
15,00
28,00
25,00
Wohnwagen
25,00
23,00
44,00
41,00
Kleinbusse mit 10 bis 19 Plätze
34,00
--,--
--,--
--,--
Autobus 20 bis 35 Plätze
63,00
--,--
--,--
--,--
Autobus bis 36 Plätze
90,00
--,--
--,--
--,--
Lkw bis 18 Tonnen hzgG
38,00
--,--
--,--
--,--
Lkw über 10 Tonnen hzgG
44,00
--,--
--,--
--,--
City-Maut, Umweltzonen und Fahrverbote
Zona Traffico Limitato (ZTL): Ist eine begrenzte Verkehrszone - meist Innenstadtbereiche - in vielen italienischen Städten, in welche nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren dürfen. Es gilt ein generelles oder zeitlich beschränktes Fahrverbot. MIt Stand 19.04.2024 gibt es in rund 500 italienischen Städten und Gemeinden zbw. Stadtteilen ZTL von Abano Terme bis Volterra, unter anderem in Ancona, Bergamo, Bolzano /Bozen, Catania, Florenz, Genua Livorno, Mailand, Modena, Neapel, Palermo, Parma, Padua, Pisa, Rimini, Rom, Salerno, Turin, Udine, Verona und Venedig.
City-Maut in Mailand – Area C: Ist eine Zufahrtsbeschränkung innerhalb des Stadtmauerrings Cerchia dei Bastioni in Mailand. Benötigt wird von Montag bis Freitag zwischen 7:30und 19:30 Uhr (ausgenommenein Feiertage) AREA C Pass (€ 7,50). Zu dieser Zeit sind Einfahrten von Fahrzeuge mit Benzinmotor der Euroabgasklassen 0–3 Dieselfahrzeuge mit den Euroabgassklassen 0–5 sowie Euro 6, die vor dem 31.1.2018 zugelassen wurden, , Motorräder der Euroabgasklaassen 0–1, Fahrzeuge und Gespanne über 7,50 m Länge verboten. Elektrofahrzeuge, Mopeds und Motorräder (die nicht aus Umweltgründen verboten sind), Hybridfahrzeuge unter 100 mg (Hybridfahrzeuge über 100 mg sind kostenpflichtig) und historische Fahrzeuge dürfen kostenlos einfahren. Detaillierte Informationen finden Sie hier https://www.comune.milano.it/aree-tematiche/mobilita/area-c
Area B in Mailand: Ist eine Zufahrtsbeschränkung für das gesamte Stadtgebiet. Die Area B gilt von Montag bis Freitag zwischen 7:30und 19:30 Uhr (ausgenommenein Feiertage). Für das Befahren der Area B fällt keine Gebühr an. Die Fahrverbote sind mit Ausnahme für Fahrzeuge mit Gespannen (hier gilt das Fahrverbot über 12 Meter Länge) deckungsgleich. Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.comune.milano.it/aree-tematiche/mobilita/area-b
City-Maut in Bologna: In Bologna umfasst die ZTL eine Großteil der Innenstadt und gilt täglich von 7:00–20:00 Uhr.´Die ZTL wird vom Videoüberwachungssystem Sirio - Viglie elettronico (https://www.comune.bologna.it/servizi-informazioni/sirio-vigile-elettronico-ztl) überwacht. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-Motor mit den Euroabgasnormen 0-2 und für Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis 4.(ab 01.01.2025 Euro 5) Alle Fahrzeuge, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind, benötigen für die Einfahrt ind ZTL ein Ticket. Das Tagesticket kostet EUR 6,00, das 4-Tages-Ticket EUR 15,00. Detaillierte Infos finden sie unter https://www.bolognawelcome.com/de/sonstiges/sonstiges/ztl-altstadt-deu
