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Sturmschaden am Auto: Wer zahlt, wenn’s stürmt?

Wer zahlt beim Sturmschaden am Auto? Greift die Teilkaskoversicherung? Was passiert, wenn der Sturmschaden ein Totalschaden ist? Der ACV gibt Antworten.

Heftige Unwetter können unseren Alltag ganz schön durcheinander wirbeln. Die Berichterstattung dokumentiert diese Naturgewalten oftmals mit erschreckenden Bildern: Orkanböen mit Windgeschwindigkeiten von über 100 km/h decken ganze Dächer ab und entwurzeln reihenweise Bäume. Doch was unternimmt man, wenn dabei das eigene Auto zu  Schaden kommt?

Straßen gleichen Schrottplätzen

Nach dem Unwetter trauen viele Autofahrer ihren Augen nicht: Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen und umgestürzte Bäume können manche Straßen in Schrottplätze verwandeln. Die Schäden am Auto steigen in die Millionen, die Telefone der Versicherungen laufen nach einem Sturm heiß.

Was Sie bei einem Sturmschaden am Auto tun sollten

Die immer wiederkehrende Frage lautet: Wer zahlt was und wie viel? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, der Einzelfall entscheidet. Kfz-Teilkasko-Versicherungen decken alle direkten Blitz-, Hagel- und Sturmschäden an Kraftfahrzeugen ab. Resultiert der Sturmschaden am Auto zum Beispiel aus umherfliegenden Dachpfannen, herabstürzenden Ästen oder umgestürzten Bäumen, dann zahlt die Versicherung in der Regel, indem sie für die notwendigen Reparaturen aufkommt. Oft hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart, die natürlich von der Entschädigungssumme abgezogen werden muss.

Die Teilkasko zahlt allerdings nur, wenn es sich nachweislich um einen Sturmschaden handelt, das bedeutet ab einer Windstärke von 8 bft, also bei Windgeschwindigkeiten von über 62 km/h. Beim Deutschen Wetterdienst kann man sich nachträglich informieren, welche Windgeschwindigkeiten am fraglichen Tag geherrscht haben.

Was passiert bei Totalschäden durch Sturm?

Für eine Überraschung sorgen Sturmschäden unter Umständen bei Besitzern älterer Autos. Denn hier können die Reparaturkosten oft den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Bei einem in die Jahre gekommenen Fahrzeug muss schnell von einem Totalschaden ausgegangen werden, da die Reparaturkosten oft über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In diesen Fällen muss auf Totalschadenbasis abgerechnet werden. Dass der ideelle Wert keine Rolle spielt, bestätigen auch die Experten der Verbraucherzentrale.

Nicht immer zahlt die Teilkasko

Nicht die Teilkasko, sondern nur die Vollkaskoversicherung tritt für einen Blechschaden ein, den der Fahrer selbst verschuldet, etwa wenn ein Autofahrer gegen einen umgestürzten Baum fährt. Ist ein erkennbar morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, greift nicht die Kfz-Versicherung des Geschädigten, sondern dann muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Oft stellt sich die Beweislage in so einem Fall jedoch als sehr schwierig dar. Stürzt beispielsweise ein Baum infolge eines orkanartigen Sturms um, spricht man von „höherer Gewalt“ und der Eigentümer haftet nicht für einen Schaden.

Grundsätzlich gilt: Sturmschäden sollten Sie direkt der Versicherung melden, damit diese einen Gutachter schicken und die Klärung des Falls sowie die eventuelle Kostenübernahme in Gang setzen kann.

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Wurde Ihr Fahrzeug durch Sturm beschädigt – aber Sie vermuten, dass ein Dritter wie Stadt, Gemeinde oder ein anderer Hausbesitzer seiner Versicherungspflicht nicht nachgekommen ist? Oder Sie haben andere Schäden durch Sturm erlitten, beispielsweise ein Ausfall eines gebuchten Fluges oder der Baum des Nachbarn hat Ihr Haus beschädigt?

ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung in allen Rechtsgebieten und können sofort eine Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt bekommen. Hier geht's zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.

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