• Leistungsdetails der ACV Mitgliedschaften

    Als drittgrößter Automobilclub in Deutschland bietet der ACV seinen Mitgliedern ein umfangreiches Leistungsangebot zu den Themenschwerpunkten Mobilität und Sicherheit. In unserem Leistungsverzeichnis können Sie sich einen Überblick über die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft verschaffen.

Gültigkeit und Geltungsbereich

  • Für wen gilt die ACV Schutzbriefversicherung?

    Folgende Personen sind in der ACV Mitgliedschaft geschützt: 

    • Sie als ACV Mitglied
    • In häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner
    • In häuslicher Gemeinschaft lebende minderjährige Kinder
    • Berechtigte Fahrer in Fahrzeugen, die auf Sie oder Familienangehörige zugelassen sind 
       
  • Für welche Fahrzeugarten gilt der ACV Schutzbrief?

    Fahrten mit folgenden privat genutzten Fahrzeugen sind geschützt und über die Pannenhilfe abgedeckt:

    • Pkw
    • Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, Lastenfahrräder, Liegeräder sowie Fahrradanhänger
    • Motorräder
    • Roller, E-Roller, Mopeds, Mofas, motorisierte Krankenfahrstühle, etc.
    • Anhänger (Einachsig oder zweiachsig mit einem Abstand von 1 m)
    • Wohnmobile bis 4 t im Komfort Tarif, Wohnmobile bis 7,5 t im Premium Tarif
    • Lkw bis 3,5 t im Premium Tarif 
  • Welche Maße müssen eingehalten werden?

    Folgende Maße (inkl. An- und Aufbauten) dürfen nicht überschritten werden:

    • Gesamtbreite bis 2,55 m
    • Gesamthöhe bis 3,20 m
    • Gesamtlänge bis 10,00 m (bei einem Gespann darf die Gesamtlänge max. 16 m betragen)
    • bis 9 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
  • In welchen Ländern gilt der ACV Schutzbrief?

    Der Geltungsbereich Ihrer ACV Mitgliedschaft erstreckt sich über Europa in seinen geografischen Grenzen, zuzüglich der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (Kanarische Inseln, Azoren, Madeira), sowie der Mittelmeeranrainerstaaten (z.B. Ägypten, Tunesien oder asiatischer Teil der Türkei). Leistungen aus dem Mobilitätsschutz Fahrrad können nur in Europa in seinen geografischen Grenzen in Anspruch genommen werden. 

    Im ACV Premium Tarif stehen wir Ihnen zusätzlich weltweit zur Seite. Erleiden Sie außerhalb des oben genannten Geltungsbereiches eine Panne oder einen Unfall, erhalten Sie finanzielle Beihilfen von uns. 

Mobilitätsschutz KFZ

  • Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort

    Ist Ihr Fahrzeug infolge einer Panne, eines Unfalls oder der Entwendung von Fahrzeugteilen (z. B. Reifen oder Lenkrad) nicht mehr fahrbereit, beauftragen wir ein Pannenhilfsfahrzeug mit der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle. Die Kosten hierfür übernehmen wir. 

    Sollte die Pannen- oder Unfallhilfe nicht durch uns organisiert werden, erstatten wir Ihnen für diese Leistung maximal 105 € pro Schadenfall, einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinersatzteile. 

    Kosten für eine eventuelle Fahrbahn- oder Plateaureinigung sowie für Ölbindemittel werden nicht übernommen.

  • Falschbetankung

    Können Sie die Fahrt mit Ihrem Fahrzeug nach einer Falschbetankung nicht fortsetzen, organisieren wir eine Pannenhilfe an der Schadenstelle, um die Fahrbereitschaft wiederherzustellen. Ist dies nicht möglich, wird das Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung in die nächstgelegene Fachwerkstatt transportiert. Dadurch anfallende Kosten werden von uns in voller Höhe übernommen. 

    Wird die Hilfe nicht durch uns organisiert, erstatten wir Ihnen höchstens 155 € für diese Leistung.

  • Fahrzeugöffnung

    Ist die Öffnung Ihres Fahrzeugs nicht möglich, weil der Fahrzeugschlüssel defekt ist, verloren, entwendet oder im Fahrzeug selbst eingeschlossen wurde, schicken wir Ihnen ein Pannenhilfsfahrzeug zur Schadenstelle, um Ihr Fahrzeug vor Ort zu öffnen. Ist dies nicht möglich, lassen wir Ihr Fahrzeug in die nächstgelegene Fachwerkstatt transportieren. Die hierdurch entstehenden Kosten tragen wir. 

    Wird die Hilfe nicht durch uns organisiert, erstatten wir Ihnen maximal 105 € für diese Leistung.

  • Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall

    Kommt Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall von der Straße ab, sorgen wir für die Bergung Ihres Fahrzeugs einschließlich Gepäck und Ladung und tragen die hierdurch entstehenden Kosten in voller Höhe. 

    Kosten für eine eventuelle Fahrbahn- oder Plateaureinigung sowie für Ölbindemittel werden nicht übernommen.

  • Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall

    Können Sie die Fahrt mit Ihrem Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr fortsetzen und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft durch unser Pannenhilfsfahrzeug an der Schadenstelle nicht möglich, lassen wir Ihr Fahrzeug einschließlich Gepäck und Ladung in die nächstgelegene Fachwerkstatt transportieren und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. 

