Niederlande

Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Niederlande.

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Wichtige Telefonnummern

Rettungsdienst:
112
Polizei:
112
Feuerwehr:
112
ACV Notruf:
+49 221 75 75 75
Von Niederlande nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Von Deutschland nach Niederlande:
0031 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer

Fakten

Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Amsterdam
Fläche:
41.526 km²
Einwohnerzahl:
17.530.000
Sprache:
Niederländisch, Friesisch
Kennzeichen:
NL
Zeitzone:
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung:
230 V, 50 Hertz
Klima:

Angenehmes, mildes Seeklima mit zumeist warmen, aber wechselhaften Sommern. Im Winter mitunter kalt, Schneefall ist möglich.

Währung

Währung:
Euro (€)
Kreditkarte:
 Alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten:
sind zahlreich vorhanden, Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) oder Kreditkarte. 
Devisenbestimmungen:
Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten Banken:
Mo-Fr 09.00 – 16.00 Uhr

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigem Amt in Berlin
Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de, Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Eine gültige Tollwutimpfung muss eingetragen sein. Für einige Hunderassen besteht ein Mitnahmeverbot.

Rauchverbot besteht in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in allen Restaurants, Bars und Cafés, außer diese besitzen speziell eingerichtete Raucherräume.

Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PWK 50 80 100 100
Motorrad 50 80 100 100
Caravan 50 80 90 90
Wohnmobil
bis zu 3,5t 50 80 100 100
ab 3,5t 50 80 80 80

Auf Autobahnen nachts zwischen 19 und 6 Uhr bis 130 Km/h

Gespanne über 3,5 t  zulässigem Gesamtgewicht dürfen maximal 80 km/h fahren.

Wichtige Verkehrsbestimmungen
  • Für Kinder unter 12 Jahre und unter 1,35 Meter Körpergröße ist ein entsprechender Kindersitz vorgeschrieben. Bei rückwärtsgerichteter Beförderung auf dem Vordersitz muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
  • Straßen die mit einem B gekennzeichnet sind, dürfen nur von Fahrzeugen befahren werden, die nicht breiter als 2,20 m sind.
  • Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
  • Radarwarngeräte sind verboten, Dashcams erlaubt.
  • An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn der Warnblinker und gelb-rote Warnleuchten eingschalten sind. 
  • Gelb markierte Straßenränder bedeuten: Parken verboten, blau markierte Straßenränder: Parken nur mit Parkscheibe.
  • Telefonieren im Auto ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Zubehör: Pannendreieck, Verbandskasten, Warnweste (keine Pflicht)
  • Winterausrüstung:Es besteht in den Niederlanden keine generelle Winterreifenpflicht, Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt. Spikes sind verboten.
  • Umweltzonen: In Amsterdam, Arnhem, Den Haag und Utrecht gelten die Umweltzonen für Diesel für Schadstoffklasse 0-3. Diese Fahrzeuge dürfen nicht einfahren. Ältere Wohnmobile mit Schadstoffklasse 0-3 können für die Anreise auf einen Campingplatz in der Umweltzone eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die übrigen Umweltzonen in vielen Städten gelten bislang nur für LKW.
Bußgelder
Bezeichnung Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer 230 Euro
Alkohol am Steuer ab 300 Euro
Rotlichtverstoß 230 Euro
Überholverstoß ab 180 Euro
Parkverstoß ab 100 Euro
20 km/h zu schnell ab 165 Euro
über 50 km/h zu schnell ab 660 Euro
Alkoholkonsum

Promille: 0,5 %.

Promillegrenze:

Bei Fahranfängern gilt 0,2 % (Führerscheinbesitz bis 4 Jahre).

