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Schweiz
Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Schweiz.
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Fakten
Kontinent: Europa
Hauptstadt: Bern
Fläche: 41.285 km²
Einwohnerzahl: 8.738.791
Sprache: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Kennzeichen: CH
Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit
Netzspannung: 230 V, 50 Hz. Schukostecker passen nicht, Adapter erforderlich
Klima:Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes, meistens von ozeanischen Winden geprägtes, mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran. Das Klima ist regional, bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geographische Lage, sehr unterschiedlich.
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Währung
Währung: 1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20 und 10 CHF. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 CHF sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf.
Kreditkarten: American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.
Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Ab einem Wert von 10.000 Schweizer Franken ist die Ein- oder Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung deklarationspflichtig.
Öffnungszeiten Banken:
Mo-Fr 09:00-16.00/18:00 Uhr -
Wichtige Telefonnummern
Rettungsdienst: 144 (oder über Polizei)/112
Polizei: 117/112
Feuerwehr: 118/112
ACV Notruf +49 221757575
Von Schweiz nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + TeilnehmernummerVon Deutschland nach Schweiz:
0041 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
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Allgemeine Informationen
Reisehinweise
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02.
Internet: www.auswaertiges-amt.deHunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).
Rauchverbot: In der gesamten Schweiz ist das Rauchen in den meisten Restaurants und Bars sowie in geschlossenen öffentlichen Räumen und Schulen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Es sind jedoch Ausnahmen möglich. So können gastronomische Einrichtungen mit weniger als 80qm als Raucherlokale zugelassen werden. 15 der 20 Schweizer Kantone haben jedoch schärfere Regeln. -
Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts
außerorts
Schnellstraße
Autobahn
PWK
50
80
100
120
Motorrad
50
80
100
120
Caravan
50
80
100
100
Wohnmobil
50
80
100
120
bis zu 35 t
50
80
100
120
ab 35 t
50
80
100
100
Pkw mit Anhänger dürfen maximal 80 km/h fahren.
Auf Schnellstraßen und in Tunnel mit nur einer Fahrspur sind 80 Km/h erlaubt.
Für Mopeds gelten inner- und außerorts 30 km/h.
Caravan bis max. 3,5 t hzGG und bauartbedingte Eignung des Anhängers, Zugfahrzeuges und Reifen, ansonsten gelten 80 km/h.
Auf dreispurigen Autobahnen darf der äusserste linke Fahrstreifen nur von Fahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen dürfen.
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Wichtige Verkehrsbestimmungen
- Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 Meter Körpergröße dürfen nur in einem ihrer Größe und Gewicht entsprechenden Kindersitz befördert werden.
- Licht: Ganztägig Lichtpflicht. Das heißt, es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Tagfahrleuchten sind bei guten Lichtverhältnissen ebenfalls zulässig.
- Vorfahrt auf Bergstrassen hat das bergauffahrende Fahrzeug. Ausnahme: Postbusse, Busse und schwere LKW haben immer Vorfahrt!
- Gespanne: Dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
- In der Schweiz sind die Autobahnen und wichtige Bundesstraßen gebührenpflichtig. Vignettenpflichtig sind Motorfahrzeuge, Wohnwagen und Anhänger aller Art bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Über 3,5 t ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
- Zubehör: Pannendreieck, Verbandskasten.
- Parken: gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind. Blau markierte Straßenränder bedeuten: Parken kostenlos mit Parkscheibe, weiße Zonen sind gebührenpflichtig (Parkscheinautomat), rote Zonen kostenfrei mit Parkscheibe bis 15 Stunden.
- Anschnallpflicht: Personen über 7 Jahr müssen sich anschnallen. Kinder unter 7 Jahre können auf den Vordersitzen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert werden.
- Autostraßen - mit grünen Tafeln signalisiert (wie Autobahn) - haben keine Richtungstrennung (mit Gegenverkehr), Benützung nur für Motorfahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h gestattet.
- Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion und andere Radarwarngeräte sind verboten. Die Geräte werden von der Polizei und Zollbehörde sichergestellt und es wird Anzeige erstattet. Dashcam aus Datenschutzgründen nicht empfohlen.
- Keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in der Regel erheblich mit.
Beim Verkehrszeichen „Schneeketten“ muss mit Schneeketten gefahren werden. Allradfahrzeuge benötigen dann auf allen Rädern Ketten! - Allgemein hohe Strafen bei Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, vor allem z.B. Alkoholverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen, bis hin zu Haft oder Fahrzeugenteignung.
- Das Bilden einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge ist verpflichtend; auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen in der Mitte, bei drei und mehr zwischen linkem und dem nebenliegenden. Auch die Anwendung des Reißverschlussverfahren ist vorgeschrieben, z.B. bei der Reduzierung von Fahrstreifen oder vor Baustellen. Fahrzeuge auf der weiterführenden Spur bleiben jedoch vorfahrtsberechtigt.
