Deutschland

Wichtige Länderinformationen und hilfreiche Tipps für Ihre nächste Reise nach Deutschland.

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Wichtige Telefonnummern

Rettungsdienst:
112
Polizei:
110
Feuerwehr:
112
ACV Notruf:
+49 221 75 75 75

Fakten

Kontinent:
Europa
Hauptstadt:
Berlin
Fläche:
357.123 km²
Einwohnerzahl:
84.300.000
Sprache:
Deutsch
Kennzeichen:
D
Zeitzone:
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit
Netzspannung:
230 Volt Wechselstrom, 50 Hertz.
Klima:

In Deutschland gibt es ausgeprägte Jahreszeiten. Die durchschnittlichen Temperaturen liegen im Sommer bei 25-30°C, im Winter bei 0 bis minus 5°C.

Im Norden ist das Klima üblicherweise wechselhafter als im Süden Deutschlands.

Währung

Währung:
Euro €
Bankautomaten:
Mit Kreditkarten oder Girocard (maestro oder V-Pay) und Geheimzahl können an zahlreichen Geldautomaten Bargeldbeträge abgehoben werden.
Kreditkarten:
Alle gängigen internationalen Kreditkarten
Devisenbestimmungen:
Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten Banken:
Mo bis Fr 8.30-12.30, 14-16 Uhr, Do meist bis 17.30 Uhr. Einige Banken sind auch über Mittag und bis 18 Uhr geöffnet.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung(weitere Informationen beim Tierarzt). Für einige Hunderassen besteht ein Mitnahmeverbot. Weitere Informationen:
Internet: www.zoll.de/

Rauchverbot herrscht in öffentlichen Gebäuden, öffentliche Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz, sowie in Restaurants und Gaststätten. Hier sind allerdings Raucherräume erlaubt.

Informationen zur Geschwindigkeit
innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PWK 50 100 130 130
Motorrad 50 100 130 130
Caravan 50 80 80 80
Wohnmobil 50 100 120 130
bis zu 3,5t 50 100 120 130
ab 3,5t 50 80 100 100

130 km/h auf Autobahnen ist Richtgeschwindigkeit.

Caravan-Gespanne mit Auflaufbremse auf Autobahnen 80 km/h.

Für Wohnmobile über 3,5 t zGG mit Anhänger gilt außerorts 60 km/h.

Für Gespanne mit Ausnahmegenehmigung (gem. 9. AusnahmeVO zur StVO und besonderer Kennzeichnung: Plakette am Anhänger) gilt auf Autobahnen 100 km/h.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Gesetzliche Bestimmungen

Winterreifenpflicht: Situative Winterreifenpflicht! Die Bereifung muss an die jeweiligen Witerungsverhältnisse angepasst sein. Reifen mit M+S Symbol werden empfohlen.

Schneeketten: Schneeketten sind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt, Tempolimit 50 km/h.

Spikes: Verboten! Ausnahme: Zollgrenzbezirk (15 km landeinwärts von Österreich kommend, maßgebend ist aber die Beschilderung), Bundesstraßenverbindung Salzburg-Lofer (sog. Kleines Deutsches Eck).

Zubehör: Warndreieck, Verbandskasten

Warnwestenpflicht
Das Mitführen mindestens einer Warnweste nach DIN-Norm ist Pflicht. Diese soll bei Verlassen des Fahrzeuges bei Panne oder Unfall getragen werden. Wir empfehlen je Fahrzeuginsassen eine Warnweste.

Bei ampelgeregelten Kreuzungen mit einer Zusatztafel (weiß umrandeter grüner Pfeil auf schwarzem Grund) darf bei Rotlicht nach rechts abgebogen werden. Das Fahrzeug muss jedoch vor der Kreuzung angehalten werden. Zweiradfahrer müssen in deutschen Kurzparkzonen ebenso zahlen (Parkuhren).

Beim Abschleppen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Auf deutschen Autobahnen ist ein Stehenbleiben wegen Benzinmangels strafbar.

Motorräder müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren!


Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Straßengebühren
Der Warnowtunnel bei Rostock und der Herrentunnel bei Lübeck sind mautpflichtig.
52 Städte Deutschlands sind Umweltzonen. Es darf nur mit einer gültigen Umweltplakette eingereist werden. Weitere Informationen: www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub/umweltzonen-in-deutschland  

Bußgelder
Bezeichnung Bußgelder in Euro
Telefonieren am Steuer 100 Euro + 1 Punkt
Alkohol am Steuer ab 528,50 Euro
Rotlichtverstoß ab 118,50 Euro
Überholverstoß bis 300 Euro
Parkverstoß ab 10 bis 110 Euro
Fahren ohne Licht (tagsüber) 10 Euro (nur für Motorradfahrer)
20 km/h zu schnell bis 60 Euro
über 50 km/h zu schnell ab 428,50 Euro
Alkoholkonsum

Promille: 0,5

Promillegrenze:

Für Fahranfänger gilt ein Alkoholverbot während der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Auch Österreicher unter 21 Jahren fallen unter die 0,0 Promille-Regelung.

Feiertage

01.01. Neujahr

18.04.2025 Karfreitag

01.05. Tag der Arbeit

25.12. Weihnachten

21.04.2025 Ostermontag

29.05.2025 Christi Himmelfahrt

09.06.2025 Pfingstmontag

17.04.2025 Gründonnerstag

02.11. Allerheiligen

20.04.2025 Ostersonntag

19.06.2025 Fronleichnam

26.12 Weihnachten

Ferien

Baden-Württemberg

Bezeichnung Beginn Ende
Herbstferien 27. Oktober 2025 31. Oktober 2025
Sommerferien 31. Juli 2025 13. September 2025
Pfingstferien 10. Juni 2025 20. Juni 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 05. Januar 2026
Osterferien 14. April 2025 26. April 2025

Bayern

Bezeichnung Beginn Ende
Pfingstferien 10. Juni 2025 20. Juni 2025
Herbstferien 03. November 2025 07. November 2025
Osterferien 14. April 2025 25. April 2025
Sommerferien 01. August 2025 15. September 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 05. Januar 2026

Berlin

Bezeichnung Beginn Ende
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 02. Januar 2026
Herbstferien 20. Oktober 2025 01. November 2025
Sommerferien 24. Juli 2025 06. September 2025
Pfingstferien 10. Juni 2025 10. Juni 2025
Osterferien 14. April 2025 25. April 2025

Brandenburg

Bezeichnung Beginn Ende
Sommerferien 24. Juli 2025 06. September 2025
Herbstferien 20. Oktober 2025 01. November 2025
Pfingstferien 10. Juni 2025 10. Juni 2025
Osterferien 14. April 2025 25. April 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 02. Januar 2026

Bremen

Bezeichnung Beginn Ende
Sommerferien 03. Juli 2025 13. August 2025
Herbstferien 13. Oktober 2025 25. Oktober 2025
Pfingstferien 10. Juni 2025 10. Juni 2025
Osterferien 07. April 2025 19. April 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 05. Januar 2026

Hamburg

Bezeichnung Beginn Ende
Sommerferien 24. Juli 2025 03. September 2025
Pfingstferien 26. Mai 2025 30. Mai 2025
Herbstferien 20. Oktober 2025 31. Oktober 2025
Weihnachtsferien 17. Dezember 2025 02. Januar 2026
Osterferien 10. März 2025 21. März 2025

Hessen

Bezeichnung Beginn Ende
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 10. Januar 2026
Herbstferien 06. Oktober 2025 18. Oktober 2025
Sommerferien 07. Juli 2025 15. August 2025
Osterferien 07. April 2025 21. April 2025

Mecklenburg-Vorpommern

Bezeichnung Beginn Ende
Pfingstferien 06. Juni 2025 10. Mai 2025
Sommerferien 28. Juli 2025 06. September 2025
Herbstferien 20. Oktober 2025 25. Mai 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 05. Januar 2026
Osterferien 14. April 2025 23. April 2025