City Maut in Palermo: In Palermo umfaß die ZTL die Altstadt und Teile der Umgebung. Die ZTIL wird im Groben m Norden von der Via Cavoru und Via Volturno, im Süden vom Corso Tukory, der Piaza Guilio Ceare und der Via Linconl sowie im Osten durch die SS13 und im Westen durch den Corso Re Ruggero, Corso A. Amedeo, Viea Papireto begrenzt. Die ZTL gilt von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr sowie Freitag von 23 Uhr bis Sonntag 6 Uhr. Für Fahrzeuge mit Benzin-Motor der Abgasklassen Euro 0-2 und mit Diesel-Motor der Abgasklassen 0-3 besteht in der ZTL ein Fahrverbot. Alle anderen Fahrzeug (ausgenommen Ausnahmen) benötigen ein Ticket für die Einfahrt. Das Tagesticket kostet EUR 5,00, das Monats-Ticket EUR 20,- . Die Tickets sind online unter hhttps://ztl.comune.palermo.it/ztl/jsp/home.do?sportello=ztl. oder beim italienischen Autofahrerklub ACI sowie der Mobiltiätszentrale der Stadt Palermo (AMAT - https://www.amat.pa.it) erhätlich. Detailiierte Infos finden Sie hier https://ztl.comune.palermo.it/ztl/jsp/home.do?sportello=ztl
Fahrverbote in der Region Lombardei: In der Lombardei gelten in und 570 Gemeinden, darunter Mailand, Bergamo, Brescia, Como und Pavia grundsätzlich ganzjährig von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, jeweils von 7:30 bis 19:30 Uhr Fahrverbote. Autobahnen sowie bestimmte wichtige Durchzugs- und Regionalstraßen sind von den Beschränkungen ausgenommen. Das Fahrverbot betrifft Fahrzeuge mit Benzin-, Erdgas-, LPG- oder Dieselantrieb der Abgasnorm Euro 0 und Euro 1 und Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 2 und Euro 3. Für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 gelten in den Gemeinden der „Fascia 1“ sowie in den fünf Gemeinden der „Fascia 2“ mit mehr als 30.000 Einwohnern – Abbiategrasso, Lecco, San Giuliano Milanese, Varese und Vigevano strengere Regelungen. Diese umfassen ganzjährige Fahrverbote von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, zwischen 7:30 und 19:30 Uhr nicht fahren.
Für zweirädrige Motorräder und Mopeds mit Zweitaktmotor der Abgasnorm Euro 0 gilt in der gesamten Lombardei ein ganzjähriges Fahrverbot rund um die Uhr. Im Winterhalbjahr können für Motorräder und Mopeds weitere Einschränkungen gelten.
Ab 1. Oktober 2026 werden die Fahrverbote in den vier Städten Mailand, Bergamo, Brescia und Monza zusätzlich auf Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet. Die Regelung betrifft zunächst Pkw der Fahrzeugklasse M1. Für weitere Fahrzeugklassen ist eine spätere Einführung vorgesehen.
Die Regelungen der Umweltzone „Area B“ und der gebührenpflichtigen „Area C“ in Mailand betreiben von der Verschärfung unangetastet und gelten weiterhin.
Von den regionalen Fahrverboten bestehen verschiedene Ausnahmen. Dazu zählen unter anderem:
Elektro- und Hybridfahrzeuge
bestimmte Fahrzeuge mit Erdgas- oder Flüssiggasantrieb
Dieselfahrzeuge mit entsprechend zugelassenen und wirksamen Abgasnachbehandlungssystemen
Fahrzeuge zur Beförderung von Menschen mit Behinderung, sofern der entsprechende Behindertenausweis mitgeführt wird und die berechtigte Person befördert wird
Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der Polizei, Feuerwehr, des Zivilschutzes und anderer öffentlicher Dienste
bestimmte historische Fahrzeuge
landwirtschaftliche Fahrzeuge
Fahrzeuge auf direktem Weg zu einer bereits vereinbarten gesetzlichen Fahrzeugüberprüfung.
Darüber hinaus bestehen für bestimmte besondere Fahrten oder Personengruppen weitere Ausnahmen. Vor Fahrtantritt sollte daher geprüft werden, ob eine Ausnahme im konkreten Fall anwendbar ist und welche Nachweise mitgeführt werden müssen.
Für bestimmte vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge besteht mit „MoVe-In“ („Monitoraggio Veicoli Inquinanti“) eine Alternative zu den zeitlich festgelegten Fahrverboten. Dabei wird im Fahrzeug eine elektronische Blackbox installiert, welche die innerhalb der beschränkten Gebiete gefahrenen Kilometer erfasst.
