• Weltkarte auf welcher das Land mit einer Flagge markiert ist.

    Schweiz

    Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Schweiz.

  • Fakten

    Kontinent: Europa
    Hauptstadt: Bern
    Fläche: 41.285 km²
    Einwohnerzahl: 8.738.791
    Sprache: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
    Kennzeichen: CH

    Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit
    Netzspannung: 230 V, 50 Hz. Schukostecker passen nicht, Adapter erforderlich

    Klima:

    Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes, meistens von ozeanischen Winden geprägtes, mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran. Das Klima ist regional, bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geographische Lage, sehr unterschiedlich.


  • Währung

    Währung: 1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20 und 10 CHF. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 CHF sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf.

    Kreditkarten: American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

    Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.

    Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Ab einem Wert von 10.000 Schweizer Franken ist die Ein- oder Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung deklarationspflichtig.

    Öffnungszeiten Banken:
    Mo-Fr 09:00-16.00/18:00 Uhr

  • Wichtige Telefonnummern

    Rettungsdienst: 144 (oder über Polizei)/112

    Polizei: 117/112

    Feuerwehr: 118/112

    ACV Notruf +49 221757575

    Von Schweiz nach Deutschland:
    0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

    Von Deutschland nach Schweiz:
    0041 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.

  • Allgemeine Informationen

    Reisehinweise
    Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02.
    Internet: www.auswaertiges-amt.de

    Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).


    Rauchverbot: In der gesamten Schweiz ist das Rauchen in den meisten Restaurants und Bars sowie in geschlossenen öffentlichen Räumen und Schulen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Es sind jedoch Ausnahmen möglich. So können gastronomische Einrichtungen mit weniger als 80qm als Raucherlokale zugelassen werden. 15 der 20 Schweizer Kantone haben jedoch schärfere Regeln.

  • Informationen zur Geschwindigkeit

     

    innerorts

    außerorts

    Schnellstraße

    Autobahn

    PWK

    50

    80

    100

    120

    Motorrad

    50

    80

    100

    120

    Caravan

    50

    80

    100

    100

    Wohnmobil

    50

    80

    100

    120

    bis zu 35 t

    50

    80

    100

    120

    ab 35 t

    50

    80

    100

    100

    Pkw mit Anhänger dürfen maximal 80 km/h fahren.

    Auf Schnellstraßen und in Tunnel mit nur einer Fahrspur sind 80 Km/h erlaubt.

    Für Mopeds gelten inner- und außerorts 30 km/h.

    Caravan bis max. 3,5 t hzGG und bauartbedingte Eignung des Anhängers, Zugfahrzeuges und Reifen, ansonsten gelten 80 km/h.

    Auf dreispurigen Autobahnen darf der äusserste linke Fahrstreifen nur von Fahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen dürfen.