Feiertage

01.01. Neujahr

25.12. Weihnachten

21.04.2025 Ostermontag

29.05.2025 Christi Himmelfahrt

09.06.2025 Pfingstmontag

26.12. Weihnachten

20.04.2025 Ostersonntag

30.04. Nationalfeiertag, Tag der Königin

08.06.2025 Pfingstsonntag

26.12 Weihnachten

Ferien

Drente

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 15. Februar 2025 23. Februar 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 12. Juli 2025 24. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Flevoland (mitte)

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 22. Februar 2025 02. März 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 19. Juli 2025 31. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Flevoland (nord)

Bezeichnung Beginn Ende
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026
Sommerferien 12. Juli 2025 24. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Frühlingsferien 15. Februar 2025 23. Februar 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025

Friesland

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 15. Februar 2025 23. Februar 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 12. Juli 2025 24. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Gelderland (mitte)

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 22. Februar 2025 02. März 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 19. Juli 2025 31. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Gelderland (nord)

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 15. Februar 2025 23. Februar 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 12. Juli 2025 24. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Gelderland (süd)

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 22. Februar 2025 02. März 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 17. August 2025
Herbstferien 11. Oktober 2025 19. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Groningen

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 15. Februar 2025 23. Februar 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 12. Juli 2025 24. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Limburg

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 22. Februar 2025 02. März 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 17. August 2025
Herbstferien 11. Oktober 2025 19. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Nordbrabant (mitte)

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 22. Februar 2025 02. März 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 19. Juli 2025 31. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Nordbrabant (süd)

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 22. Februar 2025 02. März 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 17. August 2025
Herbstferien 11. Oktober 2025 19. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Nordholland

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 15. Februar 2025 23. Februar 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 12. Juli 2025 24. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Overijssel

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 15. Februar 2025 23. Februar 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 12. Juli 2025 24. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Südholland

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 22. Februar 2025 02. März 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 19. Juli 2025 31. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Ultrecht (mitte)

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 22. Februar 2025 02. März 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 19. Juli 2025 31. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Utrecht (nord)

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 15. Februar 2025 23. Februar 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 12. Juli 2025 24. August 2025
Herbstferien 18. Oktober 2025 26. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026

Zeeland

Bezeichnung Beginn Ende
Frühlingsferien 22. Februar 2025 02. März 2025
Maiferien 26. April 2025 04. Mai 2025
Sommerferien 05. Juli 2025 17. August 2025
Herbstferien 11. Oktober 2025 19. Oktober 2025
Weihnachtsferien 20. Dezember 2025 04. Januar 2026
Zoll / Einfuhrangaben

Einfuhr:

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren

können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Botschaften

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Groot Hertoginnelaan 18-20

2517 EG Den Haag

Tel.: 0031 70 34 20 60 0

Fax: 0031 70 34 20 64 7

E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite.

Internet: www.niederlande.diplo.de 

Königliche Niederländische Botschaft

Klosterstr. 50

10179 Berlin

Tel. (030) 20 95 60

Fax: (030) 20 95 64 41

E-Mail: bln@minbuza.nl

Internet: www.sieunddieniederlande.nl

Königlich Niederländische Botschaft / Wien

Opernring 5, 7. Stock, 1010 Wien

Telefon 01/589 39

Österreichische Botschaft / Den Haag

Van Alkemadelaan 342, NL-2597 AS Den Haag

Postbus 96855, 2509 JG Den Haag

Telefon (0031/70) 32 45 470

E-Mail: den-haag-ob@bmeia.gv.at

Niederländisches Büro für Tourismus und Convention (NBTC)

(Kein Endkundenservice, keine telefonischen Anfragen, keine Email-Anfragen).

Informationen ausschließlich über die offizielle Website:

Internet: www.holland.com/de/

Treibstoffpreise
Treibstoff Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95 1,94
Premium Benzin 1,94
Diesel 1,69
Premium Diesel 1,69
BIO Diesel 1,69

Letzte Aktualisierung: 30.10.2025

Mautgebühren

Maut - Niederlande

Richtwerte - Tarife in EURO

 

Die Straßen sind mit Ausnahme des Westerscheldestunnel und des Kil-Tunnels  maut- und vignettenfrei.
 

 

Westerschelde-Tunnel

Verbindung Terneuzen - Ellewoutsdij

  Kat. I Kat. II Kat. III Kat. IV Kat V
Normaltarif 5,00 7,45 18,20 25,00 2,50

 

Kat. I: Fahrzeuge mit einer Länge bis zu 6 Metern und einer Höhe bis zu 3 Metern

Kat. II: Fahrzeuge mit einer Länge bis zu 6 Metern und einer Höhe bis zu 3 Metern mit Anhänger

Kat III: Fahrzeuge mit einer Länge über 12 Meter und einer Höhe bis zu 3 Metern

Kat IV: ahrzeuge mit einer Länge über 12 Meter und einer Höhe über  3 Metern

Kat V: Motorräder

Die Mautgebühr kann mittels Bargeld oder Visa bezahlt werden

 

Genauere Informationen erhalten Sie hier https://www.westerscheldetunnel.nl/nl/tarieven-betaalmiddelen/tarieven 

 

Kil-Tunnel

(Verbindung 's-Gravendeel - Dordrecht)

  Tarif 
Fahrzeuge bis 2,3 m Höhe inkl. Ladung  2,00
Fahrzeuge über 2,3 m Höhe inkl. Ladung  5,45

 

Blankenberg-Verbindung (Autobahn A24)

(Verbindung Vlaardingen - Rozenburg)

  Tarif 
Motorräder, Pkw, Transporter 1,50
Lkw und andere Fahrzeuge 9,00

 

Die Autobahn ist derzeit noch nicht für den Verkehr freigegeben. Sobald dies der Fall ist, die Mautgebühr mittels elektroniser Maut zu bezahlen. Mautstelle sind nicht vorgesehen. Genauere Informationen finden Sie hier Home | Blankenburgverbinding oder hier https://www.e-tol.nl 

 

Umweltzonen (Milieuzone):

 

Umweltzonen sind ganzjährig gültig, beschildert und werden  mit Kameras überwacht.


Amsterdam:

Die Umweltzonen umfasst weitgehend das Stadtgebiet innerhalb des Autobahnringes der A10. 

Es herrscht ein Fahrverbot für Pkw, Wohnmobile und Kleintransporter (bis 3,5 t) mit Dieselmotor mit den Euroabgasklassen Euro  0–3. Für Diesel-Lkw und Busse sowie Reisebusse  gilt ein Fahrverbot, wenn die Euroabgasklasse unter Euro 6 liegt. Für mehrspurige Kfz mit Otto-Motor gibt es keine Einschränkungen. Bei Nichtbeachtung drohen Straßen von mindestens 110,- Euro.  Es gibt einige Ausnahmen, unter anderem für Behindertenfahrzeuge oder Oldtimer. 

Mopeds und Motorräder mit einem Baujahr 2010 und früher sind ebenso wie Taxis mit Diesemotor und einen Zulassungsdatum vor dem 01.01.2009 betroffen . Das Gebiet des Fahrverbots geht über den Autobahnring A10 hinaus und umfasst auch Stadtrandgemeinden. 

Bei Nichtbeachtung des Fahrverbots drohen Straßen von EUR 80,- (Motorrad, Mopeds), 120,- (Pkw, Wohnmobile, Klein-Lkw, etc.) und EUR 300,- für Lkw.

 

Genauere Informationen über das Gebiet, Ausnahmen, Strafen etc. finden Sie hier https://www.amsterdam.nl/verkeer-vervoer/milieuzone-amsterdam 


Arnhem

Im Teilen des Zentrums von Arnhem gilt ein Fahrverbot mehrspurige Kfz unter 3,5 t hzGg mit einer Euroabgasklasse 0 bis 3. Für Lkw besteht das Fahrverbot für die Euroabgasklassen 0 bis 5. Bei Nichtbeachtung des Fahrverbots drohen Straßen von EUR  110,- (PKW, Transporter) und EUR 280,- (Lkw)

Genauere Informationen, ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung, finden Sie hier https://www.arnhem.nl/stad_en_wijken/Wegen_en_vervoer/milieuzone 

 

Breda

In Teilen von Breda gilt ein Fahrverbot für Lkw mit Dieselmotor mit einem hzGg von mehr als 3.5 t, die nicht zumindest die Euroabgasnorm Euro 6 erfüllen.. Lkw, die vom Fahrverbot betroffen sind, können eine Tagesbefreiung oder für lange Lieferzeiten um EUR 28,30,- sowie eine Dauerbefreiung um EUR 169,73 beantragen. 

Genauere Informationen, ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung, finden Sie hier https://www.breda.nl/ontheffing-milieuzone 

 

 

Delft

In Teilen von Delft gilt ein Fahrverbot für Lkw mit Dieselmotor mit einem hzGg von mehr als 3.5 t, die nicht zumindest die Euroabgasnorm Euro 6 erfüllen.. Lkw, die vom Fahrverbot betroffen sind, können eine Tagesbefreiung um EUR 28,75,- sowie eine Dauerbefreiung um EUR 137,25  beantragen. 

 

Genauere Informationen ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung finden Sie hier https://www.delft.nl/wonen/parkeren-en-verkeer/vrachtverkeer/milieuzone 

 

Den Haag

In Teilen von Den Haag gilt einen Umweltzone  Es herrscht ein Fahrverbot  für Pkw und Transporter, die mit Diesel betrieben werden und die nicht mindestens die Euroabgasklasse 4 erfüllen. Es gibt einige Ausnahmen von diesem Fahrverbot . Bei Nichtbeachtung droht eine Strafe von 65,- Euro. 

Genaure Informationen ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung finden Sie hier https://www.denhaag.nl/nl/in-de-stad/verkeer-en-vervoer/milieuzone-dieselautos.htm 

Im gesamten Stadtgebiet von Den Haag ein Fahrverbot für Mopeds und  Leichtkrafträder  mit einem Erstzulassungdatum vor dem 01.01.2011.

 Genaure Informationen ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung finden Sie hier https://www.denhaag.nl/nl/in-de-stad/verkeer-en-vervoer/milieuzone-oude-brom-en-snorfietsen.htm 

Ab 01. 01.2025 wird das Zentrum von Den Haag für gewerblich genutze Transporter und  Lkw eine "Zero-emissiezone" (Null-Emissionszone). Neue zugelassene Lkw und Transporter müssen über einen Wasserstoff- oder Elektroantrieb verfügen.  Lkw über 3,5 Tonnen hzGg mit eineem Verbrennermotor der Euroabgasklasse 6 mit einem Höchstalter von 5 Jahre mit dem Stichtag 01.01.2025, dürfen bis 2030 in die Nullemissionszone einfahren. Sattelzüge mit einem Höchstalter von 8 Jahren mit Stichtag 01.01.2025 dürfen ebenfalls bis 20230 in die Nullemissionszone einfahren.  Transporter mit Verbrennermotor der Euroabgasklasse 5 dürfen bis 01.01.2027 in die Nullemissionzone einfahren. Transporter mit Verbrennermotor der Euroabgasklasse 6 dürfen bis 01.01.2028 einfahren.  Für Bewohner mit Lkw und Transportern gelten gesonderte Ausnahmebestimmungen. Genauere Informationen ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung finden Sie hier  https://www.denhaag.nl/nl/verkeer-en-vervoer/zero-emissiezone 


Eindhoven

In Teilen von Eindhoven (innerhalb des Rings) gilt ein Fahrverbot für Lkw und Busse mit Dieselmotor mit einem hzGg von mehr als 3.5 t, die nicht zumindest die Euroabgasnorm Euro 6 erfüllen..Bei Nichtbeachtung des Einfahrtverbotes drohen Straßen  mindestens EUR 100,- (Busse) und EUR 240,- für Lkw. 