    Wird die Hilfe nicht durch uns organisiert, erstatten wir Ihnen für diese Leistung höchstens 155 €. Hierauf werden eventuell erbrachte Leistungen für den Einsatz des Pannenhilfsfahrzeugs angerechnet. 

    Kosten für eine eventuelle Fahrbahn- oder Plateaureinigung sowie für Ölbindemittel werden nicht übernommen. 

  • Weitereise nach Fahrzeugausfall

    Ist Ihr Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr fahrbereit oder wurde es gestohlen, erstatten wir Ihnen und den berechtigten Insassen die Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel, sodass Sie mobil bleiben. Sie können die Reise entweder per Bahn, Flugzeug oder mit einem Mietwagen fortsetzen. 

    Wir übernehmen die Kosten für Ihre Weiterreise per Bahn oder Flugzeug vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz oder zum Zielort Ihrer Reise. Sind Sie bereits an Ihrem Zielort angekommen, tragen wir die Kosten der Rückfahrt von dort zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Kann Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit gemacht werden, erstatten wir für die Abholung des Fahrzeugs die Kosten für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person. Bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern werden jeweils die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse einschließlich Zuschlägen ersetzt, bei einer größeren Distanz Flugkosten der Economy-Klasse. 

    Alternativ zu Bahn bzw. Flugzeug können Sie sich auch für die Weiterfahrt mit einem Mietwagen entscheiden. Nach Möglichkeit helfen wir Ihnen, diesen zu organisieren. Die Kosten des Mietwagens werden von uns übernommen bis Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch für höchstens sieben Tage. Bei direkter Heimreise aus dem Ausland zu Ihrem ständigen Wohnsitz werden die Mietwagenkosten in voller Höhe getragen. Außerdem übernehmen wir die Kosten für die Zustellung und Abholung des Mietwagens sowie etwaige Nacht- bzw. Notdienstgebühren außerhalb der Geschäftszeiten des Mietwagenunternehmens.

    Der Schadenort muss mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. 

    Fahrt- bzw. Flugkosten werden nur innerhalb des Geltungsbereichs übernommen. 

    Wird die Vermietung nicht durch uns organisiert, erstatten wir Ihnen für den Mietwagen maximal 52 € pro Tag für höchstens sieben Tage. Bei direkter Heimreise aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz werden bis zu 360 € übernommen, unabhängig von der tatsächlichen Mietdauer. 

    Entstehen durch die Anreise zum Bahnhof, Flughafen oder Autovermietung Taxikosten, werden diese bis zu einer Höhe von 40 € erstattet. 

    Hinweis: In der Regel bestehen Mietwagenunternehmen – vor allem im Ausland – bei der Anmietung eines Fahrzeugs auf die Vorlage einer Kreditkarte und die Hinterlegung einer Kaution. Auf diese Vorgehensweise hat der ACV keinen Einfluss.

  • Übernachtung nach Fahrzeugausfall

    Ist Ihr Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr fahrbereit oder wurde es gestohlen, erstatten wir Ihnen und den berechtigten Insassen für Übernachtungskosten bis zu 1.000 € pro Schadenfall. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Fahrzeug am Tag des Schadens nicht wieder fahrbereit gemacht oder aufgefunden werden kann. Mit Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder Wiederauffinden des fahrbereiten Fahrzeugs entfallen weitere Leistungsansprüche. 

    Der Schadenort muss mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. 

    Wird die Hilfe nicht durch uns organisiert, übernehmen wir maximal die Kosten für drei Übernachtungen bis 70 € pro Person und Nacht. 

    Wird nach einem Fahrzeugausfall die Weiterreise per Bahn bzw. Flugzeug in Anspruch genommen, werden nur die Kosten für eine Übernachtung erstattet. Setzen Sie die Fahrt mit einem Mietwagen fort, zahlen wir keine Übernachtungskosten.

  • Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall

    Kann Ihr Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder der Entwendung von Fahrzeugteilen am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir den Transport des unreparierten Fahrzeugs zu einer Fachwerkstatt oder an Ihren ständigen Wohnsitz. Voraussetzung hierfür ist, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag übersteigen, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewendet werden muss (wirtschaftlicher Totalschaden). Wir tragen die Kosten, die durch den Rücktransport des Fahrzeugs an Ihren ständigen Wohnsitz entstehen. 

    Der Schadenort muss mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. 

    Liegt der Schadenort in Deutschland, werden für diese Leistung höchstens 515 € ersetzt.

  • Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall

    Sollte Ihr Fahrzeug nach Panne, Unfall oder der Entwendung von Fahrzeugteilen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder Durchführung des Transports in einer Fachwerkstatt untergestellt werden müssen, tragen wir die hierdurch entstehenden Kosten. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug nach einem Diebstahl im Ausland wiederaufgefunden wird und es bis zum Transport oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden muss. Die Kosten für das Unterstellen werden für höchstens zwei Wochen übernommen. 

    Der Schadenort muss mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen.

  • Fahrzeugabholung nach Ausfall des Fahrers

    Können Sie die Reise in Ihrem Fahrzeug wegen einer länger als drei Tage andauernden Krankheit oder Tod nicht fortsetzen, und ist dazu auch keiner der übrigen Insassen in der Lage, organisieren wir die Abholung des Fahrzeugs durch einen Fahrer zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die dadurch anfallenden Kosten. 

    Der Schadenort muss mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. 

    Sollten während der Überführung des Fahrzeugs Kosten für Übernachtungen der Insassen anfallen, werden diese bis 1.000 € von uns übernommen. 

    Veranlassen Sie die Abholung des Fahrzeugs selbst, erstatten wir Ihnen eine Pauschale von 0,50 € pro Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort für die einfache Strecke sowie die Übernachtungskosten für maximal drei Nächte bis zu 70 € pro Person und Nacht.

  • Ersatzteilversand

    Kann die Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort nach einer Panne, einem Unfall oder der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht wiederhergestellt werden und die dazu benötigten Ersatzteile können am Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf dem schnellstmöglichen Weg erhalten und übernehmen hierdurch entstehende Versandkosten. 

    Kosten für die Ersatzteile selbst übernehmen wir nicht. 

    Der Versand von Ersatzteilen kann nur nach Erlangen einer Einfuhrgenehmigung erfolgen.

  • Fahrzeugverzollung und -Verschrottung

    Kann Ihr Fahrzeug nach einem Unfall oder Diebstahl nicht wieder aus dem Ausland ausgeführt werden, fallen Zollgebühren an (außer in EU-Staaten). Wir helfen Ihnen bei der Verzollung und tragen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren. Muss Ihr Fahrzeug zur Vermeidung der Verzollung verschrottet werden, übernehmen wir die hierdurch anfallenden Kosten. Gepäck und Ladung lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren, falls der Transport zusammen mit Ihrem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transports werden bis zum Wert der Bahnfracht übernommen. 

    Den Zollbetrag selbst oder sonstige Steuern übernehmen wir nicht. 

    Im Vorfeld der Verschrottung ist die Freigabe der Kasko-Versicherung, des Leasinggebers oder des KFZ-Brief-Inhabers einzuholen. 

    Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen oder das Fahrzeug nach einem Diebstahl in fremdes Eigentum (z. B. an Ihren Kaskoversicherer) übergegangen ist.

  • Premium: Abschleppen des Fahrzeugs in die Wunschwerkstatt

    Ist Ihr Fahrzeug infolge einer Panne, eines Unfalls oder der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr fahrbereit und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle nicht möglich, organisieren wir das Abschleppen Ihres Fahrzeugs einschließlich Gepäck und Ladung in die Werkstatt Ihrer Wahl oder zu einem von Ihnen gewünschten, in gleicher Entfernung liegenden Ort. Die hierdurch entstehenden Kosten werden von uns übernommen. Die von Ihnen gewählte Werkstatt bzw. der von Ihnen gewählte Ort dürfen maximal 50 km Luftlinie von der Schadenstelle entfernt liegen. 

    Diese Leistung wird nur in Deutschland erbracht. 

    Wird die Hilfe nicht durch uns organisiert, erstatten wir Ihnen maximal 250 € für diese Leistung. 

    Durch das Abschleppen in die Wunschwerkstatt / an den Wunschort entfällt das Abschleppen zur nächstgelegenen Fachwerkstatt. 

    Liegt bei einem Elektrofahrzeug eine nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Antriebs- Akkumulators (Akku) vor, wird das Fahrzeug nur bis zur nächsten geeigneten Ladestation geschleppt.

  • Premium: Mobilitätsschutz ab Haustüre

    Ist Ihr Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr fahrbereit oder wurde es gestohlen, erstatten wir Ihnen bereits ab der Haustüre die Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel, damit Sie mobil bleiben. Wir helfen Ihnen nach Möglichkeit bei der Organisation eines Mietwagens. Die Kosten für diesen werden von uns übernommen bis Ihnen Ihr Farzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. , höchstens jedoch für vier Tage. Sie können die Reise jedoch auch mit einem anderen, alternativen Verkehrsmittel (z. B. Taxi, ÖPNV, Carsharing) fortsetzen. Die Kosten hierfür werden von uns bis maximal 200 € pro Schadenfall übernommen. Mit Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder dem Wiederauffinden Ihres fahrbereiten Fahrzeugs entfallen weitere Leistungsansprüche. 

    Für langjährige Mitgliedschaften gelten abweichende Leistungsgrenzen: 

    SilberCard (ab 10-jähriger Mitgliedschaft): 250 € bzw. fünf Tage Mietwagen

    GoldCard (ab 20-jähriger Mitgliedschaft): 300 € bzw. sechs Tage Mietwagen

    PlatinCard (ab 40-jähriger Mitgliedschaft): 350 € bzw. sieben Tage Mietwagen

    Wird ab einer Entfernung von 50 km Luftlinie zum ständigen Wohnsitz eine Weiterreise oder eine Übernachtung nach Fahrzeugausfall in Anspruch genommen, entfällt der Leistungsanspruch.

  • Premium: Weltweite Pannen- und Unfallhilfe

    Entstehen Ihnen, außerhalb des zuvor genannten Geltungsbereichs, Kosten für Pannenhilfe oder Abschleppen infolge einer Panne oder eines Unfalls, erhalten Sie von uns eine Beihilfe von bis zu 200 € pro Schadenfall. 

    Diese Leistung wird nur für Fahrzeuge erbracht, die auf Sie oder einen Familienangehörigen zugelassen sind. 

    Der Nachweis über das Schadenereignis ist zu erbringen. Rechnungen und Belege müssen im Original vorgelegt werden.

Mobilitätsschutz Fahrrad

  • Mobile Pannenhilfe vor Ort am Fahrrad

    Ist Ihr Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit, schicken wir Ihnen eine qualifizierte mobile Pannenhilfe, sofern diese am Leistungsort in zumutbarer Zeit nach der Schadenmeldung angeboten werden kann. Die hierdurch entstehenden Kosten übernehmen wir. 

