Österreich

Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Österreich.

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Wichtige Telefonnummern

Rettungsdienst:
112
Polizei:
112
Feuerwehr:
112
ACV Notruf:
+49 221 75 75 75
Von Österreich nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Von Deutschland nach Österreich:
0043 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Fakten

Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Wien
Fläche:
83.857 km²
Einwohnerzahl:
9.083.649
Sprache:
Deutsch
Kennzeichen:
A
Zeitzone:
Mitteleuropäische Zeit (MEZ), im Sommer MEZ + 1 Stunde
Netzspannung:
220 V, 50 Hz. Die Stecker haben zwei runde Stifte
Klima:

Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima. Die Temperaturen und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig.

Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.

Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.

Währung

Währung:
Euro
Kreditkarten:
Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden, Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) oder Kreditkarte. Bargeldlose Zahlungen mit Bankkarte oder Kreditkarte sind weit verbreitet.
Devisenbestimmungen:
Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten Banken:
Wien: Mo., Di., Mi. und Fr. 08.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr (Zentralen sind über Mittag geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de , 

Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).

Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PWK 50 100 100 130
Motorrad 50 100 100 130
Caravan 50 80 100 100
Wohnmobil 50 100 100 130
bis zu 3,5t
ab 3,5t

Für Wohnmobile und Gespanne über 3,5 t GG gelten auf Schnellstraßen 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h. Besondere Geschwindigkeitsbeschränkungen: Von 22.00 – 05.00 Uhr gilt auf folgenden Autobahnen 110 km/h: Tauern-Autobahn (A10), Inntal-Autobahn (A12), Brenner-Autobahn (A13) und Rheintal-Autobahn (A14). Auf einigen Autobahnabschnitten gilt auch generell 100 km/h. Beschilderung beachten Geschwindigkeitsübertretungen werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Wichtige Verkehrsbestimmungen
  • Autobahnen sind mautpflichtig. Diese muss mittels Erwerb einer Vignette entrichtet werden.
  • Vor Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
  • Kinder haben bei Überquerung der Straße immer Vorrang.
  • Warnwestenpflicht. Beim Verlassen des Fahrzeugs, bei Panne oder Unfall auf Schnellstraßen oder Autobahnen muss eine reflektierende Warnweste (EN471) getragen werden. Diese muss griffbereit im Fahrzeug bereit liegen, damit sie noch vor verlassen des Fahrzeugs angelegt werden kann, ansonsten droht ein Bußgeld.
  • Winterreifenpflicht: In Österreich gilt eine Situative Winterreifenpflicht! Vom 01.11. bis 15.04. dürfen Fahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Eis, Matsch) nur mit Winterreifen bewegt werden (M+S Reifen, mind. 4 mm Profil). Für Fahrzeuge über 3,5 t gilt eine generelle Winterreifenpflicht in der Zeit vom 1.11. bis 15.04. Auf besonders gekennzeichneten Straßen (Reifen mit Schneeketten in der blauen runden Tafel) müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angelegt werden. Dies gilt auch für allradangetriebene Fahrzeuge. Schneeketten siind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.
  • In der Zeit vom 01.10. bis 31.05. ist es gestattet Spikesreifen zu fahren. Das Fahrzeug muss am Heck mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein. Wer ab 01.06. mit Spikesreifen unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 2.180 € rechnen. Des Weiteren muss auch der Spikes-Aufkleber entfernt oder mit einem Klebeband in Form eines Kreuzes abgedeckt werden.
  • Telefonieren im Straßenverkehr ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs nicht vorbeigefahren werden.
  • Kinder mit einer Körpergröße unter 1,50 Metern und unter 14 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Bei einer Größe über 1,50 Meter müssen Kinder einen normalen Sicherheitsgurt benutzen. Ab einer Körpergröße von 1,35 Meter darf auch ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt anstatt des Kindersitzkissens benutzt werden, wenn gewährleistet ist, dass dieser im Halsbereich des Kindes nicht einschneidet.
  • Gelb-markierte Straßenränder bedeuten: durchgezogene gelbe Linie Parken und Halten verboten, unterbrochene gelbe Linie Parken verboten.
  • Dash-Cams: In Österreich ist die private Überwachung des öffentlichen Raumes verboten. In Fahrzeugen vorhandene Dash-Cams müssen somit bei Einreise ausgeschaltet werden, da rechtlich nur der Betrieb und nicht der Besitz oder das Mitführen verboten ist. Um sich Beweisprobleme zu ersparen, empfiehlt es sich jedoch solche Kameras sicherheitshalber abzumontieren.
  • Alle Verkehrsteilnehmer müssen auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Schnellstraßen vorausschauend eine Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Weitere Informationen unter www.rettungsgasse.com.
Bußgelder
Bezeichnung Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer ab 50 Euro
Alkohol am Steuer ab 300 Euro
Warnweste nicht angelegt ab 14 Euro
über 50 km/h zu schnell bis 5000 Euro
Alkohol am Steuer ab 300 Euro
Rotlichtverstoß ab 70 Euro
Überholverstoß ab 70 Euro
Parkverstoß ab 25 Euro
Telefonieren am Steuer ab 50 Euro
20 km/h zu schnell ab 30 Euro
Alkoholkonsum

Promille: 0,5

Promillegrenze:

Für Personen in der Probezeit, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt eine Promillegrenze von 0,1.

