ACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und Sicherheit

Blitzer-Apps: Das droht beim Einsatz von Radarwarnern in Deutschland und in der EU

Wer gerne Vollgas gibt, wird bei Tempoverstößen schnell zur Kasse gebeten. Blitzer-Apps auf dem Smartphone und Radarwarner als separate Geräte bieten nur scheinbar eine Lösung, denn in Deutschland sind sie verboten. Auch im EU-Ausland sind die Apps nur zum Teil zulässig – zum Teil wird der Gebrauch auch hier mit empfindlichen Geldbußen sanktioniert.

Mit Höchstgeschwindigkeit über die Autobahn – nur Fliegen ist oft schöner. Doch Temposünder werden völlig zu Recht regelmäßig zur Kasse gebeten: Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Technik verspricht Rasern jedoch Abhilfe.

Mit Blitzer-Apps, Radarwarnern und Radarstörgeräten ausgerüstet lassen sich Geschwindigkeitskontrollen frühzeitig erkennen und Geldbußen umgehen – doch diese sind in den meisten Fällen nicht legal.

Rechtliche Lage in Deutschland

Hilfen dieser Art sind in Deutschland verboten und ziehen regelmäßig eine Strafe nach sich: Werden Autofahrer erwischt, wird das Gerät beschlagnahmt. Der Gebrauch kostet dann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei Blitzer-Apps erfolgt die Warnung vor der Geschwindigkeitskontrolle über das mitgeführte Smartphone.

Explizit verboten ist gemäß § 23 Abs. (1c) StVO  jedes technische Gerät, das dafür bestimmt ist, diese Maßnahmen zu stören oder anzuzeigen. Damit ist jedes separate und spezielle Gerät dieser Art gemeint – die Rechtsprechung versteht hierunter aber auch jede Blitzer-App und jedes Gerät, das sich so programmieren lässt, dass es diese Funktion übernimmt. Damit wird ihr Einsatz genauso sanktioniert und löst die genannte Strafe aus.

Rechtliche Lage im EU-Ausland

Auch in den EU-Mitgliedsstaaten sind Blitzer-Apps und Radarwarner oft verboten. Hier sind die Geldbußen zum Teil deutlich höher als hierzulande – sogar Haftstrafen können dabei die Folge sein.

  • Belgien: Radarwarner sind verboten, Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Zuwiderhandlung droht im schlechtesten Fall eine Haftstrafe – und eine Verdoppelung der Strafe, wenn es sich um die wiederholte Verwendung eines verbotenen Radarwarners handelt.
  • Dänemark, Bulgarien, Finnland, Niederlande, Litauen, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Lettland: Radarwarner und Blitzer-Apps sind verboten. Ein Verstoß wird mit einer Geldstrafe sanktioniert.
  • Frankreich: Radarwarner sind verboten und dürfen nicht mitgeführt werden, Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät beschlagnahmt – das kann die Beschlagnahme des gesamten Fahrzeugs bedeuten, wenn das Gerät fest verbaut ist.
  • Luxemburg: Radarwarner sind verboten, Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen und sogar Haftstrafen von bis zu einem Jahr.
  • Rumänien: Radarwarner sind erlaubt, ebenso Blitzer-Apps. Verboten sind nur Geräte, die die Blitzer selbst stören.
  • Schweiz: Radarwarner und Blitzer-Apps sind verboten. Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld und sogar eine Haftstrafe von bis zu einem Monat.
  • Spanien: Radarwarner sind verboten, Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
  • Tschechien: Radarwarner und Blitzer-Apps sind verboten. Von allen EU-Ländern werden Verstöße hier richtig teuer: Bis zu 7.300 Euro müssen Autofahrer zahlen, wenn sie sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten.
ACV VorteilACV Vorteil

Juristische Beratung für ACV Mitglieder

Klugo ist ACV Partner

Wenn Sie mit Blitzer-App oder Radarwarner erwischt wurden, empfiehlt sich eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Diese hilft dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.

ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Alles rund ums Carsharing

    Wer haftet beim Carsharing für Schäden?

    Verkehrsrecht

    Carsharing wird immer beliebter, weil es unkompliziert möglich ist. Doch wie vorteilhaft ist das Angebot nach dem Unfall, wenn es um die Haftung geht?
    Wer haftet beim Carsharing für Schäden?
  • ACV Ratgeber_Alkohol im Steuer

    Alkohol am Steuer - Regeln, Promillegrenzen und Strafen

    Verkehrsrecht

    Sich nach dem Genuss von Alkohol ans Steuer zu setzen, ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Wir zeigen, wie Wein, Bier & Co. sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, welche gut gemeinten Tipps keinesfalls beim Alkoholabbau helfen und ab welcher Promillegrenze der Gesetzgeber harte Strafen vorgibt.
    Alkohol am Steuer - Regeln, Promillegrenzen und Strafen
  • Neues 2023

    Das ändert sich 2023 für Autofahrer

    Verkehrsrecht

    Neues Jahr, neue Regeln. Auch 2023 müssen sich Autofahrer wieder auf Änderungen einstellen. Speziell betroffen sind vor allem Käufer elektrifizierter Autos, über 50-jährige Führerscheinbesitzer sowie Österreich- und Schweiz-Urlauber.
    Das ändert sich 2023 für Autofahrer

Wir sind umgezogen! Bitte beachten Sie unsere neuen Kontaktdaten:
ACV Automobil-Club Verkehr e.V. | An der Wachsfabrik 5 | 50996 Köln
T: 02236 94 98 0 | F: 02236 94 98 298