Eine Weltkarte mit der Flagge Liechtensteins, eingezeichnet auf der Lage des Landes in Mitteleuropa.

Liechtenstein

Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Liechtenstein.

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Wichtige Telefonnummern

Rettungsdienst:
144 (oder über Polizei)
Polizei:
117
Feuerwehr:
118 (aus dem Mobilfunknetz 112)
ACV Notruf:
+49 221 75 75 75
Von Liechtenstein nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Fakten

Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Vaduz
Fläche:
160 km
Einwohnerzahl:
36.000
Sprache:
Deutsch
Kennzeichen:
FL
Zeitzone:
MEZ
Klima:
Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima.

Währung

Währung:
1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20 und 10 CHF. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 CHF sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf.Kreditkarten: American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Einreise nach Deutschland Deklaration ab 10.000 €.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).In öffentlichen Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel, am Arbeitsplatz, in Restaurants sowie in Bahnhofshallen ist Rauchen nicht gestattet. Raucherzonen dürfen in Liechtenstein aber nicht eingerichtet werden.

Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PKW 50 80 100 120
Motorrad 50 80 100 120
Caravan 50 80 80 80
Wohnmobil 50 80 100 120
bis zu 3,5t
ab 3,5t 50 80 100 100
Wichtige Verkehrsbestimmungen

Spikes: Erlaubt vom 24.10. bis 30.04. Freilandstraßen 80 km/h, Autobahn verboten.Zubehör: Pannendreieck, VerbandskastenHinweise: Parkverbot auf Gehwegen, die mit gelben Kreuzen markiert sind. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit gelben Strichen verbunden sind, bedeuten Parkverbot. Blau-markierte Straßenränder bedeuten "Parken nur mit Parkscheibe".In Tunneln und Galerien sowie bei schlechten Lichtverhältnissen muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Gibt es im Zuge eines Unfalls einen Personenschaden, rufen Sie auf jeden Fall die Polizei. Verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bis diese den Unfall aufgenommen hat. Autostraßen - mit grünen Tafeln signalisiert (wie Autobahn) - haben keine Richtungstrennung (mit Gegenverkehr), Benützung nur für Autos gestattet.Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubtGPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind verboten. Die Geräte werden von der Polizei und Zollbehörde sichergestellt und es wird Anzeige erstattet.Auf Hauptstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften herrscht Parkverbot.

Licht: In Tunnels und in Galerien muss das Licht eingeschaltet werden. Bei schlechten Lichtverhältnissen muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Es wird grundsätzlich empfohlen das Ablendlicht einzuschalten. Vorfahrt auf Bergstrassen hat das bergauffahrende Fahrzeug. Ausnahme: Postbusse haben immer Vorfahrt!

Anschnallpflicht: Personen über 7 Jahre müssen sich anschnallen. Kinder unter 7 Jahren können auf den Vorder-sitzen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert werden.

Parkverbot:
gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind.

Alkoholkonsum

Promille: 0,5

Feiertage

01.01. Neujahr

13.04.2026 Ostermontag

Ferien

alle Regionen

Bezeichnung Beginn Ende
Weihnachtsferien 24. Dezember 2026 06. Januar 2027
Sommerferien 04. Juli 2026 16. August 2026
Herbstferien 03. Oktober 2026 18. Oktober 2026
Osterferien 03. April 2026 19. April 2026
Sportferien 14. Februar 2026 22. Februar 2026
Zoll / Einfuhrangaben

Einfuhr:

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 17 Jahren); 2 Liter alkoholische Getränke bis 15 % Alkoholgehalt,1 Liter alkoholische Getränke über 15 % Alkoholgehalt (Personen über 17 Jahren). Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF, (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind).Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Tieren, Giften, Elfenbein, Schusswaffen und Munition.

Botschaften

Botschaft des Fürstentums Liechtenstein
Mohrenstraße 42
D-10117 Berlin
Telefon: 030 52 00 06 30
Fax: 030 52 00 06 31
E-Mail: vertretung@ber.llv.li
Internet: www.berlin.liechtenstein.li

Botschaft des Fürstentums LiechtensteinLöwelstraße 8/7, A-1010 WienTel: (+43 / 1) 535 92 11Fax: (+43 / 1) 535 92 114 e-mail: info@vie.llv.liIInternet: www.liechtenstein.li/fl-aussenstelle-wien

Liechtenstein Tourismus
Städtle 37
9490 Vaduz
Liechtenstein
Tel. 00423-239-6300
Fax 00423-239-6301

Treibstoffpreise
Treibstoff Preise in Euro
Normalbenzin ROZ 91
Superbenzin ROZ 95
Premium Benzin
Super Plus ROZ 98
Diesel
Premium Diesel
BIO Diesel

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