Feiertage

01.01. Neujahr

01.05. Tag der Arbeit

15.08. Mariä Himmelfahrt

08.12. Mariä Empfängnis

25.12. Weihnachten

21.04.2025 Ostermontag

29.05.2025 Christi Himmelfahrt

09.06.2025 Pfingstmontag

01.11. Allerheiligen

26.12. Weihnachten

06.01. Heilige Drei Könige

19.03. St. Joseph (regional unterschiedlich)

04.05. St. Florian (regional unterschiedlich)

19.05.2025 Fronleichnam

24.09. St. Rupert (nur Salzburg)

10.10. Tag der Volksabstimmung (nur Kärnten)

26.10. Nationalfeiertag

11.11. St. Martin (nur Burgenland)

15.11. St. Leopold (nur Niederösterreich, Wien)

26.12 Weihnachten

Ferien

Burgenland

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 12. April 2025 21. April 2025
Pfingstferien 07. Juni 2025 09. Juni 2025
Sommerferien 28. Juni 2025 31. August 2025
Herbstferien 27. Oktober 2025 31. Oktober 2025
Weihnachtsferien 24. Dezember 2025 06. Januar 2026

Kärnten

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 12. April 2023 21. April 2023
Pfingstferien 07. Juni 2025 09. Juni 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 07. September 2025
Herbstferien 27. Oktober 2025 31. Oktober 2025
Weihnachtsferien 24. Dezember 2025 06. Januar 2026

Niederösterreich

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 12. April 2025 21. April 2025
Pfingstferien 07. Juni 2025 09. Juni 2025
Sommerferien 28. Juni 2025 31. August 2025
Herbstferien 27. Oktober 2025 31. Oktober 2025
Weihnachtsferien 24. Dezember 2025 06. Januar 2026

Oberösterreich

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 12. April 2025 21. April 2025
Pfingstferien 07. Juni 2025 09. Juni 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 07. September 2025
Herbstferien 27. Oktober 2025 31. Oktober 2025
Weihnachtsferien 24. Dezember 2025 06. Januar 2026

Salzburg

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 12. April 2025 21. April 2025
Pfingstferien 07. Juni 2025 09. Juni 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 07. September 2025
Herbstferien 27. Oktober 2025 31. Oktober 2025
Weihnachtsferien 24. Dezember 2025 06. Januar 2026

Steiermark

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 12. April 2025 21. April 2025
Pfingstferien 07. Juni 2025 09. Juni 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 07. September 2025
Herbstferien 27. Oktober 2025 31. Oktober 2025
Weihnachtsferien 24. Dezember 2025 06. Januar 2026

Tirol

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 12. April 2025 21. April 2025
Pfingstferien 09. Juni 2025 09. Juni 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 07. September 2025
Herbstferien 27. Oktober 2025 31. Oktober 2025
Weihnachtsferien 24. Dezember 2025 06. Januar 2026

Vorarlberg

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 12. April 2025 21. April 2025
Pfingstferien 07. Juni 2025 09. Juni 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 07. September 2025
Herbstferien 27. Oktober 2025 31. Oktober 2025
Weihnachtsferien 24. Dezember 2025 06. Januar 2026

Wien

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 12. April 2025 21. April 2025
Pfingstferien 07. Juni 2025 09. Juni 2025
Sommerferien 28. Juni 2025 31. August 2025
Herbstferien 27. Oktober 2025 31. Oktober 2025
Weihnachtsferien 24. Dezember 2025 06. Januar 2026
Zoll / Einfuhrangaben

Einfuhr:

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Botschaften

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Gauermanngasse 2-4, A-1030 Wien

Tel: 0043 17 11 54 0

Fax: 0043 17 13 83 66

E-Mail: info@wien.diplo.de

Internet: www.wien.diplo.de

Botschaft der Republik Österreich

Stauffenbergstr. 1, 10785 Berlin

Tel: 030 20 28 70

Fax: 030 22 90 56 9

E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.at

Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-berlin

Urlaubsservice Österreich Werbung

Vordere Zollamtstr. 13, 1030 Wien

Tel.: 00800 40 02 00 00 (gebührenfrei aus D,CH,A)

Fax: 030 2 19 14 85 0

E-Mail: deutschland@austria.info

Internet: www.austria.info

Treibstoffpreise
Treibstoff Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95 1,50
Premium Benzin 1,50
Diesel 1,51
Premium Diesel 1,51
BIO Diesel 1,51