Statt des allgemeinen Fahrverbots erhält das Fahrzeug ein von Fahrzeugklasse und Abgasnorm abhängiges jährliches Kilometerkontingent. Solange dieses Kontingent nicht ausgeschöpft ist, darf das Fahrzeug grundsätzlich auch während der sonst geltenden Verbotszeiten fahren. Nach Erreichen des Kilometerlimits darf das Fahrzeug bis zum Ende des jeweiligen MoVe-In-Jahres innerhalb des betroffenen Gebietes nicht mehr benutzt werden.
Die Kosten für MoVe-In betragen derzeit maximal: 50 Euro im ersten Jahr inklusive Installation der Blackbox und Jahresdienst und 20 Euro pro Jahr in den Folgejahren und o im ersten Jahr, sofern bereits eine kompatible Blackbox vorhanden ist.
Bei temporären zusätzlichen Fahrverboten aufgrund hoher Schadstoffbelastung gilt MoVe-In nicht als Ausnahme, auch nicht in der Area B in Mailand.
Fahrverbot in der Region Piemont: In 76 Städten und Gemeinden, darunter Alba, Alessandria, Asti, Arona, Novara, Turin und Vercelli, gilt an 365 Tagen im Jahr von 0 bis 24 Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Klassen M1, M2, M3 sowie N1, N2 und N3 mit Benzin- und Dieselmotoren der Euro-Abgasnormen 0 bis 2 sowie für Fahrzeuge mit LPG- und Methanmotoren der Euro-Abgasnormen 0 und 1.
Zusätzlich gilt vom 15.09. bis 15.04. montags bis freitags von 8.30 bis 18.30 Uhr ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Klassen M1, M2, M3 sowie N1, N2 und N3 der Euro-Abgasnormen 3 und 4. Dieses Fahrverbot gilt unabhängig von der aktuellen Schadstoffbelastung. Die einzelnen Gemeinden können strengere Fahrbeschränkungen oder längere Verbotszeiten festlegen. Bei entsprechender Schadstoffbelastung können zwei Warnstufen Orange und Rot verhängt werden.
Bei Warnstufe Orange gelten zusätzlich folgende Fahrverbote:
Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Klassen M1, M2 und M3 der Euro-Abgasnormen 3 und 4: samstags und an gesetzlichen Feiertagen von 8.30 bis 18.30 Uhr
Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Klassen M1, M2 und M3 der Euro-Abgasnorm 5: täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, von 8.30 bis 18.30 Uhr
Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Klassen N1, N2 und N3 der Euro-Abgasnormen 3 und 4: samstags und an gesetzlichen Feiertagen von 8.30 bis 12.30 Uhr.
Bei Warnstufe Rot gelten zusätzlich zu den Maßnahmen der Warnstufe Orange folgende Fahrverbote:
Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Klassen N1, N2 und N3 der Euro-Abgasnormen 3 und 4: täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, von 8.30 bis 18.30 Uhr
Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Klassen N1, N2 und N3 der Euro-Abgasnorm 5: täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, von 8.30 bis 12.30 Uhr.
Genauere Informationen, auch über die aktuelle Schadstoffbelastung und die jeweils geltende Warnstufe, finden Sie hier: Aria+ Piemonte
Für bestimmte vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge besteht mit dem „MOVE-IN-System“ („Monitoraggio Veicoli Inquinanti“), vergleichbar mit der Lombardei, eine Alternative zu den zeitlich festgelegten Fahrverboten. Dabei erhält das Fahrzeug anstelle des Fahrverbots ein jährliches Kilometerkontingent für die von MOVE-IN erfassten Gebiete.
Während der Warnstufen Orange und Rot kann MOVE-IN jedoch nicht zur Umgehung der zusätzlich geltenden Fahrverbote genutzt werden.
Fahrverbote in den Regionen Emilia Romagna: In der Emilia-Romagna gelten jeweils vom 1. Oktober bis 31. März, von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 18:30 Uhr, Fahrverbote innerhalb der bebauten Ortsgebiete der Gemeinden in den Gebieten Pianura Ovest, Pianura Est und im Ballungsraum Bologna.
