Eine dunkelblaue Weltkarte mit einer rot-weißen Flagge, die einen Ort in Mitteleuropa, insbesondere Österreich, markiert.

Österreich

Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Österreich.

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Wichtige Telefonnummern

Rettungsdienst:
112
Polizei:
112
Feuerwehr:
112
ACV Notruf:
+49 221 75 75 75
Von Österreich nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Von Deutschland nach Österreich:
0043 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Fakten

Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Wien
Fläche:
83.857 km²
Einwohnerzahl:
9.083.649
Sprache:
Deutsch
Kennzeichen:
A
Zeitzone:
Mitteleuropäische Zeit (MEZ), im Sommer MEZ + 1 Stunde
Netzspannung:
220 V, 50 Hz. Die Stecker haben zwei runde Stifte
Klima:

Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima. Die Temperaturen und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig.

Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.

Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.

Währung

Währung:
Euro
Kreditkarten:
Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden, Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) oder Kreditkarte. Bargeldlose Zahlungen mit Bankkarte oder Kreditkarte sind weit verbreitet.
Devisenbestimmungen:
Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten Banken:
Wien: Mo., Di., Mi. und Fr. 08.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr (Zentralen sind über Mittag geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de , 

Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).

Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PWK 50 100 100 130
Motorrad 50 100 100 130
Caravan 50 80 100 100
Wohnmobil 50 100 100 130
bis zu 3,5t 50 100 100 130
ab 3,5t 50 70 80 80

Wohnmobile & Gespanne über 3,5 t

Hier muss klar unterschieden werden:

Fahrzeuge über 3,5 t (zGG)

Für Lkw, schwere Wohnmobile und schwere Gespanne über 3,5 t gilt:

Freilandstraße (außerorts) 70 km/h

Autobahn                           80 km/h 

Nachtbeschränkung 22:00–05:00 Uhr (110 km/h)

Auf bestimmten Abschnitten gilt aus Lärmschutzgründen zwischen 22:00 und 05:00 Uhr ein Tempolimit von 110 km/h.

Betroffen sind u. a.:

  • A10 (Tauern-Autobahn)

  • A12 (Inntal-Autobahn)

  • A13 (Brenner-Autobahn)

  • A14 (Rheintal-Autobahn)

100 km/h auf Autobahnen

✔ In Österreich gibt es auf mehreren Autobahnabschnitten dauerhafte 100-km/h-Zonen
(z. B. aus Umwelt- oder Lärmschutzgründen – IG-L).

Diese gelten ganztägig oder zeitweise und sind ausgeschildert.

Bußgelder - Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Österreich teils sehr hoch sanktioniert.
Bei extremen Überschreitungen drohen:

  • hohe Geldstrafen

  • Führerscheinentzug

  • Fahrzeugbeschlagnahme (seit 2024 möglich bei extremen Raserdelikten)

Wichtige Verkehrsbestimmungen
  • Autobahnen sind mautpflichtig. Diese muss mittels Erwerb einer Vignette entrichtet werden.
  • Vor Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
  • Kinder haben bei Überquerung der Straße immer Vorrang.
  • Warnwestenpflicht. Beim Verlassen des Fahrzeugs, bei Panne oder Unfall auf Schnellstraßen oder Autobahnen muss eine reflektierende Warnweste (EN471) getragen werden. Diese muss griffbereit im Fahrzeug bereit liegen, damit sie noch vor verlassen des Fahrzeugs angelegt werden kann, ansonsten droht ein Bußgeld.
  • Winterreifenpflicht: In Österreich gilt eine Situative Winterreifenpflicht! Vom 01.11. bis 15.04. dürfen Fahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Eis, Matsch) nur mit Winterreifen bewegt werden (M+S Reifen, mind. 4 mm Profil). Für Fahrzeuge über 3,5 t gilt eine generelle Winterreifenpflicht in der Zeit vom 1.11. bis 15.04. Auf besonders gekennzeichneten Straßen (Reifen mit Schneeketten in der blauen runden Tafel) müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angelegt werden. Dies gilt auch für allradangetriebene Fahrzeuge. Schneeketten siind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.
  • In der Zeit vom 01.10. bis 31.05. ist es gestattet Spikesreifen zu fahren. Das Fahrzeug muss am Heck mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein. Wer ab 01.06. mit Spikesreifen unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 2.180 € rechnen. Des Weiteren muss auch der Spikes-Aufkleber entfernt oder mit einem Klebeband in Form eines Kreuzes abgedeckt werden.
  • Telefonieren im Straßenverkehr ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs nicht vorbeigefahren werden.
  • Kinder mit einer Körpergröße unter 1,50 Metern und unter 14 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Bei einer Größe über 1,50 Meter müssen Kinder einen normalen Sicherheitsgurt benutzen. Ab einer Körpergröße von 1,35 Meter darf auch ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt anstatt des Kindersitzkissens benutzt werden, wenn gewährleistet ist, dass dieser im Halsbereich des Kindes nicht einschneidet.
  • Gelb-markierte Straßenränder bedeuten: durchgezogene gelbe Linie Parken und Halten verboten, unterbrochene gelbe Linie Parken verboten.
  • Dash-Cams: In Österreich ist die private Überwachung des öffentlichen Raumes verboten. In Fahrzeugen vorhandene Dash-Cams müssen somit bei Einreise ausgeschaltet werden, da rechtlich nur der Betrieb und nicht der Besitz oder das Mitführen verboten ist. Um sich Beweisprobleme zu ersparen, empfiehlt es sich jedoch solche Kameras sicherheitshalber abzumontieren.
  • Alle Verkehrsteilnehmer müssen auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Schnellstraßen vorausschauend eine Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Weitere Informationen unter www.rettungsgasse.com.
  • Parkscheibe in Österreich: andere Regeln als in Deutschland

    Bei Fahrten nach Österreich sollten Autofahrer beachten, dass deutsche Parkscheiben dort nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

    Der Grund ist die unterschiedliche ZeitskalierungDeutschland: Einstellung auf die nächste halbe StundeÖsterreich: Einstellung auf die nächste Viertelstunde

  • Beispiel:
    Parken um 10:10 Uhr

  • Deutschland: Parkscheibe auf 10:30 Uhr

  • Österreich: Parkscheibe auf 10:15 Uhr

  • Darüber hinaus gilt: Digitale Parkscheiben werden in Österreich nicht anerkannt.

    In Deutschland sind sie erlaubt, sofern sie über eine Zulassung mit KBA-Nummer verfügen.

    👉 Tipp: Wer mit dem Auto nach Österreich reist, sollte eine Parkscheibe nach österreichischem Standard verwenden.

Bußgelder
Bezeichnung Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer ab 50 Euro
Alkohol am Steuer ab 300 Euro
Warnweste nicht angelegt ab 14 Euro
über 50 km/h zu schnell bis 5000 Euro
Alkohol am Steuer ab 300 Euro
Rotlichtverstoß ab 70 Euro
Überholverstoß ab 70 Euro
Parkverstoß ab 25 Euro
Telefonieren am Steuer ab 50 Euro
20 km/h zu schnell ab 30 Euro
Alkoholkonsum

Promille: 0,5

Promillegrenze:

Für Personen in der Probezeit, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt eine Promillegrenze von 0,1.

Feiertage

01.01. Neujahr

01.05. Tag der Arbeit

15.08. Mariä Himmelfahrt

08.12. Mariä Empfängnis

25.12. Weihnachten

13.04.2026 Ostermontag

14.05.2026 Christi Himmelfahrt

25.05.2026 Pfingstmontag

01.11. Allerheiligen

26.12. Weihnachten

06.01. Heilige Drei Könige

19.03. St. Joseph (regional unterschiedlich)

04.05. St. Florian (regional unterschiedlich)

04.06.2026 Fronleichnam

24.09. St. Rupert (nur Salzburg)

10.10. Tag der Volksabstimmung (nur Kärnten)

26.10. Nationalfeiertag

11.11. St. Martin (nur Burgenland)

15.11. St. Leopold (nur Niederösterreich, Wien)

26.12 Weihnachten

Ferien

Burgenland

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 04. Juni 2026 06. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Kärnten

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 11. Juli 2026 13. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Niederösterreich

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 04. Juli 2026 06. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Oberösterreich

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 11. Juli 2026 13. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Salzburg

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 11. Juli 2026 13. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Steiermark

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 11. Juli 2026 13. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Tirol

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 11. Juli 2026 13. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Vorarlberg

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 11. Juli 2026 13. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027

Wien

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 28. März 2026 06. April 2026
Pfingstferien 23. Mai 2026 25. Mai 2026
Sommerferien 04. Juli 2026 06. September 2026
Herbstferien 26. Oktober 2026 30. Oktober 2026
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027
Zoll / Einfuhrangaben

Einfuhr:

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Botschaften

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Gauermanngasse 2-4, A-1030 Wien

Tel: 0043 17 11 54 0

Fax: 0043 17 13 83 66

E-Mail: info@wien.diplo.de

Internet: www.wien.diplo.de

Botschaft der Republik Österreich

Stauffenbergstr. 1, 10785 Berlin

Tel: 030 20 28 70

Fax: 030 22 90 56 9

E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.at

Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-berlin

Urlaubsservice Österreich Werbung

Vordere Zollamtstr. 13, 1030 Wien

Tel.: 00800 40 02 00 00 (gebührenfrei aus D,CH,A)

Fax: 030 2 19 14 85 0

E-Mail: deutschland@austria.info

Internet: www.austria.info

Treibstoffpreise
Treibstoff Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95 1,56
Premium Benzin 1,56
Diesel 1,56
Premium Diesel 1,56
BIO Diesel 1,56

Letzte Aktualisierung: 05.03.2026

Alpenpässe
Name Höhe Steigung wann offen mit Caravan Gebührenpflichtig Bewertung Status
Achenpass 941 12 ganzjährig nein *
Großglockner Hochalpenstrasse 2505 12 V-XI ja *** Wintersperre
Brennerstaatsstrasse 1374 12 ganzjährig nein *
Brennerautobahn 1350 6 ganzjährig ja ***
Kreuzbergpass 1636 12 ganzjährig nein * Behinderung durch Baustelle
Mauriapass 1298 10 ganzjährig nein *
Plöckenpass 1357 13 ganzjährig nein ** Vorübergehend gesperrt; Baustelle
Reschenpass 1504 9 ganzjährig nein **
Staller Sattel 2052 12 VI-X nein ** Wintersperre
Timmelsjoch 2474 13 VI-X ja *** Wintersperre
Arlbergpass 1793 13 ganzjährig nein ** Abfahrverbote für den Durchgangsverkehr; Winterausrüstung empfohlen
Arlbergtunnel 1318 4 ganzjährig nein ***
Au-Damüls 1428 14 ganzjährig nein **
Felberntauerntunnel 1650 9 ganzjährig ja ***
Faschinajoch 1486 14 ganzjährig nein *** Baustelle bis 25.05.2026; Winterausrüstung erforderlich
Fernpass 1210 8 ganzjährig nein **
Flexenpass 1773 9 ganzjährig nein **
Furkajoch 1761 14 VI-X nein *** Wintersperre
Gaichtpass 1093 7 ganzjährig nein **
Gerlosalpenstraße 1547 17 ganzjährig ja ** Winterreifenpflicht
Hahntennjoch 1894 15 VII-X nein ** Wintersperre
Hochtannberg 1676 14 ganzjährig nein *
Iselsberg 1209 8 ganzjährig nein *
Holzleitensattel 1119 12 ganzjährig nein **
Katschbergpass 1075 17 ganzjährig nein *
Kühtaisattel 2017 16 ganzjährig ja **
Lech-Warth 1444 6 V-XI nein **
Loiblpass 1058 17 ganzjährig nein **
Loibltunnel 1068 17 ganzjährig nein ***
Maltatal Hochalpenstrasse 1930 13 VI-X nein *** Wintersperre
Packsattel 1169 10 ganzjährig nein **
Zirler Berg 1185 16 ganzjährig nein ***
Semmering 984 10 ganzjährig nein * Behinderung durch Baustelle
Tauernautobahn 1344 5 ganzjährig ja ***
Silvretta Hochalpenstrasse 2036 14 VI-X ja *** Wintersperre
Nassfeldjoch 1552 14 ganzjährig nein **
Nockalmstrasse 2012 14 V-X nein *** Wintersperre
Ötztal Gletscherstrasse 1927 10 ganzjährig nein ***
Paznauntal 1884 10 ganzjährig nein **
Turracher Höhe 1795 23 ganzjährig nein **
Wurzenpass 1073 18 ganzjährig nein **
Karawankentunnel 665 8 ganzjährig ja ***
Sölkpass 1790 13 V-X nein ** Wintersperre
Tauernschleuse 1002 12 ganzjährig nein *** Details zu Abfahrtszeiten und Preisen, etc. siehe https://www.oebb.at/de/regionale-angebote/kaernten/autoschleuse-tauernbahn
Triebener Tauern 1274 16 ganzjährig nein **
Ventertal 1895 12 ganzjährig nein **
Zillertal Höhenstraße 628 4 ganzjährig nein ** Wintersperre
Zufahrt Samnaun/Spisser Landstrasse 1846 15 V-XI nein **
Radstädter Tauernpass 1739 12 ganzjährig nein **
Oberjoch 1136 7 ganzjährig nein **
Filzensattel 1290 15 in der Regel offen nein *** Schneekettenpflicht
Mautgebühren

Maut - Österreich

Mautvignette in Österreich (Stand: Vignettenjahr 2026)

Alle Preisangaben in Euro.

Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt grundsätzlich Mautpflicht. Für Motorräder, Pkw und Wohnmobile bis einschließlich 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) ist die Maut in Form einer Vignette zu entrichten. Die Vignette muss bereits bei der Auffahrt gültig sein und bei Klebevignetten korrekt angebracht werden.

Kaufmöglichkeiten und Gültigkeitsbeginn (Digitale Vignette)

Die Klebevignette  erhalten Sie u. a. im ACV Shop, Tankstellen.

Beim Online-Kauf im ASFINAG-Mautshop bzw. in der ASFINAG-App gilt:

  • Digitale Jahres- und 2-Monats-Vignette: als Konsument:in grundsätzlich frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig (Konsumentenschutz). Für Unternehmer:innen gilt diese Einschränkung nicht.

  • Digitale 1-Tages- und 10-Tages-Vignette: können (auch online) sofort gültig sein.

Wichtig: Laut ASFINAG wird die Klebevignette 2026 „zum letzten Mal“ angeboten – ab dem Vignettenjahr 2027 steht nur noch die Digitale Vignette zur Verfügung.

Vignettenpreise 2026 

Tarife in EUR inkl. 20 % USt.

Kategorie A – einspurige Kfz (Motorrad)

  • Jahres-Vignette: 42,70

  • 2-Monats-Vignette: 12,80

  • 10-Tages-Vignette: 5,10

  • 1-Tages-Vignette (nur digital): 3,80

Kategorie B – Pkw und Kfz bis einschließlich 3,5 t tzGm (inkl. Wohnmobile bis 3,5 t tzGm)

  • Jahres-Vignette: 106,80

  • 2-Monats-Vignette: 32,00

  • 10-Tages-Vignette: 12,80

  • 1-Tages-Vignette (nur digital): 9,60

Gültigkeit

  • Jahresvignette 2026: 1.12.2025 bis 31.1.2027.

Ausnahmen von der Vignettenpflicht (vignettenfreie Abschnitte)

Die Ausnahmen bestehen (zumindest temporär) auf vier Abschnitten:

  • A1 West Autobahn: Staatsgrenze Walserberg – AS Salzburg-Nord

  • A12 Inntal Autobahn: Staatsgrenze bei Kufstein – AS Kufstein-Süd

  • A14 Rheintal/Walgau Autobahn: Staatsgrenze bei Hörbranz – AS Hohenems

  • A26 Linzer Autobahn: derzeit im Bau; Vignettenpflicht erst ab dem Tag, an dem der Anschluss an die A7 (Knoten Linz-Hummelhof) für den Verkehr freigegeben wird.

Fahrzeuge über 3,5 t tzGm: GO-Maut (GO-Box)

Für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t tzGm gilt die fahrleistungsabhängige GO-Maut, abgerechnet über die GO-Box. Die Tarife richten sich u. a. nach Achszahl und Emissionsmerkmalen.

Streckenmaut (Sondermaut) für Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm

Auf bestimmten, besonders kostenintensiven Alpenquerungen wird statt der Vignette eine Streckenmaut erhoben. Auf diesen Abschnitten entfällt die Vignettenpflicht, es ist Streckenmaut zu bezahlen.

Streckenmaut-Tarife: Einzelfahrten (ab 01.01.2026)

  • A9 Pyhrn Autobahn – Gleinalm: 12,00

  • A9 Pyhrn Autobahn – Bosruck: 7,00

  • A10 Tauern/Katschberg: 15,00

  • A13 Brenner: 12,50

  • S16 Arlberg: 13,00

  • A11 Karawanken: 9,00

Mehrfahrtenkarten (ab 01.01.2026)

  • A9 Pyhrn Autobahn: 80,00

  • A10 Tauernautobahn: 90,00

  • A13 Brennerautobahn: 75,00

  • S16 Arlberg Schnellstraße: 78,00

Digitale Streckenmaut und Digitale Streckenmaut FLEX

Die Digitale Streckenmaut (kennzeichengebunden) ist sofort gültig und ermöglicht die Durchfahrt an den Mautstellen ohne Ticketkauf vor Ort (je nach Spur/Fahrzeugbedingungen).

Mit Digitaler Streckenmaut FLEX wird die Maut auf den Streckenmautabschnitten automatisch nachträglich abgerechnet; laut ASFINAG gilt zudem der „Gratis-Vorteil“: je Abschnitt zahlen Sie maximal bis zur Höhe der jeweiligen Mehrfahrtenkarte, danach sind weitere Fahrten im Zeitraum kostenlos.

Begriffserklärung

Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm): die vom Hersteller festgelegte maximal zulässige Masse des Fahrzeugs (bzw. der Fahrzeugkombination).