Letzte Aktualisierung: 16.10.2025

Alpenpässe
Name Höhe Steigung wann offen mit Caravan Gebührenpflichtig Bewertung Status
Achenpass 941 12 ganzjährig nein * Behinderung durch Baustelle
Großglockner Hochalpenstrasse 2505 12 V-XI ja *** Winterausrüstung erforderlich
Brennerstaatsstrasse 1374 12 ganzjährig nein *
Brennerautobahn 1350 6 ganzjährig ja ***
Kreuzbergpass 1636 12 ganzjährig nein *
Mauriapass 1298 10 ganzjährig nein *
Plöckenpass 1357 13 ganzjährig nein ** Vorübergehend gesperrt.
Reschenpass 1504 9 ganzjährig nein ** Behinderung durch Baustelle
Staller Sattel 2052 12 VI-X nein **
Timmelsjoch 2474 13 VI-X ja *** Behinderung durch Baustelle
Arlbergpass 1793 13 ganzjährig nein ** Behinderung durch Baustelle
Arlbergtunnel 1318 4 ganzjährig nein ***
Au-Damüls 1428 14 ganzjährig nein **
Felberntauerntunnel 1650 9 ganzjährig ja ***
Faschinajoch 1486 14 ganzjährig nein ***
Fernpass 1210 8 ganzjährig nein **
Flexenpass 1773 9 ganzjährig nein **
Furkajoch 1761 14 VI-X nein ***
Gaichtpass 1093 7 ganzjährig nein **
Gerlosalpenstraße 1547 17 ganzjährig ja ** Behinderung durch Baustelle
Hahntennjoch 1894 15 VII-X nein **
Hochtannberg 1676 14 ganzjährig nein *
Iselsberg 1209 8 ganzjährig nein *
Holzleitensattel 1119 12 ganzjährig nein **
Katschbergpass 1075 17 ganzjährig nein * Behinderung durch Baustelle
Kühtaisattel 2017 16 ganzjährig ja **
Lech-Warth 1444 6 V-XI nein **
Loiblpass 1058 17 ganzjährig nein **
Loibltunnel 1068 17 ganzjährig nein ***
Maltatal Hochalpenstrasse 1930 13 VI-X nein ***
Packsattel 1169 10 ganzjährig nein **
Zirler Berg 1185 16 ganzjährig nein ***
Semmering 984 10 ganzjährig nein * Behinderung durch Baustelle
Tauernautobahn 1344 5 ganzjährig ja ***
Silvretta Hochalpenstrasse 2036 14 VI-X ja *** Vorübergehend gesperrt
Nassfeldjoch 1552 14 ganzjährig nein ** Vorübergehend gesperrt
Nockalmstrasse 2012 14 V-X nein ***
Ötztal Gletscherstrasse 1927 10 ganzjährig nein ***
Paznauntal 1884 10 ganzjährig nein **
Turracher Höhe 1795 23 ganzjährig nein ** Behinderung durch Baustelle
Wurzenpass 1073 18 ganzjährig nein **
Karawankentunnel 665 8 ganzjährig ja ***
Sölkpass 1790 13 V-X nein **
Tauernschleuse 1002 12 ganzjährig nein *** Details zu Abfahrtszeiten und Preisen, etc. siehe https://www.oebb.at/de/regionale-angebote/kaernten/autoschleuse-tauernbahn
Triebener Tauern 1274 16 ganzjährig nein **
Ventertal 1895 12 ganzjährig nein **
Zillertal Höhenstraße 628 4 ganzjährig nein **
Zufahrt Samnaun/Spisser Landstrasse 1846 15 V-XI nein **
Radstädter Tauernpass 1739 12 ganzjährig nein ** Behinderung durch Baustelle
Oberjoch 1136 7 ganzjährig nein **
Filzensattel 1290 15 in der Regel offen nein ***
Mautgebühren

Maut - Österreich

Mautvignette in Österreich

 

 

Alle Preisangaben in Euro!

Autobahnen und Schnellstraßen sind für Motorräder, Pkw und  Wohnmobile, bis 3,5 t technische zulässiger Gesamtmasse  (tzGM) vignettenpflichtig. 

Die Vignette muss bereits bei Auffahrt auf eine Autobahn oder Schnellstraße ordnungsgemäß angebracht bzw. rechtzeitig online gekauft sein.

 

Die Klebevignette und auch die digitale Vignette sind bei allen ARBÖ-Dienststellen erhältlich. Die digitale Vignette nach Kauf beim ARBÖ st sofort nach dem Kauf gültig. Bei Kauf über die ASFINAG Homepage (www.asfinag.at) oder ASFINAG-APP (https://apps.apple.com/at/app/asfinag/id453459323 oder https://play.google.com/store/apps/details?id=at.asfinag.unterwegs&hl=de_AT&gl=US)  gilt die digitale Jahres-Vignette  und 2-Monats-Vignette erst 18 Tage nach Kauf. Digitale 1 Tages-Vignetten und 10-Tages-Vignetten gelte bei Kauf über dier ASFINAG-Homepage oder ASFINAG-APP ab sofort. 


Infos beim ARBÖ unter ✆ 050-123-123 und auf www.arboe.at oder bei der ASFiNAG auf www.asfinag.at.