  • Wichtige Verkehrsbestimmungen

    • Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 Meter Körpergröße dürfen nur in einem ihrer Größe und Gewicht entsprechenden Kindersitz befördert werden.
    • Licht: Ganztägig Lichtpflicht. Das heißt, es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Tagfahrleuchten sind bei guten Lichtverhältnissen ebenfalls zulässig.
    • Vorfahrt auf Bergstrassen hat das bergauffahrende Fahrzeug. Ausnahme: Postbusse, Busse und schwere LKW haben immer Vorfahrt!
    • Gespanne: Dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
    • In der Schweiz sind die Autobahnen und wichtige Bundesstraßen gebührenpflichtig. Vignettenpflichtig sind Motorfahrzeuge, Wohnwagen und Anhänger aller Art bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Über 3,5 t ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
    • Zubehör: Pannendreieck, Verbandskasten.
    • Parken: gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind. Blau markierte Straßenränder bedeuten: Parken kostenlos mit Parkscheibe, weiße Zonen sind gebührenpflichtig (Parkscheinautomat), rote Zonen kostenfrei mit Parkscheibe bis 15 Stunden.
    • Anschnallpflicht: Personen über 7 Jahr müssen sich anschnallen. Kinder unter 7 Jahre können auf den Vordersitzen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert werden.
    • Autostraßen - mit grünen Tafeln signalisiert (wie Autobahn) - haben keine Richtungstrennung (mit Gegenverkehr), Benützung nur für Motorfahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h gestattet.
    • Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
    • GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion und andere Radarwarngeräte sind verboten. Die Geräte werden von der Polizei und Zollbehörde sichergestellt und es wird Anzeige erstattet. Dashcam aus Datenschutzgründen nicht empfohlen.
    • Keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in der Regel erheblich mit.
      Beim Verkehrszeichen „Schneeketten“ muss mit Schneeketten gefahren werden. Allradfahrzeuge benötigen dann auf allen Rädern Ketten!
    • Allgemein hohe Strafen bei Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, vor allem z.B. Alkoholverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen, bis hin zu Haft oder Fahrzeugenteignung.
    • Das Bilden einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge ist verpflichtend; auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen in der Mitte, bei drei und mehr zwischen linkem und dem nebenliegenden. Auch die Anwendung des Reißverschlussverfahren ist vorgeschrieben, z.B. bei der Reduzierung von Fahrstreifen oder vor Baustellen. Fahrzeuge auf der weiterführenden Spur bleiben jedoch vorfahrtsberechtigt.
    • Wenn sich auf mehrspurigen Straßen stockender Verkehr oder Stau bildet, kann vorsichtig rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen bei normalem Verkehr bleibt verboten.

  • Bußgelder

    Bezeichnung

    Bußgelder in Euro

    Rotlichtverstoß

    250 Euro

    Überholverstoß

    ab 245 Euro

    20 km/h zu schnell

    ab 180 Euro

    über 50 km/h zu schnell

    ab 690 Euro

    Alkohol am Steuer

    ab 545 Euro

    Parkverstoß

    ab 35 Euro

    Telefonieren am Steuer

    90 Euro

  • Alkoholkonsum

    Promille: 0,5, Führerschein auf Probe 0,1

    Promillegrenze:

    Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt.

