Mitteleuropäische Zeit (MEZ), im Sommer MEZ + 1 Stunde
Netzspannung:
220 V, 50 Hz. Die Stecker haben zwei runde Stifte
Klima:
Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima. Die Temperaturen und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig.
Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.
Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.
Währung
Währung:
Euro
Kreditkarten:
Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden, Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) oder Kreditkarte. Bargeldlose Zahlungen mit Bankkarte oder Kreditkarte sind weit verbreitet.
Devisenbestimmungen:
Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten Banken:
Wien: Mo., Di., Mi. und Fr. 08.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr (Zentralen sind über Mittag geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de ,
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).
Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts
außerorts
Schnellstraße
Autobahn
PKW
50
100
100
130
Motorrad
50
100
100
130
Caravan
50
80
100
100
Wohnmobil
50
100
100
130
bis zu 3,5t
50
100
100
130
ab 3,5t
50
70
80
80
Wohnmobile & Gespanne über 3,5 t
Hier muss klar unterschieden werden:
Fahrzeuge über 3,5 t (zGG)
Für Lkw, schwere Wohnmobile und schwere Gespanne über 3,5 t gilt:
Freilandstraße (außerorts) 70 km/h
Autobahn 80 km/h
Nachtbeschränkung 22:00–05:00 Uhr (110 km/h)
Auf bestimmten Abschnitten gilt aus Lärmschutzgründen zwischen 22:00 und 05:00 Uhr ein Tempolimit von 110 km/h.
Betroffen sind u. a.:
A10 (Tauern-Autobahn)
A12 (Inntal-Autobahn)
A13 (Brenner-Autobahn)
A14 (Rheintal-Autobahn)
100 km/h auf Autobahnen
✔ In Österreich gibt es auf mehreren Autobahnabschnitten dauerhafte 100-km/h-Zonen (z. B. aus Umwelt- oder Lärmschutzgründen – IG-L).
Diese gelten ganztägig oder zeitweise und sind ausgeschildert.
Bußgelder - Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Österreich teils sehr hoch sanktioniert. Bei extremen Überschreitungen drohen:
hohe Geldstrafen
Führerscheinentzug
Fahrzeugbeschlagnahme (seit 2024 möglich bei extremen Raserdelikten)
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Autobahnen sind mautpflichtig. Diese muss mittels Erwerb einer Vignette entrichtet werden.
Vor Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
Kinder haben bei Überquerung der Straße immer Vorrang.
Warnwestenpflicht. Beim Verlassen des Fahrzeugs, bei Panne oder Unfall auf Schnellstraßen oder Autobahnen muss eine reflektierende Warnweste (EN471) getragen werden. Diese muss griffbereit im Fahrzeug bereit liegen, damit sie noch vor verlassen des Fahrzeugs angelegt werden kann, ansonsten droht ein Bußgeld.
Winterreifenpflicht: In Österreich gilt eine Situative Winterreifenpflicht! Vom 01.11. bis 15.04. dürfen Fahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Eis, Matsch) nur mit Winterreifen bewegt werden (M+S Reifen, mind. 4 mm Profil). Für Fahrzeuge über 3,5 t gilt eine generelle Winterreifenpflicht in der Zeit vom 1.11. bis 15.04. Auf besonders gekennzeichneten Straßen (Reifen mit Schneeketten in der blauen runden Tafel) müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angelegt werden. Dies gilt auch für allradangetriebene Fahrzeuge. Schneeketten siind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.
In der Zeit vom 01.10. bis 31.05. ist es gestattet Spikesreifen zu fahren. Das Fahrzeug muss am Heck mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein. Wer ab 01.06. mit Spikesreifen unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 2.180 € rechnen. Des Weiteren muss auch der Spikes-Aufkleber entfernt oder mit einem Klebeband in Form eines Kreuzes abgedeckt werden.
Telefonieren im Straßenverkehr ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs nicht vorbeigefahren werden.
