Eine dunkelblaue Weltkarte mit einer rot-weißen Flagge, die einen Ort in Mitteleuropa, insbesondere Österreich, markiert.

Österreich

Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Österreich.

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Wichtige Telefonnummern

Rettungsdienst:
112
Polizei:
112
Feuerwehr:
112
ACV Notruf:
+49 221 75 75 75
Von Österreich nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Von Deutschland nach Österreich:
0043 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Fakten

Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Wien
Fläche:
83.857 km²
Einwohnerzahl:
9.083.649
Sprache:
Deutsch
Kennzeichen:
A
Zeitzone:
Mitteleuropäische Zeit (MEZ), im Sommer MEZ + 1 Stunde
Netzspannung:
220 V, 50 Hz. Die Stecker haben zwei runde Stifte
Klima:

Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima. Die Temperaturen und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig.

Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.

Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.

Währung

Währung:
Euro
Kreditkarten:
Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden, Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) oder Kreditkarte. Bargeldlose Zahlungen mit Bankkarte oder Kreditkarte sind weit verbreitet.
Devisenbestimmungen:
Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten Banken:
Wien: Mo., Di., Mi. und Fr. 08.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr (Zentralen sind über Mittag geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de , 

Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).

Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PKW 50 100 100 130
Motorrad 50 100 100 130
Caravan 50 80 100 100
Wohnmobil 50 100 100 130
bis zu 3,5t 50 100 100 130
ab 3,5t 50 70 80 80

Wohnmobile & Gespanne über 3,5 t

Hier muss klar unterschieden werden:

Fahrzeuge über 3,5 t (zGG)

Für Lkw, schwere Wohnmobile und schwere Gespanne über 3,5 t gilt:

Freilandstraße (außerorts) 70 km/h

Autobahn                           80 km/h 

Nachtbeschränkung 22:00–05:00 Uhr (110 km/h)

Auf bestimmten Abschnitten gilt aus Lärmschutzgründen zwischen 22:00 und 05:00 Uhr ein Tempolimit von 110 km/h.

Betroffen sind u. a.:

  • A10 (Tauern-Autobahn)
  • A12 (Inntal-Autobahn)
  • A13 (Brenner-Autobahn)
  • A14 (Rheintal-Autobahn)

100 km/h auf Autobahnen

✔ In Österreich gibt es auf mehreren Autobahnabschnitten dauerhafte 100-km/h-Zonen
(z. B. aus Umwelt- oder Lärmschutzgründen – IG-L).

Diese gelten ganztägig oder zeitweise und sind ausgeschildert.

Bußgelder - Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Österreich teils sehr hoch sanktioniert.
Bei extremen Überschreitungen drohen:

  • hohe Geldstrafen
  • Führerscheinentzug
  • Fahrzeugbeschlagnahme (seit 2024 möglich bei extremen Raserdelikten)
Wichtige Verkehrsbestimmungen
  • Autobahnen sind mautpflichtig. Diese muss mittels Erwerb einer Vignette entrichtet werden.
  • Vor Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
  • Kinder haben bei Überquerung der Straße immer Vorrang.
  • Warnwestenpflicht. Beim Verlassen des Fahrzeugs, bei Panne oder Unfall auf Schnellstraßen oder Autobahnen muss eine reflektierende Warnweste (EN471) getragen werden. Diese muss griffbereit im Fahrzeug bereit liegen, damit sie noch vor verlassen des Fahrzeugs angelegt werden kann, ansonsten droht ein Bußgeld.
  • Winterreifenpflicht: In Österreich gilt eine Situative Winterreifenpflicht! Vom 01.11. bis 15.04. dürfen Fahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Eis, Matsch) nur mit Winterreifen bewegt werden (M+S Reifen, mind. 4 mm Profil). Für Fahrzeuge über 3,5 t gilt eine generelle Winterreifenpflicht in der Zeit vom 1.11. bis 15.04. Auf besonders gekennzeichneten Straßen (Reifen mit Schneeketten in der blauen runden Tafel) müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angelegt werden. Dies gilt auch für allradangetriebene Fahrzeuge. Schneeketten siind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.
  • In der Zeit vom 01.10. bis 31.05. ist es gestattet Spikesreifen zu fahren. Das Fahrzeug muss am Heck mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein. Wer ab 01.06. mit Spikesreifen unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 2.180 € rechnen. Des Weiteren muss auch der Spikes-Aufkleber entfernt oder mit einem Klebeband in Form eines Kreuzes abgedeckt werden.
  • Telefonieren im Straßenverkehr ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs nicht vorbeigefahren werden.
  • Kinder mit einer Körpergröße unter 1,50 Metern und unter 14 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Bei einer Größe über 1,50 Meter müssen Kinder einen normalen Sicherheitsgurt benutzen. Ab einer Körpergröße von 1,35 Meter darf auch ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt anstatt des Kindersitzkissens benutzt werden, wenn gewährleistet ist, dass dieser im Halsbereich des Kindes nicht einschneidet.
  • Gelb-markierte Straßenränder bedeuten: durchgezogene gelbe Linie Parken und Halten verboten, unterbrochene gelbe Linie Parken verboten.
  • Dash-Cams: In Österreich ist die private Überwachung des öffentlichen Raumes verboten. In Fahrzeugen vorhandene Dash-Cams müssen somit bei Einreise ausgeschaltet werden, da rechtlich nur der Betrieb und nicht der Besitz oder das Mitführen verboten ist. Um sich Beweisprobleme zu ersparen, empfiehlt es sich jedoch solche Kameras sicherheitshalber abzumontieren.
  • Alle Verkehrsteilnehmer müssen auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Schnellstraßen vorausschauend eine Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Weitere Informationen unter www.rettungsgasse.com.
  • Parkscheibe in Österreich: andere Regeln als in Deutschland

