Schweiz

Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Schweiz.

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Wichtige Telefonnummern

Rettungsdienst:
144 (oder über Polizei)/112
Polizei:
117/112
Feuerwehr:
118/112
ACV Notruf:
+49 221 75 75 75
Von Schweiz nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Von Deutschland nach Schweiz:
0041 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.

Fakten

Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Bern
Fläche:
41.285 km²
Einwohnerzahl:
8.738.791
Sprache:
Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Kennzeichen:
CH
Zeitzone:
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit
Netzspannung:
230 V, 50 Hz. Schukostecker passen nicht, Adapter erforderlich
Klima:

Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes, meistens von ozeanischen Winden geprägtes, mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran. Das Klima ist regional, bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geographische Lage, sehr unterschiedlich.

Währung

Währung:
1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20 und 10 CHF. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 CHF sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf.
Kreditkarten:
American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten:
Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.
Devisenbestimmungen:
Keine Beschränkungen. Ab einem Wert von 10.000 Schweizer Franken ist die Ein- oder Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung deklarationspflichtig.
Öffnungszeiten Banken:
Mo-Fr 09:00-16.00/18:00 Uhr

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen

Reisehinweise
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02.
Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).


Rauchverbot: In der gesamten Schweiz ist das Rauchen in den meisten Restaurants und Bars sowie in geschlossenen öffentlichen Räumen und Schulen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Es sind jedoch Ausnahmen möglich. So können gastronomische Einrichtungen mit weniger als 80qm als Raucherlokale zugelassen werden. 15 der 20 Schweizer Kantone haben jedoch schärfere Regeln.

Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PWK 50 80 100 120
Motorrad 50 80 100 120
Caravan 50 80 100 100
Wohnmobil 50 80 100 120
bis zu 3,5t 50 80 100 120
ab 3,5t 50 80 100 100

Pkw mit Anhänger dürfen maximal 80 km/h fahren.

Auf Schnellstraßen und in Tunnel mit nur einer Fahrspur sind 80 Km/h erlaubt.

Für Mopeds gelten inner- und außerorts 30 km/h.

Caravan bis max. 3,5 t hzGG und bauartbedingte Eignung des Anhängers, Zugfahrzeuges und Reifen, ansonsten gelten 80 km/h.

Auf dreispurigen Autobahnen darf der äusserste linke Fahrstreifen nur von Fahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen dürfen.

Wichtige Verkehrsbestimmungen
  • Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 Meter Körpergröße dürfen nur in einem ihrer Größe und Gewicht entsprechenden Kindersitz befördert werden.
  • Licht: Ganztägig Lichtpflicht. Das heißt, es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Tagfahrleuchten sind bei guten Lichtverhältnissen ebenfalls zulässig.
  • Vorfahrt auf Bergstrassen hat das bergauffahrende Fahrzeug. Ausnahme: Postbusse, Busse und schwere LKW haben immer Vorfahrt!
  • Gespanne: Dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
  • In der Schweiz sind die Autobahnen und wichtige Bundesstraßen gebührenpflichtig. Vignettenpflichtig sind Motorfahrzeuge, Wohnwagen und Anhänger aller Art bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Über 3,5 t ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
  • Zubehör: Pannendreieck, Verbandskasten.
  • Parken: gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind. Blau markierte Straßenränder bedeuten: Parken kostenlos mit Parkscheibe, weiße Zonen sind gebührenpflichtig (Parkscheinautomat), rote Zonen kostenfrei mit Parkscheibe bis 15 Stunden.
  • Anschnallpflicht: Personen über 7 Jahr müssen sich anschnallen. Kinder unter 7 Jahre können auf den Vordersitzen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert werden.
  • Autostraßen - mit grünen Tafeln signalisiert (wie Autobahn) - haben keine Richtungstrennung (mit Gegenverkehr), Benützung nur für Motorfahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h gestattet.
  • Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion und andere Radarwarngeräte sind verboten. Die Geräte werden von der Polizei und Zollbehörde sichergestellt und es wird Anzeige erstattet. Dashcam aus Datenschutzgründen nicht empfohlen.
  • Keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in der Regel erheblich mit.
    Beim Verkehrszeichen „Schneeketten“ muss mit Schneeketten gefahren werden. Allradfahrzeuge benötigen dann auf allen Rädern Ketten!
  • Allgemein hohe Strafen bei Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, vor allem z.B. Alkoholverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen, bis hin zu Haft oder Fahrzeugenteignung.
  • Das Bilden einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge ist verpflichtend; auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen in der Mitte, bei drei und mehr zwischen linkem und dem nebenliegenden. Auch die Anwendung des Reißverschlussverfahren ist vorgeschrieben, z.B. bei der Reduzierung von Fahrstreifen oder vor Baustellen. Fahrzeuge auf der weiterführenden Spur bleiben jedoch vorfahrtsberechtigt.
  • Wenn sich auf mehrspurigen Straßen stockender Verkehr oder Stau bildet, kann vorsichtig rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen bei normalem Verkehr bleibt verboten.
Bußgelder
Bezeichnung Bußgelder in Euro
Rotlichtverstoß 250 Euro
Überholverstoß ab 245 Euro
20 km/h zu schnell ab 180 Euro
über 50 km/h zu schnell ab 690 Euro
Alkohol am Steuer ab 545 Euro
Parkverstoß ab 35 Euro
Telefonieren am Steuer 90 Euro
Alkoholkonsum