Betroffen sind Fahrzeuge der Klassen M1, M2, M3, N1, N2 und N3 mit Dieselmotoren der Abgasnormen Euro 0 bis Euro 4 sowie mit Benzinmotoren, Benzin-/LPG- oder Benzin-/Erdgasantrieb (CNG) der Abgasnormen Euro 0 bis Euro 2. Das Fahrverbot gilt auch für Mopeds und Motorräder der Abgasnormen Euro 0 bis Euro 2, unabhängig von der Antriebsart.
In Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern, in den Gemeinden des Ballungsraums Bologna sowie in den freiwillig teilnehmenden Gemeinden Fiorano Modenese, Maranello und Rubiera werden an den sogenannten „Umweltsonntagen“ – vier pro Monat – sowie an Tagen, an denen außerordentliche Maßnahmen wegen erhöhter Schadstoffbelastung aktiviert werden, zusätzlich Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 vom Verkehr ausgeschlossen.
Ab 1. Oktober 2026 gilt ein reguläres Fahrverbot für Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5 sowie für Diesel-Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 in den bebauten Ortsgebieten von Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern, sofern dort ein ausreichendes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln besteht und die gesetzlichen Grenzwerte für PM10 oder Stickstoffdioxid (NO₂) überschritten werden. Das Fahrverbot gilt vom 1. Oktober bis 31. März, von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 18:30 Uhr. Die betroffenen Gemeinden können anstelle des Fahrverbots gleichwertige Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffemissionen vorsehen.
In den übrigen betroffenen Gemeinden der Pianura Ovest und Pianura Est sowie des Ballungsraums Bologna bleiben die bisherigen Fahrverbote und die außerordentlichen Maßnahmen bei erhöhter Schadstoffbelastung bestehen.
Ab 1. Oktober 2027 wird das Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, Benzin-/LPG- und Benzin-/CNG-Antrieb sowie für Mopeds und Motorräder auf die Abgasnorm Euro 3 ausgeweitet. Ab 1. Oktober 2029 sind bei Fahrzeugen mit Benzinmotor zusätzlich Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 betroffen.
Die Fahrverbote werden an Tagen ausgesetzt, an denen ein Streik im öffentlichen Personennahverkehr der jeweils betroffenen Gemeinde beziehungsweise des Ballungsraums ausgerufen wurde.
Move-In
Für bestimmte vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge besteht mit dem freiwilligen Move-In-System eine alternative Regelung. Dabei wird dem Fahrzeug ein jährliches Kilometerkontingent zugeteilt. Eine im Fahrzeug installierte Blackbox zeichnet die innerhalb der betroffenen Gebiete gefahrenen Kilometer auf. Solange das jeweilige Kilometerkontingent nicht ausgeschöpft ist, gelten die üblichen zeitlichen Fahrbeschränkungen für das angemeldete Fahrzeug nicht.
Die Teilnahme an Move-In ist auch für Personen möglich, die keinen Wohnsitz in der Emilia-Romagna haben. An Umweltsonntagen sowie bei aktivierten außerordentlichen Maßnahmen wegen erhöhter Schadstoffbelastung gilt Move-In jedoch nicht; an diesen Tagen unterliegen auch registrierte Fahrzeuge den regulären Fahrverboten.
Fahrverbote in der Region Venetien: In der Region Veneto (Venetien) gelten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern sowie in den Gemeinden der Agglomerationen Venedig, Treviso, Padua, Vicenza und Verona jeweils vom 1. Oktober bis 30. April, von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 18:30 Uhr, Fahrverbote für ältere Fahrzeuge.
Betroffen sind Fahrzeuge der Klassen M und N mit Dieselmotoren der Abgasnormen Euro 0 bis Euro 4, Fahrzeuge der Klassen M und N mit Benzinmotoren sowie entsprechenden LPG-, CNG- und Mischantrieben der Abgasnormen Euro 0 und Euro 1 sowie Mopeds und Motorräder der Klasse L der Abgasnorm Euro 0.
Die konkreten Verbotszonen werden von den jeweiligen Gemeinden festgelegt. In Verona beispielsweise gilt das Fahrverbot grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet. Ausgenommen sind unter anderem die Autobahnen, Teile der Tangentialstraßen sowie bestimmte Zufahrtsrouten.