 

Jahres-Vignette

2-Monats-Vignette

10-Tages-Vignette

1-Tages-Vignette (nur online erhätlich)

Gültigkeit

1. Dezember des Vorjahres bis 31. Jänner des Folgejahres

2 Monate ab dem Tag der Ausstellung

0 Uhr ab Ausstellungstag bis 24 Uhr des 9. Folgetages

1 Kalendertag (von 0 bis 23:59 Uhr

Kat. A - einspurige Kfz

38,50

11,50

4,60

3,40

Kat. B - Pkw und Kfz bis einschl. 3,5 t tzGM, Wohnmobile (von diesen gezogene Anhänger sind nicht vignettenpflichtig

96,40

28,90

11,50

8,60

 

Ausnahmen zur Vignettenpflicht · Temporär werden der bislang lückenlosen Bemautung des gesamten österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes nunmehr einzelne Ausnahmen hinzugefügt. Diese Ausnahmen gelten auf vier Abschnitten:

  •  A1 Westautobahn, zwischen Staatsgrenze Walserberg und Anschlussstelle Salzburg-Nord 
  •  A12 Inntalautobahn, zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd 
  •  A14 Rheintal/Walgau-Autobahn, zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems
  • A26 Linzer Autobahn (derzeit noch im Bau)

 

Für Kfz mit mehr als 3,5 t hzGg gilt das kilometerabhängige Mautsystem. Die Tarife werden nach der Achszahl und den Schadstoffemissionen bemessen, wobei bei Bussen und schweren Wohnmobilen die Achszahl der Anhänger nicht mitgezählt wird. Die Bezahlung der Mautgebühr erfolgt über die so genannte "Go-Box".

Für die so genannten Altmautstrecken (A9 Pyhrnautobahn, im Bereich Spital/Pyhrn - Ardning und Knoten St. Michael - Übelbach, A10 Tauernautobahn, im Bereich Tauernscheitelstrecke, A11 Karawankenautobahn im Karawankentunnel, A13 Brennerautobahn und S16 im Arlbergtunnel) gelten gesonderte Tarife.

Genauere Informationen erhalten Sie auf www.go-maut.at und www.asfinag.at bzw. rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 400 12 400 (aus Österreich, Deutschland und der Schweiz) bzw. +43 1 955 12 66 (aus anderen Ländern).

Alle Verkaufsstellen im In- und Ausland sind mit dem Vignettesymbol (Türkleber) oder Vignetten-Logo gekennzeichnet. Bei Fragen rufen Sie 0800 400 11 400, Internet: www.asfinag.at

 

Streckenmaut

 

Auf den unten angeführten Strecken gelten für Fahrzeuge bis zu 3,5 bis 3,5 t technische zulässiger Gesamtmasse  (tzGM) gesonderte Streckenmauttarife.  Auf diesen Strecke entfällt die Vignettenpflicht. 

 

Arlberg-Schnellstraße (S16)

 

Länge 13,9 km, Verbindung Klösterle (V) - St. Jakob (T)

 

Kategorie

Preis

Einzelfahrt Kat. 1

11,50

Mehfratenkarte

69,00

Mehrfarten-Karte für Pendler:innen

11,50

Mehrfarten-Karte  für Lenker:innen von Behindertenfahrzeugen

11,50

 

 

Brenner-Autobahn (A13)

 

Länge 38 km, Verbindung Innsbruck/Ost - Brenner-Passhöhe (T)

 

Kategorie

Preis

Einzelfahrt 

11,00

Mehrfahrten-Karte 66,00
Mehrfarten-Karte für Pendler:innen 11,00
Mehrfahrten-Karte Anwohner:innen 11,00
Mehrfahrten-Karte Beeinträchtigte 11,00
Mehrfahrten-Karte für Lenker:innen von Behindertenfahrzeugen kostenlos

 

Karawankenautobahn (A11)

 

Kategorie

Preis

Einzelfahrt

7,80

 

 

Pyhrn-Autobahn - Gleinalmtunnel (A9)

 

Länge 24 km, Verbindung St. Michael - Übelbach (St)

 

Kategorie

Preis

Einzelfahrt

10,50

Mehrfarten-Karte 71,50
Mehrfarten-Karte für Pendler:innen 10,50
Mehrfahrten-Karte für Lenker:innen von Behindertenfahrzeugen kostenlos

 

 

Pyhrn-Autobahn - Bosrucktunnel (A9)

 

Länge 11 km, Verbindung Spital (OÖ) - Ardning (St)

 

Kategorie

Preis

Einzelfahrt

6,50

Mehrfahrten-Karte

71,50

Mehrfarten-Karte für Pendler:innen 6,50
Mehrfahrten-Karte für Lenker:innen von Behindertenfahrzeugen kostenlos
     

 

Tauernautobahn-Scheitelstrecke (A10)

 

Länge 40 km, Verbindung Flachauwinkel (S) - Rennweg (K)

 

Kategorie

Preis

Einzelfahrt  St. Michael - Rennweg (Katschbergtunnel) * 7,00
Einzelfahrt Flachau - St. Michael (Tauerntunnel) * 7,00
Einzelfahrt  Flachau - Zederhaus (Tauerntunnel) * 7,00
Einzelfahrt Gesamtstrecke

13,50

Mehrfarten-Karte

81,00

Mehrfarten-Karte für Pendler:innen

7,00

Mehrfahrten-Karte für Lenker:innen von Behindertenfahrzeugen

13,50

 

* Die Einzelfahrt gilt auch für die umgekehrte Strecke 

 

Die Mehrfahrten-Karte ersetzt seit 2024 die jeweilige Streckenmaut-Jahreskarte und ebenfalls in Zeitraum von 365 Tagen genutzt werden.

Eine Anrechnung des Preises einer gekauften  Jahres-Vignette auf die Mehrfahrten-Karten ist nicht mehr möglich. 

Die kostenlose Jahreskart-Streckenmaut-Karte für manche Anrainer, Penderl, Präsenzdiener mit einer Jahres-Vignette für manche Strecken entfällt. Diese wurde durch die Mehfarten-Karte für den Preise der jeweligen Einzelfahrt ersetzt. 

 

Menschen, die Anspruch auf eine Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderungen , erhalten automatisch auch jeweils eine Die Mehrfahrten-Karte für Lenker:innen von Behindertenfahrzeugen für die A9, A10, A13 und S16. Ob bei der ASFINAG eine Gratisvignette und die Streckenmaut-Mehrfahrten-Karte für betroffenen Personen freigeschaltet sind, können diese  jederzeit online auf evidenz.asfinag.at abfragen.

 

Digitale Streckenmaut

 

Auf den Altmautstrecken können Fahrzeuglenker mit Fahrzeugen bis 3,5 t tzGM die Benutzungsgebühr, ohne vor den Mautstellen anhalten zu müssen, per Videomaut bezahlen. Sämtliche Tickets sind in allen ARBÖ-Prüfzentren (Adressen, Öffnungszeiten und Telefonnummern unter ✆ 050-123-123 oder auf www.arboe.at)  oder online auf www.asfinag.at, unter Angabe des Kfz-Kennzeichens, erhältlich.

 

A9 Pyhrn-Autobahn – Bosruck- und Gleinalmtunnel – einfache Fahrt 16,00
A9 Pyhrn-Autobahn – Bosruck- und Gleinalmtunnel –  Mehrfahrtenkarte  71,50
A9 Pyhrn-Autobahn – Mautstelle Bosruck – einfache Fahrt 6,50
A9 Pyhrn-Autobahn – Mautstelle Gleinalm – einfache Fahrt 1000
A10 Tauern-Autobahn – Mautstelle St. Michael/L. – einfache Fahrt 13,50
A10 Tauern-Autobahn – Mautstelle St. Michael/L. – Mehrfahrtenkarte 81,00
A11 Karawanken-Autobahn – Richtung Süd – einfache Fahrt 8,20
A13 Brenner-Autobahn – Mautstelle Schönberg – einfache Fahrt 11,00
A13 Brenner-Autobahn – Mautstelle Schönberg –  Mehrfartenkarte 66,00
S16 Arlberg-Schnellstraße – einfache Fahrt 11,50
S16 Arlberg-Schnellstraße – Mehrfahrtenkarte 69,00

 

Mit der "Digitalen Streckenmaut Flex" besteht die Möglichkeit die jeweilige Fahrt über die Strecken  mit gesonderter Maut (siehe oben)  mit zu jeweils gültigen  Tarifa utomatisch im Nachhineinzu bezahlen (Post Pay-Verfahren). Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.asfinag.at/maut-vignette/streckenmaut/digitale-streckenmaut 

 

Bis 15.06.2024 ist der Kauf des Einzelfahrtickets nfür die A10 Tauernautobahn nicht möglich. Dieses kann in diesem Zeitraum nur direkt bei der Mautstelle gekauft werden. 

shorturl.at/cLRT0

 

technisch zulässige Gesamtmasse (tzGM) = Die technisch zulässige Gesamtmasse ergibt sich  die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Krfatfahrzeuges  oder einer Fahrzeugkombination .

 

 

 

 

 

Felbertauernstraße (B108)

 

Länge 5,3 km, Verbindung Mittersill (S) - Matrei (Ost-T) 

Kategorie Preis
Motorräder  12,00
1-Tages-Mautpass-Bonuskarte für Motorräder 19,50
Rundfahrticket mit Großglockner Hochalpenstraße 42,00
Pkw, Wohnmobile, Klein-Lkw bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht   13,50
Anrainertarif für Motorräder und Pkw * 11,60
Anrainertarif für  Mittersill 5,75
1-Tages-Mautpass "Bonuskarte" 19,50
Rundfahrticket mit Großglockner Hochalpenstraße 51,50
Lkw über 3,5 t hzGg mit 2 Achsen 35,00
Lkw über 3,5 t hzGg mit 3 Achsen 52,50
Lkw  über 3,5 t hzGg mit mehr als 3 Achsen 70,00
Busse - Normaltarif 35,00
Jahreskarte für Motorräder, Pkw und Wohnmobile 145,00
Jahreskarte für Behinderte 13,50
Vielfahrer-Rabat für Busse i und Lkw über 3,5 t hzgG m Wert von EUR 2.900,- 1.885,00

 

* Der Anrainertarif gilt für Fahrzeuge mit Kennzeichen aus den Bezirken Innsbruck, Innsbruck-Land, Kitzbühel, Landeck, Reutte, Schwaz (alle Tirol) und Hermargor sowie Spittal/Drau (alle Kärnten) und aus dem Salzburger Bundesland Zell am See. 

Der Anrainertarif für Mittersill gilt für Motorräder und Pkw, deren Halter einen ordentlichen Wohnsitz im Gemeindegebiet Mittersill haben oder Dienstnehmer sind, die in einem Mittersiller Betrieb beschäftigt sind und den Wohnsitz südlich des Felbertauerntunnels haben, wird ein ermäßigter Anrainertarif berechnet. Die Berechtigung ist durch einen von der Marktgemeinde Mittersill auszustellenden Ausweis an der Mautstelle nachzuweisen.

 

Genauere Informationen finden Sie unter www.felbertauern.com

 

Gerlos-Alpenstraße (B165)

 

Länge 11 km, Verbindung Gerlosplatte - Krimml (S), www.gerlosstrasse.at

 

Kategorie

Preis

Motorrad - Tageskarte

8,50

PKW,Wohnmobil, Wohnwagen-Gespanne bis zu 3,5 t hzGg - Tageskarte 12,00

Motorrad - 8 Tageskarte

20,00

PKW, Wohnmobil, Wohnwagen-Gespanne bis zu 3,5 t hzGg - Tageskarte 26,50
Motorrad - 3 Wochen-Karte 29,50

Pkw, Wohnmobil, Wohnwagen-Gespanne bis zu 3,5 t hzGg – 3 Wochenkarte

45,00
Motorrad - Jahreskarte 62,50

Pkw, Wohnmobil, Wohnwagen-Gespanne bis zu 3,5 t hzGg - Jahreskarte

62,50

Lkw, Traktoren und Zugmaschinen bis 3,5 t hzGg -  Tageskarte

19,50

Lkw, Traktoren und Zugmaschinen über 3,5 t hzGg -  Tageskarte

29,00

Lkw, Traktoren und Zugmaschinen über und unter  3,5 t hzGg – Jahreskarte

140,00

Busse – über 6 Personen, Tageskarte pro Erwachsener

2,20

Busse – über 6 Personen, Tageskarte pro Kind

1,10

 

 

Das Tour-Ticket für Motorrdäder beinhaltet je ein Tages-Ticket für die Gerlos-Alpenstraße, die Großglockner-Hochalpenstraße und die Nockalmstraße  Das Ticket ist an den Kassenstellen erhätlich. Im Vorverkauf ist es beim ARBÖ um EUR 47,00.- erhältlich.

 

Goldeck Panoramastraße

 

Länge 14,5 km, Verbindung Zlan (K)  - Goldeck  (K) 

Geöffnet von Anfang/Mitte Mai bis Mitte/Ende Oktober, täglich von 8.30 bis 17 Uhr  https://sportberg-goldeck.com/goldeck-panoramastrasse

Kategorie

Preis

Motorrad 

9,00

PKW

15,00

 

 

Großglockner-Hochalpenstraße (B107)

 

Länge 40 km, Verbindung Fusch (S) - Heiligenblut (K)
(zumindest von 01.11. bis 30.04. Wintersperre), www.grossglockner.at

 

Kategorie

Preis

Motorrad - Tageskarte

33,00

Elektro-Motorrad – Tageskarte

28,00

Motorrad, Elektro-Motorrad Aufzahlung auf Tageskarte für den 2. Tag

16,00

Elektro-Motorrad, Motorrad – 3-Wochen-Ticket

66,00

Elektro-Motorrad, Motorrad – Saisonkarte

121,00

Motorrad – Rundfahrtkarte

41,50

Elektro-Motorrad – Rundfahrtkarte

37,00

Elektro-Motorrad, Motorrad – Tourticket

51,00

Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t hzGg – Tageskarte

43,00

Elektro-Pkw, Wasserstoff-Pkw – Tageskarte

35,50

Elektro-Pkw, Wasserstoff-Pkw, Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t hzGg – Aufzahlung Tageskarte 2. Tag

16,00

Elektro-Pkw, Wasserstoff-Pkw, Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t hzGg – Saisonkarte

121,00

Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t hzGg – Rundfahrtkarte

51,00

Elektro-Pkw, Wasserstoff-Pkw – Rundfahrtkarte

46,00

Lkw unter 3,5 t hzGg – Tageskarte

52,00

Lkw über  3,5 t hzGg – Tageskarte

135,00

Busse ab 6 Personen -  Tageskarte pro Erwachsener

6,80

Busse ab 6 Personen -  Tageskarte pro Kind

3,40

 

 

Die Rundfahrkarte gilt für eine Fahrt auf der Großglockner-Hochalpenstraße und auf der Felbertauernstraße

Das Tour-Ticket für Motorrdäder beinhaltet je ein Tages-Ticket für die Gerlos-Alpenstraße, die Großglockner-Hochalpenstraße und die Nockalmstraße sowie einen reduzierte Karte zum Preis von EUR 12,00 für die Villacher Alpenstraße   Das Ticket ist an den Kassenstellen erhätlich. Im Vorverkauf ist es beim ARBÖ um EUR 47,00- erhältlich.