    Wird die Hilfe nicht durch uns organisiert, erstatten wir Ihnen maximal 50 € für diese Leistung. 

    Kosten für Ersatzteile übernehmen wir nicht. 

    Ein entladener oder entwendeter Akku sowie zu niedriger Reifendruck, der mithilfe einer Luftpumpe erhöht werden kann, zählen nicht als Panne. Das Fahrrad darf zudem nicht in einem nach der Straßenverkehrsordnung unzulässigem Zustand sein, durch den eine Weiterfahrt untersagt wäre.

  • Transport des Fahrrad

    Kann Ihr Fahrrad nach einer Panne oder einem Unfall durch die von uns beauftragte mobile Pannenhilfe nicht wieder fahrbereit gemacht werden oder ist dies nicht in zumutbarer Zeit möglich, organisieren wir den Transport des Fahrrads einschließlich Gepäck und Ladung in die nächstgelegene Fahrradwerkstatt und übernehmen die anfallenden Kosten. Liegt Ihr ständiger Wohnsitz näher als die Fahrradwerkstatt, transportieren wir Ihr Fahrrad zu Ihrem Wohnort. Ist ein von Ihnen gewünschter Zielort näher oder aber in gleicher Entfernung wie die Fahrradwerkstatt oder Ihr Wohnort, so kann der Transport nach Absprache auch dorthin erfolgen. 

    Wird die Hilfe nicht durch uns organisiert, erstatten wir Ihnen maximal 150 € für diese Leistung. 

    Ist ein Transport von Gepäck und Ladung zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich, werden die Kosten für deren separaten Transport bis 200 € übernommen. 

    Ein entladener oder entwendeter Akku sowie zu niedriger Reifendruck, der mithilfe einer Luftpumpe erhöht werden kann, zählen nicht als Panne. Das Fahrrad darf zudem nicht in einem nach der Straßenverkehrsordnung unzulässigem Zustand sein, durch den eine Weiterfahrt untersagt wäre.

  • Weiter- oder Rückfahrt

    Wurde Ihr Fahrrad in die nächstgelegene Fahrradwerkstatt transportiert und kann dort nicht repariert werden, erstatten wir Ihnen die Kosten für Ihre Weiter- oder Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz bzw. zum Zielort oder für die Fahrt einer Person zurück zum Schadenort, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden kann. Die Kosten hierfür werden bis maximal 50 € je Schadenfall von uns übernommen. 

    Nehmen Sie unsere Leistung der Weiter- oder Rückfahrt in Anspruch, übernehmen wir weder die Kosten für ein Ersatzfahrrad noch für die Übernachtung.

  • Ersatzfahrrad

    Kann Ihr Fahrrad in der nächstgelegenen Fahrradwerkstatt nicht wieder fahrbereit gemacht werden, helfen wir Ihnen bei der Organisation eines Ersatzfahrrads und kommen für die Mietkosten auf. Wir übernehmen die Kosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, jedoch höchstens 50 € pro Schadenfall. 

    Nehmen Sie unsere Leistung eines Ersatzfahrrads in Anspruch, übernehmen wir weder die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt noch für die Übernachtung.

  • Übernachtungskosten

    Ist die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Ihres Fahrrads in der nächstgelegenen Fahrradwerkstatt nicht möglich, reservieren wir Ihnen ein Zimmer im nächstgelegenen Hotel und tragen die Übernachtungskosten bis Ihr Fahrrad wieder fahrbereit ist. Maximal erstatten wir jedoch 50 € pro Schadenfall. 

    Nehmen Sie unsere Leistung der Übernahme der Übernachtungskosten in Anspruch, übernehmen wir weder die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt noch für ein Ersatzfahrrad.

  • Premium: Bergung

    Muss Ihr Fahrrad geborgen werden, nachdem es infolge eines Unfalls von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen ist, übernehmen wir die Kosten hierfür sowie für den Abtransport des Fahrrads bis maximal 2.000 €. Wird die Bergung behördlich angeordnet, übernehmen wir die Kosten in voller Höhe. 

    Der Schadenort muss mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen.

  • Premium: Weiter- oder Rückfahrt

    Wurde Ihr Fahrrad in die nächstgelegene Fahrradwerkstatt transportiert und kann dort nicht repariert werden, erstatten wir Ihnen die Kosten für Ihre Weiter- oder Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz bzw. zum Zielort Ihrer Reise. 

    Sind Sie bereits an Ihrem Zielort angekommen, tragen wir die Kosten der Rückfahrt von dort zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Kann Ihr Fahrrad nach Ihrer Weiter- oder Rückfahrt wieder fahrbereit gemacht werden, erstatten wir für die Abholung des Fahrrads die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person. Insgesamt werden die Kosten bis maximal 500 € je Schadenfall von uns übernommen. 

    Der Schadenort muss mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. Dies gilt nicht, wenn Ihnen das Fahrrad während einer Reise gestohlen wird. Der Diebstahl ist polizeilich zu melden.

  • Premium: Ersatzfahrrad

    Kann Ihr Fahrrad in der nächstgelegenen Fahrradwerkstatt nicht wieder fahrbereit gemacht werden, helfen wir Ihnen bei der Organisation eines Ersatzfahrrads und kommen für die Mietkosten auf. Wir übernehmen die Kosten bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, jedoch maximal 50 € pro Tag für höchstens sieben Tage. 

    Der Schadenort muss mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. Dies gilt nicht, wenn Ihnen das Fahrrad während einer Reise gestohlen wird. Der Diebstahl ist polizeilich zu melden. 