In Gemeinden mit 10.000 bis 30.000 Einwohnern, die keiner Agglomeration angehören, gelten weniger weitreichende Fahrverbote. Betroffen sind Fahrzeuge der Klassen M und N mit Dieselmotoren der Abgasnormen Euro 0 bis Euro 2, Fahrzeuge mit Benzinmotoren der Abgasnormen Euro 0 und Euro 1 sowie Mopeds und Motorräder der Klasse L der Abgasnorm Euro 0. Gemeinden dieser Größenordnung, die in der Zone „Prealpi ed Alpi“ liegen, fallen nicht unter diese regionale Regelung.
Bei erhöhter PM10-Belastung werden die Fahrverbote in den Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern sowie in den Agglomerationen verschärft. Die Region unterscheidet zwischen der Warnstufe Orange und der Warnstufe Rot.
Bei diesen Warnstufen wird das Fahrverbot unter anderem auf Fahrzeuge der Klassen M und N mit Dieselmotoren bis einschließlich Euro 5, auf Fahrzeuge mit Benzin- beziehungsweise entsprechenden Mischantrieben bis einschließlich Euro 2 sowie auf Mopeds und Motorräder bis einschließlich Euro 1 ausgeweitet.
Die jeweils aktuelle Warnstufe wird vom Umweltinstitut ARPAV veröffentlicht. Der PM10-Warnbericht wird während des Zeitraums vom 1. Oktober bis 30. April jeweils montags, mittwochs und freitags veröffentlicht.
Zusätzlich müssen Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern sowie Gemeinden innerhalb einer Agglomeration während des Zeitraums vom 1. Oktober bis 30. April grundsätzlich einmal monatlich eine sogenannte „domenica ecologica“, einen ökologischen Sonntag mit zusätzlichen Verkehrsbeschränkungen, vorsehen. Die genaue Ausgestaltung wird von den jeweiligen Gemeinden festgelegt.
Die Ausnahmen von den Fahrverboten werden von den jeweiligen Gemeinden festgelegt und können daher unterschiedlich sein. Je nach Gemeinde können beispielsweise Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge, Fahrzeuge zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen, Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Fahrten zu notwendigen medizinischen Behandlungen oder bestimmte Fahrten zum Arbeitsplatz ausgenommen sein. Teilweise muss dafür eine entsprechende Bestätigung oder Eigenerklärung mitgeführt werden. Verona sieht beispielsweise eine umfangreiche Liste von Ausnahmen vor.
Als Alternative zu den regulären zeitlichen Fahrverboten steht in teilnehmenden Gemeinden das System Move-In (Monitoraggio dei Veicoli Inquinanti) zur Verfügung. Nach der Anmeldung wird eine Blackbox im Fahrzeug installiert. Anstelle der zeitlichen Fahrverbote erhält das Fahrzeug abhängig von Fahrzeugart und Abgasnorm ein bestimmtes jährliches Kilometerkontingent. Die innerhalb der teilnehmenden Gebiete zurückgelegten Kilometer werden automatisch erfasst.
Für die Teilnahme ist kein Wohnsitz in Venetien erforderlich. Die Anmeldung erfolgt jedoch über das italienische Move-In-Portal und setzt eine digitale Identifikation mittels SPID, CNS oder CIE voraus. Für ausländische Urlauber ist das System daher in der Praxis nur eingeschränkt nutzbar.
Wichtig: Move-In berechtigt bei Warnstufe Orange oder Rot sowie an den ökologischen Sonntagen nicht zur Fahrt. In diesen Fällen gelten die jeweiligen Fahrverbote auch für bei Move-In registrierte Fahrzeuge.
Hinweis zu Euro 5 Diesel ab 1. Oktober 2026
Nach der derzeit geltenden Regelung sollen ab 1. Oktober 2026 auch Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 der Fahrzeugklassen M1 sowie N1, N2 und N3 in Gemeinden beziehungsweise Agglomerationen mit mehr als 100.000 Einwohnern von den regulären Fahrverboten betroffen sein.
Die Region Venetien hat jedoch ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das eine Verschiebung dieser Fahrverbote auf den 1. Oktober 2027 ermöglichen soll, sofern geeignete alternative Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffemissionen beschlossen werden. Das entsprechende Gesetzesvorhaben Nr. 109 wurde am 7. September 2026 noch im zuständigen Ausschuss des Regionalrats behandelt und ist damit derzeit noch nicht endgültig beschlossen.