     

    Bei Fahrten nach Österreich sollten Autofahrer beachten, dass deutsche Parkscheiben dort nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

    Der Grund ist die unterschiedliche ZeitskalierungDeutschland: Einstellung auf die nächste halbe StundeÖsterreich: Einstellung auf die nächste Viertelstunde

  • Beispiel:
    Parken um 10:10 Uhr
  • Deutschland: Parkscheibe auf 10:30 Uhr
  • Österreich: Parkscheibe auf 10:15 Uhr
  • Darüber hinaus gilt: Digitale Parkscheiben werden in Österreich nicht anerkannt.

    In Deutschland sind sie erlaubt, sofern sie über eine Zulassung mit KBA-Nummer verfügen.

    👉 Tipp: Wer mit dem Auto nach Österreich reist, sollte eine Parkscheibe nach österreichischem Standard verwenden.

Bußgelder
Bezeichnung Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer ab 50 Euro
Alkohol am Steuer ab 300 Euro
Warnweste nicht angelegt ab 14 Euro
über 50 km/h zu schnell bis 5000 Euro
Alkohol am Steuer ab 300 Euro
Rotlichtverstoß ab 70 Euro
Überholverstoß ab 70 Euro
Parkverstoß ab 25 Euro
Telefonieren am Steuer ab 50 Euro
20 km/h zu schnell ab 30 Euro
Alkoholkonsum

Promille: 0,5

Promillegrenze:

Für Personen in der Probezeit, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt eine Promillegrenze von 0,1.

Feiertage

01.01. Neujahr

01.05. Tag der Arbeit

15.08. Mariä Himmelfahrt

08.12. Mariä Empfängnis

25.12. Weihnachten

13.04.2026 Ostermontag

14.05.2026 Christi Himmelfahrt

25.05.2026 Pfingstmontag

01.11. Allerheiligen

26.12. Weihnachten

06.01. Heilige Drei Könige

19.03. St. Joseph (regional unterschiedlich)

04.05. St. Florian (regional unterschiedlich)

04.06.2026 Fronleichnam

24.09. St. Rupert (nur Salzburg)

10.10. Tag der Volksabstimmung (nur Kärnten)

26.10. Nationalfeiertag

11.11. St. Martin (nur Burgenland)

15.11. St. Leopold (nur Niederösterreich, Wien)

26.12 Weihnachten

Ferien

Burgenland

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 04. Juni 2026 06. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Kärnten

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 11. Juli 2026 13. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Niederösterreich

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 04. Juli 2026 06. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Oberösterreich

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 11. Juli 2026 13. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Salzburg

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 11. Juli 2026 13. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Steiermark

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 11. Juli 2026 13. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Tirol

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 11. Juli 2026 13. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Vorarlberg

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 11. Juli 2026 13. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Wien

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 04. Juli 2026 06. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027
Zoll / Einfuhrangaben

Einfuhr:

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Botschaften

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Gauermanngasse 2-4, A-1030 Wien

Tel: 0043 17 11 54 0

Fax: 0043 17 13 83 66

E-Mail: info@wien.diplo.de

Internet: www.wien.diplo.de

Botschaft der Republik Österreich

Stauffenbergstr. 1, 10785 Berlin

Tel: 030 20 28 70

Fax: 030 22 90 56 9

E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.at

Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-berlin

Urlaubsservice Österreich Werbung

Vordere Zollamtstr. 13, 1030 Wien

Tel.: 00800 40 02 00 00 (gebührenfrei aus D,CH,A)