- Wenn sich auf mehrspurigen Straßen stockender Verkehr oder Stau bildet, kann vorsichtig rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen bei normalem Verkehr bleibt verboten.
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Bußgelder
Bezeichnung
Bußgelder in Euro
Rotlichtverstoß
250 Euro
Überholverstoß
ab 245 Euro
20 km/h zu schnell
ab 180 Euro
über 50 km/h zu schnell
ab 690 Euro
Alkohol am Steuer
ab 545 Euro
Parkverstoß
ab 35 Euro
Telefonieren am Steuer
90 Euro
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Alkoholkonsum
Promille: 0,5, Führerschein auf Probe 0,1
Promillegrenze:
Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt.
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Feiertage
01.01. Neujahr
18.04.2025 Karfreitag
01.05. Tag der Arbeit
25.12. Weihnachten
21.04.2025 Ostermontag
29.05.2025 Christi Himmelfahrt
09.06.2025 Pfingstmontag
20.04.2025 Ostersonntag
08.06.2025 Pfingstsonntag
19.03. St. Joseph (regional unterschiedlich)
02.09. Berchtoldstag (regional unterschiedlich)
19.06.2025 Fronleichnam
01.08. Nationalfeiertag
15.08. Mariä Himmelfahrt (regional unterschiedlich)
01.11. Allerheiligen (regional unterschiedlich)
08.12. Mariä Empfängnis (regional unterschiedlich)
26.12. Stephanstag (regional unterschiedlich)
26.12 Weihnachten
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Ferien
Aargau
Bezeichnung
Beginn
Ende
Frühlingsferien
07. April 2025
18. April 2025
Sommerferien
21. Juli 2025
08. August 2025
Herbstferien
29. September 2025
10. Oktober 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
02. Januar 2026
Appenzell Ausserrhoden
Bezeichnung
Beginn
Ende
Frühlingsferien
07. April 2025
18. April 2025
Sommerferien
07. Juli 2025
08. August 2025
Herbstferien
06. Oktober 2025
17. Oktober 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
02. Januar 2026
Appenzell Innerrhoden
Bezeichnung
Beginn
Ende
Frühlingsferien
05. April 2025
21. April 2025
Sportferien
28. Februar 2025
09. März 2025
Sommerferien
05. Juli 2025
17. August 2025
Herbstferien
04. Oktober 2025
19. Oktober 2025
Weihnachtsferien
20. Dezember 2025
04. Januar 2026
Basel
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sportferien
01. März 2025
15. März 2025
Frühlingsferien
12. April 2025
26. April 2025
Sommerferien
28. Juni 2025
09. August 2025
Herbstferien
27. September 2025
11. Oktober 2025
Weihnachtsferien
20. Dezember 2025
03. Januar 2026
Glarus
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sportferien
25. Januar 2025
02. Februar 2025
Frühlingsferien
03. April 2025
21. April 2025
Sommerferien
28. Juni 2025
10. August 2025
Herbstferien
04. Oktober 2025
19. Oktober 2025
Weihnachtsferien
20. Dezember 2025
04. Januar 2026
Jura
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sportferien
24. Februar 2025
28. Februar 2025
Frühlingsferien
18. April 2025
02. Mai 2025
Sommerferien
07. Juli 2025
15. August 2025
Herbstferien
06. Oktober 2025
17. Oktober 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
02. Januar 2026
Luzern
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sportferien
22. Februar 2025
09. März 2025
Frühlingsferien
18. April 2025
04. Mai 2025
Sommerferien
05. Juli 2025
17. August 2025
Herbstferien
27. September 2025
12. Oktober 2025
Weihnachtsferien
20. Dezember 2025
04. Januar 2026
Sankt Gallen
Bezeichnung
Beginn
Ende
Frühlingferien
06. April 2025
20. April 2025
Sommerferien
06. Juli 2025
10. August 2025
Herbstferien
28. September 2025
19. Oktober 2025
Weihnachtsferien
21. Dezember 2025
04. Januar 2026
Schaffhausen
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sportferien
25. Januar 2025
09. Februar 2025
Frühlingsferien
12. April 2025
27. April 2025
Sommerferien
05. Juli 2025
10. August 2025
Herbstferien
27. September 2025
19. Oktober 2025
Weihnachtsferien
24. Dezember 2025
04. Januar 2026
Thurgau
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sportferien
27. Januar 2025
02. Februar 2025
Frühlingsferien
07. April 2025
21. April 2025
Sommerferien
07. Juli 2025
10. August 2025
Herbstferien
06. Oktober 2025
19. Oktober 2025
Weihnachtsferien
22. Dezember 2025
04. Januar 2026
Zug
Bezeichnung
Beginn
Ende
Sportferien
01. Februar 2025
16. Februar 2025
Sommerferien
05. Juli 2025
17. August 2025
Frühlingsferien
12. April 2025
27. April 2025
Herbstferien
04. Oktober 2025
19. Oktober 2025
Weihnachtsferien
20. Dezember 2025
04. Januar 2026
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Camping
Bei der Einreise mit einem Gespann gelten folgende Bestimmungen: Breite 2,55 m, Länge 12 m inkl. Anhänger – diese Maße gelten auch für das Befahren von Passstraßen. Zu beachten sind lokale Einschränkungen z.B. Bergstraßen, die nur für Fahrzeuge bis 2,3 m vorgesehen sind. Die Gesamtgespannmaße betragen: Breite 2,55 m, Länge 18,75 m,
Der Anhänger muss mit einer Auflaufbremse oder mit einer Bremse versehen sein, die vom Fahrersitz aus bedient werden kann, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Außerdem benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine). Diese muss zudem an einer speziellen Öse oder Haken am Zugfahrzeug befestigt sein.
