Belgien

Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Belgien.

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Wichtige Telefonnummern

Rettungsdienst:
112 oder 100
Polizei:
112 oder 101
Feuerwehr:
112 oder 100
ACV Notruf:
+49 221 75 75 75
Von Belgien nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmer
Von Deutschland nach Belgien:
0032 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmer

Fakten

Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Brüssel
Fläche:
32.545 km²
Einwohnerzahl:
11.590.000
Sprache:
Französisch, Flämisch, Deutsch
Kennzeichen:
B
Zeitzone:
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) Es gilt die europäische Sommerzeit.
Netzspannung:
230 V, 50 Hz.
Klima:

Belgien hat gemäßigtes, westeuropäisches Klima mit angenehmen Sommern und nicht zu kalten Wintern. Eine Ausnahme bilden hierbei die Ardennen, in denen an 120 Tagen im Jahr die Temperaturen unter dem Nullpunkt liegen. Die durchschnittlichen Temperaturen liegen im Zeitraum Juni bis August bei 13 bis 23 °C, in den Monaten Dezember bis Februar bei -1 bis +5 °C.

Währung

Währung:
Euro (€)
Kreditkarten:
Alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen und sind weit verbreitet. Einzelheiten über den Aussteller der Kreditkarte.
Geldautomaten:
Bargeldabhebungen mit Bankkarte (Maestro oder V PAY) oder Kreditkarte sind flächendeckend möglich. Bankkarten werden zur Zahlung fast überall angenommen.
Devisenbestimmungen:
Unbegrenzte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Deklarationspflicht besteht ab 10.000 Euro bei Ein- und Ausfuhr in Nicht-EU-Land.
Öffnungszeiten Banken:
Mo-Fr: 9.00-16.00 Uhr

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie Chip oder Tätowierung (weitere Informationen erhalten Sie beim Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung muss eingetragen sein.

Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PWK 50 90 90 120
Motorrad 50 90 90 120
Caravan 50 90 90 120
Wohnmobil 50 90 90 120
bis zu 3,5t 50 90 90 120
ab 3,5t 50 90 90 90

Für Gespann und Wohnmobil über 3,5 t hzGG gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen maximal 90 km/h.
120 km/h gilt auch auf Schnellstraßen, die für jede Fahrtrichtung mindestens 2 Spuren haben. 
In der Region Wallonie gilt 90 km/h, in der Region Flandern 70 km/h außerorts!
In der Region Brüssel gilt innerorts 30 km/h.

Wichtige Verkehrsbestimmungen
  • Kinder unter 1,35 Meter Körpergröße müssen in einem dem Alter und Größe entsprechenden Kindersitz befördert werden. Kinder unter drei Jahren dürfen auf der Beifahrerseite nur bei ausgeschaltetem Beifahrerairbag in einem nach hinten gerichteten Kindersitz befördert werden.
  • Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
  • Bei Regen dürfen Kfz über 7,5 t nicht überholen.
  • Straßenbahnen haben stets Vorfahrt.
  • Motorradfahrer müssen Schutzhelm, Handschuh, lange Hose, Jacke und feste Schuhe (bis über die Knöchel) tragen. Das gilt auch für etwaige Beifahrer.
  • Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie sowie auf Fahrbahnen mit Begrenzungslinien.
  • Das Mitführen einer fluoreszierenden Warnweste ist vorgeschrieben. Sie muss vom Fahrer im Falle eines Unfalls oder einer Panne getragen werden, wenn das Fahrzeug verlassen wird (z.B. zur Absicherung der Unfallstelle). .
  • Polizeibeamte können von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.
  • Beim Abschleppen erlaubte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, auf Autobahnen und Schnellstraßen ist Abschleppen durch Privatpersonen verboten.
  • Verkehrsregeln: Pannendreieck, Verbandskasten, zusätzlich Feuerlöscher (nur für belgische Fahrzeuge)
  • Winterausrüstung: Schneeketten dürfen nur bei schnee- und einbedeckten Fahrbahnen verwendet werden. Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
  • Telefonieren im Straßenverkehr - nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Umweltzonen