  • Feiertage

    01.01. Neujahr

    18.04.2025 Karfreitag

    01.05. Tag der Arbeit

    25.12. Weihnachten

    21.04.2025 Ostermontag

    29.05.2025 Christi Himmelfahrt

    09.06.2025 Pfingstmontag

    20.04.2025 Ostersonntag

    08.06.2025 Pfingstsonntag

    19.03. St. Joseph (regional unterschiedlich)

    02.09. Berchtoldstag (regional unterschiedlich)

    19.06.2025 Fronleichnam

    01.08. Nationalfeiertag

    15.08. Mariä Himmelfahrt (regional unterschiedlich)

    01.11. Allerheiligen (regional unterschiedlich)

    08.12. Mariä Empfängnis (regional unterschiedlich)

    26.12. Stephanstag (regional unterschiedlich)

    26.12 Weihnachten

  • Ferien

    Aargau


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Frühlingsferien

    07. April 2025

    18. April 2025

    Sommerferien

    21. Juli 2025

    08. August 2025

    Herbstferien

    29. September 2025

    10. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    22. Dezember 2025

    02. Januar 2026

    Appenzell Ausserrhoden


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Frühlingsferien

    07. April 2025

    18. April 2025

    Sommerferien

    07. Juli 2025

    08. August 2025

    Herbstferien

    06. Oktober 2025

    17. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    22. Dezember 2025

    02. Januar 2026

    Appenzell Innerrhoden


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Frühlingsferien

    05. April 2025

    21. April 2025

    Sportferien

    28. Februar 2025

    09. März 2025

    Sommerferien

    05. Juli 2025

    17. August 2025

    Herbstferien

    04. Oktober 2025

    19. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    20. Dezember 2025

    04. Januar 2026

    Basel


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Sportferien

    01. März 2025

    15. März 2025

    Frühlingsferien

    12. April 2025

    26. April 2025

    Sommerferien

    28. Juni 2025

    09. August 2025

    Herbstferien

    27. September 2025

    11. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    20. Dezember 2025

    03. Januar 2026

    Glarus


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Sportferien

    25. Januar 2025

    02. Februar 2025

    Frühlingsferien

    03. April 2025

    21. April 2025

    Sommerferien

    28. Juni 2025

    10. August 2025

    Herbstferien

    04. Oktober 2025

    19. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    20. Dezember 2025

    04. Januar 2026

    Jura


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Sportferien

    24. Februar 2025

    28. Februar 2025

    Frühlingsferien

    18. April 2025

    02. Mai 2025

    Sommerferien

    07. Juli 2025

    15. August 2025

    Herbstferien

    06. Oktober 2025

    17. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    22. Dezember 2025

    02. Januar 2026

    Luzern


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Sportferien

    22. Februar 2025

    09. März 2025

    Frühlingsferien

    18. April 2025

    04. Mai 2025

    Sommerferien

    05. Juli 2025

    17. August 2025

    Herbstferien

    27. September 2025

    12. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    20. Dezember 2025

    04. Januar 2026

    Sankt Gallen


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Frühlingferien

    06. April 2025

    20. April 2025

    Sommerferien

    06. Juli 2025

    10. August 2025

    Herbstferien

    28. September 2025

    19. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    21. Dezember 2025

    04. Januar 2026

    Schaffhausen


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Sportferien

    25. Januar 2025

    09. Februar 2025

    Frühlingsferien

    12. April 2025

    27. April 2025

    Sommerferien

    05. Juli 2025

    10. August 2025

    Herbstferien

    27. September 2025

    19. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    24. Dezember 2025

    04. Januar 2026

    Thurgau


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Sportferien

    27. Januar 2025

    02. Februar 2025

    Frühlingsferien

    07. April 2025

    21. April 2025

    Sommerferien

    07. Juli 2025

    10. August 2025

    Herbstferien

    06. Oktober 2025

    19. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    22. Dezember 2025

    04. Januar 2026

    Zug


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Sportferien

    01. Februar 2025

    16. Februar 2025

    Sommerferien

    05. Juli 2025

    17. August 2025

    Frühlingsferien

    12. April 2025

    27. April 2025

    Herbstferien

    04. Oktober 2025

    19. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    20. Dezember 2025

    04. Januar 2026

  • Camping

    Bei der Einreise mit einem Gespann gelten folgende Bestimmungen: Breite 2,55 m, Länge 12 m inkl. Anhänger – diese Maße gelten auch für das Befahren von Passstraßen. Zu beachten sind lokale Einschränkungen z.B. Bergstraßen, die nur für Fahrzeuge bis 2,3 m vorgesehen sind. Die Gesamtgespannmaße betragen: Breite 2,55 m, Länge 18,75 m,

    Der Anhänger muss mit einer Auflaufbremse oder mit einer Bremse versehen sein, die vom Fahrersitz aus bedient werden kann, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Außerdem benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine). Diese muss zudem an einer speziellen Öse oder Haken am Zugfahrzeug befestigt sein. 

  • Zoll / Einfuhrangaben

    Einfuhr:

    Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

    250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 17 Jahren), 5 Liter alkoholische Getränke bis 18 % Alkoholgehalt,1 Liter alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen über 17 Jahren). Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 CHF, (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind).

    Strengere Mengenregelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter und Milchprodukte. Bei Durchreise dürfen Waren zum persönlichen Bedarf bis 5.000 CHF mitgeführt werden. Bestimmte Warengruppen, wie Alkohol oder Fleischwaren sind davon ausgeschlossen. Die Waren sind bei der Einreise ausdrücklich zur Durchfuhr anzumelden.