Fahrzeuge , die vom Fahrverbot betroffen sind, können unter anderem eine Tagesbefreiung  um EUR 33,00  oder eine Dauerbefreiung um EUR 191,00 beantragen. 

Genauere Informationen, ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung, finden Sie hier https://www.eindhoven.nl/stad-en-wonen/verkeer/milieuzone 

Ab 2025 wird das Fahrverbot auch auf Diesel-Pkw und Dieseltransporter der Euroabgasklassen 0-4 verschärft.  Für Lkw und Busse gilt dann eine Null-Emissionzone (ZE-Zone). Des weiteren Wird die Zone um die Industriezone De Kade erweitert. 

Haarlem 

In Haarlem gilt ein Fahrverbot für Lkw mit Dieselantriebe, die nicht zumindest die Euroabgasnorm Euro 6 erfüllen. Die Umweltzone wird folgdernmaßen begrenzt:

  • Im Norden vom  vom westlichen Randweg wird die Zone begrenzt durch die Kleverlaan, den Schoterweg, die Dokter Leijdsstraat und die Transvaalstraat. Davon gehört nur die Kleverlaan selbst zur Zone.
  • Im Süden bildet die N205 zunächst die Grenze mit Schipholweg, Buitenrustlaan, Kamperlaan, Paviljoenslaan und einem Stück Dreef bis nach Haarlemmerhout. Die Grenze verläuft dann weiter über die Schouwtjeslaan und die Pijlslaan (beide Teil der Zone) bis zum Westelijke Randweg.
  • Auf der Westseite bildet der Westelijke Randweg N208 die Grenze, mit einer Einmündung über Zijlweg, Julianalaan, Korte Verspronckweg und einem Streckenabschnitt.
  • Im  Osten bilden Spaarndamseweg, Prinsenbrug, Drosteboulevard und Wim van Eststraat zunächst die Grenzen. Diese Straßen befinden sich selbst innerhalb der Zone. Die Grenze verläuft dann leicht zurück über einen Teil des Oudeweg und dann über die Gedempte Oostersingelgracht, Amsterdamsevaart und Prins Bernhardlaan bis zum Schipholweg.

Lkw, die vom Fahrverbot betroffen sind, können eine Tagesbefreiung um EUR 61,- bis EUR 240,- beantragen. 

Genauere Informationen ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung finden Sie hier Ontheffing milieuzone voor dieselvrachtwagens | Gemeente Haarlem

Leiden 

In Leiden gilt ein Fahrverbot für Lkw (Fahrzeugklassen N2 oder N3) mit einem höchszulässigen Gesamtgewicht und mit Dieselantriebe, die nicht zumindest die Euroabgasnorm Euro 6 erfüllen. Die Umweltzone wird mit den Kanälen und dem östlichen Teil des Morswegs begrenzt. 

Genauere Informationen, ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung, finden Sie hier https://gemeente.leiden.nl/inwoners-en-ondernemers/vergunningen-en-ontheffingen/ontheffing-milieuzone 

Lkw, die vom Fahrverbot betroffen sind, können eine Tagesbefreiung, von 0 Uhr bis 6 Uhr des folgenden Tages gilt, um EUR 10,00 , EUR 25,00r oder EUR 30,-  beantragen. 

 

Maastricht

 

In Teilen von Maastricht  gilt ein Fahrverbot für Lkw mit Dieselmotor mit einem hzGg von mehr als 3.5 t, die nicht zumindest die Euroabgasnorm Euro 6 erfüllen.. Lkw, die vom Fahrverbot betroffen sind, können eine Tagesbefreiung oder für lange Lieferzeiten um EUR 41,73 - sowie eine Dauerbefreiung um EUR 329,39 beantragen. Genauere Informationen ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung finden Sie hier htps://www.gemeentemaastricht.nl/milieuzone-ontheffing 

 

