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Wohnwagen fahren: Die wichtigsten Regeln in Europa

Für die Fahrer eines Wohnwagens gelten nicht nur deutschlandweit, sondern in ganz Europa gesonderte Verkehrsregeln – von eigenen Geschwindigkeitsbegrenzungen über eigene Parkregeln bis hin zu Fragen rund um Zusatzspiegel und Anschnallpflicht. Welche Verkehrsregeln beim Wohnwagen fahren gelten, haben wir hier genauer für Sie unter die Lupe genommen.

Wohnwagen werden immer beliebter. Ob gemietet oder mit dem eigenen Modell – der unabhängige und selbstbestimmte Urlaub verspricht echtes Vergnügen. Doch bevor Sie sich mit dem Wohnwagen auf die Reise begeben, sollten Sie sich zunächst über die gesonderten Verkehrsregeln informieren. So gelten in Deutschland andere Geschwindigkeitsbegrenzungen beim Wohnwagen fahren, zusätzliche Vorgaben auf der Autobahn und bestimmte Parkvorschriften für das Gespann. Die wichtigsten Verkehrsregeln haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Regeln beim Wohnwagen fahren auf der Autobahn

In Deutschland dürfen Wohnwagen auf dreispurigen Autobahnen nicht auf dem ganz linken Fahrstreifen fahren – dieselbe Regelung gilt zudem auch in der Schweiz. Auch das Überholen, wenn sich beispielsweise ein LKW auf dem mittleren Fahrstreifen befindet, ist auf dem linken Fahrstreifen für Wohnwagengespanne nicht erlaubt.

Ist ein Zusatzspiegel beim Wohnwagen fahren notwendig?

Zusatzaußenspiegel für Wohnwagen-Gespanne sind gesetzlich immer dann vorgeschrieben, wenn der Wohnwagen breiter ist als das Fahrzeug, das ihn zieht. Aber auch aus einem Sicherheitsaspekt heraus ist der Zusatzspiegel sinnvoll – auch dann, wenn der Wohnwagen schmaler ist als das Fahrzeug: Er ermöglicht eine freie Sicht nach hinten, beim Überholen oder beim Spurwechsel und sorgt damit für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Zur Orientierung dient jeweils die linke und rechte hintere Ecke des Wohnwagens, die bei einem geraden Gespann im Außenspiegel sichtbar sein muss. Ist das nicht der Fall, so muss ein Zusatzaußenspiegel angebracht werden .


 

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Ist die Hollandöse beim Wohnwagen fahren Pflicht?

In Deutschland ist die Hollandöse nicht verpflichtend, durchaus allerdings in Holland, Österreich und der Schweiz. Zudem ist die Hollandöse auch aus Sicherheitsaspekten sinnvoll: Wenn sich der Anhänger von der Anhängerkupplung löst, strafft sich das Abreißseil und löst so die Bremse des Anhängers aus. In der Regel wird das Abreißseil nur über die Kupplung gelegt. Hier besteht aber das Risiko, dass das Seil zusammen mit dem Anhänger herunterrutscht. Durch die zusätzliche Sicherung mit der Hollandöse, die Anhänger und Abreißseil auf der Kupplung hält, wird dies verhindert und eine sichere Abbremsung des Wohnwagens ermöglicht.

Dürfen Mitfahrer während der Fahrt im Wohnwagen sein?

In Deutschland ist der Aufenthalt im Wohnwagen während der Fahrt streng verboten. Das gilt für Erwachsene und Kinder gleichermaßen – auch dann, wenn der Wohnwagen die Option zum Anschnallen bietet. Alle Personen müssen sich im Zugfahrzeug, in der Regel also dem PKW, befinden. Andere europäische Länder handhaben diese Regelung weniger streng, sodass hier Ausnahmen gelten können – allerdings ist es zum Schutz aller Personen sinnvoll, dennoch während der Fahrt auf einen Aufenthalt im Wohnwagen zu verzichten.

Wie schnell darf man mit dem Wohnwagen fahren?

Das Wohnwagen fahren ist in Deutschland grundsätzlich auf allen Straßen erlaubt, allerdings müssen dabei gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt, wie für alle anderen Kraftfahrzeuge auch, eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Gespanne mit Wohnwagen maximal 80 km/h fahren. Eine Ausnahmeregelung gilt hier für alle Wohnwagen-Gespanne, die aufgrund der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO für bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen zugelassen sind. Dies muss durch die dazugehörige Plakette eindeutig auf dem Fahrzeuggespann erkennbar sein. Auch baubedingt dürfen viele Wohnwagen-Gespanne laut Hersteller nur maximal 100 km/h fahren. Weitere Informationen zur Maximalgeschwindigkeit für Ihren Wohnwagen finden Sie in der Bedienungsanleitung.

