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Fahrzeuge

  • Für welche Fahrzeugarten gilt die ACV Schutzbriefversicherung?

    Der ACV Schutzbrief gilt für folgende Fahrzeuge:

    • Personenkraftwagen
    • Wohnmobile bis 4,0 t zulässigem Gesamtgewicht bei maximalen Abmessungen von: Höhe 3,20 m - Breite 2,55 m - Länge 10 m
    • Im Tarif Wohnmobil plus sind Wohnmobile bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht geschützt – auch hier gelten die oben genannten maximalen Abmessungen 
    • zulassungs- oder versicherungspflichtige motorisierte Zweiräder 
    • motorisierte Krankenfahrstühle
    • Wohnwagen, Boots- und Gepäckanhänger

    Die Fahrzeuge dürfen nach Bauart und Ausstattung nur zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen bestimmt sein und nicht gewerblich genutzt werden. Kraftfahrzeuge mit einer Zulassung als Lastkraftwagen (LKW) sind nicht geschützt.

    Durch den Mobilitätsschutz Fahrrad sind auch Fahrräder, Pedelecs und Fahrradanhänger geschützt, die nicht versicherungs- oder zulassungspflichtig sind und nicht gewerblich genutzt werden.

    Der ACV Schutzbrief gilt für folgende Fahrzeuge: Personenkraftwagen Wohnmobile bis 4,0 t zulässigem Gesamtgewicht bei maximalen Abmessungen von: Höhe 3,20 m - Breite 2,55 m - Länge 10 m Im Tarif Wohnmobil plus sind Wohnmobile bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht geschützt – auch hier gelten die oben genannten maximalen Abmessungen  zulassungs- oder versicherungspflichtige motorisierte Zweiräder  motorisierte Krankenfahrstühle Wohnwagen, Boots- und Gepäckanhänger Die Fahrzeuge dürfen nach Bauart und Ausstattung nur zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen bestimmt sein und nicht gewerblich genutzt werden. Kraftfahrzeuge mit einer Zulassung als Lastkraftwagen (LKW) sind nicht geschützt. Durch den Mobilitätsschutz Fahrrad sind auch Fahrräder, Pedelecs und Fahrradanhänger geschützt, die nicht versicherungs- oder zulassungspflichtig sind und nicht gewerblich genutzt werden.
  • Für welche Fahrzeuge gilt die ACV Schutzbriefversicherung?

    Die Leistungen aus dem Bereich der Schutzbriefversicherung gelten für alle auf das Mitglied zugelassenen Fahrzeuge sowie für andere Fahrzeuge, mit denen das ACV Mitglied selbst fährt. Ebenso gelten diese Leistungen auch für den mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner, der als Fahrer mit eigenen oder fremden Fahrzeugen unterwegs ist, und für mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebende minderjährige Kinder mit deren versicherten oder zugelassenen motorisierten Zweirädern.

    Die Leistungen aus dem Bereich der Schutzbriefversicherung gelten für alle auf das Mitglied zugelassenen Fahrzeuge sowie für andere Fahrzeuge, mit denen das ACV Mitglied selbst fährt. Ebenso gelten diese Leistungen auch für den mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner, der als Fahrer mit eigenen oder fremden Fahrzeugen unterwegs ist, und für mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebende minderjährige Kinder mit deren versicherten oder zugelassenen motorisierten Zweirädern.
  • Besteht der Schutz auch, wenn ich fremde Fahrzeuge fahre?

    Als ACV Mitglied sind Sie als Fahrer des eigenen oder eines fremden Fahrzeuges geschützt. Die Leistungen unseres Automobilclubs können Sie also auch in Anspruch nehmen, wenn Sie beispielsweise mit dem Fahrzeug eines Familienangehörigen, eines Bekannten oder mit einem Mietwagen unterwegs sind.

    Als ACV Mitglied sind Sie als Fahrer des eigenen oder eines fremden Fahrzeuges geschützt. Die Leistungen unseres Automobilclubs können Sie also auch in Anspruch nehmen, wenn Sie beispielsweise mit dem Fahrzeug eines Familienangehörigen, eines Bekannten oder mit einem Mietwagen unterwegs sind.
  • Gelten die Leistungen für Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung?

    Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung sind über unseren Schutzbrief nicht versichert. 

    Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung sind über unseren Schutzbrief nicht versichert. 
  • Hilft der ACV auch bei einer Panne mit dem Fahrrad?

    Als erster Automobilclub hat der ACV einen Fahrradschutzbrief eingeführt. Der Mobilitätsschutz Fahrrad ist kostenfreier Bestandteil einer ACV Mitgliedschaft und gilt für das Mitglied, den mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner sowie im Haushalt lebende minderjährige Kinder.

    Als erster Automobilclub hat der ACV einen Fahrradschutzbrief eingeführt. Der Mobilitätsschutz Fahrrad ist kostenfreier Bestandteil einer ACV Mitgliedschaft und gilt für das Mitglied, den mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner sowie im Haushalt lebende minderjährige Kinder.
  • Ich besitze ein Wohnmobil, ist dieses Fahrzeug auch mitversichert?

