Einfuhr:
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 17 Jahren); 2 Liter alkoholische Getränke bis 15 % Alkoholgehalt,1 Liter alkoholische Getränke über 15 % Alkoholgehalt (Personen über 17 Jahren). Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF, (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind).Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Tieren, Giften, Elfenbein, Schusswaffen und Munition.