ACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und Sicherheit

Tankirrtümer: Mythen und Fakten rund ums Tanken & Tankstelle

Mythen rund um das Thema Tanken sind vielfältig. Nicht alle davon stimmen aber mit der Wirklichkeit überein. Wir zeigen, welche Mythen zu den Fakten zählen – und welche Sie getrost vergessen können. Das gilt übrigens ebenso für Tankstellen. Auch hier kursieren zahlreiche Mythen, die wir einem Realitätscheck unterzogen haben.

Nicht erst seit der jüngsten Preisexplosion im Kraftstoffsektor suchen Autofahrer nach Möglichkeiten, um die Kosten für Benzin und Diesel so gering wie möglich zu halten.

Dabei halten sich selbst kurioseste Tipps hartnäckig – auch angebliche "Geheimtricks" rund um die Tankstelle werden immer noch gerne von Autofahrer zu Autofahrer weitergegeben. Wir zeigen, welche Mythen tatsächlich stimmen und welche dem Realitätscheck nicht standhalten.

Mythen rund um den Tank

Ein Auto, das beim bzw. durch das Tanken explodiert, gehört in der Regel in die Kategorie Hollywoodfilm. Allerdings kann von der Benutzung eines Smartphones während des Tankvorgangs tatsächlich eine Gefahr ausgehen: Fällt das Smartphone aus der Hand und löst sich durch den Aufprall der Akku, kann es zu einem Funkenschlag kommen. An der Tankstelle hätte das fatale Folgen, denn die hochbrennbaren Kraftstoffe könnten sich augenblicklich entzünden. 

Ebenfalls gefährlich ist ein Brand im oder in unmittelbarer Nähe zum Auto. Allerdings führt dies ebenfalls nicht zu einer filmreifen Explosion, wie man sie häufig bei Autounfällen auf der Kinoleinwand sieht. Allerdings kann das im Tank enthaltene Benzin auslaufen und sich entzünden, wenn durch einen Brand die Schweißnähte am Tank aufreißen. Lebensgefahr besteht für Insassen eines brennenden Autos dennoch: Sie können durch die Flammen zu Tode kommen. Ihre Sicherung ist daher oberste Priorität von Rettungskräften. 

Mythen rund um den Spritpreis

Tanken zu bestimmten Zeiten soll sich auf den Spritpreis auswirken. Besonders gerne wird unter Sparfüchsen dabei der Montagmorgen empfohlen. Fakt ist: Kraftstoffpreise können durchaus im Tagesverlauf schwanken – sind aber nachweislich nicht an bestimmten Wochentagen günstiger.

Wer sparen möchte, fährt idealerweise zwischen 18 und 19 Uhr oder zwischen 20 und 22 Uhr die Tankstelle an. In diesem Zeitfenster sind die Spritpreise tatsächlich häufig niedriger als den Rest des Tages.

Markante Spitzen ergeben sich im Tagesverlauf gegen 7 Uhr, gegen 10 Uhr, gegen 13 Uhr, gegen 16 Uhr und vor 18 Uhr.

Ebenfalls in diesen Bereich fällt die Empfehlung zum sogenannten Tanktourismus. Dazu werden vor allem in grenznahen Gebieten die Tankstellen im benachbarten Ausland genutzt. In Ländern wie Polen, Frankreich und Österreich macht sich der niedrigere Spritpreis auf jeden Fall bemerkbar, lohnt sich aber nur für Autofahrer, die in Grenznähe wohnen.

Achtung: Auf Vorrat im Ausland tanken ist nicht unproblematisch. Nach dem Willen des Gesetzgebers darf aus Sicherheitsgründen abseits vom Volltanken nur eine maximale Menge von 20 Litern Benzin in zusätzlichen Behältern gelagert und im Auto mitgeführt werden. Die Einfuhr aus dem EU-Ausland ist ebenfalls auf 20 Liter begrenzt: Eine höhere Menge muss nachversteuert werden. Wird Benzin aus einem nicht EU-Land nach Deutschland eingeführt, werden dafür sogar Zollgebühren fällig.

Übrigens droht bei komplett leerem Tank juristischer Ärger, denn: Bleibt ein Auto auf der Autobahn liegen, weil der Tank leer ist, droht ein Bußgeld. Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) muss der Fahrer in jedem Zeitpunkt dafür sorgen, dass das Fahrzeug fahrbereit ist – dazu gehört auch die Versorgung mit Kraftstoff. 