    Wohnmobile bis 4,0 t zulässigem Gesamtgewicht bei max. Abmessungen von 3,20 m Höhe - 2,55 m Breite – 10 m Länge sind über die beitragspflichtige Mitgliedschaft abgesichert. Bei einem Wohnmobil mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t bietet die Wohnmobil plus Mitgliedschaft europaweite Pannen- und Unfallhilfe sowie alle weiteren Leistungen aus der regulären ACV Mitgliedschaft. Bestehende Mitgliedschaften können auf Wunsch auf den Wohnmobiltarif umgestellt werden.

    Wohnmobile bis 4,0 t zulässigem Gesamtgewicht bei max. Abmessungen von 3,20 m Höhe - 2,55 m Breite – 10 m Länge sind über die beitragspflichtige Mitgliedschaft abgesichert. Bei einem Wohnmobil mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t bietet die Wohnmobil plus Mitgliedschaft europaweite Pannen- und Unfallhilfe sowie alle weiteren Leistungen aus der regulären ACV Mitgliedschaft. Bestehende Mitgliedschaften können auf Wunsch auf den Wohnmobiltarif umgestellt werden.
  • Ich habe kein Auto mehr, was kann ich machen?

    Auch ohne eigenes Auto können Sie von den Vorteilen einer ACV Mitgliedschaft profitieren:

    • Mobilitätsschutz Kfz als Fahrer fremder Fahrzeuge
    • Mobilitätsschutz Fahrrad – Mitgliedschaft beinhaltet einen Fahrradschutzbrief
    • Mobilitätsschutz Reise – europaweiter Auslandsschutz bei fahrzeugunabhängigen Reisen
    • ACV Mitglieder haben automatisch eine Verkehrsunfallversicherung
    • einmal jährlich kostenlose Reiseunterlagen
    • juristische telefonische Erstberatung 

    Möchten Sie dennoch Ihre Mitgliedschaft kündigen, so ist dies mindestens drei Monate vor Ablauf der Beitragsperiode schriftlich oder auf elektronischem Wege bei der Hauptgeschäftsstelle des ACV in Köln anzuzeigen. Allein mit der Abmeldung Ihres Fahrzeuges erlischt die ACV Mitgliedschaft nicht!

    Auch ohne eigenes Auto können Sie von den Vorteilen einer ACV Mitgliedschaft profitieren: Mobilitätsschutz Kfz als Fahrer fremder Fahrzeuge Mobilitätsschutz Fahrrad – Mitgliedschaft beinhaltet einen Fahrradschutzbrief Mobilitätsschutz Reise – europaweiter Auslandsschutz bei fahrzeugunabhängigen Reisen ACV Mitglieder haben automatisch eine Verkehrsunfallversicherung einmal jährlich kostenlose Reiseunterlagen juristische telefonische Erstberatung  Möchten Sie dennoch Ihre Mitgliedschaft kündigen, so ist dies mindestens drei Monate vor Ablauf der Beitragsperiode schriftlich oder auf elektronischem Wege bei der Hauptgeschäftsstelle des ACV in Köln anzuzeigen. Allein mit der Abmeldung Ihres Fahrzeuges erlischt die ACV Mitgliedschaft nicht!
  • Ist die Mitteilung eines neuen amtlichen Kennzeichens erforderlich?

    Die Mitgliedschaften beim ACV sind personen- und nicht fahrzeugbezogen. Darum ist es in der Regel nicht notwendig, uns die Kennzeichen der geschützten Fahrzeuge mitzuteilen. Nur bei einer ACV Wohnmobil plus Mitgliedschaft müssen der Fahrzeughalter, das Kennzeichen und das zulässige Gesamtgewicht des versicherten Wohnmobils dem ACV gemeldet werden.

    Die Mitgliedschaften beim ACV sind personen- und nicht fahrzeugbezogen. Darum ist es in der Regel nicht notwendig, uns die Kennzeichen der geschützten Fahrzeuge mitzuteilen. Nur bei einer ACV Wohnmobil plus Mitgliedschaft müssen der Fahrzeughalter, das Kennzeichen und das zulässige Gesamtgewicht des versicherten Wohnmobils dem ACV gemeldet werden.
  • Habe ich auch Schutz, wenn ich mein Fahrzeug gewerblich nutze?

    Die Schutzbriefversicherung gilt nicht, wenn Ihr Fahrzeug bei Eintritt des Schadens gewerblich genutzt wurde.

    Die Schutzbriefversicherung gilt nicht, wenn Ihr Fahrzeug bei Eintritt des Schadens gewerblich genutzt wurde.
  • Ich fahre ein Fahrzeug, welches aus Steuergründen als LKW eingetragen ist. Das Fahrzeug wird nur privat genutzt, habe ich für dieses Fahrzeug auch Schutz?

    Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung sind über unseren Schutzbrief nicht versichert. 

    Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung sind über unseren Schutzbrief nicht versichert. 
  • Welche Fahrzeugarten sind abgesichert?
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  • Fahrradpanne
  • Wohnmobil im Regeltarif
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Fax: 0221 912691 - 26
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