Die Überwachung findet elektronisch statt. Eine Plakette ist nicht notwendig, jedoch müssen sich ausländische Fahrzeuge kostenlos registrieren (kann bis zu 24 Stunden nach dem Hineinfahren in die Umweltzone erfolgen). Die Registrierung kann entweder online erfolgen oder alternativ dazu ist auch eine Registrierung vor Ort an Automaten bei manchen Tankstellen und Parkhäusern möglich. Fahrzeuge, die nicht Diesel Euro 5 bzw. Benzin Euro 2 entsprechen,können bis zu achtmal im Jahr ein Umweltticket (€ 35,–) erwerben.
Brüssel · www.lez.brussels
Seit 1.1.2022 gibt es ein Fahrverbot für Fahrzeuge Diesel Euro 4 und Benzin Euro 0 und 1. Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld in der Höhe von € 150,– für ausländische Fahrzeuge erhoben.
Die Ringstraße R0 ist von den Umweltzonenregelungen ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen für die Low Emission Zone (LEZ) können unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Alle Informationen und die Beantragung der Ausnahmegenehmigung auf www.lez.brussels                                                                                                                                                                                                     Antwerpen · www.slimnaarantwerpen.be/de/LEZ
Zur Umweltzone gehören die Innenstadt von Antwerpen sowie ein Teil des Stadtviertels Linkeroever. Nicht betroffen sind die Autobahnen A12 und A14 sowie das Hafengebiet. Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG und LPG-Antrieb Euro 0 bis 1 sowie für Fahrzeuge mit Dieselantrieb Euro 0 bis 4, unabhängig davon, ob sie in Belgien oder im Ausland zugelassen sind. Für Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und Fahrzeuge, die älter sind als 40 Jahre, kann eine Ausnahmegenehmigung je nach Kategorie und Dauer gekauft werden. Für Dieselfahrzeuge Euro 0–3 und Benzin-, CNG- und LPG-Fahrzeuge Euro 0 und 1 kann bis zu achtmal im Jahr eine Tageskarte zum Preis von € 35,– erworben werden. Alle berechtigten Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen
sind, müssen sich kostenlos online registrieren: www.slimnaarantwerpen.be/de/LEZ/Registrierung/%C3%BCberblick.
Die Überwachung der Umweltzone erfolgt mit intelligenten Kameras. Bei Nichtbeachtung des Fahrverbots oder der Registrierungspflicht drohen Strafen von € 150,– (bei Erstverstoß) bis zu € 350,– (ab dem dritten Verstoß).
Gent · https://stad.gent/de/umweltzone-gent/wo-befindet-sich-die-umweltzone-genau.                                                                                                                                                                                       Zur Umweltzone gehören die Stadtgebiete innerhalb der Ringstraße R40. Die Ringstraße R40 gehört ebenso wenig zur Umweltzone wie die N430 sowie einige Zufahrtsstraßen zu Großparkplätzen rund um die Innenstadt. Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG und LPG-Antrieb Euro 0 bis 1 sowie für Fahrzeuge mit Dieselantrieb Euro 0 bis 4, unabhängig davon, ob sie in Belgien oder im Ausland zugelassen sind. Für Dieselfahrzeuge mit Euro 4 sowie Fahrzeuge, die älter sind als 40 Jahre und spezifische Fahrzeuge kann eine Ausnahmegenehmigung je nach Kategorie und Dauer gekauft werden. Für Dieselfahrzeuge Euro 0–3 und Benzinfahrzeuge Euro 0 und 1 kann bis zu achtmal im Jahr eine Tageskarte zum Preis von € 35,– erworben werden.
Für berechtigte Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, ist eine Online-Registrierung auf https://lez.stad.gent/de/flows/controleertoegang 
erforderlich. Die Überwachung der Umweltzone erfolgt mit intelligenten Kameras. Bei Missachtung des Fahrverbots oder fehlender Online-Registrierung droht eine Strafe in Höhe von € 150,–.