    Nehmen Sie unsere Leistung Weiter- oder Rückfahrt Premium in Anspruch, übernehmen wir keine Ersatzfahrradkosten.

  • Premium: Übernachtungskosten

    Ist die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Ihres Fahrrads in der nächstgelegenen Fahrradwerkstatt nicht möglich, reservieren wir Ihnen ein Zimmer im nächstgelegenen Hotel und tragen die Übernachtungskosten, bis Ihr Fahrrad wieder fahrbereit ist. Maximal erstatten wir jedoch die Kosten für fünf Übernachtungen bis 80 € pro Nacht. 

    Der Schadenort muss mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. Dies gilt nicht, wenn Ihnen das Fahrrad während einer Reise gestohlen wird. Der Diebstahl ist polizeilich zu melden. 

    Nehmen Sie unsere Leistung Weiter- oder Rückfahrt Premium in Anspruch, übernehmen wir nur die Kosten für eine Übernachtung bis 80 € pro Person.

  • Premium: Fahrrad-Rücktransport

    Kann Ihr Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir den Transport zu einer Fahrradwerkstatt oder an Ihren ständigen Wohnsitz. Voraussetzung hierfür ist, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag übersteigen, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss. Wir tragen die Kosten, die durch den Rücktransport des Fahrrads an Ihren ständigen Wohnsitz entstehen. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird. 

    Der Schadenort muss mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. Dies gilt nicht, wenn Ihnen das Fahrrad während einer Reise gestohlen wird. Der Diebstahl ist polizeilich zu melden. 

    Ist der zu einem Pedelec gehörige Akku beschädigt und ist dessen Transport nur als Gefahrgut zulässig, werden nur die Kosten für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku übernommen.

  • Premium: Fahrradverschrottung

    Ist es nötig, dass Ihr Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden muss, helfen wir Ihnen bei der Erledigung und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Muss Ihr Fahrrad bis zur Verzollung oder Verschrottung eingestellt werden, kommen wir auch für Transportkosten vom Schaden- zum Einstellort auf. Gepäck lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren, falls der Transport zusammen mit Ihrem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten hierfür werden bis zum Wert der Bahnfracht übernommen. 

    Der Schadenort muss mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegen. Dies gilt nicht, wenn Ihnen das Fahrrad während einer Reise gestohlen wird. Der Diebstahl ist polizeilich zu melden. 

    Aus einer Verschrottung anfallende Resterträge werden an Sie ausbezahlt. 

    Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

Mobilitätsschutz Reise

  • Vermittlung ärztlicher Betreuung

    Sollten Sie auf einer Reise im Ausland erkranken, informieren wir Sie auf Ihren Wunsch über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung vor Ort, stellen, wenn nötig, den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und den behandelnden Ärzten oder dem Krankenhaus her und übernehmen die dafür anfallenden Kosten.

  • Arzneimittel- und Brillenversand

    Sind Sie auf einer Reise im Ausland dringend auf verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen, die der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit dienen und für die es dort auch keine Ersatzpräparate gibt, organisieren wir nach Abstimmung mit Ihrem Hausarzt die Zusendung und tragen die hierdurch entstehenden Kosten sowie die Kosten für die Abholung und eine eventuell notwendige Verzollung. 

    Gehen während einer Reise im Ausland Ihre Brille oder Ihre Kontaktlinsen verloren, organisieren wir in Abstimmung mit Ihnen nahestehenden Personen die Beschaffung und Zusendung einer Ersatzbrille oder Ersatzkontaktlinsen und übernehmen die dadurch entstehenden Versandkosten. 

    Kosten für Arzneimittel bzw. Brillen oder Kontaktlinsen selbst übernehmen wir nicht. 

    Der Versand von Arzneimitteln kann nur erfolgen, wenn in Ihrem Aufenthaltsland keine Einfuhrbeschränkungen bestehen.

  • Kosten für Krankenbesuch

    Haben Sie während einer Reise aufgrund von Krankheit oder Verletzung einen Krankenhausaufenthalt, der länger als zwei Wochen andauert, kann eine Ihnen nahestehende Person Sie besuchen. Wir übernehmen die Kosten für Fahrt und Übernachtung bis zu 1.000 € pro Schadenfall. 

    Wird der Besuch nicht durch uns organisiert, erstatten wir die Fahrt- und Übernachtungskosten einer nahestehenden Person bis maximal 515 € pro Schadenfall.

  • Krankenrücktransport

    Tritt während Ihrer Reise eine akute Krankheit oder Verletzung auf, die Ihren Rücktransport erforderlich macht, organisieren wir diesen und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Rücktransport erfolgt in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres ständigen Wohnsitzes. Voraussetzung ist, dass Art und Zeitpunkt des Rücktransports medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sind. Auch die Kosten für die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter werden übernommen, sofern dies medizinisch erforderlich oder behördlich vorgeschrieben ist. 

    Sollten bis zum Rücktransport – bedingt durch die Erkrankung oder Verletzung – Übernachtungskosten für Sie und Ihre nicht erkrankten/verletzten mitreisenden Familienangehörigen anfallen, tragen wir hierfür bis zu 70 € pro Person und Nacht für höchstens drei Nächte.

  • Hilfe im Todesfall

    Sollten Sie während einer Reise im Ausland versterben, organisieren wir in Abstimmung mit Ihren Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Überführung in die Bundesrepublik Deutschland und übernehmen die jeweils entstehenden notwendigen Kosten.

  • Rückholung von Kindern

    Ist die Betreuung Ihrer minderjährigen Kinder während einer Reise nicht mehr möglich, weil ihre Begleitperson dazu infolge von Krankheit oder Tod nicht mehr in der Lage ist, organisieren wir die Abholung der Kinder und lassen diese durch eine von Ihnen oder uns ausgewählte Begleitperson zu Ihrem ständigen Wohnsitz zurückbringen. Die Kosten hierfür werden von uns übernommen. Dies gilt ebenfalls, wenn die Kinder selbst erkranken und infolge ihrer Weiterreise nicht mehr betreut werden können. 

    Sollte die Hilfe nicht durch uns organisiert werden, übernehmen wir die entstehenden Kosten bei einer einfachen Entfernung von unter 1.200 Bahnkilometern für Bahntickets 1. Klasse einschließlich Zuschlägen. Liegt die Entfernung darüber, erstatten wir Ihnen die Flugkosten der Economy-Klasse. Maximal werden bei einer Selbstorganisation 1.025 € je geschützter Person erstattet. 

    Entstehen durch die Anreise zum Bahnhof oder Flughafen Taxikosten, werden diese bis zu einer Höhe von 40 € erstattet.

  • Kinderbetreuungsservice

    Sollten Ihre zu Hause gebliebenen minderjährigen Kinder, während Sie sich auf einer Reise befinden, infolge einer Erkrankung oder Verletzung betreut werden müssen, vermitteln wir auf Ihren Wunsch eine Person, die während Ihrer Abwesenheit die Kinder betreut. Dies gilt auch, wenn Sie selbst während einer Reise erkranken und die Kinder deshalb zu Hause betreut werden müssen. 

    Die Kosten des Betreuers selbst zahlen wir nicht. Für dessen Leistungen übernehmen wir keine Haftung.

  • Heimtransport von Haustieren

    Können Sie Ihre auf einer Reise mitgeführten Haustiere (Hund oder Katze) aufgrund von Krankheit oder Tod nicht mehr versorgen, organisieren wir den Heimtransport Ihrer Tiere zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Ist die Weiterversorgung der Tiere direkt nach dem Transport nicht möglich, weil keine geeignete Betreuung zur Verfügung steht, organisieren wir die weitere Unterbringung und Versorgung der Tiere. Die hierdurch entstehenden Kosten werden für höchstens zwei Wochen übernommen.

  • Ersatz von Reisedokumenten

    Gehen während einer Reise im Ausland für die Reise benötigte Dokumente (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verloren oder werden diese entwendet, helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung und übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren.

  • Hilfe bei Zahlungsmittelverlust

    Sollten Sie während einer Auslandsreise Ihre Girooder Kreditkarten verlieren oder werden diese gestohlen, informieren wir auf Ihren Wunsch unverzüglich Ihre Bank bzw. Ihr Kreditunternehmen. Geraten Sie durch den Zahlungsmittelverlust in eine finanzielle Notlage, stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 € je Schadenfall zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Kontaktaufnahme zu Ihrer Hausbank nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich ist. 

    Ein gewährtes Darlehen ist uns spätestens innerhalb von vier Wochen nach Auszahlung zurückzuzahlen.

  • Autoschlüsselservice

    Verlieren Sie während einer Reise die Schlüssel Ihres Fahrzeugs, helfen wir bei der Beschaffung von Ersatzschlüsseln und übernehmen die Versandkosten. 

    Die Kosten für die Ersatzschlüssel selbst übernehmen wir nicht.

  • Kostenerstattung bei Reiseabbruch

    Können Sie Ihre Auslandsreise nicht planmäßig oder nur zu einem anderen Zeitpunkt beenden als ursprünglich vorgesehen, organisieren wir Ihre Rückreise. Gründe hierfür sind, dass ein Mitreisender oder naher Verwandter schwer erkrankt oder verstorben ist, ein erheblicher Schaden an Ihrem Vermögen eingetreten ist oder, dass an Ihrem Zielort Krieg oder innere Unruhen ausgebrochen sind. Wir übernehmen die im Vergleich zur ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis maximal 3.000 € je geschützter Person. 

    Wird die Hilfe nicht durch uns organisiert, erstatten wir die höheren Fahrtkosten nur bis zu 2.560 € je geschützter Person.

  • Hilfe bei Insolvenz des Reiseveranstalters

    Ist es Ihnen nicht möglich, die Rückreise aus dem Ausland planmäßig anzutreten, weil Ihr Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet hat, informieren wir Sie über alternative Rückreisemöglichkeiten. Falls erforderlich, stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen für erhöhte Kosten der außerplanmäßigen Rückreise zur Verfügung. 

    Ein gewährtes Darlehen ist uns spätestens innerhalb von vier Wochen nach Auszahlung zurückzuzahlen.

  • Hilfe bei Naturkatastrophen

    Tritt während einer Reise an Ihrem Aufenthaltsort eine unvorhergesehene Naturkatastrophe (z. B. Lawine oder Erdbeben) ein und ist deswegen Ihre Weiterreise nicht möglich oder wegen einer auf die Naturkatastrophe folgenden behördlichen Anordnung untersagt, übernehmen wir Ihre außerplanmäßigen Übernachtungskosten für höchstens drei Übernachtungen. Können Sie auch nach der dritten Übernachtung Ihre Reise aufgrund der Naturkatastrophe oder der behördlichen Anordnung mit dem ursprünglich gewählten Verkehrsmittel nicht fortsetzen, erstatten wir Ihnen die Fahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz oder zum Zielort Ihrer Reise. 

    Sind Sie bereits an Ihrem Zielort angekommen, übernehmen wir die Kosten der Rückfahrt von dort zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Mussten Sie Ihr fahrbereites Fahrzeug an der Schadenstelle zurücklassen und kann es nach der Naturkatastrophe oder der Aufhebung der behördlichen Anordnung wieder abgeholt werden, tragen wir die Kosten für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person. Ersetzt werden bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern jeweils die Kosten für eine Bahnfahrt 1. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei einer größeren Distanz Flugkosten der Economy-Klasse. Insgesamt werden für diese Leistung maximal 3.000 € je geschützter Person erstattet. 

    Wird die Hilfe nicht durch uns organisiert, werden höchstens bis zu 210 € je geschützter Person übernommen. 

    Entstehen durch die Anreise zum Bahnhof oder Flughafen Taxikosten, werden diese bis zu einer Höhe von 40 € erstattet. 

    Fahrt-, Flug- oder Übernachtungskosten werden nur innerhalb des Geltungsbereichs übernommen.

  • Vermittlung von anwaltlicher Hilfe

    Sollten Sie während einer Auslandsreise verhaftet werden oder wird Ihnen Haft angedroht, helfen wir Ihnen bei der Auswahl und Beauftragung eines Anwalts und, sofern dies erforderlich ist, eines Dolmetschers. Wir nennen Ihnen die zuständigen Botschaften und Konsulate und schalten diese falls nötig ein.

  • Handwerkerservice

    Kommt es während einer Reise durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Brand, Wasser, Einbruch, Vandalismus) zu einem erheblichen Schaden an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung im Inland, vermitteln wir Ihnen auf Ihren Wunsch uns bekannte Handwerker- oder Dienstleistungsunternehmen und organisieren deren Einsatz für Soforthilfemaßnahmen. 

    Die Kosten der beauftragten Unternehmen zahlen wir nicht. Für deren Leistungen übernehmen wir keine Haftung.

  • Haushüterservice

    Beauftragen Sie für die Zeit Ihrer Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz jemanden mit der Betreuung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses und diese Person kann ihren Dienst unerwartet nicht antreten oder fortsetzen, vermitteln wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin einen uns bekannten Haushüter. 

    Die Kosten des Haushüters zahlen wir nicht. Für dessen Leistungen übernehmen wir keine Haftung.

  • Hilfeleistung in besonderen Notlagen

    Benötigen Sie Hilfe, weil Sie auf einer Auslandsreise in eine besondere Notlage geraten sind, die durch die bisher aufgeführten Ziffern nicht geregelt ist, erstatten wir Ihnen bis zu 1.000 € je Schadenfall für erforderliche Maßnahmen, um die Notlage abzuwenden. Eine besondere Notlage liegt vor, wenn Hilfe notwendig ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden. 

    Wird die Hilfe nicht durch uns organisiert, erstatten wir Ihnen höchstens 260 € je Schadenfall. 

    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von durch Sie abgeschlossene Verträge sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten.

  • Premium: Persönliche Quarantäne

    Sollten Ihnen oder einem Familienangehörigen weltweit (außerhalb von Deutschland) während einer Reise, bedingt durch eine behördlich angeordnete persönliche Quarantäne zusätzliche Kosten für Übernachtung oder Heimreise entstehen, beteiligen wir uns hieran mit einer Beihilfe von bis zu 500 € pro Schadenfall. Als persönliche Quarantäne gilt die behördlich angeordnete Beschränkung Ihres Aufenthaltsortes, um die weitere Ausbreitung einer epidemischen oder pandemischen Krankheit zu verhindern. Grund hierfür ist der Verdacht, dass Sie oder ein Familienangehöriger Kontakt zu einer Person hatten, welche sich mit einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung (z. B. COVID-19) infiziert hat. 

    Zum Zeitpunkt der Buchung und bei Reiseantritt darf für Ihr Reiseziel keine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt für das betroffene Land oder den spezifischen Ort aufgrund einer ansteckenden, epidemischen oder pandemischen Krankheit bestehen. Reisen Sie wissentlich in ein staatlich deklariertes Risikogebiet, besteht kein Versicherungsschutz. 

    Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Anordnung der Quarantäne allgemein erfolgt ist, für die Bevölkerung eines bestimmten geografischen Gebiets (z. B. Stadt oder Landkreis) oder für alle Passagiere eines Schiffs.

Clubleistungen

  • Clubhilfe

    Kommt es an Ihrem Fahrzeug zu einem unverschuldeten Schaden, können Sie bei uns eine Anfrage für Clubhilfe stellen. Zu den Schäden, bei denen die Clubhilfe greifen kann, zählen:

    • Glasbruch 
    • Tierbiss 
    • Tierkollision 
    • Entwendung 
    • Elementarschäden 
    • Brand / Explosion 
    • Vandalismus 
    • Unfallflucht 

    Clubhilfe kann für alle Fahrzeuge (PKW, Wohnmobil, Kraftrad, LKW bis 3,5 t) angefragt werden, die auf das ACV Mitglied zugelassen und für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Clubhilfe für die FahrzeugartLKW (bis 3,5 t) sowie für Wohnmobile über 4,0 t kann ausschließlich im Tarif ACV Premium angefragt werden.