Promille: 0,5, Führerschein auf Probe 0,1

Promillegrenze:

Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt.

Feiertage

01.01. Neujahr

18.04.2025 Karfreitag

01.05. Tag der Arbeit

25.12. Weihnachten

21.04.2025 Ostermontag

29.05.2025 Christi Himmelfahrt

09.06.2025 Pfingstmontag

20.04.2025 Ostersonntag

08.06.2025 Pfingstsonntag

19.03. St. Joseph (regional unterschiedlich)

02.09. Berchtoldstag (regional unterschiedlich)

19.06.2025 Fronleichnam

01.08. Nationalfeiertag

15.08. Mariä Himmelfahrt (regional unterschiedlich)

01.11. Allerheiligen (regional unterschiedlich)

08.12. Mariä Empfängnis (regional unterschiedlich)

26.12. Stephanstag (regional unterschiedlich)

26.12 Weihnachten

Ferien

Aargau

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 07. April 2025 18. April 2025
Sommerferien 21. Juli 2025 08. August 2025
Herbstferien 29. September 2025 10. Oktober 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 02. Januar 2026

Appenzell Ausserrhoden

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 07. April 2025 18. April 2025
Sommerferien 07. Juli 2025 08. August 2025
Herbstferien 06. Oktober 2025 17. Oktober 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 02. Januar 2026

Appenzell Innerrhoden

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 05. April 2025 21. April 2025
Sportferien 28. Februar 2025 09. März 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 17. August 2025
Herbstferien 04. Oktober 2025 19. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Basel

Bezeichnung Beginn Ende
Sportferien 01. März 2025 15. März 2025
Frühlingsferien 12. April 2025 26. April 2025
Sommerferien 28. Juni 2025 09. August 2025
Herbstferien 27. September 2025 11. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 03. Januar 2026

Glarus

Bezeichnung Beginn Ende
Sportferien 25. Januar 2025 02. Februar 2025
Frühlingsferien 03. April 2025 21. April 2025
Sommerferien 28. Juni 2025 10. August 2025
Herbstferien 04. Oktober 2025 19. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Jura

Bezeichnung Beginn Ende
Sportferien 24. Februar 2025 28. Februar 2025
Frühlingsferien 18. April 2025 02. Mai 2025
Sommerferien 07. Juli 2025 15. August 2025
Herbstferien 06. Oktober 2025 17. Oktober 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 02. Januar 2026

Luzern

Bezeichnung Beginn Ende
Sportferien 22. Februar 2025 09. März 2025
Frühlingsferien 18. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 17. August 2025
Herbstferien 27. September 2025 12. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Sankt Gallen

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingferien 06. April 2025 20. April 2025
Sommerferien 06. Juli 2025 10. August 2025
Herbstferien 28. September 2025 19. Oktober 2025
Weihnachtsferien 21. Dezember 2025 04. Januar 2026

Schaffhausen

Bezeichnung Beginn Ende
Sportferien 25. Januar 2025 09. Februar 2025
Frühlingsferien 12. April 2025 27. April 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 10. August 2025
Herbstferien 27. September 2025 19. Oktober 2025
Weihnachtsferien 24. Dezember 2025 04. Januar 2026

Thurgau

Bezeichnung Beginn Ende
Sportferien 27. Januar 2025 02. Februar 2025
Frühlingsferien 07. April 2025 21. April 2025
Sommerferien 07. Juli 2025 10. August 2025
Herbstferien 06. Oktober 2025 19. Oktober 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 04. Januar 2026

Zug

Bezeichnung Beginn Ende
Sportferien 01. Februar 2025 16. Februar 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 17. August 2025
Frühlingsferien 12. April 2025 27. April 2025
Herbstferien 04. Oktober 2025 19. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026
Camping

Bei der Einreise mit einem Gespann gelten folgende Bestimmungen: Breite 2,55 m, Länge 12 m inkl. Anhänger – diese Maße gelten auch für das Befahren von Passstraßen. Zu beachten sind lokale Einschränkungen z.B. Bergstraßen, die nur für Fahrzeuge bis 2,3 m vorgesehen sind. Die Gesamtgespannmaße betragen: Breite 2,55 m, Länge 18,75 m,

Der Anhänger muss mit einer Auflaufbremse oder mit einer Bremse versehen sein, die vom Fahrersitz aus bedient werden kann, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Außerdem benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine). Diese muss zudem an einer speziellen Öse oder Haken am Zugfahrzeug befestigt sein. 

