Belgien
Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Belgien.
Wichtige Telefonnummern
- Rettungsdienst:
- 112 oder 100
- Polizei:
- 112 oder 101
- Feuerwehr:
- 112 oder 100
- ACV Notruf:
- +49 221 75 75 75
- Von Belgien nach Deutschland:
- 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmer
- Von Deutschland nach Belgien:
- 0032 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmer
Fakten
- Kontinent:
- Europa
- Hauptstadt:
- Brüssel
- Fläche:
- 32.545 km²
- Einwohnerzahl:
- 11.590.000
- Sprache:
- Französisch, Flämisch, Deutsch
- Kennzeichen:
- B
- Zeitzone:
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ) Es gilt die europäische Sommerzeit.
- Netzspannung:
- 230 V, 50 Hz.
- Klima:
-
Belgien hat gemäßigtes, westeuropäisches Klima mit angenehmen Sommern und nicht zu kalten Wintern. Eine Ausnahme bilden hierbei die Ardennen, in denen an 120 Tagen im Jahr die Temperaturen unter dem Nullpunkt liegen. Die durchschnittlichen Temperaturen liegen im Zeitraum Juni bis August bei 13 bis 23 °C, in den Monaten Dezember bis Februar bei -1 bis +5 °C.
Währung
- Währung:
- Euro (€)
- Kreditkarten:
- Alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen und sind weit verbreitet. Einzelheiten über den Aussteller der Kreditkarte.
- Geldautomaten:
- Bargeldabhebungen mit Bankkarte (Maestro oder V PAY) oder Kreditkarte sind flächendeckend möglich. Bankkarten werden zur Zahlung fast überall angenommen.
- Devisenbestimmungen:
- Unbegrenzte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Deklarationspflicht besteht ab 10.000 Euro bei Ein- und Ausfuhr in Nicht-EU-Land.
- Öffnungszeiten Banken:
- Mo-Fr: 9.00-16.00 Uhr
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 2000
E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie Chip oder Tätowierung (weitere Informationen erhalten Sie beim Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung muss eingetragen sein.
Informationen zur Geschwindigkeit
| innerorts | außerorts | Schnellstraße | Autobahn | |
|---|---|---|---|---|
| PWK | 50 | 90 | 90 | 120 |
| Motorrad | 50 | 90 | 90 | 120 |
| Caravan | 50 | 90 | 90 | 120 |
| Wohnmobil | 50 | 90 | 90 | 120 |
| bis zu 3,5t | 50 | 90 | 90 | 120 |
| ab 3,5t | 50 | 90 | 90 | 90 |
Für Gespann und Wohnmobil über 3,5 t hzGG gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen maximal 90 km/h.
120 km/h gilt auch auf Schnellstraßen, die für jede Fahrtrichtung mindestens 2 Spuren haben.
In der Region Wallonie gilt 90 km/h, in der Region Flandern 70 km/h außerorts!
In der Region Brüssel gilt innerorts 30 km/h.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
- Kinder unter 1,35 Meter Körpergröße müssen in einem dem Alter und Größe entsprechenden Kindersitz befördert werden. Kinder unter drei Jahren dürfen auf der Beifahrerseite nur bei ausgeschaltetem Beifahrerairbag in einem nach hinten gerichteten Kindersitz befördert werden.
- Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
- Bei Regen dürfen Kfz über 7,5 t nicht überholen.
- Straßenbahnen haben stets Vorfahrt.
- Motorradfahrer müssen Schutzhelm, Handschuh, lange Hose, Jacke und feste Schuhe (bis über die Knöchel) tragen. Das gilt auch für etwaige Beifahrer.
- Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie sowie auf Fahrbahnen mit Begrenzungslinien.
- Das Mitführen einer fluoreszierenden Warnweste ist vorgeschrieben. Sie muss vom Fahrer im Falle eines Unfalls oder einer Panne getragen werden, wenn das Fahrzeug verlassen wird (z.B. zur Absicherung der Unfallstelle). .
- Polizeibeamte können von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.
- Beim Abschleppen erlaubte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, auf Autobahnen und Schnellstraßen ist Abschleppen durch Privatpersonen verboten.
- Verkehrsregeln: Pannendreieck, Verbandskasten, zusätzlich Feuerlöscher (nur für belgische Fahrzeuge)
- Winterausrüstung: Schneeketten dürfen nur bei schnee- und einbedeckten Fahrbahnen verwendet werden. Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
- Telefonieren im Straßenverkehr - nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Umweltzonen
Die Überwachung findet elektronisch statt. Eine Plakette ist nicht notwendig, jedoch müssen sich ausländische Fahrzeuge kostenlos registrieren (kann bis zu 24 Stunden nach dem Hineinfahren in die Umweltzone erfolgen). Die Registrierung kann entweder online erfolgen oder alternativ dazu ist auch eine Registrierung vor Ort an Automaten bei manchen Tankstellen und Parkhäusern möglich. Fahrzeuge, die nicht Diesel Euro 5 bzw. Benzin Euro 2 entsprechen,können bis zu achtmal im Jahr ein Umweltticket (€ 35,–) erwerben.
Brüssel · www.lez.brussels
Seit 1.1.2022 gibt es ein Fahrverbot für Fahrzeuge Diesel Euro 4 und Benzin Euro 0 und 1. Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld in der Höhe von € 150,– für ausländische Fahrzeuge erhoben.
Die Ringstraße R0 ist von den Umweltzonenregelungen ausgenommen. Ausnahmegenehmigungen für die Low Emission Zone (LEZ) können unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Alle Informationen und die Beantragung der Ausnahmegenehmigung auf www.lez.brussels Antwerpen · www.slimnaarantwerpen.be/de/LEZ
Zur Umweltzone gehören die Innenstadt von Antwerpen sowie ein Teil des Stadtviertels Linkeroever. Nicht betroffen sind die Autobahnen A12 und A14 sowie das Hafengebiet. Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG und LPG-Antrieb Euro 0 bis 1 sowie für Fahrzeuge mit Dieselantrieb Euro 0 bis 4, unabhängig davon, ob sie in Belgien oder im Ausland zugelassen sind. Für Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und Fahrzeuge, die älter sind als 40 Jahre, kann eine Ausnahmegenehmigung je nach Kategorie und Dauer gekauft werden. Für Dieselfahrzeuge Euro 0–3 und Benzin-, CNG- und LPG-Fahrzeuge Euro 0 und 1 kann bis zu achtmal im Jahr eine Tageskarte zum Preis von € 35,– erworben werden. Alle berechtigten Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen
sind, müssen sich kostenlos online registrieren: www.slimnaarantwerpen.be/de/LEZ/Registrierung/%C3%BCberblick.
Die Überwachung der Umweltzone erfolgt mit intelligenten Kameras. Bei Nichtbeachtung des Fahrverbots oder der Registrierungspflicht drohen Strafen von € 150,– (bei Erstverstoß) bis zu € 350,– (ab dem dritten Verstoß).
Gent · https://stad.gent/de/umweltzone-gent/wo-befindet-sich-die-umweltzone-genau. Zur Umweltzone gehören die Stadtgebiete innerhalb der Ringstraße R40. Die Ringstraße R40 gehört ebenso wenig zur Umweltzone wie die N430 sowie einige Zufahrtsstraßen zu Großparkplätzen rund um die Innenstadt. Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG und LPG-Antrieb Euro 0 bis 1 sowie für Fahrzeuge mit Dieselantrieb Euro 0 bis 4, unabhängig davon, ob sie in Belgien oder im Ausland zugelassen sind. Für Dieselfahrzeuge mit Euro 4 sowie Fahrzeuge, die älter sind als 40 Jahre und spezifische Fahrzeuge kann eine Ausnahmegenehmigung je nach Kategorie und Dauer gekauft werden. Für Dieselfahrzeuge Euro 0–3 und Benzinfahrzeuge Euro 0 und 1 kann bis zu achtmal im Jahr eine Tageskarte zum Preis von € 35,– erworben werden.
Für berechtigte Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, ist eine Online-Registrierung auf https://lez.stad.gent/de/flows/controleertoegang
erforderlich. Die Überwachung der Umweltzone erfolgt mit intelligenten Kameras. Bei Missachtung des Fahrverbots oder fehlender Online-Registrierung droht eine Strafe in Höhe von € 150,–.
Bußgelder
| Bezeichnung | Bußgelder in Euro |
|---|---|
| Telefonieren am Steuer | ab 110 Euro |
| Alkohol am Steuer | ab 170 |
| Parkverstoß | ab 50 bis 150 Euro |
| Warnweste nicht angelegt | ab 55 Euro |
| Fahren ohne Licht (tagsüber) | 50 Euro (nur für Motorradfahrer) |
| 20 km/h zu schnell | ab 100 Euro |
| über 50 km/h zu schnell | ab 300 Euro |
| Rotlichtverstoß | ab 150 Euro |
| Überholverstoß | ab 150 Euro |
Alkoholkonsum
Promille: 0,5
Promillegrenze:
Für Fahranfänger (Personen, die den Führerschein unter 2 Jahre besitzen) 0,2 Promille. Bei Kontrollen und Unfällen mit Alkohol sind sehr hohe Geldstrafen zu erwarten.
Feiertage
01.01. Neujahr
11.07. Fête Communauté Flamande (regional unterschiedlich)
01.05. Tag der Arbeit
15.08. Mariä Himmelfahrt
25.12. Weihnachten
21.04.2025 Ostermontag
29.05.2025 Christi Himmelfahrt
09.06.2025 Pfingstmontag
21.07. Nationalfeiertag
01.11. Allerheiligen
11.11. Gedenktag zum Ende des ersten Weltkrieges
Ferien
Brüssel
| Bezeichnung | Beginn | Ende |
|---|---|---|
| Osterferien | 07. April 2025 | 21. April 2025 |
Flandern
| Bezeichnung | Beginn | Ende |
|---|---|---|
| Sommerferien | 01. Juli 2026 | 31. August 2026 |
| Herbstferien | 02. November 2026 | 08. November 2026 |
| Weihnachtsferien | 21. Dezember 2026 | 03. Januar 2027 |
| Osterferien | 07. April 2025 | 21. April 2025 |
Wallonien
| Bezeichnung | Beginn | Ende |
|---|---|---|
| Sommerferien | 05. Juli 2025 | 24. August 2025 |
| Herbstferien | 27. Oktober 2025 | 02. November 2025 |
| Osterferien | 28. April 2025 | 11. Mai 2025 |
| Weihnachtsferien | 22. Dezember 2025 | 04. Januar 2026 |
Zoll / Einfuhrangaben
Einfuhr:
Für private Wareneinfuhr gibt es keine Beschränkungen. Es wurden jedoch folgende Richtmengen festgesetzt bei deren Überschreitung gewerblicher Handel vermutet wird: Für folgende Waren gilt als Richtmenge: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1.000 g Tabak, 90 Liter Wein (nur 60 Liter Schaumwein), 10 Liter Spirituosen (über 22 %), 20 Liter alkoholische Getränke (unter 22 %), 110 Liter Bier.
Botschaften
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambassade d'Allemagne Bruxelles
8-14 Rue Jacques de Lalaingstraat
1040 Brussels
Tel.: 0032 2 787 18 00
E-Mail: info@bruessel.diplo.de
Internet: www.bruessel.diplo.de
Königlich Belgische Botschaft
Jägerstraße 52 – 53
10117 Berlin
Tel.: 030 20 64 20
Fax: 030 20 64 22 00
E-Mail: berlin@diplobel.fed.de
Internet:www.diplomatie.de/berlin
Botschaft des Königreichs Belgien / Wien
mit Konsularabteilung / Wien
Wohllebengasse 6, 1040 Wien
Telefon (01) 50 20 70
Fax (01) 502 07 11, 502 07 22
E-Mail: vienna@diplobel.be
Homepage: www.diplomatie.be/viennade
Ambassade de l'Autriche / Brüssel
Place du Champ de Mars 5, bte 5, 1050 Brüssel
Telefon (0032/2) 289 07 00
Fax (0032/2) 513 66 41
E-Mail: bruessel-ob@bmeia.gv.at
Tourismus Flandern-Brüssel
Stolkgasse 25-45
50667 Köln
Tel.: 0221 270 97 70
Fax: 0221 270 97 77
E-mail: info.de@visitflanders.com
Internet: www.visitflanders.com
Belgien-Tourismus