  • Verkehrsunfallversicherung

    Mitglieder im ACV profitieren, neben unseren Schutzbriefleistungen, auch von einer kostenfreien Verkehrsunfallversicherung. Zu Ihren Gunsten haben wir mit unserem Partner, der DEVK, einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen. Diesem liegen die Gruppenversicherungsbedingungen der DEVK für die ACV Verkehrsunfallversicherung zugrunde. 

    Versichert sind alle Risiken, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Benutzung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers stehen. Sie sind sowohl als Fahrer als auch als Beifahrer eines Fahrzeugs geschützt. Auch wenn es beim Be- und Entladen oder Abstellen Ihres Fahrzeugs oder Anhängers zu einem Unfall kommt, haben Sie einen Leistungsanspruch aus Ihrer ACV Verkehrsunfallversicherung. 

    • Invalidität : Erleiden Sie als Folge eines Verkehrsunfalls, eine dauerhafte Beeinträchtigung Ihrer körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit, spricht man von einer Invalidität. Die Grundsumme* bei Invalidität beträgt 10.000 €, bei einer Vollinvalidität** erhöht sich die Summe auf maximal 20.000 €. 
    • Todesfallleistung: Kommen Sie infolge eines Verkehrsunfalls in Zusammenhang mit Ihrem KFZ oder Anhänger zu Tode, haben Ihre Erben Anspruch auf eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 €. 
    • Bergungskosten: Kommt es aufgrund eines Verkehrsunfalls zu einem Such-, Rettungs- oder Bergungseinsatz, erstatten wir Ihnen die Kosten hierfür bis zu 1.000 €.
  • Tourenberatung

    Als ACV Mitglied können Sie einmal pro Beitragsperiode unsere Tourenberatung in Anspruch nehmen und die Planung unseren Reiseexperten überlassen. Diese stellen Ihnen eine persönliche Reisemappe mit nützlichen Informationen rund um Ihren Urlaub und praktischen Reisebegleitern zusammen – und das kostenfrei. 

    Sie erhalten von uns einen hochwertigen MARCO POLO Reiseführer.

  • Telefonische juristische Erstberatung

    Als Mitglied im ACV profitieren Sie von einer kostenfreien telefonischen juristischen Erstberatung durch einen Anwalt oder Rechtsexperten. Doch nicht nur im Bereich Verkehrsrecht stehen Ihnen die Partner- Anwälte und Rechtsexperten von KLUGO kompetent und verlässlich zur Seite. 

    Egal ob Reiserecht, Mietrecht oder alle anderen Rechtsgebiete, Sie erhalten direkt am Telefon eine erste Handlungsempfehlung und Orientierung, wie Sie am besten vorgehen sollten.

Top-Service-TUEV-Siegel-ACV

ACV zweifach ausgezeichnet: Hohe Kundenzufriedenheit und Top-Service

TÜV Süd und das Deutsche Institut für Qualitätsprüfung haben in zwei unabhängigen Befragungen herausgefunden: Unsere Mitglieder bewerten unseren Service als sehr gut und bescheinigen uns eine hohe Kundenzufriedenheit. Die Ergebnisse zeigen: Beim ACV sind Mitglieder bestens aufgehoben, wenn es um Mobilität und Service geht. 

Unsere Leistungen haben Sie überzeugt?

Dann finden Sie jetzt den Tarif, der zu Ihnen passt.

Leistungsübersicht: Das ist in Ihrer ACV Mitgliedschaft enthalten

In der obigen Auflistung finden Sie eine Übersicht zu den wesentlichen Leistungen, welche in einer ACV Mitgliedschaft enthalten sind. In einer Mitgliedschaft inkludiert ist außerdem bereits der Fahrradschutzbrief für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs. Zudem sind in einer Mitgliedschaft zahlreiche Leistungen zu Ihrem Schutz auf Reise sowie zur Aufrechterhaltung der Mobilität bei Fahrzeugausfall enthalten. Daneben stehen Ihnen viele weitere Vorteile, wie eine kompetente Rechtsberatung, eine umfassende Tourenplanung oder attraktive Rabatte unserer Premium-Partner zur Verfügung. Überzeugen Sie sich am besten selbst!

Eine detaillierte Beschreibung unserer Leistungen, Übernahmegrenzen und Ausschlüsse finden Sie in unserer Leistungsverzeichnis Broschüre.

Top-Leistungen einer ACV Mitgliedschaft

  • ACV E Drive Ladekarte fuer ACv Mitglieder

    ACV Mitglieder-Rabatte

    Sparen Sie bei zahlreichen attraktiven Premium-Partnern und holen Sie sich so Ihren Beitrag zurück! Wir bieten Ihnen exklusive Vorzugskonditionen und gestalten Ihre Mobilität somit noch angenehmer.

  • ACV Fahrradschutzbrief

    Fahrradschutzbrief

    Nicht nur Ihr Auto ist bei uns geschützt. Die  ACV Mitgliedschaft  bieten attraktive Komfortleistungen rund ums Zweirad. Clevere Radfahrer sichern sich dadurch ab, werden im Notfall adäquat betreut und sind schnell wieder mobil.

  • ACV Tourenberatung

    Individuelle Tourenberatung

    Sie wählen Ihr Reiseziel – wir kümmern uns um den Rest. Als ACV Mitglied erhalten Sie eine individuelle Tourenberatung inklusive Reiseführer und Streckenführung. Kurzum: Mit der ACV Tourenberatung sind Sie für Ihre nächste Reise bestens gerüstet.