Zoll / Einfuhrangaben

Einfuhr:

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 17 Jahren), 5 Liter alkoholische Getränke bis 18 % Alkoholgehalt,1 Liter alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen über 17 Jahren). Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 CHF, (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind).

Strengere Mengenregelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter und Milchprodukte. Bei Durchreise dürfen Waren zum persönlichen Bedarf bis 5.000 CHF mitgeführt werden. Bestimmte Warengruppen, wie Alkohol oder Fleischwaren sind davon ausgeschlossen. Die Waren sind bei der Einreise ausdrücklich zur Durchfuhr anzumelden.

Botschaften

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Willadingweg 83

3006 Bern

Tel.: 031 359 41 11

Fax: 031 359 44 44

E-Mail: info@bern.diplo.de

Internet: www.bern.diplo.de

Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Otto-von-Bismarck-Allee 4a

10557 Berlin

Tel.: 030 390 40 00

Fax: 030 391 10 30

E-Mail: berlin@eda.admin.ch

Internet: www.eda.admin.ch/berlin

Schweizer Botschaft / Wien

1010 Wien, Kärtntnerring 12

Telefon (01) 795 05 0

Österreichische Botschaft / Bern

CH-3000 Bern 6, Kirchenfeldstrasse 77/79

Pstfach 266, Bern 6

Telefon (0041 31) 356 52 51

E-Mail: bern-ob@bmeia.gv.at

Honorarkonsulate in Basel, Chur, Genf, Lugano, Luzern, St. Gallen, Zürich.

Schweiz Tourismus

Rossmarkt 23

60311 Frankfurt/M.

Tel.: 00800 100 200 29 (kostenlos)

Fax: 00800 100 200 31 (kostenlos)

E-Mail: info@myswitzerland.com

Internet: www.myswitzerland.com

Treibstoffpreise
Treibstoff Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95 1,81
Premium Benzin 1,81
Diesel 1,89
Premium Diesel 1,89
BIO Diesel 1,89

Letzte Aktualisierung: 02.10.2025

Alpenpässe
Name Höhe Steigung wann offen mit Caravan Gebührenpflichtig Bewertung Status
Gr. St. Bernhardpass 2469 11 VI-X nein **
Bernina 2328 12 ganzjährig nein **
Forcola di Livigno 2315 12 VI-X nein ***
Malojapass 1815 12 ganzjährig nein **
Munt-la-Schera-Tunnel 1805 7 ganzjährig ja **
Splügenpass 2113 12 VI-X nein ***
Umbrailpass 2503 12 V-X nein **
Zufahrt Samnaun/Spisser Landstrasse 1846 15 V-XI nein **
Albulapass 2312 12 VI-X nein **
Brünigpass 1008 10 ganzjährig nein **
Chur-Arosa 1775 12 ganzjährig nein **
Col de la Croix 1778 12 V-X nein **
Engadin 1472 8 ganzjährig nein ***
Flüelapass 2383 10 VI-X nein **
Forclaz 1528 8 ganzjährig nein **
Furka Autoverladung 1368 8 ganzjährig ja ***
Furkapass 2436 11 VI-X nein ***
Glaubenbielenpass 1611 12 V-X nein **
Grimselpass 2165 11 VI-X nein ***
Göschenen-Andermatt 1447 10 ganzjährig nein **
Großer St. Bernhard Tunnel 1915 6 ganzjährig ja *** Nachtsperre von 22-6 Uhr
Jaunpass 1509 14 ganzjährig nein **
Julierpass 2284 12 ganzjährig nein **
Klausenpass 1948 10 VI-X nein **
Lenzerheide 1549 11 ganzjährig nein **
Lötschberg-Autoverladung 1174 12 ganzjährig ja ***
Lukmanierpass 1914 10 V-XI nein ** Nachtsperre 22-5 Uhr
Mosses 1445 9 ganzjährig nein **
Nufenen 2480 13 VI-X nein ***
Oberalp-Autoverladung 1447 10 ganzjährig ja ***
Oberalppass 2044 8 V-XI nein **
Ofenpass 2149 10 V-X nein ***
Pillon 1546 11 ganzjährig nein ** Behinderung durch Baustelle
San Bernardino-Tunnel 1644 6 ganzjährig nein ***
San Bernardinopass 2065 12 VI-X nein **
Simplon 2005 9 ganzjährig nein ***
Sustenpass 2224 9 VI-X nein ** Nachtsperre von 21-5 Uhr wegen Bauarbeiten
St Gotthardpass 2106 10 VI-X nein **
Stalden-Täsch (Zermatt) 1449 9 ganzjährig nein **
Thusis-Davos 1560 10 ganzjährig nein **
Vereina-Autoverladung 1179 10 ganzjährig ja ***
Wolfgangpass 1631 10 ganzjährig nein **
Mautgebühren