Fax: 030 2 19 14 85 0

E-Mail: deutschland@austria.info

Internet: www.austria.info

Treibstoffpreise
Treibstoff Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95 1,73
Premium Benzin 1,73
Diesel 1,83
Premium Diesel 1,83
BIO Diesel 1,83

Letzte Aktualisierung: 11.06.2026

Alpenpässe
Name Höhe Steigung wann offen mit Caravan Gebührenpflichtig Bewertung Status
Achenpass 941 12 ganzjährig nein * Behinderung durch Baustelle
Großglockner Hochalpenstrasse 2505 12 V-XI ja *** Behinderung durch Baustelle
Brennerstaatsstrasse 1374 12 ganzjährig nein *
Brennerautobahn 1350 6 ganzjährig ja ***
Kreuzbergpass 1636 12 ganzjährig nein *
Mauriapass 1298 10 ganzjährig nein *
Plöckenpass 1357 13 ganzjährig nein ** Vorübergehend gesperrt; Baustelle
Reschenpass 1504 9 ganzjährig nein ** Behinderung durch Baustelle
Staller Sattel 2052 12 VI-X nein ** Vorübergehend gesperrt
Timmelsjoch 2474 13 VI-X ja ***
Arlbergpass 1793 13 ganzjährig nein ** Behinderung durch Baustelle
Arlbergtunnel 1318 4 ganzjährig nein ***
Au-Damüls 1428 14 ganzjährig nein **
Felberntauerntunnel 1650 9 ganzjährig ja *** Behinderung durch Baustelle
Faschinajoch 1486 14 ganzjährig nein ***
Fernpass 1210 8 ganzjährig nein **
Flexenpass 1773 9 ganzjährig nein **
Furkajoch 1761 14 VI-X nein ***
Gaichtpass 1093 7 ganzjährig nein **
Gerlosalpenstraße 1547 17 ganzjährig ja **
Hahntennjoch 1894 15 VII-X nein **
Hochtannberg 1676 14 ganzjährig nein *
Iselsberg 1209 8 ganzjährig nein *
Holzleitensattel 1119 12 ganzjährig nein **
Katschbergpass 1075 17 ganzjährig nein *
Kühtaisattel 2017 16 ganzjährig ja ** Behinderung durch Baustelle.
Lech-Warth 1444 6 V-XI nein **
Loiblpass 1058 17 ganzjährig nein **
Loibltunnel 1068 17 ganzjährig nein ***
Maltatal Hochalpenstrasse 1930 13 VI-X nein ***
Packsattel 1169 10 ganzjährig nein **
Zirler Berg 1185 16 ganzjährig nein ***
Semmering 984 10 ganzjährig nein * Behinderung durch Baustelle
Tauernautobahn 1344 5 ganzjährig ja ***
Silvretta Hochalpenstrasse 2036 14 VI-X ja *** Langjährig gesperrt auf Grund umfangreicher Sanierungsarbeiten.
Nassfeldjoch 1552 14 ganzjährig nein ** Vorübergehend gesperrt
Nockalmstrasse 2012 14 V-X nein ***
Ötztal Gletscherstrasse 1927 10 ganzjährig nein *** Vorübergehend gesperrt
Paznauntal 1884 10 ganzjährig nein **
Turracher Höhe 1795 23 ganzjährig nein **
Wurzenpass 1073 18 ganzjährig nein **
Karawankentunnel 665 8 ganzjährig ja ***
Sölkpass 1790 13 V-X nein ** Vorübergehend gesperrt
Tauernschleuse 1002 12 ganzjährig nein *** Details zu Abfahrtszeiten und Preisen, etc. siehe https://www.oebb.at/de/regionale-angebote/kaernten/autoschleuse-tauernbahn
Triebener Tauern 1274 16 ganzjährig nein **
Ventertal 1895 12 ganzjährig nein **
Zillertal Höhenstraße 628 4 ganzjährig nein **
Zufahrt Samnaun/Spisser Landstrasse 1846 15 V-XI nein **
Radstädter Tauernpass 1739 12 ganzjährig nein **
Oberjoch 1136 7 ganzjährig nein **
Filzensattel 1290 15 in der Regel offen nein ***
Mautgebühren

Maut - Österreich

Mautvignette in Österreich (Stand: 27.03.2026)

Alle Preisangaben in Euro.

Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt grundsätzlich Mautpflicht. Für Motorräder, Pkw und Wohnmobile bis einschließlich 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) ist die Maut in Form einer Vignette zu entrichten. Die Vignette muss bereits bei der Auffahrt gültig sein und bei Klebevignetten korrekt angebracht werden.

