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Für welche Fahrzeugarten gilt die ACV Schutzbriefversicherung?
Fahrten mit folgenden privat genutzten Fahrzeugen sind geschützt und über die Pannenhilfe abgedeckt:
- Pkw
- Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, Lastenfahrräder, Liegeräder sowie Fahrradanhänger
- Motorräder
- Roller, E-Roller, Mopeds, Mofas, motorisierte Krankenfahrstühle, etc.
- Anhänger (Einachsig oder zweiachsig mit einem Abstand von 1 m)
- Wohnmobile bis 4 t im Komfort Tarif, Wohnmobile bis 7,5 t im Premium Tarif
- Lkw bis 3,5 t im Premium Tarif
Für welche Fahrzeuge gilt die ACV Schutzbriefversicherung?
Die Leistungen aus dem Bereich der Schutzbriefversicherung gelten für alle auf das Mitglied zugelassenen Fahrzeuge sowie für andere Fahrzeuge, mit denen das ACV Mitglied selbst fährt. Ebenso gelten diese Leistungen auch für den mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner, der als Fahrer mit eigenen oder fremden Fahrzeugen unterwegs ist, und für mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebende minderjährige Kinder mit deren versicherten oder zugelassenen motorisierten Zweirädern.
Besteht der Schutz auch, wenn ich fremde Fahrzeuge fahre?
Als ACV Mitglied sind Sie als Fahrer des eigenen oder eines fremden Fahrzeuges geschützt. Die Leistungen unseres Automobilclubs können Sie also auch in Anspruch nehmen, wenn Sie beispielsweise mit dem Fahrzeug eines Familienangehörigen oder eines Bekannten unterwegs sind.
Gelten die Leistungen für Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung?
Fahrzeuge mit einer LKW-Zulassung können über den ACV Premium Tarif mitversichert werden.
Hilft der ACV auch bei einer Panne mit dem Fahrrad?
Als erster Automobilclub hat der ACV einen Fahrradschutzbrief eingeführt. Der Mobilitätsschutz Fahrrad ist kostenfreier Bestandteil einer ACV Mitgliedschaft und gilt für das Mitglied, den mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner sowie im Haushalt lebende minderjährige Kinder.
Ich besitze ein Wohnmobil, ist dieses Fahrzeug auch mitversichert?
Wohnmobile bis 4,0 t zulässigem Gesamtgewicht bei max. Abmessungen von 3,20 m Höhe - 2,55 m Breite – 10 m Länge sind über die ACV Mitgliedschaft im Tarif ACV Komfort abgesichert. Bei einem Wohnmobil mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t bietet die Premium Mitgliedschaft weltweite Pannen- und Unfallhilfe sowie alle weiteren Leistungen aus dem Komfort Tarif.
Ich habe kein Auto mehr, was kann ich machen?
Auch ohne eigenes Auto können Sie von den Vorteilen einer ACV Mitgliedschaft profitieren:
- Mobilitätsschutz Kfz als Fahrer fremder Fahrzeuge
- Mobilitätsschutz Fahrrad – Mitgliedschaft beinhaltet einen Fahrradschutzbrief
- Mobilitätsschutz Reise – Auslandsschutz bei fahrzeugunabhängigen Reisen
- ACV Mitglieder haben automatisch eine Verkehrsunfallversicherung
- einmal jährlich kostenlose Reiseunterlagen
- juristische telefonische Erstberatung
Möchten Sie dennoch Ihre Mitgliedschaft kündigen, so ist dies mindestens drei Monate vor Ablauf der Beitragsperiode schriftlich oder auf elektronischem Wege bei der Hauptgeschäftsstelle des ACV in Köln anzuzeigen. Allein mit der Abmeldung Ihres Fahrzeuges erlischt die ACV Mitgliedschaft nicht!
Ist die Mitteilung eines neuen amtlichen Kennzeichens erforderlich?
Die Mitgliedschaften beim ACV sind personen- und nicht fahrzeugbezogen. Darum ist es in der Regel nicht notwendig, uns die Kennzeichen der geschützten Fahrzeuge mitzuteilen. Nur bei einer ACV Wohnmobil plus Mitgliedschaft müssen der Fahrzeughalter, das Kennzeichen und das zulässige Gesamtgewicht des versicherten Wohnmobils dem ACV gemeldet werden.
Habe ich auch Schutz, wenn ich mein Fahrzeug gewerblich nutze?
Die Schutzbriefversicherung gilt nicht, wenn das Fahrzeug ganz oder teilweise für eine gewerbsmäßige Tätigkeit (z. B. Personenbeförderung, Vermietung, Transport von Waren, Ladung und Gütern, Handwerk, ambulanter Pflegedienst) verwendet wird.