Bußgelder
Bezeichnung Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer ab 110 Euro
Alkohol am Steuer ab 170
Parkverstoß ab 50 bis 150 Euro
Warnweste nicht angelegt ab 55 Euro
Fahren ohne Licht (tagsüber) 50 Euro (nur für Motorradfahrer)
20 km/h zu schnell ab 100 Euro
über 50 km/h zu schnell ab 300 Euro
Rotlichtverstoß ab 150 Euro
Überholverstoß ab 150 Euro
Alkoholkonsum

Promille: 0,5

Promillegrenze:

Für Fahranfänger (Personen, die den Führerschein unter 2 Jahre besitzen) 0,2 Promille. Bei Kontrollen und Unfällen mit Alkohol sind sehr hohe Geldstrafen zu erwarten.

Feiertage

01.01. Neujahr

11.07. Fête Communauté Flamande (regional unterschiedlich)

01.05. Tag der Arbeit

15.08. Mariä Himmelfahrt

25.12. Weihnachten

21.04.2025 Ostermontag

29.05.2025 Christi Himmelfahrt

09.06.2025 Pfingstmontag

21.07. Nationalfeiertag

01.11. Allerheiligen

11.11. Gedenktag zum Ende des ersten Weltkrieges

Ferien

Brüssel

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 07. April 2025 21. April 2025

Flandern

Bezeichnung Beginn Ende
Sommerferien 01. Juli 2025 31. August 2025
Herbstferien 27. Oktober 2025 02. November 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 04. Januar 2026
Osterferien 07. April 2025 21. April 2025

Wallonien

Bezeichnung Beginn Ende
Sommerferien 05. Juli 2025 24. August 2025
Herbstferien 27. Oktober 2025 02. November 2025
Osterferien 28. April 2025 11. Mai 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 04. Januar 2026
Zoll / Einfuhrangaben

Einfuhr:

Für private Wareneinfuhr gibt es keine Beschränkungen. Es wurden jedoch folgende Richtmengen festgesetzt bei deren Überschreitung gewerblicher Handel vermutet wird: Für folgende Waren gilt als Richtmenge: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1.000 g Tabak, 90 Liter Wein (nur 60 Liter Schaumwein), 10 Liter Spirituosen (über 22 %), 20 Liter alkoholische Getränke (unter 22 %), 110 Liter Bier.

Botschaften

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Ambassade d'Allemagne Bruxelles

8-14 Rue Jacques de Lalaingstraat

1040 Brussels

Tel.: 0032 2 787 18 00

E-Mail: info@bruessel.diplo.de

Internet: www.bruessel.diplo.de

Königlich Belgische Botschaft

Jägerstraße 52 – 53

10117 Berlin

Tel.: 030 20 64 20

Fax: 030 20 64 22 00

E-Mail: berlin@diplobel.fed.de

Internet:www.diplomatie.de/berlin

Botschaft des Königreichs Belgien / Wien

mit Konsularabteilung / Wien

Wohllebengasse 6, 1040 Wien

Telefon (01) 50 20 70

Fax (01) 502 07 11, 502 07 22

E-Mail: vienna@diplobel.be

Homepage: www.diplomatie.be/viennade

Ambassade de l'Autriche / Brüssel

Place du Champ de Mars 5, bte 5, 1050 Brüssel

Telefon (0032/2) 289 07 00

Fax (0032/2) 513 66 41

E-Mail: bruessel-ob@bmeia.gv.at

Tourismus Flandern-Brüssel

Stolkgasse 25-45

50667 Köln

Tel.: 0221 270 97 70

Fax: 0221 270 97 77

E-mail: info.de@visitflanders.com

Internet: www.visitflanders.com

Belgien-Tourismus

Vertretung Wallonie-Brüssel

Stolkgasse 25-45

50667 Köln

Tel.: 0221 27 75 90

Fax: 0221 27 75 91 00

E-mail: info@belgien-tourismus-wallonie.de

Internet:www.belgien-tourismus-wallonie.de

Treibstoffpreise
Treibstoff Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95 1,54
Premium Benzin 1,54
Diesel 1,63
Premium Diesel 1,63
BIO Diesel 1,63

Letzte Aktualisierung: 16.10.2025

Mautgebühren

Maut - Belgien


Richtwerte - Tarife in EURO

Liefkenshoek-Tunnel - http://www.liefkenshoektunnel.be
Verbindung Antwerpen - Bergen op Zum

