• Schweiz

    Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise in die Schweiz.

  • Wichtige Telefonnummern

    Rettungsdienst 112 oder 144

    Polizei 112 oder 117

    Feuerwehr 112 oder 118

    ACV Notruf +49 221757575

    Von der Schweiz nach Deutschland +49

    Von Deutschland in die Schweiz +41

    Deutsche Vertretung +41313594111

  • Währung

    Bezahlt wird in Schweizer Franken

    1 Franken (CHF) = 100 Rappen

  • Höchstgeschwindigkeiten

    • Innerorts alle Kfz 50 km/h
    • Außerorts alle Kfz 80 km/h
    • Schnellstraßen Pkw, Wohnmobile und Motorräder 100 km/h, Gespanne 80 km/h
    • Autobahnen Pkw, Wohnmobile < 3,5  t und Motorräder 120  km/h, Wohnmobile >  3,5 t 100  km/h, Gespanne 80 km/h

Das braucht man für die Einreise in die Schweiz

Erwachsene: Reisende aus EU- und EFTA-Ländern benötigen bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen kein Visum. Die Einreise kann mit Personalausweis oder Reisepass erfolgen.

Kinder: Deutsche: Kinderreisepass oder Personalausweis. Österreicher: Reisepass oder Kinderreisepass.

Haustiere: EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip, gültiger Tollwutimpfung und klinischer Untersuchung mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis. Für Jungtiere und als gefährlich eingestufte Hunderassen gelten evtl. Sonderbestimmungen (Informationen unter blv.admin.ch).

Kraftfahrzeug: Nationaler Führerschein und Fahrzeugschein sind vonnöten. Die Mitnahme der Internationalen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung der Formalitäten erleichtert.

Einreisebestimmungen: Unter auswaertiges-amt.de erhalten Sie aktuelle Informationen zu den COVID-19-Bestimmungen und weitere Reise- und Sicherheitshinweise.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

  • Der maximale Blutalkoholgehalt darf 0,5 Promille nicht überschreiten; bei Führerschein auf Probe bzw. Fahrpraxis unter 3 Jahren gilt 0,1 Promille.
  • Tagsüber muss ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
  • Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt.
  • Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot.
  • Auf Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwärts fahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten.
  • Ein Warndreieck ist im Fahrgastraum mitzuführen.
  • Bei Stau muss eine Rettungsgasse gebildet werden, bei zweispurigen Straßen in der Mitte zwischen den Spuren, bei dreispurigen Straßen zwischen der linken und der mittleren Spur.
  • Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nicht, jedoch kann ungeeignete Bereifung zur Mithaftung bei Unfällen sowie Geldbußen führen.
  • Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht den linken Fahrstreifen benutzen.
  • Rückwärtsfahren ist nur erlaubt, wenn die Weiterfahrt ansonsten nicht möglich ist.
  • Kinder müssen nach den Vorschriften jenes Landes befördert werden, in dem das Fahrzeug zugelassen ist (dort gültige Regelungen für Kindersitze und sonstige Rückhaltevorrichtungen gelten auch für den Aufenthalt in der Schweiz).

Straßenbenutzungsgebühren

Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen besteht für alle Kfz und Anhänger Vignettenpflicht (42 CHF). Erhältlich ist die Vignette u.a. in Zoll- und Postämtern sowie an Tankstellen und natürlich im ACV Shop unter acv.de/shop. Für Fahrzeuge über 3,5 t wird eine Schwerverkehrsabgabe erhoben. Die E-Vignette soll im Laufe des Jahres 2023 parallel zur Klebevignette zum Einsatz kommen. Informationen zur Vignettenpflicht unter ezv.admin.ch.

Sondermaut: Für den Großen-St.-Bernhard-Tunnel (Informationen unter letunnel.com), den Munt-laSchera-Tunnel ekwstrom.ch/tunnel-livigno/ticketshop/tickets.html, den Lötschberg- und Simplontunnel bls.ch/de, den Furka-Tunnelshop.matterhorn gotthardbahn.ch/mgb_de/autoverlad, den VereinaTunnel rhb.ch/de/autoverlad-vereina sowie den Oberalppass alpen-paesse.ch wird Sondermaut erhoben.

Umweltzonen: In Genf und Carouge, Cologny, Lancy sowie Vernier sind bei Luftverschmutzungsalarm temporäre Umweltzonen eingerichtet. Für die Einfahrt benötigt man dann die Plakette „Stick’AIR“. Die Plakette ist an Tankstellen und Werkstätten erhältlich sowie online, bei der Fondation des parkings und beim Verkehrsamt Office cantonal des véhicule (5 CHF). Informationen unter air.ge.ch.

ACV TippACV Reiseinformationen

Wissenswertes zum Thema Tanken

Tankmöglichkeiten

  • Tankstellen sind an Werktagen in der Regel von 7:00 bis 20:00 Uhr, an Autobahnen und in größeren Ortschaften durchgehend geöffnet.
  • Internationale Kreditkarten werden an den meisten Tankstellen akzeptiert.
  • Die Mitführung von Treibstoff in Reservekanistern ist bis zu 25 l zollfrei erlaubt.

Im Land verfügbare Kraftstoffarten

  • Diesel, Bleifrei Super (95 Oktan), Bleifrei Super Plus (98 Oktan), Autogas LPG, Erdgas CNG.
  • Bleifreies Superbenzin ist flächendeckend erhältlich.
  • Autogas ist an wenigen Tankstellen erhältlich, das Erdgastankstellennetz ist etwas dichter. Zur Betankung werden Dish- bzw. auch ACME-Adapter benötigt.