Maut - Schweiz

Richtwerte in Schweizer Franken (€ 1,00 = 0,98 CHF; 1 CHF = € 1,01; Stand März 2023)

Für Pkw, Kombis, Motorräder, Wohnwagen sowie für Lkw und Anhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t muss eine Jahresvignette (Preis: CHF 40,- in der Schweiz, EUR 42,00 im Ausland) gekauft und deutlich am Fahrzeug angebracht werden.

Achtung: Gespannfahrer benötigen zwei Vignetten (eine ist auf das Zugfahrzeug, die Zweite auf den Anhänger zu kleben.

 

Seit 01.08.2023gibt es auch die Möglichkeit der elektronischen Autobahnvignette.  Gekauft werden kann sie auf der eigens vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eingerichteten Webseite: https://via.admin.ch/shop/dashboard

Zum Erwerb müssen die Fahrzeugkategorie und das Kennzeichen angegeben werden. Bezahlt wird die E-Vignette mittels Kreditkarte.

Die E-Vignette 2023 kostet, ebenso wie ihr Klebe-Pedant, 40,- Schweizer Franken (ca. EUR 42,-) und gilt bis 31.01.2024.

Ein Umstieg von der Klebevignette 2023 auf die E-Vignette ist nicht möglich.

Die E-Vignette für das Jahr 2024 wird voraussichtlich, ähnlich wie die Klebevignette, ab 01.12.2023 erhältlich sein.

Ähnlich wie in Österreich ist auch im Jahr 2024 sowohl die Möglichkeit der Klebevignette als auch der E-Vignette vorgesehen..

 

Auch für Lenker von Pkw, Wohnmobilen, Reisebussen und anderen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht brachte der 01.08.2023 eine Erleichterung für Fahrten in der Schweiz. Auf der Webseite für die Elektronische Vignette (via.admin.ch/shop/dashboard) kann auch die pauschalierte Schwerverkehrsabgabe (PSVA) direkt online bezahlt werden. Bis jetzt musste die PSVA direkt bei der Einreise an den Zollämtern bezahlt werden bzw. in der Schweiz bei den Straßenverkehrsämtern.

Lkw über 3,5 Tonnen müssen Lkw-Maut im Form der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen. Genauere Informationen finden Sie hier https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/lsva_im-ausland-immatrikulierte-fahrzeuge.html 

Tarife der Tunnelstrecken, für welche die Autobahn-Vignette nicht gültig ist, nachstehend.

 

Straßentunnel

Großer St.-Bernhard-Tunnel

Länge 5,8 km, Verbindung Martigny (CH) - Aosta (I), www.letunnel.com

 

 

Einfache Fahrt

Hin- und Rückfahrt

Motorräder

18,50

24,50

Pkw mit oder ohne Anhänger

31,00

50,00

Wohnmobile, Pkw + Wohnwagen

48,50

77,50

Fahrzeuge mit 3 Achsten

123,00

195,00

 

 

 

Munt-La-Schera-Tunnel

Länge 3,6 km, Verbindung Zernez (CH) - Livigno (I). Geöffnet von 8.00 bis 20.00 Uhr; an Montagen von 6.00 bis 20.00 Uhr.  https://www.livigno.eu/de/tunnel-munt-la-schera-landing 

 

 

Samstag (Dezember – April)

 

 

Einfache Fahrt

Hin- und Rückfahrt

Pkw bis 9 Plätze bis max. 3,5 t hzgG

35,00

50,00

Pkw bis 9 Plätze bis max. 3,5 t E-Ticket

29,00

42,00

 

Sonntag bis Freitag (Dezember - April)

 

 

Einfache Fahrt

Hin- und Rückfahrt

Pkw bis 9 Plätze bis max. 3,5 t hzgG

25,00

42,00

Pkw bis 9 Plätze bis max. 3,5 t E-Ticket

20,00

35,00

 