Niedersachsen

Bezeichnung Beginn Ende
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 05. Januar 2026
Herbstferien 13. Oktober 2025 25. Oktober 2025
Sommerferien 03. Juli 2025 13. August 2025
Pfingstferien 10. Juni 2025 10. Juni 2025
Osterferien 07. April 2025 19. April 2025

Nordrhein-Westfalen

Bezeichnung Beginn Ende
Pfingstferien 10. Juni 2025 10. Juni 2025
Sommerferien 14. Juli 2025 26. August 2025
Herbstferien 13. Oktober 2025 25. Oktober 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 06. Januar 2026
Osterferien 14. April 2025 26. April 2025

Rheinland-Pfalz

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 14. April 2025 25. April 2025
Sommerferien 07. Juli 2025 15. August 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 07. Januar 2026
Herbstferien 13. Oktober 2025 24. Oktober 2025

Saarland

Bezeichnung Beginn Ende
Sommerferien 07. Juli 2025 14. August 2025
Herbstferien 13. Oktober 2025 24. Oktober 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 02. Januar 2026
Osterferien 14. April 2025 25. April 2025

Sachsen

Bezeichnung Beginn Ende
Osterferien 18. April 2025 25. April 2025
Sommerferien 28. Juni 2025 08. August 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 02. Januar 2026
Herbstferien 06. Oktober 2025 18. Oktober 2025

Sachsen-Anhalt

Bezeichnung Beginn Ende
Pfingstferien 30. Mai 2025 30. Mai 2025
Sommerferien 28. Juni 2025 08. August 2025
Herbstferien 13. Oktober 2025 25. Oktober 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 05. Januar 2026
Osterferien 07. April 2025 19. April 2025

Schleswig-Holstein

Bezeichnung Beginn Ende
Pfingstferien 30. Mai 2025 30. Mai 2025
Weihnachtsferien 19. Dezember 2025 06. Januar 2026
Sommerferien 28. Juli 2025 06. September 2025
Herbstferien 20. Oktober 2025 30. Oktober 2025
Osterferien 11. April 2025 25. April 2025

Thüringen

Bezeichnung Beginn Ende
Sommerferien 28. Juni 2025 08. August 2025
Herbstferien 06. Oktober 2025 18. Oktober 2025
Weihnachtsferien 22. Dezember 2025 03. Januar 2026
Pfingstferien 30. Mai 2025 30. Mai 2025
Osterferien 07. April 2025 19. April 2025
Zoll / Einfuhrangaben

Zoll-Infocenter Frankfurt: Mo-Do 7-17 Uhr, Fr 7-16 Uhr, Telefon 0049 69 46 99 76-00.

Auf Verlangen haben Reisende, die aus Deutschland in einen EU-Staat ausreisen oder aus einem EU-Staat nach Deutschland einreisen, mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert ab € 10.000,- anzuzeigen (§ 12a Abs. 2 Zollverwaltungsgesetz). Die Anzeigepflicht auf Verlangen gilt auch bei der Durchreise. Bedienstete des Zolls, der Bundespolizei und der Länderpolizeien Bayern, Bremen und Hamburg sind befugt, die Anzeige mitgeführter Zahlingsmittel zu fordern (§ 1 Abs. 3b Zollverwaltungsgesetz) und deren Richtigkeit zu kontrollieren. Kontrollen sind an jedem Ort in Deutschland möglich. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargelds und gleichgestellter Zahlungsmittel droht eine hohe Geldstrafe. Die Pflicht zur Anzeige und Kontrollen der befugten Behörden bedeuten kein Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.

Einfuhr:

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden. Für folgende Waren gilt als Richtmenge: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Botschaften

Deutsche Botschaft / Wien

1030 Wien, Metternichgasse 3

Telefon 01/711 54-0

Österreichische Botschaft / Berlin

D-10785 Berlin, Stauffenbergstraße 1

Telefon (0049/30) 202 87-0

E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.at

Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.

Beethovenstr. 69

60325 Frankfurt / Main

Tel.: 069 / 974640

Fax.: 069 / 751903

E-Mail: info@germany.travel

Internet: www.germany.travel/de

Treibstoffpreise
Treibstoff Preise in Euro
Superbenzin ROZ 95 1,67
Premium Benzin 1,67
Diesel 1,60
Premium Diesel 1,60
BIO Diesel 1,60

Letzte Aktualisierung: 30.10.2025

Alpenpässe
Name Höhe Steigung wann offen mit Caravan Gebührenpflichtig Bewertung Status
Achenpass 941 12 ganzjährig nein * Behinderung durch Baustelle
Oberjoch 1136 7 ganzjährig nein **
Mautgebühren

Maut und Umweltzonen in Deutschland

Richtwerte in Euro

 

Warnow-Tunnel

Verbindung Rostock-Smarl - Rostock-Krummendorf

 

Fahrzeugtyp

Rabattpreise mit TAG, Oscard oder RFID

Barpreis von 01.11. – 30.04.

Barpreise von 01.05. – 30.10.

Motorrad, Pkw mit 2 Achsen, Pkw mit Anhänger und Wohnmobile unter 2,05 m Höhe

3,42 4,30 5,30

Pkw mit hohem Anhänger, Kleintransporter, Wohnmobile unter 2,60m Höhe

4,28 5,00 6,60

Lkw klein mit 2 Achsen bis 2,60 m Höhe

9,72 10,80 14,10

Lkw mit 3 Achsen bis 2,60 m Höhe

12,96 14,80 20,10

Lkw mit Anhänger, Sattelzug, Busse bis 2,60 m Höhe und 4 Achsen

16,32 19,40 22,00

 

 

Genauere Informationen finden Sie unter https://www.warnowquerung.de/ 

 

Herren-Tunnel 

Verbindung Lübeck - Herreninsel - Kücknitz

 

Fahrzeugtyp

Bar-Preis

Trave-Pass

Quick-Box/RFID

Quick-Box/RFID-Plus

Motorrad, Pkw, Pkw mit Anhänger bis 1,30 m Höhe

2,10 2,00 1,65 1,00 + 13,30 monatliche Grundgebühr

Lkw klein, Busse mit 2 Achsen

3,90 --,-- 3,20 1,65 + 760,00 monatliche Grundgebühr

Reisebusse, Lkw mit 3 Achsen

10,10 --,-- 8,30 3,70 + 2.280,00 monatliche Grundgebühr

Lkw mit Anhänger mit 4 oder mehr Achsen

16,00 --,-- 13,30 6,80 + 3.800,00 monatliche Grundgebühr

 

Genauere Informationen finden Sie hier https://herrentunnel.de/ 

 

Sylt-Shuttle (Bahnverladung Hindenburgdamm)

 

 

Motorräder ohne Beiwagen 

 

Fahrtkategorie

Preis

Bedingungen

Einfache Fahrt

35,00

keine

Hin- und Rückfahrt

68,00

Rückfahrtticket gilt bis zu 2 Monate nach Kauf

 

Tickets können nur Ort und nicht online gekauft werden

 

Fahrzeuge bis 6 m Länge und 3 t Gesamtgewicht sowie Motorräder mit Beiwagen und Trikes

 

Fahrtkategorie

Bedingungen

Preis

Einfache Fahrt

Keine besonderen

72,00

Einfache Fahrt - Syltschützer Ticket   73,00

Hin- und Rückfahrt

Rückfahrt bis zu 2 Monate später

125,00

Hin- und Rückfahrt - Syltschützer-Ticket Rückfahrt bis zu 2 Monate später  126,00

Hin- und Rückfahrt

Mit Reservierungsvoucher für die Rückfahrt bis zu 2 Monate später

129,00

Hin- und Rückfahrt - Syltschützer-Ticket Mit Reservierungsvoucher für die Rückfahrt bis zu 2 Monate später  130,00

Tagesrundfahrtkarte

Je 1 Fahrt mit dem Sylt Shuttle und der Syltfähre an 1 Tag

92,00

Zwölferkarte 12-mal Einfache Fahrt gilt 13 Monate ab Antritt der 1. Fahrt 590,00
Zwölferkarte - Syltschützer-Ticket 12-mal Einfache Fahrt gilt 13 Monate ab Antritt der 1. Fahrt 591,00