Die maximal zulässigen Geschwindigkeiten für Wohnwagen-Gespanne im europäischen Straßenverkehr unterscheiden sich stark:

Land

Innerorts (km/h)

Landstraße (km/h)

Schnellstraße (km/h)

Autobahn (km/h)

Albanien

40

60 (bis 3,5 t) | 70 (über 3,5 t)

70

80

Belgien

50

70 (bis 3,5 t) 90 (3,5 bis 7,5 t) | 60 (über 7,5 t) bzw. 70 in Flandern (bis 7,5 t) | 60 (über 7,5 t) *

90

120 (bis 3,5 t) | 80 (über 3,5 t)

Bosnien-Herzegowina

50

80

80

80

Bulgarien

50

70 (bis 3,5 t) 

 70 | 80 

100

Dänemark

50

70

70

80

Deutschland

50

80 (bis 7,5 t) | 60 (über 7,5 t)

80 (bis 7,5 t) | 60 (über 7,5 t)

80  * | 60 (mit 2 Anhängern)

Finnland

50

80* (bis 3,5 t) | 60 (über 3,5 t)

80* 

80  *

Frankreich

50

80

110  (bis 3,5 t) | 90 (über 3,5 t bis 12 t) | 80 (über 12 t) *

130  (bis 3,5 t) | 90 (über 3,5 t) *

Griechenland

50

80

80 (bis 3,5 t) | 70 (über 3,5 t/mit Anhänger)

80  (bis 3,5 t) | 70 (über 3,5 t/mit Anhänger)

Großbritannien

48 *

80 * (bis 7,5 t) | 64 (über 7,5 t) | 32 (mit 2 Anhängern) * 

96 * (bis 7,5 t) | 80 (über 7,5 t) | 32 (mit 2 Anhängern) *

112 (bis 7,5 t) | 96 (über 7,5 t) | 64 (mit 2 Anhängern) *

Irland

50

80

80

80

Italien

50

70

70

80

Kroatien/Istrien

50

80 * (bis 3,5 t) | 70 (über 3,5 t)

80 * (bis 3,5 t) | 70 (über 3,5 t)

90  * (bis 3,5 t) | 80 (über 3,5 t)

Luxemburg

50

90 * (bis 3,5 t) | 75 (über 3,5 t)

90 * (bis 3,5 t) | 75 (über 3,5 t)

90   * 

Niederlande

50

80

90 (bis 3,5 t) | 80 (über 3,5 t)

90 (bis 3,5 t) | 80 (über 3,5 t ) 

Norwegen

50

80 *

80*

80  *

Österreich

50

70

80 (bis 3,5 t) | 70 (über 3,5 t)

80

Polen

50

70

80 (bis 3,5 t) | 70 (über 3,5 t)

80

Portugal

50

70

80 (bis 3,5 t) | 70 (über 3,5 t)

100 (bis 3,5 t) | 70 (über 3,5 t)

Rumänien

60

70

80 

90

Schweden

50 *

80

80

80

Schweiz

50

80

80*

80 *

Slowakei

50

90 (bis 3,5 t) | 80 (über 3,5 t)

90 (bis 3,5 t) | 80 (über 3,5 t)

 90   (bis 3,5 t) | 80 (über 3,5 t)

Slowenien

50

80 (bis 7,5 t) | 70 (über 7,5 t)

80 (bis 7,5 t) | 70 (über 7,5 t)

80

Spanien

30 *

70

80

90

Tschechien

50

80

80

80

Ungarn

50

70

70

80

Sonderregeln der einzelnen Länder:

  • * Belgien: In Brüssel gilt innerorts eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h für Wohnwagen-Gespanne. Zusätzlich gelten in Flandern andere Tempolimits für Gespanne. Dort ist bei Gespannen bis 7,5 t statt 90 nur 70 km/h erlaubt und über 7,5 t nur 60 km/h.
  • * Deutschland: Gespanne mit Plakette dürfen auf Autobahnen bis zu 100 km/h fahren.
  • * Finnland: Oktober bis März ist aufgrund der winterlichen Bedingungen auf Autobahnen die Maximalgeschwindigkeit um 20 km/h reduziert. Ungebremste Anhänger und Wohnwagengespanne dürfen generell außerorts und auf Autobahnen maximal 80 km/h fahren.
  • * Frankreich: Als Fahranfänger (Führerschein weniger als 3 Jahre lang) und bei Niederschlag darf auf Schnellstraßen mit einem Gespann bis 3,5 t maximal 100 km/h, auf Autobahnen maximal 110 km/h gefahren werden.
  • * Großbritannien: Durch die Umrechnung von Meilen in Kilometer entstehen meist keine glatten Werte. In Großbritannien gilt innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Meilen, 50 Meilen auf Landstraßen, 60 Meilen auf Schnellstraßen und Autobahnen. 
  • * Kroatien: Fahrer unter 25 Jahren müssen abweichende Verkehrsregeln einhalten. So müssen sie 10 km/h unter dem erlaubten Limit fahren. Dies gilt allerdings nicht innerorts.
  • * Luxemburg: Bei Regen reduziert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften also auf Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen auf 75 km/h.
  • * Norwegen: Für ungebremste Anhänger gilt außerorts und auf Autobahnen eine Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h.
  • * Polen: Zwischen 23:00 Uhr und 5 Uhr gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h innerorts unabhängig davon welches Fahrzeug gefahren wird.
  • * Schweden: Ungebremste Gespanne, die ein Gesamtgewicht von über 7,5 t haben, dürfen maximal 40 km/h fahren genauso wie Anhänger unter 7,5 t insofern das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger die Hälfte des Leergewichts des Pkw übersteigt.
  • * Schweiz: Gespanne, die aus Zugfahrzeugen mit bis zu 3,5 t bestehen und einem leichten Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht, dürfen mit einer Zulassung für 100 km/h somit 20 km/h schneller fahren als die restlichen Gespanne mit 80 km/h. Dies gilt für Schnellstraßen und Autobahnen.
  • * Spanien: In Spanien gibt es seit Mitte 2021 innerhalb von Ortschaften ein Tempolimit, das sich nach der Anzahl der verfügbaren Fahrstreifen orientiert. Demnach dürfen bei einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung 30 km/h gefahren werden, bei zwei oder mehr Fahrbahnen pro Fahrtrichtung 50 km/h und wenn eine Fahrbahn vorhanden ist für beide Fahrtrichtungen aber ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig nur 20 km/h.

Da die Ermittlung des Gesamtgewichts in einigen Ländern für das Fahren und Parken des Wohnwagens wichtig ist, sollten Sie herausfinden, wie schwer Ihr Wohnwagen-Gespann ist. Dazu muss das Eigengewicht des Wohnwagens mit dem Gewicht des Zugfahrzeuges und der Beladung addiert werden. Das Gewicht der Fahrzeuge ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Um das Gewicht des beladenen Wohnwagengespanns zu ermitteln, fahren Sie am besten vor Reisebeginn auf eine öffentliche Waage, die beispielsweise bei Prüfstellen, im Bauhandel oder auch auf Recyclinghöfen zur Verfügung stehen. In der Regel ist das Wiegen hier kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr möglich. Alternativ können Sie auch jegliche Beladung selbst wiegen und zum Gesamtgewicht der Fahrzeuge hinzurechnen. Vorsicht: Bei der Überladung des Wohnwagen-Gespanns drohen Bußgelder!


 

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Überstehende Ladung beim Wohnwagen fahren: Ist das zulässig?

Wenn schwere Geräte wie Fahrräder, Sportgeräte oder Surfbretter mit in den Urlaub sollen, lässt sich die überstehende Ladung nicht immer verhindern. Diese muss deutlich sichtbar am Heck des Wohnwagens gekennzeichnet werden. Zudem ist überstehende Ladung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:

  • Überstehende Ladung darf maximal bis zu 1,5 Meter hinausragen. Bei kurzen Fahrstrecken von bis zu 100 km darf die Ladung auch 3 Meter aus dem Wohnwagen herausragen.
  • Das Gespann darf inklusive Zugfahrzeug, Wohnwagen und überstehender Ladung insgesamt nicht länger als 20,75 Meter sein.
  • Es muss auf die maximal zulässige Dachlast und das zulässige Gesamtgewicht geachtet werden.
  • Beleuchtungseinrichtungen und Kennzeichen dürfen nicht durch die überstehende Ladung verdeckt werden.
  • Für die Ladungssicherung sind Haltevorrichtungen (z. B. Fahrradträger oder Surfbrett-Halterung) zu verwenden, die entsprechend den Herstellerangaben genutzt werden.

Bei Fahrten quer durch Europa gelten in den einzelnen Ländern möglicherweise andere Regeln. Hier sollten Sie sich vor Abfahrt genauer informieren, ob überstehende Ladung zulässig ist.

Mautbestimmungen für Wohnwagen in Europa

In der Regel fällt die anfallende Maut für Wohnwagen in Europa höher aus als für herkömmliche Fahrzeuge. Während in Deutschland keine Maut beim Wohnwagen fahren anfällt, sieht es in beliebten Urlaubsländern Europas etwas anders aus:

  • Italien und Südtirol: Gespanne fallen hier in die Kategorie C, da die Achsen des Gespanns inkl. Zugwagen und Anhänger addiert werden. Somit müssen höhere Mautgebühren gezahlt werden.
  • Frankreich: In Frankreich werden Wohnwagen-Gespanne meist in der Kategorie 2 eingruppiert, da Wohnwagen i. d. R. höher sind als zwei Meter.
  • Schweiz: Wohnwagen-Gespanne, Caravans und ähnliche Fahrzeuge benötigen hier eine eigene Vignette, sodass Wohnwagenfahrer mit einer doppelten Mautgebühr rechnen müssen.
  • Spanien: Einachsige Wohnwagen-Gespanne werden hier in der Regel der Kategorie „Leicht“ zugeordnet, sodass keine höhere Mautgebühr anfällt.
  • Kroatien/Istrien: Die Mautgebühr richtet sich hier nach der Achsenzahl (bis/ab 2, 3 oder 4), dem Gewicht des Fahrzeuges (bis/ab 3,5t) und der Fahrzeughöhe (bis/ab 1,9 m).
  • Österreich: In Österreich müssen grundsätzlich alle Fahrzeuge eine Vignette zahlen, Wohnwagen und Anhänger sind nicht zusätzlich vignettenpflichtig. Entscheidend ist, dass das Gewicht des Zugfahrzeuges unter 3,5 t liegt. Einschränkungen gelten möglicherweise in Alpentunneln und auf Pässen.
  • Polen: Wohnwagen-Gespanne mit über 3,5 t Gesamtgewicht müssen auf öffentlichen Straßen das elektronische Maut-System e-TOLL nutzen. Zusätzlich können Privatstrecken mautpflichtig sein.
  • Schweden: In Schweden fällt nur in den Städten Göteborg und Stockholm eine Maut an, die von Epass24 in Rechnung gestellt wird. Zusätzlich muss für die Nutzung der Øresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden eine Gebühr bezahlt werden, deren Höhe sich anhand der Gesamtlänge des Fahrzeuges berechnet.
  • Finnland: Es wird keine Maut erhoben.
  • Norwegen: In Norwegen hängt die Mautklasse vom Gewicht des Zugfahrzeuges ab. Gespanne über 6 m Länge werden nicht höher bemautet.
  • Tschechien: In Tschechien sind Autobahnen und Schnellstraßen vignettenpflichtig. Anhänger und Gespanne werden jedoch nicht höher bemautet.

Wo darf man mit einem Wohnwagen parken?

In Deutschland dürfen Wohnwagen-Gespanne überall dort parken, wo das Parken generell zulässig ist. Wer also einen Parkplatz findet, der groß genug ist, darf ihn auch nutzen. Der abgekoppelte Wohnwagen darf in Deutschland allerdings nicht länger als 14 Tage auf dem gleichen Parkplatz stehen – außer, er wird zwischenzeitlich regelmäßig bewegt. Für angekoppelte Wohnwagen gilt diese Frist nicht.

Auf gekennzeichneten Flächen auf dem Gehweg parken dürfen nur Wohnwagen-Gespanne, deren Gesamtgewicht unter 2,8 t liegt, weil der Untergrund baulich nicht für ein höheres Gewicht geschaffen ist. Zudem gilt für Wohnwagen mit einem Gewicht von über 2 Tonnen eine Einschränkung in Wohngebieten: Hier darf in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden.

Auf Autobahnraststätten und Autobahnparkplätzen dürfen Wohnwagen-Gespanne nur dann parken, wenn spezielle Parkplätze für Gespanne ausgewiesen sind. Auch das Parken auf regulären PKW-Parkplätzen ist erlaubt, sofern diese ausreichend Platz bieten. Allerdings dürfen Wohnwagen-Gespanne keine LKW-Parkplätze belegen, wenn das Zugfahrzeug ein PKW ist. Wird man dort dennoch erwischt, droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro.

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