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Österreich
Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Österreich.
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Fakten
Kontinent: Europa
Hauptstadt: Wien
Fläche: 83.857 km²
Einwohnerzahl: 9.083.649
Sprache: Deutsch
Kennzeichen: A
Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ), im Sommer MEZ + 1 Stunde
Netzspannung: 220 V, 50 Hz. Die Stecker haben zwei runde Stifte
Klima:Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima. Die Temperaturen und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig.
Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.
Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.
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Währung
Währung: Euro
Kreditkarten: Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden, Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) oder Kreditkarte. Bargeldlose Zahlungen mit Bankkarte oder Kreditkarte sind weit verbreitet.
Devisenbestimmungen : Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten Banken:
Wien: Mo., Di., Mi. und Fr. 08.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr (Zentralen sind über Mittag geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. -
Wichtige Telefonnummern
Rettungsdienst: 112
Polizei: 112
Feuerwehr: 112
ACV Notruf +49 221757575
Von Österreich nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + TeilnehmernummerVon Deutschland nach Österreich:
0043 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
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Allgemeine Informationen
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@
diplo.de ,
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).
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Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts
außerorts
Schnellstraße
Autobahn
PWK
50
100
100
130
Motorrad
50
100
100
130
Caravan
50
80
100
100
Wohnmobil
50
100
100
130
bis zu 35 t
ab 35 t
Für Wohnmobile und Gespanne über 3,5 t GG gelten auf Schnellstraßen 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h. Besondere Geschwindigkeitsbeschränkungen: Von 22.00 – 05.00 Uhr gilt auf folgenden Autobahnen 110 km/h: Tauern-Autobahn (A10), Inntal-Autobahn (A12), Brenner-Autobahn (A13) und Rheintal-Autobahn (A14). Auf einigen Autobahnabschnitten gilt auch generell 100 km/h. Beschilderung beachten Geschwindigkeitsübertretungen werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
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Wichtige Verkehrsbestimmungen
- Autobahnen sind mautpflichtig. Diese muss mittels Erwerb einer Vignette entrichtet werden.
- Vor Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
- Kinder haben bei Überquerung der Straße immer Vorrang.
- Warnwestenpflicht. Beim Verlassen des Fahrzeugs, bei Panne oder Unfall auf Schnellstraßen oder Autobahnen muss eine reflektierende Warnweste (EN471) getragen werden. Diese muss griffbereit im Fahrzeug bereit liegen, damit sie noch vor verlassen des Fahrzeugs angelegt werden kann, ansonsten droht ein Bußgeld.
- Winterreifenpflicht: In Österreich gilt eine Situative Winterreifenpflicht! Vom 01.11. bis 15.04. dürfen Fahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Eis, Matsch) nur mit Winterreifen bewegt werden (M+S Reifen, mind. 4 mm Profil). Für Fahrzeuge über 3,5 t gilt eine generelle Winterreifenpflicht in der Zeit vom 1.11. bis 15.04. Auf besonders gekennzeichneten Straßen (Reifen mit Schneeketten in der blauen runden Tafel) müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angelegt werden. Dies gilt auch für allradangetriebene Fahrzeuge. Schneeketten siind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.
- In der Zeit vom 01.10. bis 31.05. ist es gestattet Spikesreifen zu fahren. Das Fahrzeug muss am Heck mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein. Wer ab 01.06. mit Spikesreifen unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 2.180 € rechnen. Des Weiteren muss auch der Spikes-Aufkleber entfernt oder mit einem Klebeband in Form eines Kreuzes abgedeckt werden.
- Telefonieren im Straßenverkehr ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs nicht vorbeigefahren werden.
- Kinder mit einer Körpergröße unter 1,50 Metern und unter 14 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Bei einer Größe über 1,50 Meter müssen Kinder einen normalen Sicherheitsgurt benutzen. Ab einer Körpergröße von 1,35 Meter darf auch ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt anstatt des Kindersitzkissens benutzt werden, wenn gewährleistet ist, dass dieser im Halsbereich des Kindes nicht einschneidet.
- Gelb-markierte Straßenränder bedeuten: durchgezogene gelbe Linie Parken und Halten verboten, unterbrochene gelbe Linie Parken verboten.
- Dash-Cams: In Österreich ist die private Überwachung des öffentlichen Raumes verboten. In Fahrzeugen vorhandene Dash-Cams müssen somit bei Einreise ausgeschaltet werden, da rechtlich nur der Betrieb und nicht der Besitz oder das Mitführen verboten ist. Um sich Beweisprobleme zu ersparen, empfiehlt es sich jedoch solche Kameras sicherheitshalber abzumontieren.
- Alle Verkehrsteilnehmer müssen auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Schnellstraßen vorausschauend eine Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Weitere Informationen unter www.rettungsgasse.com.
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Bußgelder
Bezeichnung
Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer
ab 50 Euro
Alkohol am Steuer
ab 300 Euro
Warnweste nicht angelegt
ab 14 Euro
über 50 km/h zu schnell
bis 5000 Euro
Alkohol am Steuer
ab 300 Euro
Rotlichtverstoß
ab 70 Euro
Überholverstoß
ab 70 Euro
Parkverstoß
ab 25 Euro
Telefonieren am Steuer
ab 50 Euro
20 km/h zu schnell
ab 30 Euro
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Alkoholkonsum
Promille: 0,5
Promillegrenze:
Für Personen in der Probezeit, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt eine Promillegrenze von 0,1.
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Feiertage
01.01. Neujahr
01.05. Tag der Arbeit
15.08. Mariä Himmelfahrt
08.12. Mariä Empfängnis
25.12. Weihnachten
21.04.2025 Ostermontag
29.05.2025 Christi Himmelfahrt
09.06.2025 Pfingstmontag
01.11. Allerheiligen
26.12. Weihnachten
06.01. Heilige Drei Könige
19.03. St. Joseph (regional unterschiedlich)
04.05. St. Florian (regional unterschiedlich)
19.05.2025 Fronleichnam
24.09. St. Rupert (nur Salzburg)
10.10. Tag der Volksabstimmung (nur Kärnten)
26.10. Nationalfeiertag
11.11. St. Martin (nur Burgenland)
15.11. St. Leopold (nur Niederösterreich, Wien)
26.12 Weihnachten
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Ferien
Burgenland
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
12. April 2025
21. April 2025
Pfingstferien
07. Juni 2025
09. Juni 2025
Sommerferien
28. Juni 2025
31. August 2025
Herbstferien
27. Oktober 2025
31. Oktober 2025
Weihnachtsferien
24. Dezember 2025
06. Januar 2026
Kärnten
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
12. April 2023
21. April 2023
Pfingstferien
07. Juni 2025
09. Juni 2025
Sommerferien
05. Juli 2025
07. September 2025
Herbstferien
27. Oktober 2025
31. Oktober 2025
Weihnachtsferien
24. Dezember 2025
06. Januar 2026
Niederösterreich
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
12. April 2025
21. April 2025
Pfingstferien
07. Juni 2025
09. Juni 2025
Sommerferien
28. Juni 2025
31. August 2025
Herbstferien
27. Oktober 2025
31. Oktober 2025
Weihnachtsferien
24. Dezember 2025
06. Januar 2026
Oberösterreich
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
12. April 2025
21. April 2025
Pfingstferien
07. Juni 2025
09. Juni 2025
Sommerferien
05. Juli 2025
07. September 2025
Herbstferien
27. Oktober 2025
31. Oktober 2025
Weihnachtsferien
24. Dezember 2025
06. Januar 2026
Salzburg
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
12. April 2025
21. April 2025
Pfingstferien
07. Juni 2025
09. Juni 2025
Sommerferien
05. Juli 2025
07. September 2025
Herbstferien
27. Oktober 2025
31. Oktober 2025
Weihnachtsferien
24. Dezember 2025
06. Januar 2026
Steiermark
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
12. April 2025
21. April 2025
Pfingstferien
07. Juni 2025
09. Juni 2025
Sommerferien
05. Juli 2025
07. September 2025
Herbstferien
27. Oktober 2025
31. Oktober 2025
Weihnachtsferien
24. Dezember 2025
06. Januar 2026
Tirol
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
12. April 2025
21. April 2025
Pfingstferien
09. Juni 2025
09. Juni 2025
Sommerferien
05. Juli 2025
07. September 2025
Herbstferien
27. Oktober 2025
31. Oktober 2025
Weihnachtsferien
24. Dezember 2025
06. Januar 2026
Vorarlberg
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
12. April 2025
21. April 2025
Pfingstferien
07. Juni 2025
09. Juni 2025
Sommerferien
05. Juli 2025
07. September 2025
Herbstferien
27. Oktober 2025
31. Oktober 2025
Weihnachtsferien
24. Dezember 2025
06. Januar 2026
Wien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
12. April 2025
21. April 2025
Pfingstferien
07. Juni 2025
09. Juni 2025
Sommerferien
28. Juni 2025
31. August 2025
Herbstferien
27. Oktober 2025
31. Oktober 2025
Weihnachtsferien
24. Dezember 2025
06. Januar 2026
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Zoll / Einfuhrangaben
Einfuhr:
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
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Botschaften
Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandGauermanngasse 2-4, A-1030 Wien
Tel: 0043 17 11 54 0
Fax: 0043 17 13 83 66
E-Mail: info@
wien.diplo.de
Internet: www.wien.diplo.de
Botschaft der Republik ÖsterreichStauffenbergstr. 1, 10785 Berlin
Tel: 030 20 28 70
Fax: 030 22 90 56 9
E-Mail: berlin-ob@
bmeia.gv.at
Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-berlin
Urlaubsservice Österreich WerbungVordere Zollamtstr. 13, 1030 Wien
Tel.: 00800 40 02 00 00 (gebührenfrei aus D,CH,A)
Fax: 030 2 19 14 85 0
E-Mail: deutschland@austria.info
Internet: www.austria.info
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Treibstoffpreise
Treibstoff
Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95
1,51
Premium Benzin
1,51
Diesel
1,51
Premium Diesel
1,51
BIO Diesel
1,51
letzte Aktualisierung: 24.04.2025
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Alpenpässe
Name
Höhe
Steigung
wann offen
mit Caravan Gebührenpflichtig
Bewertung
Status
Großglockner Hochalpenstrasse
2505
12
V-XI
ja
***
Wintersperre
Arlbergpass
1793
13
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich; Baustellen
Arlbergtunnel
1318
4
ganzjährig
nein
***
Au-Damüls
1428
14
ganzjährig
nein
**
Felberntauerntunnel
1650
9
ganzjährig
ja
***
Winterausrüstung erforderlich
Faschinajoch
1486
14
ganzjährig
nein
***
Winterausrüstung erforderlich
Fernpass
1210
8
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Flexenpass
1773
9
ganzjährig
nein
**
Furkajoch
1761
14
VI-X
nein
***
Wintersperre
Gaichtpass
1093
7
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Gerlosalpenstraße
1547
17
ganzjährig
ja
**
Winterausrüstung erforderlich
Hahntennjoch
1894
15
VII-X
nein
**
Wintersperre
Hochtannberg
1676
14
ganzjährig
nein
*
Iselsberg
1209
8
ganzjährig
nein
*
Holzleitensattel
1119
12
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Katschbergpass
1075
17
ganzjährig
nein
*
Winterausrüstung erforderlich
Kühtaisattel
2017
16
ganzjährig
ja
**
Winterausrüstung erforderlich
Lech-Warth
1444
6
V-XI
nein
**
Maltatal Hochalpenstrasse
1930
13
VI-X
nein
***
Wintersperre
Packsattel
1169
10
ganzjährig
nein
**
Zirler Berg
1185
16
ganzjährig
nein
***
Semmering
984
10
ganzjährig
nein
*
Winterausrüstung erforderlich
Tauernautobahn
1344
5
ganzjährig
ja
***
Silvretta Hochalpenstrasse
2036
14
VI-X
ja
***
Wintersperre
Nockalmstrasse
2012
14
V-X
nein
***
Wintersperre
Ötztal Gletscherstrasse
1927
10
ganzjährig
nein
***
Wintersperre
Paznauntal
1884
10
ganzjährig
nein
**
Turracher Höhe
1795
23
ganzjährig
nein
**
Sölkpass
1790
13
V-X
nein
**
Wintersperre
Tauernschleuse
1002
12
ganzjährig
nein
***
Details zu Abfahrtszeiten und Preisen, etc. siehe https://www.oebb.at/de/regionale-angebote/kaernten/autoschleuse-tauernbahn
Triebener Tauern
1274
16
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Ventertal
1895
12
ganzjährig
nein
**
Zillertal Höhenstraße
628
4
ganzjährig
nein
**
Wintersperre
Radstädter Tauernpass
1739
12
ganzjährig
nein
**
Winterausrüstung erforderlich
Filzensattel
1290
15
in der Regel offen
nein
***
Winterausrüstung erforderlich