  • Botschaften

    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

    Willadingweg 83

    3006 Bern

    Tel.: 031 359 41 11

    Fax: 031 359 44 44

    E-Mail: info@bern.diplo.de

    Internet: www.bern.diplo.de

    Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

    Otto-von-Bismarck-Allee 4a

    10557 Berlin

    Tel.: 030 390 40 00

    Fax: 030 391 10 30

    E-Mail: berlin@eda.admin.ch

    Internet: www.eda.admin.ch/berlin

    Schweizer Botschaft / Wien

    1010 Wien, Kärtntnerring 12

    Telefon (01) 795 05 0

    Österreichische Botschaft / Bern

    CH-3000 Bern 6, Kirchenfeldstrasse 77/79

    Pstfach 266, Bern 6

    Telefon (0041 31) 356 52 51

    E-Mail: bern-ob@bmeia.gv.at

    Honorarkonsulate in Basel, Chur, Genf, Lugano, Luzern, St. Gallen, Zürich.

    Schweiz Tourismus

    Rossmarkt 23

    60311 Frankfurt/M.

    Tel.: 00800 100 200 29 (kostenlos)

    Fax: 00800 100 200 31 (kostenlos)

    E-Mail: info@myswitzerland.com

    Internet: www.myswitzerland.com

  • Treibstoffpreise

    Treibstoff

    Preise in Euro

    Superbenzin ROZ 95

    1,85

    Premium Benzin

    1,85

    Diesel

    1,95

    Premium Diesel

    1,95

    BIO Diesel

    1,95

    letzte Aktualisierung: 24.04.2025

  • Alpenpässe

    Name

    Höhe

    Steigung

    wann offen

    mit Caravan Gebührenpflichtig

    Bewertung

    Status

    Albulapass

    2312

    12

    VI-X

    nein

    **

    Wintersperre

    Brünigpass

    1008

    10

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Chur-Arosa

    1775

    12

    ganzjährig

    nein

    **

    Col de la Croix

    1778

    12

    V-X

    nein

    **

    Wintersperre

    Engadin

    1472

    8

    ganzjährig

    nein

    ***

    Flüelapass

    2383

    10

    VI-X

    nein

    **

    Wintersperre

    Forclaz

    1528

    8

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Furka Autoverladung

    1368

    8

    ganzjährig

    ja

    ***

    Furkapass

    2436

    11

    VI-X

    nein

    ***

    Wintersperre

    Glaubenbielenpass

    1611

    12

    V-X

    nein

    **

    Wintersperre

    Grimselpass

    2165

    11

    VI-X

    nein

    ***

    Wintersperre

    Göschenen-Andermatt

    1447

    10

    ganzjährig

    nein

    **

    Jaunpass

    1509

    14

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Julierpass

    2284

    12

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Klausenpass

    1948

    10

    VI-X

    nein

    **

    Wintersperre

    Lenzerheide

    1549

    11

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Lötschberg-Autoverladung

    1174

    12

    ganzjährig

    ja

    ***

    Lukmanierpass

    1914

    10

    V-XI

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Mosses

    1445

    9

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erfordelich

    Nufenen

    2480

    13

    VI-X

    nein

    ***

    Wintersperre

    Oberalp-Autoverladung

    1447

    10

    ganzjährig

    ja

    ***

    Oberalppass

    2044

    8

    V-XI

    nein

    **

    Wintersperre

    Ofenpass

    2149

    10

    V-X

    nein

    ***

    Winterausrüstung erforderlich

    Pillon

    1546

    11

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    San Bernardino-Tunnel

    1644

    6

    ganzjährig

    nein

    ***

    Winterausrüstung erforderlich

    San Bernardinopass

    2065

    12

    VI-X

    nein

    **

    Wintersperre

    Simplon

    2005

    9

    ganzjährig

    nein

    ***

    Winterausrüstung erforderlich; Baustelle

    Sustenpass

    2224

    9

    VI-X

    nein

    **

    Wintersperre

    St Gotthardpass

    2106

    10

    VI-X

    nein

    **

    Wintersperre

    Stalden-Täsch (Zermatt)

    1449

    9

    ganzjährig

    nein

    **

    Thusis-Davos

    1560

    10

    ganzjährig

    nein

    **

    Vereina-Autoverladung

    1179

    10

    ganzjährig

    ja

    ***

    Wolfgangpass

    1631

    10

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich