• Weltkarte auf welcher das Land mit einer Flagge markiert ist.

    Österreich

    Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Österreich.

  • Fakten

    Kontinent: Europa
    Hauptstadt: Wien
    Fläche: 83.857 km²
    Einwohnerzahl: 9.083.649
    Sprache: Deutsch
    Kennzeichen: A

    Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit (MEZ), im Sommer MEZ + 1 Stunde
    Netzspannung: 220 V, 50 Hz. Die Stecker haben zwei runde Stifte

    Klima:

    Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima. Die Temperaturen und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig.

    Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.

    Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.


  • Währung

    Währung: Euro

    Kreditkarten: Eurocard, Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten sind flächendeckend vorhanden, Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) oder Kreditkarte. Bargeldlose Zahlungen mit Bankkarte oder Kreditkarte sind weit verbreitet.

    Devisenbestimmungen : Keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.

    Öffnungszeiten Banken:
    Wien: Mo., Di., Mi. und Fr. 08.00 - 12.30 und 13.30 - 17.30 Uhr (Zentralen sind über Mittag geöffnet). Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern.

  • Wichtige Telefonnummern

    Rettungsdienst: 112

    Polizei: 112

    Feuerwehr: 112

    ACV Notruf +49 221757575

    Von Österreich nach Deutschland:
    0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

    Von Deutschland nach Österreich:
    0043 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

  • Allgemeine Informationen

    Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de , 

    Internet: www.auswaertiges-amt.de

    Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).

  • Informationen zur Geschwindigkeit

     

    innerorts

    außerorts

    Schnellstraße

    Autobahn

    PWK

    50

    100

    100

    130

    Motorrad

    50

    100

    100

    130

    Caravan

    50

    80

    100

    100

    Wohnmobil

    50

    100

    100

    130

    bis zu 35 t

    ab 35 t

    Für Wohnmobile und Gespanne über 3,5 t GG gelten auf Schnellstraßen 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h. Besondere Geschwindigkeitsbeschränkungen: Von 22.00 – 05.00 Uhr gilt auf folgenden Autobahnen 110 km/h: Tauern-Autobahn (A10), Inntal-Autobahn (A12), Brenner-Autobahn (A13) und Rheintal-Autobahn (A14). Auf einigen Autobahnabschnitten gilt auch generell 100 km/h. Beschilderung beachten Geschwindigkeitsübertretungen werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

  • Wichtige Verkehrsbestimmungen

    • Autobahnen sind mautpflichtig. Diese muss mittels Erwerb einer Vignette entrichtet werden.
    • Vor Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
    • Kinder haben bei Überquerung der Straße immer Vorrang.
    • Warnwestenpflicht. Beim Verlassen des Fahrzeugs, bei Panne oder Unfall auf Schnellstraßen oder Autobahnen muss eine reflektierende Warnweste (EN471) getragen werden. Diese muss griffbereit im Fahrzeug bereit liegen, damit sie noch vor verlassen des Fahrzeugs angelegt werden kann, ansonsten droht ein Bußgeld.
    • Winterreifenpflicht: In Österreich gilt eine Situative Winterreifenpflicht! Vom 01.11. bis 15.04. dürfen Fahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Eis, Matsch) nur mit Winterreifen bewegt werden (M+S Reifen, mind. 4 mm Profil). Für Fahrzeuge über 3,5 t gilt eine generelle Winterreifenpflicht in der Zeit vom 1.11. bis 15.04. Auf besonders gekennzeichneten Straßen (Reifen mit Schneeketten in der blauen runden Tafel) müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angelegt werden. Dies gilt auch für allradangetriebene Fahrzeuge. Schneeketten siind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.
    • In der Zeit vom 01.10. bis 31.05. ist es gestattet Spikesreifen zu fahren. Das Fahrzeug muss am Heck mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet sein. Wer ab 01.06. mit Spikesreifen unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 2.180 € rechnen. Des Weiteren muss auch der Spikes-Aufkleber entfernt oder mit einem Klebeband in Form eines Kreuzes abgedeckt werden.
    • Telefonieren im Straßenverkehr ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
    • An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs nicht vorbeigefahren werden.
    • Kinder mit einer Körpergröße unter 1,50 Metern und unter 14 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Bei einer Größe über 1,50 Meter müssen Kinder einen normalen Sicherheitsgurt benutzen. Ab einer Körpergröße von 1,35 Meter darf auch ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt anstatt des Kindersitzkissens benutzt werden, wenn gewährleistet ist, dass dieser im Halsbereich des Kindes nicht einschneidet.
    • Gelb-markierte Straßenränder bedeuten: durchgezogene gelbe Linie Parken und Halten verboten, unterbrochene gelbe Linie Parken verboten.
    • Dash-Cams: In Österreich ist die private Überwachung des öffentlichen Raumes verboten. In Fahrzeugen vorhandene Dash-Cams müssen somit bei Einreise ausgeschaltet werden, da rechtlich nur der Betrieb und nicht der Besitz oder das Mitführen verboten ist. Um sich Beweisprobleme zu ersparen, empfiehlt es sich jedoch solche Kameras sicherheitshalber abzumontieren.
    • Alle Verkehrsteilnehmer müssen auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Schnellstraßen vorausschauend eine Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Weitere Informationen unter www.rettungsgasse.com.

  • Bußgelder

    Bezeichnung

    Bußgelder in Euro

    Telefonieren am Steuer

    ab 50 Euro

    Alkohol am Steuer

    ab 300 Euro

    Warnweste nicht angelegt

    ab 14 Euro

    über 50 km/h zu schnell

    bis 5000 Euro

    Alkohol am Steuer

    ab 300 Euro

    Rotlichtverstoß

    ab 70 Euro

    Überholverstoß

    ab 70 Euro

    Parkverstoß

    ab 25 Euro

    Telefonieren am Steuer

    ab 50 Euro

    20 km/h zu schnell

    ab 30 Euro

  • Alkoholkonsum

    Promille: 0,5

    Promillegrenze:

    Für Personen in der Probezeit, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt eine Promillegrenze von 0,1.

  • Feiertage

    01.01. Neujahr

    01.05. Tag der Arbeit

    15.08. Mariä Himmelfahrt

    08.12. Mariä Empfängnis

    25.12. Weihnachten

    21.04.2025 Ostermontag

    29.05.2025 Christi Himmelfahrt

    09.06.2025 Pfingstmontag

    01.11. Allerheiligen

    26.12. Weihnachten

    06.01. Heilige Drei Könige

    19.03. St. Joseph (regional unterschiedlich)

    04.05. St. Florian (regional unterschiedlich)

    19.05.2025 Fronleichnam

    24.09. St. Rupert (nur Salzburg)

    10.10. Tag der Volksabstimmung (nur Kärnten)

    26.10. Nationalfeiertag

    11.11. St. Martin (nur Burgenland)

    15.11. St. Leopold (nur Niederösterreich, Wien)

    26.12 Weihnachten

  • Ferien

    Burgenland


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Osterferien

    12. April 2025

    21. April 2025

    Pfingstferien

    07. Juni 2025

    09. Juni 2025

    Sommerferien

    28. Juni 2025

    31. August 2025

    Herbstferien

    27. Oktober 2025

    31. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    24. Dezember 2025

    06. Januar 2026

    Kärnten


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Osterferien

    12. April 2023

    21. April 2023

    Pfingstferien

    07. Juni 2025

    09. Juni 2025

    Sommerferien

    05. Juli 2025

    07. September 2025

    Herbstferien

    27. Oktober 2025

    31. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    24. Dezember 2025

    06. Januar 2026

    Niederösterreich


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Osterferien

    12. April 2025

    21. April 2025

    Pfingstferien

    07. Juni 2025

    09. Juni 2025

    Sommerferien

    28. Juni 2025

    31. August 2025

    Herbstferien

    27. Oktober 2025

    31. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    24. Dezember 2025

    06. Januar 2026

    Oberösterreich


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Osterferien

    12. April 2025

    21. April 2025

    Pfingstferien

    07. Juni 2025

    09. Juni 2025

    Sommerferien

    05. Juli 2025

    07. September 2025

    Herbstferien

    27. Oktober 2025

    31. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    24. Dezember 2025

    06. Januar 2026

    Salzburg


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Osterferien

    12. April 2025

    21. April 2025

    Pfingstferien

    07. Juni 2025

    09. Juni 2025

    Sommerferien

    05. Juli 2025

    07. September 2025

    Herbstferien

    27. Oktober 2025

    31. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    24. Dezember 2025

    06. Januar 2026

    Steiermark


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Osterferien

    12. April 2025

    21. April 2025

    Pfingstferien

    07. Juni 2025

    09. Juni 2025

    Sommerferien

    05. Juli 2025

    07. September 2025

    Herbstferien

    27. Oktober 2025

    31. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    24. Dezember 2025

    06. Januar 2026

    Tirol


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Osterferien

    12. April 2025

    21. April 2025

    Pfingstferien

    09. Juni 2025

    09. Juni 2025

    Sommerferien

    05. Juli 2025

    07. September 2025

    Herbstferien

    27. Oktober 2025

    31. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    24. Dezember 2025

    06. Januar 2026

    Vorarlberg


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Osterferien

    12. April 2025

    21. April 2025

    Pfingstferien

    07. Juni 2025

    09. Juni 2025

    Sommerferien

    05. Juli 2025

    07. September 2025

    Herbstferien

    27. Oktober 2025

    31. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    24. Dezember 2025

    06. Januar 2026

    Wien


    Bezeichnung

    Beginn

    Ende

    Osterferien

    12. April 2025

    21. April 2025

    Pfingstferien

    07. Juni 2025

    09. Juni 2025

    Sommerferien

    28. Juni 2025

    31. August 2025

    Herbstferien

    27. Oktober 2025

    31. Oktober 2025

    Weihnachtsferien

    24. Dezember 2025

    06. Januar 2026

  • Zoll / Einfuhrangaben

    Einfuhr:

    Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

    Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

    800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

  • Botschaften

    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

    Gauermanngasse 2-4, A-1030 Wien

    Tel: 0043 17 11 54 0

    Fax: 0043 17 13 83 66

    E-Mail: info@wien.diplo.de

    Internet: www.wien.diplo.de

    Botschaft der Republik Österreich

    Stauffenbergstr. 1, 10785 Berlin

    Tel: 030 20 28 70

    Fax: 030 22 90 56 9

    E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.at

    Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-berlin

    Urlaubsservice Österreich Werbung

    Vordere Zollamtstr. 13, 1030 Wien

    Tel.: 00800 40 02 00 00 (gebührenfrei aus D,CH,A)

    Fax: 030 2 19 14 85 0

    E-Mail: deutschland@austria.info

    Internet: www.austria.info

  • Treibstoffpreise

    Treibstoff

    Preise in Euro

    Superbenzin ROZ 95

    1,51

    Premium Benzin

    1,51

    Diesel

    1,51

    Premium Diesel

    1,51

    BIO Diesel

    1,51

    letzte Aktualisierung: 24.04.2025

  • Alpenpässe

    Name

    Höhe

    Steigung

    wann offen

    mit Caravan Gebührenpflichtig

    Bewertung

    Status

    Großglockner Hochalpenstrasse

    2505

    12

    V-XI

    ja

    ***

    Wintersperre

    Arlbergpass

    1793

    13

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich; Baustellen

    Arlbergtunnel

    1318

    4

    ganzjährig

    nein

    ***

    Au-Damüls

    1428

    14

    ganzjährig

    nein

    **

    Felberntauerntunnel

    1650

    9

    ganzjährig

    ja

    ***

    Winterausrüstung erforderlich

    Faschinajoch

    1486

    14

    ganzjährig

    nein

    ***

    Winterausrüstung erforderlich

    Fernpass

    1210

    8

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Flexenpass

    1773

    9

    ganzjährig

    nein

    **

    Furkajoch

    1761

    14

    VI-X

    nein

    ***

    Wintersperre

    Gaichtpass

    1093

    7

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Gerlosalpenstraße

    1547

    17

    ganzjährig

    ja

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Hahntennjoch

    1894

    15

    VII-X

    nein

    **

    Wintersperre

    Hochtannberg

    1676

    14

    ganzjährig

    nein

    *

    Iselsberg

    1209

    8

    ganzjährig

    nein

    *

    Holzleitensattel

    1119

    12

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Katschbergpass

    1075

    17

    ganzjährig

    nein

    *

    Winterausrüstung erforderlich

    Kühtaisattel

    2017

    16

    ganzjährig

    ja

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Lech-Warth

    1444

    6

    V-XI

    nein

    **

    Maltatal Hochalpenstrasse

    1930

    13

    VI-X

    nein

    ***

    Wintersperre

    Packsattel

    1169

    10

    ganzjährig

    nein

    **

    Zirler Berg

    1185

    16

    ganzjährig

    nein

    ***

    Semmering

    984

    10

    ganzjährig

    nein

    *

    Winterausrüstung erforderlich

    Tauernautobahn

    1344

    5

    ganzjährig

    ja

    ***

    Silvretta Hochalpenstrasse

    2036

    14

    VI-X

    ja

    ***

    Wintersperre

    Nockalmstrasse

    2012

    14

    V-X

    nein

    ***

    Wintersperre

    Ötztal Gletscherstrasse

    1927

    10

    ganzjährig

    nein

    ***

    Wintersperre

    Paznauntal

    1884

    10

    ganzjährig

    nein

    **

    Turracher Höhe

    1795

    23

    ganzjährig

    nein

    **

    Sölkpass

    1790

    13

    V-X

    nein

    **

    Wintersperre

    Tauernschleuse

    1002

    12

    ganzjährig

    nein

    ***

    Details zu Abfahrtszeiten und Preisen, etc. siehe https://www.oebb.at/de/regionale-angebote/kaernten/autoschleuse-tauernbahn

    Triebener Tauern

    1274

    16

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Ventertal

    1895

    12

    ganzjährig

    nein

    **

    Zillertal Höhenstraße

    628

    4

    ganzjährig

    nein

    **

    Wintersperre

    Radstädter Tauernpass

    1739

    12

    ganzjährig

    nein

    **

    Winterausrüstung erforderlich

    Filzensattel

    1290

    15

    in der Regel offen

    nein

    ***

    Winterausrüstung erforderlich