 

 

 

 

Nockalmstraße

 

Länge 35 km, Ebene Reichenau - Innerkrems (K)
Wintersperre von Ende Oktober bis Anfang Mai, www.nockalmstrasse.at

 

Kategorie

Preis

Motorrad – Tageskarte

17,00

Elektro-Motorräder, Wasserstoff-Motorräder – Tageskarte

16,00

Elektro-Motorräder, Wasserstoff-Motorräder, Motorrad  - Saison-Karte

80,00

Elektro-Motorräder, Wasserstoff-Motorräder, Motorrad  - Tourticket

51,00

Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t hzGg – Tageskarte

23,00

Elektro- und Wassertoff-Pkw u. – Wohnmobile – Tageskarte

18,00

Elektro- und Wassertoff-Pkw u. – Wohnmobile – Tageskarte – Saisonkarte

80,00

Lkw bis 3,5 t hzGg – Tageskarte

29,00

Lkw über 3,5 t hzGg - Tageskarte

39,50

Busse – Tageskarte pro Erwachsener

4,50

Busse – Tageskarte pro Kind

4,50

 

Das Tour-Ticket für Motorrdäder beinhaltet je ein Tages-Ticket für die Gerlos-Alpenstraße, die Großglockner-Hochalpenstraße und die Nockalmstraße   Das Ticket ist an den Kassenstellen erhätlich. Im Vorverkauf ist es beim ARBÖ um EUR 47,00- erhältlich.

 

 

 

 

Autoschleuse Tauerntunnel (ÖBB-Bahnverladung)

 

Länge 8,5 km, Verbindung Böckstein (S) - Mallnitz (K)

 

Fahrzeugart

Preis

 

Motorrad, Pkw (bis 3,5 t hzGg) - Einzelfahrt

20,40  

Motorrad, Pkw (bis 3,5 t hzGg) – Wochenkarte

73,50  

Motorrad, Pkw (bis 3,5 t hzGg) – Monatskarte

134,60  

Motorrad, Pkw (bis 3,5 t hzGg) – Jahreskarte

293,40  

Pkw mit Anhänger (bis 3,5 t hzGg) – Einzelfahrt

32,50

 

Anhänger (751 kg bis 3,5 t hzGg) – Einzelfahrt

12,10  

Lkw, Busse, Wohnmobile bis 3,5 t hzGg mit 3 Achsten

60,00  

Fahrrad

10,00  

FußgängerIn

4,90  

 

Pkw und Anhänger werden bis 3,5 t Gesamtgewicht und 2,5 m Breite transportiert. Vom Transport ausgeschlossen sind Wohnmobile, Wohnwagenanhänger, Reisebusse und Gefahrguttransporte sowie mit Flüssiggas und Erdgas betriebene Fahrzeuge. Die Fahrzeuginsassen können nicht im Fahrzeug bleiben und werden in eigenen Personenwaggons transportiert. Genauere Informationen finden Sie unter https://www.oebb.at/de/regionale-angebote/kaernten/autoschleuse-tauernbahn 

 

Silvretta-Hochalpenstraße (B188)

 

Länge 24 km, Galtür (T) - Partenen (V)
(Wintersperre von November bis Mai)

Fahrzeugart

Preis

Moped bis 50 ccm

8,00

Motorräder, Motor-Dreirad (mit Beiwagen)

16,00

Quads

16,00

Pkw bis 9 Personen

19,50

Elektro-Pkw bis 9 Personen

15,00

Lkw und Wohnmobile

28,00

Motorrad, Dreirad -Saisonkarte

100,00

PKw bis 9 Personen – Saisonkarte

113,00

Lkw, Wohnmobile – Saisonkarte

155,00

Linienbus – pro Erwachsener

5,00

Linienbus – pro Kind

3,00

Reisebus – Mindesttarif

40,00

Reisebus bis 50 Personen pro Erwachsener

5,00

Reisebus bis 50 Personen pro Kind

3,00

Reisebus 50 - 80 Personen pro Erwachsener

4,40

Reisebus 50 - 80 Personen pro Kind

2,20

Reisebus ab 81 Personen pro Erwachsener

3,60

Reisebus ab 81 Personen pro Kind

2,00

 

Genauere Informatonien finden Sie hier https://www.silvretta-bielerhoehe.at/de/Preise-Service/Preise

 

Timmelsjoch-Hochalpenstraße (B186)

Länge 12 km, Untergurgl (T) - Passhöhe (T)
(Wintersperre von Ende Oktober bis Ende Mai) https://www.timmelsjoch.com/de/timmelsjoch-tarife

 

Fahrzeugart

Preis

Motorrad – einfache Fahrt

17,00

Motorrad – Hin- und Retour

23,00

Motorrad – Saisonkarte

85,00

Pkw bis 9 Sitzplätze, Wohnmobile bis 3, t  hzGg  einfache Fahrt

19,00

Pkw bis 9 Sitzplätze, Wohnmobile bis 3, t  hzGg – Hin- und Retour

26,00

Pkw bis 9 Sitzplätze, Wohnmobile bis 3, t  hzGg – Saisonkarte

85,00

Lkw bis und über 3,5 t hzGg Wohnmobile über 3, t  hzGg – einfache Fahrt

30,00

Busse und andere Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung – pro Erwachsener

6,00

Busse und andere Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung – pro Kind

4,00

Busse und andere Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung – Mindesttarif

30,00

Busse und andere Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung –  Maximaltarif

120,00

 

 

Villacher Alpenstraße

 

Länge 22  km, Villach  (K) -  Dobratsch (K)

ganzjährig geöffnet -  Von 20 bis 7 Uhr für Motorradfahrer gesperrt, von 01.06 - 31.08. von 22 bis 3 Uhr sowie von 01.09.  - 31.05 von 21.30 Uhr 5 Uhr Sperre ab Kassenstelle Möltschach - https://www.villacher-alpenstrasse.at 