 

 

LKW, Fahrzeuge (Pkw & Lkw) mit Anhänger, Reisebusse  

 

Fahrzeugkategorie

Einfache Fahrt

Hin- und Rückfahrt

bis 6 Meter Länge

94,00

188,00

6,01 bis 8 Meter Länge

130,00

260,00

8,01 bis 11 Meter Länge

167,00

328,00

11,01 bis 15 Meter Länge

246,00

492,00

15,01 bis 21,80 Meter Länge

331,00

662,00

 

Preise sind Bruttopreise

 

Tickets können nur vor Ort und nicht online gekauft werden

 

 

Campingfahrzeuge (Wohnmobile und Wohnwagengespanne, keine Pferdeanhänger!)

 

Fahrzeugkategorie

Hin- und Rückfahrt

Bedingungen

bis 10 Meter Länge

185,00

Rückfahrtticket gilt bis zu 12 Monate

ab 10,01 Meter Länge

255,00

Rückfahrtticket gilt bis zu 12 Monate

 

 

 

 

Für Fahrzeuge über 3,5 t tzGm)gilt auf  allen Autobahnen und Bundesstraßen eine  kilometerabhängige Mautpflicht, die auch nach CO2-Emissionsklasse, Gewichtsklasse und  Euro-Abgasklasse gestaffelt ist. Ausgenommen sind die A5 zwischen der deutsch-schweizerischen Grenze und der deutsch-französischen Grenze bis zu Anschlussstelle Mühlleim/Neuenburg und die A6 zwischen der deutsch-französischen Grenze und der Anschlussstelle Saarbrücken-Ferchingen sowie die Bundesautobahnabschnitte, für deren Benutzung eine Maut nach §2 des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes vom 30. August 1994 (BGBl. I, S. 2243) in der jeweils geltenden Fassung erhoben wird. Die Gebühr wird vollelektronisch über eine an der Windschutzscheibe angebrachte On-Board Unit (OBU) errechnet und bei Prepaid- Verfahren direkt entrichtet. 

Genauere Informationen finden Sie hier www.toll-collect.de 

tzGm = technisch zulässige Gesamtmasse 

Umweltzonen

 

In vielen Städten Deutschlands wurden Umweltzonen eingerichtet, die nur mit einer Umweltplakette befahren werden dürfen. Auch für ausländische Fahrzeuglenker ist die Plakette Pflicht. 

  • Grün – Schadstoffgruppe 4 (entspricht Euro 4 oder höher ), z.B. benzin- und gasbetriebene Fahrzeuge mit erstmaliger Zulassung ab 1.1.1993 bzw. Abgasnorm Euro 1 und besser, Dieselfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung nach dem 1.1.2006 bzw. Abgasnorm Euro 4 und besser bzw. Euro 3 mit Dieselpartikelfilter
  •  Gelb – Schadstoffgruppe 3 (entspricht Euro 3), z.B. Diesel-Pkw mit erstmaliger Zulasssung zwischen 1.1.2001 und 31.12.2005 bzw. Abgasnorm Euro 3 oder Euro 2 mit Dieselpartikelfilter, Diesel-Lkw mit einer Zulassung wischen 1.10.2001 und 30.9.2006
  • Rot – Schadstoffgruppe 2 (entspricht Euro 2), z.B. Diesel-Pkw mit erstmaliger Zulasssung zwischen 1.1.1997 und 31.12.2000, Diesel-Lkw mit erstmaliger Zulassung  zwischen  1.10.1996 und 30.9.2001 bzw. Abgasnorm Euro 3 oder Euro 2 mit Dieselpartikelfilter
  •  Keine Plakette erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 oder 0 (entspricht Euro 1 oder 0), z. B. benzin- und gasbetriebene Fahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor dem 1.1.1993, Diesel-Pkw mit erstmaliger Zulassung vor dem 1.1.1997, Diesel-Lkw mit erstmaliger Zulassung vor dem 1.10.1996 bzw. Abgasnorm Euro 1 und schlechter

 

De Umweltplakette ist kennzeichenbezogen und unbefristet gültig. Das heißt, sie gilt, solange sich das Kennzeichen am Fahrzeug befindet und die Windschutzscheibe nicht getauscht werden muss. Die Umweltplakette gilt in allen deutschen Regionen oder Städten, die eine Umweltzone haben. Sie ist in allen ARBÖ-Dienststellen erhältlich. Für ARBÖ-Mitglieder kostet die Umweltplakette € 500, für Nicht-Mitglieder € 10,00. 

 

In Deutschland gibt es mit Stand 17.01.2025 37 Umweltzonen. In  allen Umweltzonen wird für die Einfahrt eine grüne Umweltplakette benötigt. Unter anderem gelten Umweltzonen in Aachen, Berlin,  Köln,  Leipzig, München, im Ruhrgebiet oder Stuttgart und Wuppertal

Das Befahren einer Umweltzonen ohne Umweltplakette oder einer anderen als einer grünen Umweltzone (Neu-Ulm grün + gelb)  kann mit eine Bussgeld von EUR 100,- bestraft werden.

Eine aktuelle Auflistung der Umweltzonen in Deutschland und genauere Bestimmungen finden Sie hier https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub/umweltzonen-in-deutschland

 

Fahrverbote aus Umweltschutzgründen

 

In Darmstadt gilt seit 01.06.2019 in der östliche Hügelstraße und in der Heinrichstraße im Abschnitt zwischen Heidelberger Str. und Karlstraße  ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotor der Abgasklassen Euro 0 bis 5 sowie mit Ottomotor der Euroabgasklassen 0 bis 2. Zusätzlich dürfen keine Busse und Lkw der Euro-Abgas-Klassen Ibis V im betroffenen Abschnitt der Heinestraße verkehren.  Genauere Informationen finden sich hier https://www.darmstadt.de/leben/umwelt/luft-laerm-licht/luftreinhaltung 

 

In München gilt innerhalb der Umweltzone, welche die Innenstadt umfasst und mit dem Mittleren Ring, der inkludiert ist, begrenzt ist ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotor der Abgasklassen Euro 0 bis 4/IV.  Fahrzeuge mit Dieselmotor der Abgasklasse 5/V und höher, Fahrzeug mit Otto-Motor und Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten dürfen in die Fahrverbotszone einfahren, benötigen aber wie in den anderen Gebieten der Umweltzone eine grüne Versicherungsplakette. Genauere Informationen finden sich hier https://stadt.muenchen.de/infos/umweltzone-muenchen.html 

 

In Stuttgart gilt seit 01.01.2019 gilt im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart, das gleichzeitig auch die Umweltzone bildet, ein ganzjähriges Fahrverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotor der Emissionsklassen Euro 0 bis Euro 4/IV.  Des Weiteren gilt im "Stuttgarter Talkessel" sowie in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen in der  sogenannte "kleine Umweltzone" ein Fahrverbot für Dieselfahrzeug der Euroabgasklassen 0 bis 5/V. Genauere Informationen finden sich hier https://www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/dieselverkehrsverbot/dieselverkehrsverbot.php 

 

E-Plakette

 

Deutsche Elektrofahrzeuge werden durch ein „E“ im Anschluss an die Nummernkombination  direkt auf der Kennzeichentafel gekennzeichnet. Für ausländische Elektrofahrzeuge steht eine blaue E-Plakette zum Kauf (Preis in der Regel um die ca. € 11,–) bei den deutschen Straßenverkehrsbehörden bereit Somit kann man auch Vorteile, wie beispielsweise spezielle Parkplätze nützen. Besitzer von österreichischen Elektroauto-Kennzeichen mit grüner Schrift benötigen in Deutschland keine blaue Elektroauto-Plakette. Fahrzeuge mit einer E-Plakette und/oder einem Kennzeichen für E-Fahrzeug benötigen  dennoch für die Fahrt in die Umweltzonen eine Umweltplakette.