Kinder mit einer Körpergröße unter 1,50 Metern und unter 14 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Bei einer Größe über 1,50 Meter müssen Kinder einen normalen Sicherheitsgurt benutzen. Ab einer Körpergröße von 1,35 Meter darf auch ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt anstatt des Kindersitzkissens benutzt werden, wenn gewährleistet ist, dass dieser im Halsbereich des Kindes nicht einschneidet.
Gelb-markierte Straßenränder bedeuten: durchgezogene gelbe Linie Parken und Halten verboten, unterbrochene gelbe Linie Parken verboten.
Dash-Cams: In Österreich ist die private Überwachung des öffentlichen Raumes verboten. In Fahrzeugen vorhandene Dash-Cams müssen somit bei Einreise ausgeschaltet werden, da rechtlich nur der Betrieb und nicht der Besitz oder das Mitführen verboten ist. Um sich Beweisprobleme zu ersparen, empfiehlt es sich jedoch solche Kameras sicherheitshalber abzumontieren.
Alle Verkehrsteilnehmer müssen auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Schnellstraßen vorausschauend eine Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Weitere Informationen unter www.rettungsgasse.com.
Parkscheibe in Österreich: andere Regeln als in Deutschland
Bei Fahrten nach Österreich sollten Autofahrer beachten, dass deutsche Parkscheiben dort nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Der Grund ist die unterschiedliche Zeitskalierung: Deutschland: Einstellung auf die nächste halbe Stunde. Österreich: Einstellung auf die nächste Viertelstunde
Beispiel: Parken um 10:10 Uhr
Deutschland: Parkscheibe auf 10:30 Uhr
Österreich: Parkscheibe auf 10:15 Uhr
Darüber hinaus gilt: Digitale Parkscheiben werden in Österreich nicht anerkannt.
In Deutschland sind sie erlaubt, sofern sie über eine Zulassung mit KBA-Nummer verfügen.
👉 Tipp: Wer mit dem Auto nach Österreich reist, sollte eine Parkscheibe nach österreichischem Standard verwenden.
Bußgelder
Bezeichnung
Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer
ab 50 Euro
Alkohol am Steuer
ab 300 Euro
Warnweste nicht angelegt
ab 14 Euro
über 50 km/h zu schnell
bis 5000 Euro
Alkohol am Steuer
ab 300 Euro
Rotlichtverstoß
ab 70 Euro
Überholverstoß
ab 70 Euro
Parkverstoß
ab 25 Euro
Telefonieren am Steuer
ab 50 Euro
20 km/h zu schnell
ab 30 Euro
Alkoholkonsum
Promille: 0,5
Promillegrenze:
Für Personen in der Probezeit, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt eine Promillegrenze von 0,1.
Feiertage
01.01. Neujahr
01.05. Tag der Arbeit
15.08. Mariä Himmelfahrt
08.12. Mariä Empfängnis
25.12. Weihnachten
13.04.2026 Ostermontag
14.05.2026 Christi Himmelfahrt
25.05.2026 Pfingstmontag
01.11. Allerheiligen
26.12. Weihnachten
06.01. Heilige Drei Könige
19.03. St. Joseph (regional unterschiedlich)
04.05. St. Florian (regional unterschiedlich)
04.06.2026 Fronleichnam
24.09. St. Rupert (nur Salzburg)
10.10. Tag der Volksabstimmung (nur Kärnten)
26.10. Nationalfeiertag
11.11. St. Martin (nur Burgenland)
15.11. St. Leopold (nur Niederösterreich, Wien)
26.12 Weihnachten
Ferien
Burgenland
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
28. März 2026
06. April 2026
Pfingstferien
23. Mai 2026
25. Mai 2026
Sommerferien
04. Juni 2026
06. September 2026
Herbstferien
26. Oktober 2026
30. Oktober 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Kärnten
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
28. März 2026
06. April 2026
Pfingstferien
23. Mai 2026
25. Mai 2026
Sommerferien
11. Juli 2026
13. September 2026
Herbstferien
26. Oktober 2026
30. Oktober 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Niederösterreich
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
28. März 2026
06. April 2026
Pfingstferien
23. Mai 2026
25. Mai 2026
Sommerferien
04. Juli 2026
06. September 2026
Herbstferien
26. Oktober 2026
30. Oktober 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Oberösterreich
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
28. März 2026
06. April 2026
Pfingstferien
23. Mai 2026
25. Mai 2026
Sommerferien
11. Juli 2026
13. September 2026
Herbstferien
26. Oktober 2026
30. Oktober 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Salzburg
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
28. März 2026
06. April 2026
Pfingstferien
23. Mai 2026
25. Mai 2026
Sommerferien
11. Juli 2026
13. September 2026
Herbstferien
26. Oktober 2026
30. Oktober 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Steiermark
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
28. März 2026
06. April 2026
Pfingstferien
23. Mai 2026
25. Mai 2026
Sommerferien
11. Juli 2026
13. September 2026
Herbstferien
26. Oktober 2026
30. Oktober 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Tirol
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
28. März 2026
06. April 2026
Pfingstferien
23. Mai 2026
25. Mai 2026
Sommerferien
11. Juli 2026
13. September 2026
Herbstferien
26. Oktober 2026
30. Oktober 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Vorarlberg
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
28. März 2026
06. April 2026
Pfingstferien
23. Mai 2026
25. Mai 2026
Sommerferien
11. Juli 2026
13. September 2026
Herbstferien
26. Oktober 2026
30. Oktober 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Wien
Bezeichnung
Beginn
Ende
Osterferien
28. März 2026
06. April 2026
Pfingstferien
23. Mai 2026
25. Mai 2026
Sommerferien
04. Juli 2026
06. September 2026
Herbstferien
26. Oktober 2026
30. Oktober 2026
Weihnachtsferien
24. Dezember 2026
06. Januar 2027
Zoll / Einfuhrangaben
Einfuhr:
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
Langjährig gesperrt auf Grund umfangreicher Sanierungsarbeiten.
Nassfeldjoch
1552
14
ganzjährig
nein
**
Nockalmstrasse
2012
14
V-X
nein
***
Ötztal Gletscherstrasse
1927
10
ganzjährig
nein
***
Behinderung durch Baustelle; Einbahnregelung
Paznauntal
1884
10
ganzjährig
nein
**
Turracher Höhe
1795
23
ganzjährig
nein
**
Wurzenpass
1073
18
ganzjährig
nein
**
Karawankentunnel
665
8
ganzjährig
ja
***
Behinderung durch Baustelle; Einspurig in Tunnelnähe.
Sölkpass
1790
13
V-X
nein
**
Tauernschleuse
1002
12
ganzjährig
nein
***
Details zu Abfahrtszeiten und Preisen, etc. siehe https://www.oebb.at/de/regionale-angebote/kaernten/autoschleuse-tauernbahn
Triebener Tauern
1274
16
ganzjährig
nein
**
Ventertal
1895
12
ganzjährig
nein
**
Zillertal Höhenstraße
628
4
ganzjährig
nein
**
Zufahrt Samnaun/Spisser Landstrasse
1846
15
V-XI
nein
**
Behinderung durch Baustelle; Einbahnregelung.
Radstädter Tauernpass
1739
12
ganzjährig
nein
**
Oberjoch
1136
7
ganzjährig
nein
**
Filzensattel
1290
15
in der Regel offen
nein
***
Mautgebühren
Maut - Österreich
Mautvignette in Österreich (Stand: 27.03.2026)
Alle Preisangaben in Euro.
Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt grundsätzlich Mautpflicht. Für Motorräder, Pkw und Wohnmobile bis einschließlich 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) ist die Maut in Form einer Vignette zu entrichten. Die Vignette muss bereits bei der Auffahrt gültig sein und bei Klebevignetten korrekt angebracht werden.
Kaufmöglichkeiten und Gültigkeitsbeginn (Digitale Vignette)
Die Klebevignette erhalten Sie u. a. in allen ARBÖ-Prüfzentrum, im ACV Shop, Tankstellen.
Beim Online-Kauf im ASFINAG-Mautshop bzw. in der ASFINAG-App gilt:
Digitale Jahres- und 2-Monats-Vignette sind für Konsument:infrühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig (Konsumentenschutz - 14 Tage Rücktrittsfirst nach Online-Kauf + 3 Tage für den Postweg eines postalischen Rücktritts). Für Unternehmer:innen gilt diese Einschränkung nicht und die digitalen Vignetten sind ab sofort gültig
Digitale 1-Tages- und 10-Tages-Vignette: können (auch online) sofort gültig sein
Beim Kauf einer Digitalen Vignette in einem ARBÖ-Shop sind auch die 2-Monats- und Jahres-Vignette für Konsument:in ab sofort gültig. (Das Rücktrittsrecht entfällt)
Wichtig: Die Klebevignette wird nur noch für das Jahr 2026 angeboten. Ab 01.12.2026 sind nur digitale Maut-Vignetten im Verkauf.
Vignettenpreise 2026
Tarife in EUR inkl. 20 % USt.
Kategorie A – einspurige Kfz (Motorrad)
Jahres-Vignette: 42,70
2-Monats-Vignette: 12,80
10-Tages-Vignette: 5,10
1-Tages-Vignette (nur digital): 3,80
Kategorie B – Pkw und Kfz bis einschließlich 3,5 t tzGm (inkl. Wohnmobile bis 3,5 t tzGm)
Jahres-Vignette: 106,80
2-Monats-Vignette: 32,00
10-Tages-Vignette: 12,80
1-Tages-Vignette (nur digital): 9,60
Gültigkeit
Jahresvignette 2026: 1.12.2025 bis 31.1.2027.
Ausnahmen von der Vignettenpflicht (vignettenfreie Abschnitte)
Die Ausnahmen bestehen (zumindest temporär) auf vier Abschnitten:
A1 West Autobahn: Staatsgrenze Walserberg/Bad Reichenall – AS Salzburg-Nord
A12 Inntal Autobahn: Staatsgrenze bei Kufstein/Kiefersfelden – AS Kufstein-Süd
A14 Rheintal/Walgau Autobahn: Staatsgrenze bei Hörbranz/Lindau – AS Hohenems
A26 Linzer Autobahn: derzeit im Bau; Vignettenpflicht erst ab dem Tag, an dem der Anschluss an die A7 (Knoten Linz-Hummelhof) für den Verkehr freigegeben wird.
Fahrzeuge über 3,5 t tzGm: GO-Maut (GO-Box)
Für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t tzGm gilt die fahrleistungsabhängige GO-Maut, abgerechnet über die GO-Box. Die Tarife richten sich u. a. nach Achszahl und Emissionsmerkmalen.
Streckenmaut (Sondermaut) für Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm
Auf bestimmten, besonders kostenintensiven Alpenquerungen wird statt der Vignette eine Streckenmaut erhoben. Auf diesen Abschnitten entfällt die Vignettenpflicht, es ist Streckenmaut zu bezahlen.
A11 Karawankenautobahn - Karawankentunnel 40,40 - 14-Fahrten-Monats-Karte (gilt für 14 Fahrten innerhalb von 30 Kalendertagen ab Datum der Austelllung)
A13 Brenner Autobahn :12,50 - Einzelfahrt
A13 Brenner Autobahn: 75,00 - Mehrfahrten-Karte
A13 Brenner Autobahn: 12,50 - Mehrfahrten-Karte für Pendler: innen
A13 Brenner Autobahn: kostenlos - Mehrfahrten-Karte für Behindertenfahrzeuge
S16 Arlberg Schnellstraße: 13,00 - Mehrfahrten-Karte für Pendler: innen
S16 Arlberg Schnellstraße: kostenlos - Mehrfahrten-Karte für Behindertenfahrzeuge
Digitale Streckenmaut und Digitale Streckenmaut FLEX
Die Digitale Streckenmaut (kennzeichengebunden) ist sofort gültig und ermöglicht die Durchfahrt an den Mautstellen ohne Ticketkauf vor Ort (je nach Spur/Fahrzeugbedingungen).
Mit Digitaler Streckenmaut FLEX wird die Maut auf den Streckenmautabschnitten automatisch nachträglich abgerechnet; laut ASFINAG gilt zudem der „Gratis-Vorteil“: je Abschnitt zahlen Sie maximal bis zur Höhe der jeweiligen Mehrfahrtenkarte, danach sind weitere Fahrten im Zeitraum kostenlos.
Begriffserklärung
Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm): die vom Hersteller festgelegte maximal zulässige Masse des Fahrzeugs (bzw. der Fahrzeugkombination)
Höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzGg): das Gewicht des fahrbereiten Fahrzeuges (bzw. des Anhängers) samt der Ladung, dem Lenker und allen gleichzeitig beförderten Personen
Großglockner-Hochalpenstraße (B107) Länge 40 km, Fusch (S) – Heiligenblut (K) Wintersperre zumindest von 1.11. bis 30.4. - www.grossglockner.at
Fahrzeug/Kategorie
Ticket-Typ
Preis
Motorrad
Tageskarte
36,50 €
E-Motorrad
Tageskarte
32,50 €
Motorrad + E-Motorrad
Tageskarte ab 18 Uhr
30,00 €
Motorrad + E-Motorrad
Aufzahlung Tageskarte für 2. Tag
17,50 €
Motorrad + E-Motorrad
3-Wochen-Karte
73,00 €
Motorrad + E-Motorrad
Saisonkarte
130,00 €
Motorrad + E-Motorrad
Rundfahrtkarte
46,00 €
Motorrad + E-Motorrad
Tourkarte
55,50 €
PKW
Tageskarte
46,50 €
E-PKW
Tageskarte
40,00 €
PKW + E-PKW + Wohnmobile und Wohnwagengespanne bis 3,5 t hzGg
Tageskarte ab 18 Uhr
18,00 €
PKW + E-PKW + Wohnmobile und Wohnwagengespanne bis 3,5 t hzGg
Aufzahlung Tageskarte für 2. Tag
17,50 €
PKW + E-PKW + Wohnmobile und Wohnwagengespanne bis 3,5 t hzGg
3-Wochen-Karte
93,00 €
PKW + E-PKW + Wohnmobile und Wohnwagengespanne bis 3,5 t hzGg
Saisonkarte
130,00 €
PKW + E-PKW + Wohnmobile und Wohnwagengespanne bis 3,5 t hzGg
Rundfahrtkarte
58,00 €
Busse mit Leerfahrt oder bis zu 6 Personen
Einfache Fahrt
46,50 €
Busse ab der 7. Person
Erwachsene
7,30 € pro Person
Busse ab der 7. Person
Kinder
3,60 € pro Kind
LKW + Traktoren + sonstige Zugmaschinen bis 3,5 t hzGg
Einfache Fahrt
56,40 €
LKW + Traktoren + sonstige Zugmaschinen über 3,5 t hzGg
Einfache Fahrt
145,00 €
Als E-Fahrzeuge gelten Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb gelten nicht als E-Fahrzeuge.
Als PKW gelten Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen hzGg mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen inklusive Fahrersitz.
Saisonkarten gelten ab dem Tag der Ausstellung bis zur Wintersperre der Großglockner-Hochalpenstraße, längstens jedoch bis 31.12. des Ausstellungsjahres.
Rundfahrtkarten gelten für je eine Fahrt auf der Großglockner-Hochalpenstraße und auf der Felbertauernstraße innerhalb von 30 Tagen. Sie sind nur direkt bei den Kassenstellen erhältlich.
Das Tourticket für Motorräder beinhaltet je ein Tagesticket für die Großglockner-Hochalpenstraße, die Gerlosstraße und die Nockalmstraße. Zusätzlich berechtigt es zum Bezug einer ermäßigten Karte für die Villacher Alpenstraße zum Preis von 13,50 Euro. Erhältlich ist das Tourticket an den Kassenstellen der einzelnen Straßen sowie im Vorverkauf, unter anderem bei ARBÖ-Geschäftsstellen, zum Preis von 51,50 Euro. Die Tickets sind innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer gültig.
Der Bus Tarif richtet sich nach der tatsächlich beförderten Personenzahl, wobei der Lenker und ein Reiseleiter bei der Preisberechnung unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung ist, dass dem Kassenpersonal eine Überprüfung dieser Angaben möglich ist. Ist die angegebene Personenzahl unrichtig, wird der Gruppenpreis für die im Zulassungsschein angegebene Sitzplatzanzahl zum Erwachsenentarif berechnet. Für Gruppenfahrten von Schülern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Kindertarif verrechnet. Pro 10 Schülern bzw. Jugendlichen ist eine erwachsene Begleitperson frei.
Ermäßigungskarten, zum Beispiel E-Tarif, Gästekarte oder Tourticket, sind nicht kombinierbar.
Bei Übernachtung in einem Gastbetrieb entlang der Strecke ist für die Ausfahrt auch bei längerem Aufenthalt kein zusätzlicher Betrag zu bezahlen.
Nockalmstraße Länge 35 km, Ebene Reichenau – Innerkrems (K) Wintersperre von Ende Oktober bis Anfang Mai - www.nockalmstrasse.at
Fahrzeug - Kategorie
Ticket-Typ
Preis
Motorrad
Tageskarte
18,50 €
E-Motorrad
Tageskarte
17,50 €
Motorrad / E-Motorrad
Saisonkarte
86,50 €
Motorrad / E-Motorrad
Tour-Ticket
55,50 €
PKW, Wohnmobile und Wohnwagengespanne bis 3.500 kg hzG
Tageskarte
25,00 €
E-PKW
Tageskarte
20,00 €
PKW / E-PKW
Saisonkarte
86,50 €
PKW / E-PKW mit Kärnten Card
Tageskarte
kostenlos*
Bus bis 6 Personen oder Leerbus
Tageskarte / Einzelfahrt
28,80 €
Bus – Erwachsene
pro Person
4,80 €
Bus – Kinder
pro Person
2,40 €
LKW 1: LKW, Traktoren und sonstige Zugmaschinen bis 3.500 kg hzGg
einfache Fahrt
31,00 €
LKW 2: LKW, Traktoren und sonstige Zugmaschinen über 3.500 kg hzGg
einfache Fahrt
42,50 €
Der E-Tarif gilt für Elektro-PKW und Wasserstoff-PKW. Der Lenker muss aktiv auf den Elektro- bzw. Wasserstoff-Antrieb hinweisen. Als Nachweis kann der Zulassungsschein verlangt werden. Eine nachträgliche Preiserstattung ist ausgeschlossen.
Der E-Motorrad-Tarif gilt ausschließlich für 100-Prozent-Elektro-Motorräder.
Für Motorräder gilt ein Fahrverbot zwischen 18:00 und 08:00 Uhr. Aufgrund der Fahrzeit von rund 45 Minuten ist die letzte Einfahrt für Motorräder um 17:15 Uhr möglich.
Das Tour-Ticket beinhaltet jeweils ein Tagesticket für die Großglockner Hochalpenstraße, die Gerlos Alpenstraße und die Nockalmstraße. Zusätzlich berechtigt es zum Bezug einer ermäßigten Karte für die Villacher Alpenstraße. Auf der offiziellen Seite wird dafür ein Preis von 13,50 Euro genannt. Außerdem wird ein Vorverkauf über ARBÖ-Geschäftsstellen angeführt.
Für Busse und LKW sowie für Wohnmobile und Wohnwagengespanne über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht ist bei Kauf einer einfachen Fahrt die Rückfahrt am selben Tag kostenlos.
Für Besitzer einer Kärnten Card ist die Fahrt über die Nockalmstraße einmal täglich kostenlos. Für Personen im PKW, die keine Kärnten Card besitzen, wird ein Betrag von 7,00 Euro pro Person verrechnet.
Bei Übernachtung in einem Gastbetrieb entlang der Straße fällt bei der Ausfahrt auch nach längerem Aufenthalt keine zusätzliche Gebühr an.
Saisonkarten gelten ab dem Ausstellungstag bis zur Wintersperre, längstens jedoch bis zum 31.12. des Ausgabejahres. Sie gelten nur für Privatfahrzeuge. Ausgenommen sind Firmenfahrzeuge, Taxis, Mietwagen, Carsharing-Fahrzeuge und sonstige gewerblich genutzte Fahrzeuge.
Silvretta-Hochalpenstraße (B188) Länge 24 km, Galtür (T) – Partenen (V) Wintersperre zumindest von November bis Mai -https://www.silvretta-bielerhoehe.at/de/silvretta-hochalpenstrasse
Die Silvretta-Hochalpenstraße bleibt bis voraussichtlich 2030 geschlossen.
Die Bielerhöhe bleibt von Tiroler Seite im Sommer aber weiterhin erreichbar
Pkw bis 9 Sitze inklusive Lenker/ Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzGg
Einfache Fahrt
20,00
Pkw bis 9 Sitze inklusive Lenker/ Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzGg
Hin- und Rückfahrt
28,00
Pkw bis 9 Sitze inklusive Lenker/ Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzGg
Saisonkarte
85,00
Taxis, Mietwägen, Busse
Je Erwachsener
6,00
Taxis, Mietwägen, Busse
Pro Kind (7-15 Jahre)
4,00
Taxis, Mietwägen, Busse
Minimum-Betrag
30,00
Taxis, Mietwägen, Busse
Maximal-Betrag
120,00
Lkw, Wohnmobile über 3,5 Tonnen hzGg
Einfache Fahrt
40.00
Die Mauttarife verstehen sich für die österreichische und italienische Seite.
Die Rückfahrt ist für die gesamten Saison gültig und muss nicht am gleichen Tag wie die Hinfahrt erfolgen.
Villacher Alpenstraße
Länge 16,5 km -Villach – Dobratsch (K)
Fahrzeugkategorie
Ticket-Typ
Preis
E-Motorrad
Einfache Fahrt
15,50
Motorrad
Einfache Fahrt
16,50
E-Motorrad, Motorrad
Saisonkarte
80,00
E-Pkw
Einfache Fahrt
18,50
Pkw
Einfache Fahrt
23,50
Wohnmobil bis zu 3,5 t hzGg
Einfache Fahrt
23,50
E-Pkw, Pkw, Wohnmobile bis zu 3,5 t hzGg
Saisonkarte
80,00
E-Motorrad, E-Pkw, Motorrad, Pkw mit Kärnten Card
Einfache Fahrt pro Tag 1-mal
Kostenlos (für Insassen ohne Kärnten Card 7,00)
Busse
pro Erwachsener
4,20
Busse
pro Kind (6-15 Jahre) bzw. Schüler (6 bis 18 Jahre)
2,10
Busse
Kinder (0 – 6 Jahre)
0,00
Busse
Maixmal 6 Personen oder Leerfahrt
25,50
Lkw, Traktoren und sonstige Fahrzeuge bis 3,5 t hzGg
Einfache Fahrt
28,50
Lkw, Traktoren, Wohnmobile und sonstige Fahrzeuge über 3,5 t hzGg
Einfache Fahrt
35,50
Die Auffahrt auf die Villacher Alpenstraße ist von 15.11 bis 15. April kostenlos. Allerdings sind die Parkplätze täglich von 7 bis 17 Uhr gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt EUR 0,90 pro 30 Minuten, das Tagesmaximum sind EUR 9,00.
Als E-Fahrzeuge gelten Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb gelten nicht als E-Fahrzeuge.
Als PKW gelten Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen hzGg mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen inklusive Fahrersitz.
Aktion: 50 % Rabatt im ersten Jahr!
Sparen Sie jetzt die Hälfte im ersten Beitragsjahr bei Abschluss einer Mitgliedschaft im Komfort oder Premium Tarif. Einfach am Ende des Mitgliedsantrags den Code “WECHSEL50” eingeben. Der Aktionscode ist nicht mit anderen Ermäßigungen oder Aktionen kombinierbar. (siehe Aktionsbedingungen)