  Kat. I Kat. II         Kat III
Normaltarif 7,00 22,00           7,00
Kreditkarten 5,60 19,90           5,60
On-Board-Unit  4,00 16,00           4,00

 

Kat. I: Fahrzeuge bis 3  Meter Höhe

Kat II: Fahrzeuge über 3 Meter Höhe von 06:01 Uhr  - 21:59 Uhr

Kat III: Fahrzeuge über 3 Meter Höhe von 22 Uhr bis 6:00 Uhr

Die Mautgebühr kann mittels Bargeld, On-Board-Unit  (u.a. DKV, AS24, Telepass, TollTickets) oder mittels American-Express-Card, Diners Club-Card, Maestro-Card, MasterCard und Visa sowie mit diversen Tankkarten (unter anderem DKV, UTA, Shell, Routex) bezahlt werden.

 

Umweltzonen

 

Brüssel -· www.lez.brussels

 

Zur Umweltzone gehört das gesamte Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt von Brüssel. Im Westen, Norden und Osten wird die Umweltzone mehr oder weniger durch den Brüsseler Autobahnring R0 begrenzt, der selbst nicht zur Umweltzone gehört. Die am Rand gelegenen Park & Ride Parkplätze Ceria-Coovi, Kraainem, Lennik und Stalle inklusive der Zufahrtsstraßen sind von der Regelung ausgenommen. Die Details des Geltungsbereichs finden sie auf der Homepage der Low Emission Zone Brüssel (www.lez.brussels).

 

Für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, mit Dieselmotor der Euro-Abgasklassen 0 bis 4 und Fahrzeuge derselben Fahrzeugklassen mit Benzinmotor, LPG- oder CNG-Motor der Euro-Abgasklassen 0 bis 1 besteht ein Fahrverbot. Dass Fahrverbot gilt unter anderem auch für Krafträder und Motorroller der Kategorien L1 bis L5 der Euroabgasnormen 0 bis 4 bzw. fieses Verbot gilt zudem für Hybrid-Fahrzeuge mit dem jeweiligen Verbrenner-Motor und unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist. Bei Verstoß gegen das Fahrverbot und die Registrierungspflicht drohen Strafen von bis zu EUR 350,- pro Vergehen. Bußgelder werden auf maximal 4 Bußgelder pro Jahr beschränkt. Die Kontrolle erfolgt über Verkehrskameras. Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, müssen unter https://lez.brussels/mytax/de/registration registriert werden. Die Registrierung, welche kostenlos und für 5 Jahre gültig ist, muss vor der Einfahrt in die LEZ oder spätestens 1 Tag nach der Einfahrt durchgeführt werden.  Ab 2027 ist eine Verschärfung des Fahrverbots geplant. Dann gilt das Fahrverbot auch für Fahrzeug der obengenannten Kategorien der Euroabgasklasse 5  sowie für Kleinkrafträder und Motoroller bzw. Motorräder der Fahrzeugklassen L1, L2 mit Dieselmotoren sowie mit Benzinmotoren der Euroabgasklassen 0 bis 4. Für Krafträder und Motorräder Fahrzeugkategorien L3 bis L5 gilt für Dieselmotoren ein Fahrverbot ab 2025. Für Benzinbetriebenen Fahrzeuge dieser Kategorien gilt ab 2027 ein Fahrverbot der Abgasklassen Euro 0 bis 3. Für Krafträder der Fahrzeugkategorien L6-L7 gilt ab 2027 ein Fahrverbot für Dieselmotoren, für Benzinmotoren sollten ersten Fahrverbote erst 2028 greifen. Die Beschränkungen für Benzinmotoren gelten auch für einrädrige Kfz mit Hybrid-, LPG- oder CNG-Antrieb. Für Fahrzeuge, die ab 2025 neu von den Fahrverboten betroffen sind, ist beim 1. Verstoß eine Verwarnung und erst ab dem 2. Verstoß eine Geldbuße vorgesehen. 

 

Für Fahrzeuge, für die ein Fahrverbot in der LEZ besteht, kann bis zu 24-mal im Jahr ein Tagespass, der zur Einfahrt am gewählten Tag und dem Folgetag bis 6 Uhr berechtigt, online unter https://lez.brussels/mytax/de/day-pass-info gelöst werden. Der Tagespass kostet für Mopeds und Motorräder EUR 20,- für Pkw und Busse EUR 35,- sowie für Lkw EUR 50,-.