Kaufmöglichkeiten und Gültigkeitsbeginn (Digitale Vignette)

Die Klebevignette  erhalten Sie u. a. in allen ARBÖ-Prüfzentrum, im ACV Shop, Tankstellen.

Beim Online-Kauf im ASFINAG-Mautshop bzw. in der ASFINAG-App gilt:

  • Digitale Jahres- und 2-Monats-Vignette sind für  Konsument:in  frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig (Konsumentenschutz - 14 Tage Rücktrittsfirst nach Online-Kauf + 3 Tage für den Postweg eines postalischen Rücktritts). Für Unternehmer:innen gilt diese Einschränkung nicht und die digitalen Vignetten sind ab sofort gültig
  • Digitale 1-Tages- und 10-Tages-Vignette: können (auch online) sofort gültig sein

 

Beim Kauf einer Digitalen Vignette in einem ARBÖ-Shop  sind auch die 2-Monats- und Jahres-Vignette für Konsument:in  ab sofort gültig. (Das Rücktrittsrecht entfällt)

 

Wichtig:  Die  Klebevignette wird nur noch für das Jahr 2026 angeboten. Ab  01.12.2026 sind nur digitale Maut-Vignetten im Verkauf. 

 

Vignettenpreise 2026 

Tarife in EUR inkl. 20 % USt.

Kategorie A – einspurige Kfz (Motorrad)

  • Jahres-Vignette: 42,70
  • 2-Monats-Vignette: 12,80
  • 10-Tages-Vignette: 5,10
  • 1-Tages-Vignette (nur digital): 3,80

Kategorie B – Pkw und Kfz bis einschließlich 3,5 t tzGm (inkl. Wohnmobile bis 3,5 t tzGm)

  • Jahres-Vignette: 106,80
  • 2-Monats-Vignette: 32,00
  • 10-Tages-Vignette: 12,80
  • 1-Tages-Vignette (nur digital): 9,60

Gültigkeit

  • Jahresvignette 2026: 1.12.2025 bis 31.1.2027.

Ausnahmen von der Vignettenpflicht (vignettenfreie Abschnitte)

Die Ausnahmen bestehen (zumindest temporär) auf vier Abschnitten:

  • A1 West Autobahn: Staatsgrenze Walserberg/Bad Reichenall – AS Salzburg-Nord
  • A12 Inntal Autobahn: Staatsgrenze bei Kufstein/Kiefersfelden – AS Kufstein-Süd
  • A14 Rheintal/Walgau Autobahn: Staatsgrenze bei Hörbranz/Lindau – AS Hohenems
  • A26 Linzer Autobahn: derzeit im Bau; Vignettenpflicht erst ab dem Tag, an dem der Anschluss an die A7 (Knoten Linz-Hummelhof) für den Verkehr freigegeben wird.

Fahrzeuge über 3,5 t tzGm: GO-Maut (GO-Box)

Für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t tzGm gilt die fahrleistungsabhängige GO-Maut, abgerechnet über die GO-Box. Die Tarife richten sich u. a. nach Achszahl und Emissionsmerkmalen.

Streckenmaut (Sondermaut) für Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm

Auf bestimmten, besonders kostenintensiven Alpenquerungen wird statt der Vignette eine Streckenmaut erhoben. Auf diesen Abschnitten entfällt die Vignettenpflicht, es ist Streckenmaut zu bezahlen.

 

Streckenmaut-Tarife ab 01.01.2026 

  • A9 Pyhrn Autobahn – Gleinalmtunnel: 12,00 - Einzelfahrt
  • A9 Pyhrn Autobahn – Bosrucktunnel: 7,00 - Einzelfahrt
  • A9 Pyhrn Autobahn - Bosruck- und Gleinalmtunnel: 80,00 - Mehrfahrten--Karte
  • A9-Pyhrn Autobahn - Gleinamtunnel:  12,000 - Mehrfahrten-Karte für Pendler: innen
  • A9 Pyhrn Autobahn – Bosrucktunnel: 7,00 - Mehrfahrten-Karte für Pendler: innen
  • A9 Pyhrn Autobahn - Bosruck- und Gleinalmtunnel: kostenlos -  Mehrfahrten -Karte für Behindertenfahrzeuge

 

  • A10 Tauern Autobahn  - Tauerntunnel und Katschbergtunnel:  15,00 - Einzelfahrt
  • A10 Tauern Autobahn - St. Michael - Rennweg: 7,50 - Einzelfahrt
  • A10 Tauern Autobahn - St. Michael - Flachau: 7,50 - Einzelfahrt
  • A10 Tauernautobahn - Zederhaus - Flachau: EUR 7,50 - Einzelfahrt
  • A10 Tauernn Autobahn  - Tauerntunnel und Katschbergtunnel: 90,00 - Mehrfahrten-Karte
  • A10 Tauern Autobahn  - Tauerntunnel und Katschbergtunnel: 15,00 - Mehrfahrten-Karte für Pendler: innen
  • A10 Tauern Autobahn  - Tauerntunnel und Katschbergtunnel: kostenlos  - Mehrfahrten-Karte für Behindertenfahrzeuge
  • A11 Karawankenautobahn - Karawankentunnel : 9,00 - Einzelfahrt
  • A11 Karawankenautobahn - Karawankentunnel  40,40 - 14-Fahrten-Monats-Karte (gilt für 14 Fahrten innerhalb von 30 Kalendertagen ab Datum der Austelllung)
  • A13 Brenner Autobahn : 12,50 - Einzelfahrt
  • A13 Brenner Autobahn: 75,00 - Mehrfahrten-Karte
  • A13 Brenner Autobahn: 12,50 - Mehrfahrten-Karte für Pendler: innen
  • A13 Brenner Autobahn: kostenlos - Mehrfahrten-Karte für Behindertenfahrzeuge
  • A13 Brenner Autobahn - Innsbruck - Zenzenhof: 1,00 - Einzelfahrt
  • A13 Brenner Autobahn - Staatsgrenze Brenner/Brennero und Brennersee: 1,00 - Einzelfahrt
  • A13 Brenner Autobahn - Innsbruck Patsch:  3,50 - Einzelfahrt
  • A13 Brenner Autobahn Staatsgrenze Brenner/Brennero - Nösslach: 3,50 - Einzelfahrt
  • A13 Brenner Autobahn Innsbruck - Stubaital: 4,00 - Einzelfahrt
  • A13 Brenner Autobahn Matrei - Staatsgrenze Brenner/Brennero:  6,00 - Einzelfahrt
  • S16 Arlberg Schnellstraße:  13,00 - Einzelfahrt
  • S16 Arlberg Schnellstraße: 78,00 - Mehrfahrten-Karte
  • S16 Arlberg Schnellstraße: 13,00 - Mehrfahrten-Karte für Pendler: innen
  • S16 Arlberg Schnellstraße: kostenlos - Mehrfahrten-Karte für Behindertenfahrzeuge

 

Digitale Streckenmaut und Digitale Streckenmaut FLEX

Die Digitale Streckenmaut (kennzeichengebunden) ist sofort gültig und ermöglicht die Durchfahrt an den Mautstellen ohne Ticketkauf vor Ort (je nach Spur/Fahrzeugbedingungen).

Mit Digitaler Streckenmaut FLEX wird die Maut auf den Streckenmautabschnitten automatisch nachträglich abgerechnet; laut ASFINAG gilt zudem der „Gratis-Vorteil“: je Abschnitt zahlen Sie maximal bis zur Höhe der jeweiligen Mehrfahrtenkarte, danach sind weitere Fahrten im Zeitraum kostenlos.

Begriffserklärung

Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm): die vom Hersteller festgelegte maximal zulässige Masse des Fahrzeugs (bzw. der Fahrzeugkombination)

Höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzGg): das Gewicht des fahrbereiten Fahrzeuges (bzw. des Anhängers)  samt der Ladung, dem Lenker und allen gleichzeitig beförderten Personen

 

Felbertauernstraße
(B108) Länge 5,3 km, Mittersill (S) – Matrei (Ost-T) - www.felbertauernstrasse.at

 

Fahrzeugkategorie

Ticket-Typ

Preis

Motorrad

Einzelfahrt

12,00

Motorrad

Jahreskarte

145,00

Motorrad

ADAC-Vorverkaufss-Ticket

22,00

Motorrad

Großglockner-Rundfahrt-Karte

46,00

PKW

Einzelfahrt

13,50

PKW

Jahreskarte

145,00

PKW

Jahreskarte für Menschen mit Gehbeeinträchtigung

13,50

PKW

ADAC-Vorverkaufs-Ticket

24,00

PKW

Großglockner-Rundfahrt-Karte

 

Busse

Einzelfahrt

36,00

Busse

Rabattkarte

ab 493,00

Lkw über 3,5 Tonnen hzGg mit 2 Achsen

Normaltarif

36,00

Lkw über 3,5 Tonnen hzGg mit 3 Achsen

Normaltarif

54,00

Lkw über 3,5 Tonnen hzGg mit 4 oder mehr  Achsen

Normaltarif

72,00

Lkw

Rabattkartea

ab 493,00

 

 

Gerlos-Alpenstraße
(B165) Länge 11 km, Gerlosplatte – Krimml (S) - www.gerlosstrasse.at

 

Fahrzeugkategorie

Ticket-Typ

Preis

Motorrad

Tageskarte

9,50

E-Motorrad

Tageskarte

8,50

Motorrad / E-Motorrad

8-Tageskarte

21,50

Motorrad / E-Motorrad

3-Wochenkarte

32,00

Motorrad / E-Motorrad

Jahreskarte

67,50

Motorrad / E-Motorrad

Tour-Ticket

55,00

PKW / Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzGg

Tageskarte

13,00

E-PKW

Tageskarte

12,00

PKW / E-PKW / Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzGg

8-Tageskarte

28,50

PKW / E-PKW / Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzGg

3-Wochenkarte

48,50

PKW / E-PKW / Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzGg

Jahreskarte

67,50

Busse bis 6 Personen

Einfache Fahrt

14,40

Busse ab der 7. Person

Erwachsene

2,40

Busse ab der 7. Person

Kinder

1,20

LKW bis 3,5 Tonnen hzGg

Einfache Fahrt

20,50

LKW bis 3,5 Tonnen hzGg

Jahreskarte

150,00

LKW über 3,5 Tonnen hzGg

Einfache Fahrt

31,50

Hinweise:

E-Motorrad = Motorrad mit Elektro-Antrieb
E-PKW = PKW mit Elektro-Antrieb

Als E-Motorrad und E-Pkw gelten nur Fahrzeuge mit 100 Prozent elektrischem Antrieb, keine Hybrid- oder Wasserstoff-Fahrzeuge.  

Bei der Einzelfahrt für Busse und LKW ist die Rückfahrt am selben Tag kostenlos

 

Goldeck Panoramastraße 

Länge 14,5 km, Stockenboi – Zlan (K)

Wintersperre Anfang Novemberg – Mitte Mai -  https://www.stockenboi.at/aktuelles/die-goldeck-panoramastrasse

 

Fahrzeug-Kategorie

Ticket-Typ

Preis

Motorrad

Einfache Fahrt

10,00

Motorrad

Einfache Fahrt mit Kärnten Card

0,00

Pkw

Einfache Fahrt

17,00

Pkw

Einfache Fahrt mit Kärnten  Card

0,00

Busse

pro Erwachsener

3,00

Busse

pro Kinder

1,50

Busse

Bis 6 Personen oder Leerfahrt

18,00

Motoräder und Pkw mit Kärnten Card

pro Insassen ohne Kärnten Card

7,00

 

 

 

Großglockner-Hochalpenstraße
(B107) Länge 40 km, Fusch (S) – Heiligenblut (K)
Wintersperre zumindest von 1.11. bis 30.4. - www.grossglockner.at

 

Fahrzeug/Kategorie

Ticket-Typ

Preis

Motorrad

Tageskarte

36,50 €

E-Motorrad

Tageskarte

32,50 €

Motorrad + E-Motorrad

Tageskarte ab 18 Uhr

30,00 €

Motorrad + E-Motorrad

Aufzahlung Tageskarte für 2. Tag

17,50 €

Motorrad + E-Motorrad

3-Wochen-Karte

73,00 €

Motorrad + E-Motorrad

Saisonkarte

130,00 €

Motorrad + E-Motorrad

Rundfahrtkarte

46,00 €

Motorrad + E-Motorrad

Tourkarte

55,50 €

PKW

Tageskarte

46,50 €

E-PKW

Tageskarte

40,00 €

PKW + E-PKW + Wohnmobile und Wohnwagengespanne bis 3,5 t hzGg

Tageskarte ab 18 Uhr

18,00 €

PKW + E-PKW + Wohnmobile und Wohnwagengespanne bis 3,5 t hzGg

Aufzahlung Tageskarte für 2. Tag

17,50 €

PKW + E-PKW + Wohnmobile und Wohnwagengespanne bis 3,5 t hzGg

3-Wochen-Karte

93,00 €

PKW + E-PKW + Wohnmobile und Wohnwagengespanne bis 3,5 t hzGg

Saisonkarte

130,00 €

PKW + E-PKW + Wohnmobile und Wohnwagengespanne bis 3,5 t hzGg

Rundfahrtkarte

58,00 €

Busse mit Leerfahrt oder bis zu 6 Personen

Einfache Fahrt

46,50 €

Busse ab der 7. Person

Erwachsene

7,30 € pro Person

Busse ab der 7. Person

Kinder

3,60 € pro Kind

LKW + Traktoren + sonstige Zugmaschinen bis 3,5 t hzGg

Einfache Fahrt

56,40 €

LKW + Traktoren + sonstige Zugmaschinen über 3,5 t hzGg

Einfache Fahrt

145,00 €

 


Als E-Fahrzeuge gelten Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb gelten nicht als E-Fahrzeuge.

 

Als PKW gelten Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen hzGg mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen inklusive Fahrersitz.

Saisonkarten gelten ab dem Tag der Ausstellung bis zur Wintersperre der Großglockner-Hochalpenstraße, längstens jedoch bis 31.12. des Ausstellungsjahres.

 

Rundfahrtkarten gelten für je eine Fahrt auf der Großglockner-Hochalpenstraße und auf der Felbertauernstraße innerhalb von 30 Tagen. Sie sind nur direkt bei den Kassenstellen erhältlich.

Das Tourticket für Motorräder beinhaltet je ein Tagesticket für die Großglockner-Hochalpenstraße, die Gerlosstraße und die Nockalmstraße. Zusätzlich berechtigt es zum Bezug einer ermäßigten Karte für die Villacher Alpenstraße zum Preis von 13,50 Euro.
Erhältlich ist das Tourticket an den Kassenstellen der einzelnen Straßen sowie im Vorverkauf, unter anderem bei ARBÖ-Geschäftsstellen, zum Preis von 51,50 Euro. Die Tickets sind innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer gültig.


Der Bus Tarif richtet sich nach der tatsächlich beförderten Personenzahl, wobei der Lenker und ein Reiseleiter bei der Preisberechnung unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung ist, dass dem Kassenpersonal eine Überprüfung dieser Angaben möglich ist.
Ist die angegebene Personenzahl unrichtig, wird der Gruppenpreis für die im Zulassungsschein angegebene Sitzplatzanzahl zum Erwachsenentarif berechnet.
Für Gruppenfahrten von Schülern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Kindertarif verrechnet. Pro 10 Schülern bzw. Jugendlichen ist eine erwachsene Begleitperson frei.


Ermäßigungskarten, zum Beispiel E-Tarif, Gästekarte oder Tourticket, sind nicht kombinierbar.


Bei Übernachtung in einem Gastbetrieb entlang der Strecke ist für die Ausfahrt auch bei längerem Aufenthalt kein zusätzlicher Betrag zu bezahlen.

 

Nockalmstraße
Länge 35 km, Ebene Reichenau – Innerkrems (K)
Wintersperre von Ende Oktober bis Anfang Mai - www.nockalmstrasse.at

 

Fahrzeug - Kategorie

Ticket-Typ

Preis

Motorrad

Tageskarte

18,50 €

E-Motorrad

Tageskarte

17,50 €

Motorrad / E-Motorrad

Saisonkarte

86,50 €

Motorrad / E-Motorrad

Tour-Ticket

55,50 €

PKW, Wohnmobile und Wohnwagengespanne bis 3.500 kg hzG

Tageskarte

25,00 €

E-PKW

Tageskarte

20,00 €

PKW / E-PKW

Saisonkarte

86,50 €

PKW / E-PKW mit Kärnten Card

Tageskarte

kostenlos*

Bus bis 6 Personen oder Leerbus

Tageskarte / Einzelfahrt

28,80 €

Bus – Erwachsene

pro Person

4,80 €

Bus – Kinder

pro Person

2,40 €

LKW 1: LKW, Traktoren und sonstige Zugmaschinen bis 3.500 kg hzGg

einfache Fahrt

31,00 €

LKW 2: LKW, Traktoren und sonstige Zugmaschinen über 3.500 kg hzGg

einfache Fahrt

42,50 €

 

Der E-Tarif gilt für Elektro-PKW und Wasserstoff-PKW. Der Lenker muss aktiv auf den Elektro- bzw. Wasserstoff-Antrieb hinweisen. Als Nachweis kann der Zulassungsschein verlangt werden. Eine nachträgliche Preiserstattung ist ausgeschlossen.

Der E-Motorrad-Tarif gilt ausschließlich für 100-Prozent-Elektro-Motorräder.

Für Motorräder gilt ein Fahrverbot zwischen 18:00 und 08:00 Uhr. Aufgrund der Fahrzeit von rund 45 Minuten ist die letzte Einfahrt für Motorräder um 17:15 Uhr möglich.

Das Tour-Ticket beinhaltet jeweils ein Tagesticket für die Großglockner Hochalpenstraße, die Gerlos Alpenstraße und die Nockalmstraße. Zusätzlich berechtigt es zum Bezug einer ermäßigten Karte für die Villacher Alpenstraße. Auf der offiziellen Seite wird dafür ein Preis von 13,50 Euro genannt. Außerdem wird ein Vorverkauf über ARBÖ-Geschäftsstellen angeführt.

Für Busse und LKW sowie für Wohnmobile und Wohnwagengespanne über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht ist bei Kauf einer einfachen Fahrt die Rückfahrt am selben Tag kostenlos.

Für Besitzer einer Kärnten Card ist die Fahrt über die Nockalmstraße einmal täglich kostenlos. Für Personen im PKW, die keine Kärnten Card besitzen, wird ein Betrag von 7,00 Euro pro Person verrechnet.

Bei Übernachtung in einem Gastbetrieb entlang der Straße fällt bei der Ausfahrt auch nach längerem Aufenthalt keine zusätzliche Gebühr an.

Saisonkarten gelten ab dem Ausstellungstag bis zur Wintersperre, längstens jedoch bis zum 31.12. des Ausgabejahres. Sie gelten nur für Privatfahrzeuge. Ausgenommen sind Firmenfahrzeuge, Taxis, Mietwagen, Carsharing-Fahrzeuge und sonstige gewerblich genutzte Fahrzeuge.

 

Silvretta-Hochalpenstraße
(B188) Länge 24 km, Galtür (T) – Partenen (V)
Wintersperre zumindest von November bis Mai -https://www.silvretta-bielerhoehe.at/de/silvretta-hochalpenstrasse

 

 

Die Silvretta-Hochalpenstraße bleibt bis voraussichtlich 2030 geschlossen.  

Die Bielerhöhe bleibt von Tiroler Seite im Sommer aber weiterhin erreichbar

 

Timmelsjoch-Hochalpenstraße

(B186) Länge 12 km, Untergurgl – Passhöhe (T)

Wintersperre zumindest von Ende Oktober bis Ende Mai · www.timmelsjoch.com

 

Fahrzeug-Kategorie

Ticket-Typ

Preis

Motorrad

Einfache Fahrt

18,00

Motorrad

Hin- und Rückfahrt

25,00

Motorrad

Saisonkarte

85,00

Pkw bis 9 Sitze inklusive Lenker/ Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzGg

Einfache Fahrt

20,00

Pkw bis 9 Sitze inklusive Lenker/ Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzGg

Hin- und Rückfahrt

28,00

Pkw bis 9 Sitze inklusive Lenker/ Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzGg

Saisonkarte

85,00

Taxis, Mietwägen, Busse

Je Erwachsener

6,00

Taxis, Mietwägen, Busse

Pro Kind (7-15 Jahre)

4,00

Taxis, Mietwägen, Busse

Minimum-Betrag

30,00

Taxis, Mietwägen, Busse

Maximal-Betrag

120,00

Lkw, Wohnmobile über 3,5 Tonnen hzGg

Einfache Fahrt

40.00

 

 

Die Mauttarife verstehen sich für die österreichische und italienische  Seite. 

 

Die Rückfahrt ist für die gesamten Saison gültig und muss nicht am gleichen Tag wie die Hinfahrt erfolgen. 

 

Villacher Alpenstraße

Länge 16,5 km - Villach – Dobratsch (K)

 

Fahrzeugkategorie

Ticket-Typ

Preis

E-Motorrad

Einfache Fahrt

15,50

Motorrad

Einfache Fahrt

16,50

E-Motorrad, Motorrad

Saisonkarte

80,00

E-Pkw

Einfache Fahrt

18,50

Pkw

Einfache Fahrt

23,50

Wohnmobil bis zu 3,5 t hzGg

Einfache Fahrt

23,50

E-Pkw, Pkw, Wohnmobile bis zu 3,5 t hzGg

Saisonkarte

80,00

E-Motorrad, E-Pkw, Motorrad, Pkw mit Kärnten Card

Einfache Fahrt pro Tag 1-mal

Kostenlos (für Insassen ohne Kärnten Card 7,00)

Busse

pro Erwachsener

4,20

Busse

pro Kind (6-15 Jahre) bzw. Schüler (6 bis 18 Jahre)

2,10

Busse

Kinder (0 – 6 Jahre)

0,00

Busse

Maixmal 6 Personen oder Leerfahrt

25,50

Lkw, Traktoren und sonstige Fahrzeuge bis 3,5 t hzGg

Einfache Fahrt

28,50

Lkw, Traktoren, Wohnmobile  und sonstige Fahrzeuge über 3,5 t hzGg

Einfache Fahrt

35,50

 

Die Auffahrt auf die Villacher Alpenstraße ist von 15.11 bis 15. April kostenlos.  Allerdings sind die Parkplätze täglich von 7 bis 17 Uhr gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt  EUR 0,90 pro 30 Minuten, das Tagesmaximum sind EUR 9,00. 

 

Als E-Fahrzeuge gelten Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb gelten nicht als E-Fahrzeuge.

 

Als PKW gelten Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen hzGg mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen inklusive Fahrersitz.