Mautpflicht besteht zwischen Mitte April bis MItte November 

Kategorie

Preis

Motorrad - Einfache Fahrt

15,00

Motorrad - Saisonkarte

75,00
PKW, Wohnmobil - Einfache Fahrt 22,00
Pkw, Wohmobil . - Saisonkarte 75,00
Motorrad mit Elektro-Antrieb, Motorrad  mit Wasserstoff-Antrieb 14,00
Pkw mit Elektro-Antrieb, Pkw mit Wasserstoff-Antrieb 17,00
Lkw, Traktoren und Zugmaschinen bis 3.500 Kilogramm höchtszulässiges Gesamtgewicht 26,50
Lkw, Traktoren und Zugmaschinen über 3.500 Kilogramm höchtszulässiges Gesamtgewicht 33,00
Reisebusse, Linienbusse pro Kind 1,90
Reisebusse, Linienbusse pro Erwachsenem 3,90

 

 

Umweltzonen laut Immissionsschutzgesetz–Luft (IG-L) 

 

Derzeit gelten die Umweltzonen in Österreich und die damit verbundenen Fahrverbote nur für Lkw. Alle als Lkw zugelassenen Fahrzeuge benötigen eine Umwelt-Plakette. In Wien, in Teilen der Bezirke Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Korneuburg, Mödling und der Gemeinde Klosterneuburg gilt ein Fahrverbot von Lkw (auch Klasse N1) mit den Abgasklassen Euro 0 bis EUR 2.  Betroffene Fahrzeuge mit der Abgasklasse Euro 3 und höher benötigen eine Abgaskennzeichungsplakette. Eine ähnliche Regelung gilt auch im Burgenland, wobei hier das Datum der Zulassung auf den atuellen Unternehmer/Unternehmerin (nach dem 01.01.2016) ausschlaggebend ist. In der Steiermark im Sanierungsgebiet gilt eine Fahrverbot für Lkw (auch Klasse N1), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Spezialkraftfahrzeuge mit den Abgasklassen Euro 0 bis Euro 2. etroffene Fahrzeuge mit der Abgasklasse Euro 3 und höher benötigen eine Abgaskennzeichungsplakette.

In Oberösterreich gilt für Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht  der Euroabgasklassen 0 bis 2 auf der Westautobahn (A1) zwischen desn Anschlussstellen Enns/Steyr (Kilometer 154, 996) und  dem Knoten Haid (Kilometer 175,574)  ein Fahrverbot. Betroffene Fahrzeuge mit der Abgasklasse Euro 3 und höher benötigen eine Abgaskennzeichungsplakette.

Genauere Informationen  finden Sie hier  www.akkp.at

 

Motorrad Fahrverbot in den Bezirken Reutte und Imst

 

Von 15. April bis 31. Oktober gilt für Motoräder, deren Standgeräusch (Nahfeldpegel) über 95 Dezibel (db liegt auf den folgenden Straßen ein Fahrverbot:

  • Berwang-Namloser Straße (L21) zwischen Bichelbach und Stanzach
  • Bschlaber Straße (L266) zwischen Elmen und Pfafflar 
  • Hahntennjochstraße (L246) zwischen Passhöhe und Imst bzw. zwischen Pfafflar und Passhöhe
  • Lechtalstraße (B198) zwischen Steeg und Weißenbach am Lech
  • Tannheimerstraße (B199) zwischen Weißenbach am Lech und Staatsgrenze Schattwald

 

Genauere Informationen (auch in englischer Sprache) unter https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrs-und-seilbahnrecht/motorrad-fahrverbot

 

Fahrverbot für Taxi-Fahrzeuge in Linz

 

In einem Großteil von Linz gilt seit 01.07.2022 ein Fahrverbot von Taxis, die nicht mindestens die Abgasklasse 2 (Benzin-Fahrzeug) oder die Abgasklasse 3 (Diesel-Fahrzeuge) erfüllen. Betroffene Fahrzeuge, die vom Fahrverbot ausgenommen sind eine Abgaskennzeichungsplakette

 

Genauere Informationen unter https://www.wko.at/service/ooe/umwelt-energie/fahrverbote-mindestmissionsstandards-taxis-linz.html 

 

Fahrverbot für Lkw auf der Inntalautobahn (A12) in Tirol

 

Auf der Inntalautobahn (A12) gilt zwischen Langkampfen und Zirl ein Fahrverbot von Lkw über 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht sowie Lkw und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit  Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Gespannes 7,5 Tonnen übersteigt, der Euroabgasnormen 0, 1, 2, 3, 4 und 5. 

 Genaure Informationen unter https://www.tirol.gv.at/umwelt/luftqualitaet/nachtfahrverbot 

 

Zudem gib es viele weitere Fahrverbote, vor allem für Lkw, die zum Teil in ganz Österreich (Nachtfahrverbot) oder nur in Teilen von Österreich gelten. Genauere Informationen unter https://www.wko.at/service/verkehr-betriebsstandort/LKW_Fahrverbote_in_Oesterreich_Ueberblick.html 

Alle Informationen sind mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir bitten um Verständnis, dass für Richtigkeit und Vollständigkeit dennoch keine Gewähr übernommen werden kann.