

Beitragszahlungen
Wonach suchen Sie?
Beitragszahlung
Kann ich meinen Mitgliedschaftsbeitrag in Raten zahlen?
Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines neuen Beitragsjahres im Voraus zu entrichten. Nur so haben Sie Anspruch auf unseren Mobilitätsschutz.
Wann muss ich meinen Beitrag zahlen?
Der Jahresbeitrag ist jeweils am 1. des Monats fällig, in dem ein neues Beitragsjahr beginnt.
Weshalb muss ich dieses Jahr einen erhöhten Beitrag zahlen?
Eine Einstufung in einen anderen Tarif und eine damit einhergehende Beitragserhöhung kommt in folgenden Fällen vor:
- die Mitgliedschaft „Komfort Junge Leute“ oder "Premium Junge Leute" wurde zum 24. Geburtstag automatisch auf eine Mitgliedschaft "Komfort" oder "Premium" umgestellt
- die Partnermitgliedschaft wurde umgestellt, weil die häusliche Gemeinschaft mit dem Mitglied nicht mehr besteht
Haben Sie dazu noch Fragen? Dann melden Sie sich einfach bei uns – telefonisch unter 0221 912691-0 oder per E-Mail unter service@. acv.de
Wie kann ich meinen Beitrag zahlen?
Am einfachsten zahlen Sie den Jahresbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat. Dabei wird die Beitragssumme zum fälligen Termin automatisch durch den ACV eingezogen. Sie können Ihren Beitrag aber auch per Rechnung begleichen, die Sie dann jährlich von uns auf dem Postweg erhalten.
Bekomme ich als Schwerbehinderter einen vergünstigten Beitrag?
Wir bieten allen Mitgliedern über unseren Schutzbrief ein umfangreiches Leistungsspektrum für wenig Geld. Im Vergleich mit anderen namhaften Automobilclubs haben wir ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Einen zusätzlichen Rabatt für Menschen mit Behinderung gibt es beim ACV nicht.