 

 

Antwerpen https://www.slimnaarantwerpen.be/de/LEZ

 

Zur Umweltzone gehören die Innenstadt von Antwerpen sowie ein Teil des Stadtviertels Linkeroever. Nicht betroffen sind die Autobahnen A12 und A14 sowie das Hafengebiet.

Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG- und LPG-Antrieb der Euro-Abgasklassen 0 bis 1 sowie für Fahrzeuge mit Dieselantrieb der Euro-Abgasklassen 0 bis 5 (unabhängig davon, ob sie in Belgien oder im Ausland zugelassen sind). Für Diesel-Fahrzeuge mit der Euroabgasnormen 3 und 4 kann eine temporäre Ausnahmegenehmigung  online erworben. Diese kann für 1 Woche, 1 Monat, 4 Monate oder 1 Jahr erworben werden.  Es gibt drei Tarifarten (einfach, ermäßigt und erhöht). Die Preise staffeln sich nach Fahrzeugkategorie und Länge der Ausnahmegenehmigung und Beginn mit  EUR 20,- (1 Woche ermäßigter Tarife Kategorie M1) bis zu  EUR 1.760,- (1 Jahr erhöhter Tarif Kategorie N1)

Für betroffenen Fahrzeuge kann bis zu 12 mal im Jahr ein Tagesticket um EUR 35,- gelöst werden. Mit diesem Ticket kann am gewählten Tag und bis 6 Uhr am folgenden Tag in die Umweltzone eingefahren werden.

Alle berechtigten Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, müssen sich kostenlos online unter https://www.slimnaarantwerpen.be/de/lez/registrierung/uberblick-registrierung  registrieren.

Die Überwachung der Umweltzone erfolgt mit intelligenten Kameras. Bei Nichtbeachtung des Fahrverbots oder der Registrierungspflicht drohen Strafen von EUR 150,- (bei Erstverstoß) bis zu  EUR 350,- (ab dem dritten Verstoß).

 

Gent - https://stad.gent/de/umweltzone-gent/wo-befindet-sich-die-umweltzone-genau

 

Zur Umweltzone gehören die Stadtgebiete innerhalb der Ringstraße R40. Die Ringstraße R40 gehört ebenso wenig zur Umweltzone wie die N430 sowie einige Zufahrtstraße zur Großparkplätzen rund um die Innenstadt.

Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot  für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG- und LPG-Antrieb der Euro-Abgasklassen 0 und 1 sowie für Fahrzeug mit Dieselantrieb der Euro-Abgasklassen 0 bis 4 (unabhängig davon, ob sie in Belgien oder im Ausland zugelassen sind). Für Dieselfahrzeugen mit der Euro-Abgasklasse 4 kann ebenso wie für Fahrzeuge, die älter sind als 40 Jahre, und spezifische Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung für 1 Woche, 1 Monat, 4 Monate oder 1 Jahr gekauft werden. Die Preise schwanken zwischen EUR 10,- (1 Woche Pkw mit ermäßigtem Tarif) und EUR 1.720,- (1 Jahr Traktoren mit erhöhtem Tarif). Für alle anderen vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeuge kann bis zu 12-mal im Jahr eine Tageskarte zum Preis von  EUR 35,- erworben werden.

Für berechtigte Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, ist eine Online-Registrierung unter https://lez.stad.gent/de/flows/controleertoegang erforderlich.

 

Die Überwachung der Umweltzone erfolgt mit intelligenten Kameras. Bei Missachtung des Fahrverbots oder fehlender Online-Registrierung droht eine Strafe in Höhe von EUR 150,-.

 

Wallonien - https://www.wallonair.be/fr/en-savoir-plus/projets/174-projet-zbe.html 

 

 Wallonische Gemeinden können seit 2020 Umweltzonen auf ihren Territorien bestimmen und bestimmten Fahrzeugtypen den Zugang untersagen. Ab 1. Jänner 2025 wird ganz Wallonien zu einer Umweltzone mit Einschränkungen. Mehr Infos auf: www.urbanaccessregulations.eu