Rijswijk

In  Rijswijk gilt ein Fahrverbot für Lkw mit Dieselmotor mit einem hzGg von mehr als 3.5 t, die nicht zumindest die Euroabgasnorm Euro 6 erfüllen.. Lkw, die vom Fahrverbot betroffen sind, können eine Tagesbefreiung oder für lange Lieferzeiten um EUR 29,05 - sowie eine Dauerbefreiung um EUR 139,05 beantragen. Genauere Informationen ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung finden Sie hier https://www-rijswijk-nl.translate.goog/milieuzone?_x_tr_sl=auto&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=wapp 

 

Rotterdam Massvlakte

 

Im Hafen- und Industriegebiet Maasvlakte gilt ein Fahrverbot für Lkw mit Dieselantrieb, die nicht zumindest die Euroabgasnorm Euro 6 entsprechen oder eine Ausnahmegenemigung haben oder nicht älter als 13 Jahre und einen Ausnahmegenehmigung haben oder als Sonderfahrzeug registiert sind,

Alle ausländischen Lkw, die die Einfahrtbedingungen erfüllen, müssen sich online einmalig und kostenlos registieren. 

Lkw, die vom Fahrverbot betroffen sind, können eine Tagesbefreiung um EUR 25,90,- oder eine langfristige Befreiung um EUR 185,40  beantragen. 

Genauere Informationen, ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung, finden Sie hier https://www.rotterdam.nl/milieuzone-maasvlakte-rotterdam 

 

Rotterdam 

In Teilen von Rotterdam gilt ein Fahrverbot für Lkw mit Dieselantriebe, die nicht zumindest die Euroabgasnorm Euro 5 erfüllen. Bei einem Verstoß drohen Strafen in Höhe von EUR 289,-. 

Lkw, die vom Fahrverbot betroffen sind, können eine Tagesbefreiung um EUR 23,50- oder eine langfristige Befreiung um EUR 188,20,- beantragen. 

 

Ab 01.01.2025 gilt im Stadtgebiet innerhalb der Ringstraße eine Zero-emissiezone (Null-Emissionzone). Betroffen von dieser Null-Emissionszone (ZE-Zone)  sind alle gewerblich genutzten Lkw und Transporter. Für die Einfahrt in die ZEZ dürfen Lkw und Transporter, die nach dem 01.01.2025 zugelassen werden, keine Emissionen mehr austoßen. Lkw mit Verbrennermotor der Euroabgasklasse 6, die zwischen 01.01.2017 und 01.01.2020 zugelassen wurden, dürfen noch bis zum 01.01.2028 in die NEZ einfahren. Lkw mit der Euroabgasnorm Euro 6, die nach dem 01.01.2020 zugelassen wurde, und Zugmaschinen mit der Euroabgasklasse Euro 6, die nach demm 01.01.2017 zugelassen wurden, dürfen bis 01.01.2030 einfahren. Transporter mit der Euroabgasklasse Euro 5 dürrfen bis zu 01.01.2027 in die NEZ einfahren, Transporter der Euroabgasklasse Euro 6 bis 01.01.2028.  Ab 01.01.2023 müssen Lkw und Transporter, welche die NEZ befahren wollen, emissionsfrei fahren. 

Genauere Informationen ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung finden Sie hier https://www.rotterdam.nl/milieuzone-stad-rotterdam bzw. https://www.rotterdam.nl/zero-emissiezone-voor-bestel-en-vrachtautos 

 

Zudem herrrscht am 's-Gravendijkwal  und einigen umliegenden Straßen ein Lkw-Fahrverbot, ausgenommen Zero-Emission-Lkw. Genauere Informationen finden Sie hier https://www.rotterdam.nl/sgravendijkwal 

 

`s-Hertogenbosch

 

In der Innenstadt von `s-Hertogenbosch gilt ein Fahrverbot für Lkw und Busse mit Dieselmotor mit einem hzGg von mehr als 3.5 t, die nicht zumindest die Euroabgasnorm Euro 6 erfüllen.. Fahrzeuge , die vom Fahrverbot betroffen sind, können unter anderem eine Tagesbefreiung  um EUR 34,80 oder eine Dauerbefreiung um EUR 204,50 beantragen. 