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Zoll / Einfuhrangaben
Einfuhr:
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 17 Jahren), 5 Liter alkoholische Getränke bis 18 % Alkoholgehalt,1 Liter alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen über 17 Jahren). Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 CHF, (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind).
Strengere Mengenregelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter und Milchprodukte. Bei Durchreise dürfen Waren zum persönlichen Bedarf bis 5.000 CHF mitgeführt werden. Bestimmte Warengruppen, wie Alkohol oder Fleischwaren sind davon ausgeschlossen. Die Waren sind bei der Einreise ausdrücklich zur Durchfuhr anzumelden.
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Botschaften
Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandWilladingweg 83
3006 Bern
Tel.: 031 359 41 11
Fax: 031 359 44 44
E-Mail: info@
bern.diplo.de
Internet: www.bern.diplo.de
Botschaft der Schweizerischen EidgenossenschaftOtto-von-Bismarck-Allee 4a
10557 Berlin
Tel.: 030 390 40 00
Fax: 030 391 10 30
E-Mail: berlin@
eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/berlin
Schweizer Botschaft / Wien
1010 Wien, Kärtntnerring 12
Telefon (01) 795 05 0
Österreichische Botschaft / Bern
CH-3000 Bern 6, Kirchenfeldstrasse 77/79
Pstfach 266, Bern 6
Telefon (0041 31) 356 52 51
E-Mail: bern-ob@bmeia.gv.at
Honorarkonsulate in Basel, Chur, Genf, Lugano, Luzern, St. Gallen, Zürich.
Schweiz TourismusRossmarkt 23
60311 Frankfurt/M.
Tel.: 00800 100 200 29 (kostenlos)
Fax: 00800 100 200 31 (kostenlos)
E-Mail: info@
myswitzerland.com
Internet: www.myswitzerland.com
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Treibstoffpreise
Treibstoff
Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95
1,85
Premium Benzin
1,85
Diesel
1,95
Premium Diesel
1,95
BIO Diesel
1,95
letzte Aktualisierung: 24.04.2025
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Alpenpässe
Name
Höhe
Steigung
wann offen
mit Caravan Gebührenpflichtig
Bewertung
Status
Albulapass
2312
12
VI-X
nein
**
Wintersperre
Brünigpass
1008
10
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Chur-Arosa
1775
12
ganzjährig
nein
**
Col de la Croix
1778
12
V-X
nein
**
Wintersperre
Engadin
1472
8
ganzjährig
nein
***
Flüelapass
2383
10
VI-X
nein
**
Wintersperre
Forclaz
1528
8
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Furka Autoverladung
1368
8
ganzjährig
ja
***
Furkapass
2436
11
VI-X
nein
***
Wintersperre
Glaubenbielenpass
1611
12
V-X
nein
**
Wintersperre
Grimselpass
2165
11
VI-X
nein
***
Wintersperre
Göschenen-Andermatt
1447
10
ganzjährig
nein
**
Jaunpass
1509
14
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Julierpass
2284
12
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Klausenpass
1948
10
VI-X
nein
**
Wintersperre
Lenzerheide
1549
11
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Lötschberg-Autoverladung
1174
12
ganzjährig
ja
***
Lukmanierpass
1914
10
V-XI
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Mosses
1445
9
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erfordelich
Nufenen
2480
13
VI-X
nein
***
Wintersperre
Oberalp-Autoverladung
1447
10
ganzjährig
ja
***
Oberalppass
2044
8
V-XI
nein
**
Wintersperre
Ofenpass
2149
10
V-X
nein
***
Winterausrüstung erforderlich
Pillon
1546
11
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
San Bernardino-Tunnel
1644
6
ganzjährig
nein
***
Winterausrüstung erforderlich
San Bernardinopass
2065
12
VI-X
nein
**
Wintersperre
Simplon
2005
9
ganzjährig
nein
***
Winterausrüstung erforderlich; Baustelle
Sustenpass
2224
9
VI-X
nein
**
Wintersperre
St Gotthardpass
2106
10
VI-X
nein
**
Wintersperre
Stalden-Täsch (Zermatt)
1449
9
ganzjährig
nein
**
Thusis-Davos
1560
10
ganzjährig
nein
**
Vereina-Autoverladung
1179
10
ganzjährig
ja
***
Wolfgangpass
1631
10
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich