• Italien

    Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Italien.

  • Wichtige Telefonnummern

    Rettungsdienst 112 oder 118

    Polizei 112 oder 113

    Feuerwehr 112 oder 115

    ACV Notruf +49 221757575

    Von Italien nach Deutschland +49

    Von Deutschland nach Italien +39

    Deutsche Vertretung +3906492131

  • Währung

    Bezahlt wird in Euro

    1 € = 100 Cent

  • Höchstgeschwindigkeiten

    • Innerorts alle Kfz 50 km/h
    • Außerorts Pkw, Wohnmobile < 3,5 t und Motorräder 90  km/h, Wohnmobile >  3,5 t 80  km/h und Gespanne 70 km/h
    • Schnellstraßen Pkw, Wohnmobile <  3,5  t und Motorräder 110  km/h (Fahranfänger 90 km/h); Wohnmobile > 3,5 t 80 km/h und Gespanne 70 km/h
    • Autobahnen Pkw, Wohnmobile < 3,5  t und Motorräder 130  km/h (Fahranfänger 100 km/h), Wohnmobile > 3,5 t 100 km/h und Gespanne 80 km/h

    Als Fahranfänger gilt, wer seinen Führerschein kürzer als 3 Jahre besitzt.

Das braucht man für die Einreise nach Italien

Erwachsene: Staatsbürger folgender Länder können mit gültigem Personalausweis einreisen: EU-Länder und Schweiz, Gibraltar, Island, Liechtenstein, Norwegen und San Marino. Ansonsten ist ein Reisepass allgemein erforderlich.

Kinder: Deutsche, Österreicher und Schweizer: Reisepass bzw. Kinderreisepass, Personalausweis oder Identitätskarte. Minderjährige Reisende unter 15 Jahren ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten sollten deren Einverständniserklärung mitführen.

Haustiere: Ein EU-Heimtierausweis ist mitzuführen, der einen Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung enthält (Erstimpfung mindestens 21  Tage vor Einreise). Tiere müssen außerdem mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Bei Einreise über Nicht-EU-Länder gelten eventuell abweichende Regelungen. Kraftfahrzeug: Nationaler Führerschein und Fahrzeugschein. Die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte wird empfohlen.

Einreisebestimmungen: Unter auswaertiges-amt.de erhalten Sie aktuelle Informationen zu den COVID-19-Bestimmungen und weitere Reise- und Sicherheitshinweise.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

  • Der maximale Blutalkoholgehalt darf 0,5 Promille nicht überschreiten; für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen, gilt 0,0 Promille.
  • In der Regel haben in den Kreisverkehr einfahrende Fahrzeuge Vorfahrt, falls diese nicht ausdrücklich durch das Schild „Vorfahrt gewähren“ an den Einmündungen aufgehoben wird. 
  • Nach hinten über das Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer rotweiß gestreiften Warntafel gekennzeichnet sein.
  • Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges bei Unfällen oder Pannen ist vorgeschrieben.
  • Tagsüber muss außerhalb geschlossener Ortschaften mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht gefahren werden. 
  • Privates Abschleppen auf der Autobahn ist verboten.
  • Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten Parkflächen.
  • Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt.
  • Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich sowie auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet.
  • Winterreifen sind in Südtirol vom 15.  November und im Aostatal vom 15. Oktober bis jeweils 15. April vorgeschrieben.
  • Kinder bis 12 Jahre und bis zu einer Größe von 1,5 m müssen einen für ihre Körpergröße und ihr Gewicht geeigneten Kindersitz benutzen. Kindersitze in in Italien zugelassenen Fahrzeuge (auch Mietwagen) müssen ein Alarmsignal haben.

Straßenbenutzungsgebühren

  • Die Einfahrt in touristisch stark frequentierte historische Stadtkerne wird durch die sogenannte „Zona a traffico limitato“ sehr restriktiv geregelt. Solche Einfahrtbeschränkungen bestehen dauerhaft oder temporär (etwa über die Wintermonate) für zahlreiche Städte; die örtlichen Bestimmungen (mit Angaben, welche Fahrzeuge bzw. Emissionsklassen von der Einfahrt ausgeschlossen sind) werden auf Schildern bekannt gegeben. Im Zweifel sollte man die aktuellen Regelungen im Voraus erfragen oder das Fahrzeug außerhalb der Zone abstellen. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
  • Mancherorts werden zu bestimmten Zeiten Gebühren erhoben. In folgenden Städten sind für bestimmte Zonen Tickets zu erwerben, wobei ältere Fahrzeuge teilweise nicht einfahren dürfen: Bologna; Mailand, Tickets z.B. in Tabacchi-Läden/ Kiosken oder an Parkscheinautomaten; Palermo, Tickets bei AMAT, Via A. Borrelli 16 (nahe Piazza Croci) oder online unter ztl.comune.palermo.it/ ztl/jsp/home.jsp?modo=info&info=portale.jsp.
  • Autobahnen werden teils streckenabhängig (geschlossenes System) und teils pauschal (offenes System) bemautet; südlich von Neapel und auf Sizilien gibt es längere gebührenfreie Abschnitte. Die Bezahlung erfolgt bar oder per Kreditkarte an den Mautstationen oder per Viacard, einer Gut– habenkarte, die z.B. an Raststätten oder im ACV Shop zu erwerben ist acv.de/shop. Infos zu Maut und Verkehr finden sich unter autostrade.it/en.
  • Sonderregelungen bestehen auf der A36, A59 und A60, wo das Free-Flow-System genutzt wird und die Bezahlung nicht an den Mautstationen erfolgt; eine Registrierung unter apl.pedemontana.com ist angeraten.
  • Sondermaut wird für den Mont-Blanc-Tunnel, den Großen-St.-Bernhard-Tunnel, den Frejus-Tunnel und den Munt-la-Schera-Tunnel erhoben. Auch für verschiedene Pass-Straßen wie die Timmelsjoch-Hochalpenstraße und die Stilfersjoch-Passstraße werden Gebühren fällig.
ACV TippACV Reiseinformationen

Wissenswertes zum Thema Tanken

Tankmöglichkeiten

  • Tankstellen an Landstraßen und in Ortschaften sind zwischen 12:30 und 15:30 Uhr sowie zwischen 19:30 und 7:00 Uhr geschlossen, Autobahntankstellen rund um die Uhr geöffnet. Internationale Kreditkarten werden an den meisten Tankstellen akzeptiert. Mitführung von Treibstoff in Reservekanistern wird aus Sicherheitsgründen nur bis zu 10 l empfohlen. 

Im Land verfügbare Kraftstoffarten

  • Diesel (Gasolio), Bleifrei Super (Benzina senza piombo, Benzina verde), Bleifrei Superplus (Benzina senza piombo 98, Benzina verde plus), Autogas LPG/ GPL (Gasauto, Gas Liquido Propano), Erdgas CNG (Metano). Es gibt kein verbleites Benzin, Additive als Blei-Ersatz sind an Tankstellen erhältlich. Für die Betankung mit Autogas ist ein Dish-Adapter nötig.