Genauere Informationen, ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung, finden Sie hier https://www.s-hertogenbosch.nl/ondernemer/milieu-en-afval/milieuzone-zero-emissie-zone 

Ab 01.03.2025 gilt in der Umweltzone eine Null-Emissionszone (ZE-Zone). Diese umfaßt ein Fahrverbot für Lkw und Transporter, die nicht emissionsfrei (mit Wasserstoff- oder Elektromotor) unterwegs sind. Genaure Informatione zu den Ausnahmen, Anträngen, usw. finden sich hier https://www-opwegnaarzes-nl.translate.goog/ontheffingen?_x_tr_sl=auto&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=wapp 

 

Tilburg

 

In der Innenstadt von  Tillburg (innerhalb der Ringstraßen) gilt ein Fahrverbot für Lkw und Busse mit Dieselmotor mit einem hzGg von mehr als 3.5 t, die nicht zumindest die Euroabgasnorm Euro 6 erfüllen.. Fahrzeuge , die vom Fahrverbot betroffen sind, können unter anderem eine Tagesbefreiung  um EUR 32,25 oder eine Dauerbefreiung um EUR 193,400 beantragen.  Bei Nichtabeachtung des Fahrverbotes droht eine Strafe in Höhe von EUR 259,00. 

Genauere Informationen, ebenso wie die Möglichkeit der Online-Registierung, finden Sie hier https://www.s-hertogenbosch.nl/ondernemer/milieu-en-afval/milieuzone-zero-emissie-zone 

Ab 2025 ist im Bereich der Umweltzonen die Errichtung einer Null-Emissions-Zone (ZE-Zone) geplant. 

 

Utrecht

In Teilen von Utrecht gilt eine Fahrverbot für mehrspurige Kfz mit einenm einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen und mit Diesel-Motor der Euroabgasklassen 0-3. Für Lkw über 3,5 höchstzulässiges Gesamtgewicht und Reisebusse jeweils mit Dieselmotor gilt diese Fahrverbot für die Euroabgasklassen 0-5. Bei Nichtbeachtung des Fahrverbots drohen für mehrspurige Kfz bis 3,5 Tonnen hzGg und Busse eine Strafe von EUR 120, für Lkw eine Strafen von EUR 300,- Ausgenommen von der Fahrverbotszone sind Fahrzeug mit anderen Antrieben als einem Dieselmotor und Wohnmobile mit Dieselmotor, deren Eigentümer innerhalb der Umweltzone wohnen und zum Ein- bzw. Ausladen der Fahrzeuge, einfahren.  Des weiteren sind Oltimerfahrzeuge ab 40 Jahren ausgenommen ebenso wie rollstuhlgerechte Fahrzeuge und im niederländischen RDW-Fahrzeugregister eingetragen sind. 

Ab 01.01.2025 gilt innerhalb der Umweltzone eine Null-Emissionszone für Transporter und Lkw. Ab diesem Zeitpunkt gilt für alle Transporter und Lkw, die nicht emissionsfrei (Antrieb mittels Elektro- oder Wasserstoffmotor) unterwegs sind. Ausgenommen sind bis zu 01.01.2023 Transporter, di Oldtimer (Fahrzeuge, die mindestens 40 Jahre alt sind) oder rollstuhlgerecht augestattet sind. Auch für bestimme Lkw gibt es Ausnahmen. Für ausgenomme Fahrzeube wird eine Ausnahmegenehmigung, die bei der Stadt Utrecht beantragt werden muß, benötigt. Genauere Informationen finden Sie hier https://www.utrecht.nl/wonen-en-leven/gezonde-leefomgeving/luchtkwaliteit/milieuzone-en-zero-emissiezone