Vertretung Wallonie-Brüssel
Stolkgasse 25-45
50667 Köln
Tel.: 0221 27 75 90
Fax: 0221 27 75 91 00
E-mail: info@belgien-tourismus-wallonie.de
Internet:www.belgien-tourismus-wallonie.de
Treibstoffpreise
| Treibstoff | Preise in Euro |
|---|---|
| Superbenzin ROZ 95 | 1,48 |
| Premium Benzin | 1,48 |
| Diesel | 1,62 |
| Premium Diesel | 1,62 |
| BIO Diesel | 1,62 |
Letzte Aktualisierung: 21.01.2026
Mautgebühren
Maut - Belgien
Richtwerte - Tarife in EURO
Liefkenshoek-Tunnel - http://www.liefkenshoektunnel.be
Verbindung Antwerpen - Bergen op Zum
|
Zahlungsart |
Kat. I |
Kat. II |
Kat. III |
|
Bar |
8,00 |
8,00 |
25,00 |
|
Bankkarte/Kreditkarte/Tankkarte |
6,20 |
6,20 |
21,90 |
|
On-board-Uni |
4,40 |
4,40 |
17,60 |
Kat. I: Fahrzeuge bis 3 Meter Höhe
Kat II: Fahrzeuge über 3 Meter Höhe von 06:01 Uhr - 21:59 Uhr
Kat III: Fahrzeuge über 3 Meter Höhe von 22 Uhr bis 6:00 Uhr
Die Mautgebühr kann mittels Bargeld, On-Board-Unit (u. a. DKV, AS24, Telepass, TollTickets) oder mittels American-Express-Card, Diners-Club-Card, Maestro-Card, MasterCard und Visa sowie mit diversen Tankkarten (unter anderem DKV, UTA, Shell, Routex) bezahlt werden.
Umweltzonen
Brüssel -· www.lez.brussels
ur Umweltzone gehört das gesamte Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt. Im Westen, Norden und Osten wird die Umweltzone großteils durch den Brüsseler Autobahnring R0 begrenzt, der selbst nicht zur Umweltzone gehört. Die am Rand gelegenen Park-&-Ride-Parkplätze Ceria-Coovi, Kraainem, Lennik und Stalle inklusive der Zufahrtsstraßen sind von der Regelung ausgenommen. Details zum Geltungsbereich finden sich auf der Homepage der Low Emission Zone Brüssel (https://www.lez.brussels).
Für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, M3 und N1 mit Dieselmotor der Euro-Abgasklassen 0 bis 4 (0 bis 5 ab 01.01.2026) sowie für Fahrzeuge derselben Klassen mit Benzin-, LPG- oder CNG-Motor der Euro-Abgasklassen 0 bis 1 (0 bis 2 ab 01.01.2026) besteht ein Fahrverbot. Das Fahrverbot gilt unter anderem auch für Krafträder und Motorroller der Kategorien L1 bis L5 der Euro-Abgasnormen 0 bis 4. Dieses Verbot gilt zudem für Hybridfahrzeuge entsprechend der jeweiligen Verbrenner-Motorisierung und unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist.
Bei Verstößen gegen das Fahrverbot oder die Registrierungspflicht drohen Strafen von bis zu EUR 350,- pro Vergehen. Die Anzahl der Bußgelder ist auf maximal vier pro Jahr begrenzt. Die Kontrolle erfolgt mittels Verkehrskameras. Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, müssen unter https://lez.brussels/mytax/de/registration registriert werden. Die Registrierung ist kostenlos, fünf Jahre gültig und muss vor der Einfahrt in die LEZ oder spätestens fünf Tage nach der Einfahrt erfolgen.
Ab 2027 ist eine weitere Verschärfung der Fahrverbote geplant. Für Fahrzeuge, die ab 2025 neu von den Fahrverboten betroffen sind, ist beim ersten Verstoß eine Verwarnung vorgesehen, erst ab dem zweiten Verstoß wird eine Geldbuße verhängt.