Mythen rund um die richtige Kraftstoffsorte

Viele Autofahrer schwören auf Marken-Kraftstoffe und meiden das Tanken an freien bzw. Billig-Tankstellen. Nach Expertenansicht ist das unsinnig. Die Mindestanforderungen für Kraftstoffqualität, die auch von den Fahrzeugherstellern vorausgesetzt wird, wird durch gesetzliche Normen (DIN EN 228 für Ottokraftstoffe und DIN EN 590 für Dieselkraftstoffe) geregelt.

Zwar enthält Markensprit sogenannte Additive, also Zusatzstoffe – sie werden in der Regel als Reinigungs- oder andere Hilfsstoffe beworben – diese haben aber keinen nachweisbaren Einfluss auf die Motorleistung, den Verbrauch oder die Haltbarkeit des Motors. 

Mythen rund um die Tankstelle

Gerade durch die aktuell hohen Spritpreise werden Tankstellenbesitzer oft zur Zielscheibe von verärgerten Autofahrern. Dabei ist der Mythos, dass Tankstellenpächter sprichwörtlich "im Geld baden" komplett falsch. Der hohe Spritpreis wird vor allem durch die hohen steuerlichen Abgaben beeinflusst, die auf Benzin und Diesel erhoben werden. Dem Tankstellenbesitzer bleibt nur ein Bruchteil des Preises übrig, der auf der Anzeigentafel aufgerufen wird.

Ebenfalls falsch ist die Annahme, dass der Tankstellenbesitzer für Lackschäden haftet, die durch die zur Verfügung stehenden Fensterwischer verursacht werden. Viele Autofahrer benutzen diese, um nicht nur die Fenster, sondern auch die Motorhaube zu reinigen. Kommt es dabei zu Kratzern oder Schäden im Lack, kann der Tankstellenbesitzer nicht zur Verantwortung gezogen werden.

An der Zapfsäule müssen Autofahrer in der Regel nicht befürchten, dass sie den Tank des Autos "überfüllen" – eine Mechanik in der Zapfpistole sorgt dafür, dass der Zufluss an Kraftstoff automatisch stoppt. Wer dann allerdings noch per Hand nachfüllt, muss damit rechnen, dass das Benzin überläuft. Idealerweise verlassen sich Autofahrer auf das Stopp der Zapfpistole – ein voller Tank ist damit garantiert. 
 

ACV VorteilACV VORTEIL

Juristische Beratung für ACV Mitglieder

Klugo ist ACV Partner

Ärger im Straßenverkehr wegen fehlendem Kraftstoff kann teuer sein. Wir empfehlen bereits frühzeitig eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt, wenn ein Bußgeld droht. Eine Rechtsberatung hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen.

ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Wer zahlt bei Sturmschaeden?

    Sturmschaden am Auto: Wer zahlt, wenn’s stürmt?

    Verkehrsrecht

    Wer zahlt beim Sturmschaden am Auto? Greift die Teilkaskoversicherung? Was passiert, wenn der Sturmschaden ein Totalschaden ist? Der ACV gibt Antworten.
    Sturmschaden am Auto: Wer zahlt, wenn’s stürmt?
  • Person auf dem Gepäckträger mitnehmen

    Fahrradirrtümer: ACV erklärt was wirklich erlaubt ist

    Verkehrsrecht

    Muss ich am Zebrastreifen runter vom Sattel? Ist es eigentlich erlaubt, mit dem Rad durch die Fußgängerzone zu fahren? Was mache ich, wenn es dann doch mal gekracht hat? Wir klären fünf prominente Irrtümer aus dem Alltag auf.
    Fahrradirrtümer: ACV erklärt was wirklich erlaubt ist
  • ACV Ratgeber_Beleidigungen im Strassenverkehr

    Beleidigungen im Straßenverkehr

    Verkehrsrecht

    Konflikte im Straßenverkehr gehören zum Alltag – da verlieren Autofahrer auch schon mal schnell die Nerven. Wer den anderen Verkehrsteilnehmern allerdings durch Beleidigungen seine Missachtung ausdrückt, sollte gut überlegen, ob der Mittelfinger oder das Vogelzeigen wirklich sein müssen – diese können nämlich juristische Konsequenzen haben.
    Beleidigungen im Straßenverkehr

Wir sind umgezogen! Bitte beachten Sie unsere neuen Kontaktdaten:
ACV Automobil-Club Verkehr e.V. | An der Wachsfabrik 5 | 50996 Köln
T: 02236 94 98 0 | F: 02236 94 98 298