Montag bis Sonntag (Mai - November)

 

Einfache Fahrt

Hin- und Rückfahrt

Pkw bis 9 Plätze bis max. 3,5 t hzgG

17,00

28,00

Pkw bis 9 Plätze bis max. 3,5 t E-Ticket

15,00

25,00

 

Montag bis Sonntag (Jänner - Dezember)

 

 

Einfache Fahrt

Hin- und Rückfahrt

Motorrad

13,00

20,00

Motorrad E-Ticket

11,00

17,00

Wohnmobile Wohnwagen

25,00

44,00

Wohnmobile, Wohnwage , E-Ticket

23,00

--,--

Busse mit 10  - 19 Sitzen

34,00

--,--

Busse mit 20 – 35 Sitzen

63,00

--,--

Busse ab 36 Sitzen

90,00

--,--

Lkw bis 18 t hzgG

38,00

--,--

Lkw über 18 t hzgG

44,00

--,--

 

 E- Tickets sind unter https://www.ekwstrom.ch/livigno/informationen  erhältlich

 

Furka-Tunnel

Länge 15,4 km, Verbindung Oberwald - Realp,  https://www.matterhorngotthardbahn.ch/de/stories/autoverlad-furka 

 

 

Sommertarif (01.6. – 30.09.)

Wintertarif (01.10. – 31.05.)

Motorräder

20,00

20,00

Pkw und Wohnmobile bis 9 Sitzen

27,00

33,00

Anhänger bis 750 kg

20,00

20,00

Wohnwagen bis 3,5 t hzgG

27,00

33,00

 

 

 

Lötschberg-Tunnel

Länge 14,8 km, Verbindung Kandersteg - Goppenstein, https://www.bls.ch/de/fahren/autoverlad 

 

Montag bis Donnerstag

Freitag bis Sonntag, Feiertag

Motorräder

19,00

19,00

Pkw + Anhänger

27,00

29,50

Wohnmobile bis 5 t hzgG

27,00

29,50

Wohnmobile ab 5 t hzgG

87,00

87,00

     
     
     
     

 

Oberalp-Pass

Verbindung Andermatt - Sedrun (kein Tunnel),  https://www.matterhorngotthardbahn.ch/de/stories/autoverlad-oberalppass 

 

 

 

Motorräder, Pkw bis 9 Sitze

65,00

Anhänger bis 750 kg hzgG

35,00

 

Flüela-Pass bzw. Vereina Tunnel 

Verbindung Davos - Susch (kein Tunnel), mautfrei, www.rhb.ch

 

 

Sommertarif (01.05. – 30.11)

Wintertarif (01.12. – 30.04)

Motorräder

21,00

22,00

Fahrzeuge bis 9 Sitze und maximal 3,5 t hzgG

34,00

39,00

Wohnmobile zwischen 3,5  bis 5 t hzgG

52,00

84,00

Busse mit 10 bis 19 Sitzen

52,00

84,00

Anhänger bis 750 Kg hzgG

21,00

22,00

Anhänger zwischen 750 Kg bis 5 t hzgG

34,00

39,00

 

 

 

Stick’Air-Umweltplakette

 

Bei Luftverschmutzungsalarm besteht in Genf und den umliegenden Gemeinden (Carouge, Cologny, Lancy und Vernier) eine temporäre Umweltzone, in welche nur mit der Plakette "Stick’AIR" eingefahren darf,  Zusätzlich gilt bei ausgerufenem Luftverschmutzungsalarm (laut Medien,  App, Internet, usw.) von 6.00–22.00 Uhr ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge. 

Die Stick’Air Plakette ist in 5 Klassen n unterteilt. Bei Luftverschmutzungsalarm ist mindestens  die rote Plakette (Nr. 4) erforderlich. Es gilt dann ein Fahrverbot für Benzinfahrzeuge der Euroabgas-Klassen 0–1 (Plakette Nr. 5 oder ohne Plakette) und für Dieselfahrzeuge der Euroabgas-Klassen 0–2 ((Plakette Nr. 5 oder ohne Plakette). Darüber hinaus ist bei anhaltender Luftverschmutzung auch ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette vorgesehen. Die Plaketten-Klassen 3, 4 und 5 könnten vom Verkehr ausgeschlossen werden.

 

Die Stick`Air-Plakette ist bei Autowerkstätten, Tankstellen, bei der Fondation des parkings, beim kantonalen Fahrzeugamt und online unter  https://www.ge.ch/teaser/macaron-stick-air (wo es auch nähere Informtionen gibt)  um CHF 5,- erhältlich.