Für Fahrzeuge, für die ein Fahrverbot besteht, kann bis zu 24-mal pro Jahr ein Tagespass gelöst werden. Dieser berechtigt zur Einfahrt am gewählten Tag sowie bis 06:00 Uhr des Folgetages und ist online unter https://lez.brussels/mytax/de/day-pass-info erhältlich. Die Kosten betragen EUR 20,- für Mopeds und Motorräder, EUR 35,- für Pkw und Busse sowie EUR 50,- für Lkw.
Antwerpen - https://www.slimnaarantwerpen.be/de/LEZ
Zur Umweltzone gehören die Innenstadt von Antwerpen sowie ein Teil des Stadtviertels Linkeroever. Nicht betroffen sind die Autobahnen A12 und A14 sowie das Hafengebiet.
Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG- und LPG-Antrieb der Euro-Abgasklassen 0 bis 1 sowie für Fahrzeuge mit Dieselantrieb der Euro-Abgasklassen 0 bis 4, unabhängig vom Zulassungsland. Für Diesel-Fahrzeuge mit der Euro-Abgasklasse 4 kann online eine temporäre Ausnahmegenehmigung erworben werden. Diese ist für eine Woche, einen Monat, vier Monate oder ein Jahr erhältlich. Es gibt drei Tarifarten (einfach, ermäßigt und erhöht). Die Preise staffeln sich nach Fahrzeugkategorie und Dauer der Ausnahmegenehmigung und reichen von EUR 30,- (eine Woche, ermäßigter Tarif, Kategorie M1) bis zu EUR 1.450,- (ein Jahr, erhöhter Tarif, Kategorie N1).
Für betroffene Fahrzeuge kann bis zu zwölfmal pro Jahr ein Tagesticket um EUR 35,- gelöst werden. Dieses berechtigt zur Einfahrt am gewählten Tag sowie bis 06:00 Uhr des Folgetages.
Alle berechtigten Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, müssen sich kostenlos online unter
https://www.slimnaarantwerpen.be/de/lez/registrierung/uberblick-registrierung
registrieren.
Die Überwachung erfolgt mittels intelligenter Kameras. Bei Nichtbeachtung des Fahrverbots oder der Registrierungspflicht drohen Strafen von EUR 150,- beim Erstverstoß bis zu EUR 350,- ab dem dritten Verstoß.
Gent - https://stad.gent/de/umweltzone-gent/wo-befindet-sich-die-umweltzone-genau
Zur Umweltzone gehören die Stadtgebiete innerhalb der Ringstraße R40. Die Ringstraße R40 selbst, die N430 sowie einige Zufahrtsstraßen zu Großparkplätzen rund um die Innenstadt gehören nicht zur Umweltzone.
Innerhalb der Umweltzone gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Benzin-, CNG-, LPG- und LNG-Antrieb der Euro-Abgasklassen 0 und 1 sowie für Fahrzeuge mit Dieselantrieb der Euro-Abgasklassen 0 bis 4, unabhängig vom Zulassungsland. Für Diesel-Fahrzeuge der Euro-Abgasklasse 4, für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, sowie für bestimmte Sonderfahrzeuge kann online eine Ausnahmegenehmigung für bis zu fünf Jahre beantragt werden.
Für Fahrzeuge, für die Fahrverbote gelten, kann bis zu zwölfmal pro Kalenderjahr eine Umweltzonen-Tageskarte gelöst werden. Diese kostet EUR 45,- und ist unabhängig von der Fahrzeugkategorie.
Für berechtigte Fahrzeuge, die nicht in Belgien oder den Niederlanden zugelassen sind, ist eine Online-Registrierung unter
https://lez.stad.gent/de/flows/controleertoegang
erforderlich.
Die Kontrolle erfolgt mittels intelligenter Kameras. Bei Missachtung des Fahrverbots oder fehlender Registrierung drohen Strafen von EUR 150,-, bei wiederholten Verstößen bis zu EUR 350,-.
Wallonien - https://www.wallonair.be/fr/en-savoir-plus/projets/174-projet-zbe.html
Wallonische Gemeinden können seit 2020 Umweltzonen auf ihren Territorien festlegen und bestimmten Fahrzeugtypen den Zugang untersagen. Ab 1. Jänner 2025 wird ganz Wallonien zu einer Umweltzone mit entsprechenden Einschränkungen. Weitere Informationen finden sich unter
https://www.urbanaccessregulations.eu