Umweltzonen in Bozen/Bolzano: Für das Stadtzentrum von Bozen und in der Mauriziostraße im Abschnitt vom Largo Donatori del Sangue bis zur Via Vittorio Venetogilbt ein ein Verkehrsverbot von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage), von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr (außer in Fällen nachgewiesener Dringlichkeit und Notwendigkeit) für fast alle motorisierten Fahrzeuge der Abgasklassen Klassen „Euro 0“, „Euro 1“, „Euro 2 Diesel“ und für Fahrzeuge mit Dieselmotor zusätzlich „Euro 3" . Mopeds und Motorräder sind vom Verkehrsverbot ausgenommen..
Umweltzonen in Brixen/Bressanone: Im Stadtgebiet von Brixen gilt von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertag) von 7 Uhr bis 10 Uhr und von 16 bis 19 Uhr ein Fahrverbot für viele alle motorisierten Fahrzeuge der Abgasklassen Euro 0 und Euro 1. Ausgenommen sind neben Fahrzeugen der Stadtwerke, der Telefongesellschaften, der Polizei, der Rettung und Feuerwehr unter anderem auch Fahrzeuge von Touristen, die in den Brixener Beherbungsbetrieben nächtigen. Genauere Informatoinen finden Sie hier https://umwelt.provinz.bz.it/downloads/02__Bressanone_Ordinanza_limitazione_circolazione_2011_de_it.pdf
Amalfi-Küste: Auf der SS163 Amalfi-Straße zwischen Vietri und Positano gilt ein tägliches Fahrverbot für Wohnmobile und Wohnwagengespanne von 6:30–24:00 Uhr.. Bei Verstößen werden Strafen von mindestens 100 Euro eingehoben. Zusätzlich gilt ein alternierendes Fahrverbot, daß Fahrten für Fahrzeuge,deren letzten Ziffern des Kennzeichens gerade sind , an Tagen mit geradem Datum nicht erlaubt und für Fahrzeuge, mit ungeraden Ziffern am Kennzeichen, an ungeraden Tagen, nicht erlaubt. Dieses Fahrverbot gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertage von 01.06.2024 bis 31.07.20024 und von 01.10.2024 bis 31.10.2024. Von 01.08.20024 bis 30.09.20024 gilt das Fahrverbot an 7 Tage in der Woche. Genauere Informationen fnden Sie hier https://www.costadiamalfi.it/costiera-amalfitana-targhe-alterne-dal-1-giugno
Umweltzone Turin : In Turin gilt für Fahrzeuge mit Benzin- und Dieselantrieb der Euroabgasklassen 0 bis 2 sowie für Fahrzeuge mit LPG- oder Methanantrieb der Euroabgasklassen 0 und 1 ganzjährig und rund um die Uhr ein Fahrverbot. Das Fahrverbot umfasst bis auf wenige Ausnahmen das gesamte Straßennetz im Stadtgebiet.
Venedig: Im Jahr 2024 für eine 29-tägige Testphase kommen eine Eintrittsgebühr in Umsetzung. Die dauerhafte Einführung ist ab 2025 geplant. Die Eintrittsgebühr wird von 25. 04 bis 05. 05 sowie an den Samstagen und Sonntag von 11.05 bis 26.05 sowie von 08.06 bis 14.07. in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16 Uhr eingehoben. Der Tagespreis beträgt EUR 5,-/Person. Der von der Gebühr betroffene Bereich betrifft die Altstadt. Nicht eingehoben wird die Gebühr für die Inseln Burano, La Certosa , Lido di Venezia (einschließlich Alberoni und Malamocco), Mazzorbetto, Mazzorbo, Murano, Pellestrina, Polveglia, S. Andrea, S. Clemente, S. Servolo, Sacca Sessola , Sant‘Erasmo, Torcello, Vignole.
Ausgenommen von der Tagesgebühr sind unter anderem Personen unter 14 Jahre, Inhaber: innen eines europäischen Behindertenpasses, Hotelgäste, welche in Venedig nächtigen, Bewohner von Venedig und der Provinz Venedig, Personen, die in Venedig geboren wurden. Eine Übersicht und die Möglichkeit eine Freistellung online zu beantragen, finden sich hier https://cda.veneziaunica.it/de/freistellungen
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