ACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und Sicherheit

Verkehrsschilder: Ein Crashkurs

Im Straßenverkehr müssen alle Teilnehmer die Verkehrsregeln beachten. Doch kennen Sie wirklich die Bedeutung aller Schilder? Mit diesem Beitrag können Sie Ihr Verkehrszeichen-Wissen auffrischen.

In Deutschland gibt es über 680 verschiedene Verkehrsschilder, darunter auch Gefahren-, Vorschrifts- und Richtzeichen. Wer den Führerschein macht, lernt die Bedeutung all dieser Zeichen kennen. Doch im täglichen Straßenverkehr kann manches davon in Vergessenheit geraten. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten bekannten Verkehrszeichen zur Verfügung und erklären zudem die Bedeutung einiger neuer und selten genutzter Zeichen.

Bei welchen Schildern gilt ein Parkverbot?

Der Klassiker ist das Verkehrszeichen mit Nummer 283, auch als „Absolutes Halteverbot“ bekannt. Verkehrszeichen 286 steht dagegen nur für ein eingeschränktes Halteverbot. Dazu sieht die Straßenverkehrsordnung beide Schilder zusätzlich mit Pfeilen versehen vor, um Anfang und Ende des Parkverbots zu signalisieren. Wenn das Verkehrszeichen für das absolute Halteverbot zwei Pfeile zeigt, gilt das Halteverbot sowohl vor als auch nach dem Schild.

    Zudem gibt es eine große Zahl weiterer Verkehrsschilder, die automatisch auch mit einem Parkverbot einhergehen. Das gilt unter anderem für:

    • Andreaskreuz mit Blinklicht
    • Vorfahrtsstraße
    • Haltestelle Bus
    • Verbotsschild für Kraftwagen und sonstige Fahrzeuge
    • Kreisverkehr
    • Fußgängerzone
    • Verkehrsberuhigter Bereich
    • Fußgängerüberweg

     

    Schnell abgeschleppt werden

    Was beim Parkverstoß ärgerlich ist, kommt im Pannenfall sehr gelegen. Beim ACV können Sie sich auf schnellen und kompetenten Abschleppservice rund um die Uhr verlassen.


     

    Welche neuen Verkehrsschilder gibt es?

    Im Straßenverkehr werden immer wieder neue Verkehrsschilder eingeführt, um so auf die sich verändernde Situation im Straßenverkehr eingehen zu können. Die letzte große Novelle der Straßenverkehrsordnung fand im Jahr 2021 statt und brachte einige neue Verkehrsschilder mit sich.

    Ungewöhnliche und seltene Straßenschilder

    Es gibt auch Straßenschilder, die im Rahmen der Führerscheinprüfung kaum eine Rolle spielen, weil sie überaus selten vorzufinden sind. Diese ungewöhnlichen Straßenschilder, die fast keiner kennt, haben wir für Sie herausgesucht.

    ACV VorteilACV Mitgliedervorteil

    Gegen Verkehrszeichen verstoßen?

    Klugo ist ACV Partner

    Wenn Sie aufgrund von Verstößen gegen Verkehrsschilder ein Bußgeld erhalten oder sogar höher bestraft wurden, steht Ihnen unser Rechtspartner KLUGO beratend zur Seite. ACV Mitglieder erhalten eine kostenlose juristische Erstberatung.

     

    Jetzt Clubvorteile sichern

    Das könnte Sie auch interessieren:

    • Bild eines Verkehrszeichens für Behindertenparkplaetze

      Behindertenparkplatz: Das sind die Regeln

      Verkehrsrecht

      Auf einem Behindertenparkplatz parken, weil gerade kein anderer Parkplatz frei ist? Keine gute Idee. Wer berechtigt ist, dort zu parken, was dabei beachtet werden muss und welche Strafen bei Verstößen drohen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
      Behindertenparkplatz: Das sind die Regeln
    • ACV Ratgeber_Anschnallpflicht_teaserbild

      Nicht angeschnallt im Auto unterwegs: Das kann teuer werden!

      Verkehrsrecht

      In Deutschland gilt die Anschnallpflicht. Wer im Auto unterwegs ist und dabei nicht angeschnallt ist, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Erfahren Sie hier, welche Ausnahmen für die Anschnallpflicht gelten und wie hoch die Strafen bei Nichteinhaltung der Regeln sind.
      Nicht angeschnallt im Auto unterwegs: Das kann teuer werden!
    • ACV Ratgeber_Blitzerapps

      Blitzer-Apps: Das droht beim Einsatz von Radarwarnern

      Verkehrsrecht

      Mit Blitzer-Apps, Radarwarnern und Radarstörgeräten können Geschwindigkeitskontrollen frühzeitig erkannt und Geldbußen umgegangen werden – doch diese sind in den meisten Fällen nicht legal.
      Blitzer-Apps: Das droht beim Einsatz von Radarwarnern

    Wir ziehen um! Bitte beachten Sie unsere neuen Kontaktdaten ab dem 1. Juni 2024:
    ACV Automobil-Club Verkehr e.V. | An der Wachsfabrik 5 | 50996 Köln
    T: 02236 94 98 0 | F: 02236 94 98 298