ACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und SicherheitACV Ratgeber Verkehr und Sicherheit

Parkschaden – Tipps für Verursacher und Geschädigte

Ein Parkunfall ist schnell passiert. Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wie Sie als Geschädigter oder Verursacher bei einem Parkschaden vorgehen, erfahren Sie hier.

Ob als Verursacher oder Geschädigter – gerade beim Einparken kann es schnell zu Unfällen kommen, schließlich kommen sich Autos in kaum einer anderen Situation so nah. Oft werden die Größe des Autos oder der Platz, den die Parklücke bietet, falsch eingeschätzt und schon ist es passiert.

Ein Parkschaden ist in den meisten Fällen zwar harmlos, aber trotzdem eine unangenehme Sache. Hier gelten nämlich die gleichen Richtlinien wie auch bei gewöhnlichen Verkehrsunfällen. Dabei gibt es einige Dinge, die Sie im Fall eines Parkunfalls beachten müssen.

Tipps für Geschädigte

Wenn Sie an Ihrem Auto einen Parkschaden feststellen, gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen könnten Sie den Schaden, beispielsweise beim Einparken, selbst verursacht aber nicht bemerkt haben. Zum anderen ist es möglich, dass ein anderer Fahrer nach dem Touchieren Fahrerflucht begangen hat. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sofort die Polizei benachrichtigen. Diese kann Schäden aufnehmen und protokollieren, um die Schadensregulierung im Nachhinein zu vereinfachen.

Sie sollten außerdem eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Geben Sie trotzdem zu Protokoll, dass es möglich ist, dass Sie den Schaden selbst verursacht haben. Die Anzeige ist vor allem für Ihre Versicherung von Bedeutung, damit Sie als Geschädigter nicht selbst für den Parkschaden mit Fahrerflucht aufkommen müssen. Im besten Fall können Zeugen oder Gutachter anhand der Schäden bestätigen, dass ein anderer Fahrer verantwortlich ist.

ACV FaktencheckACV Checkliste

Schaden entdeckt? So gehen Sie vor:

  • Polizei kontaktieren
  • Vor Ort nach Zeugen suchen
  • Wenn der Täter sich nicht nach 24 Stunden gemeldet hat, Anzeige gegen Unbekannt erstatten
  • Ggf. Gutachten eines Sachverständigen erstellen lassen
  • Ggf. Vollkasko-Versicherung informieren

Verursacher eines Parkschadens

Wenn Sie selbst beim Einparken einen Unfall verursachen, ist es wie bei einem gewöhnlichen Unfall notwendig, dass Sie Versicherungs- und Personendaten mit dem Geschädigten austauschen. Sofern der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht in der Nähe ist, sind Sie laut Strafgesetzbuch dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Fahrer zu warten, (bei leichten Parkunfall zwischen 15 und 30 Minuten; bei schweren Parkschaden bis zu zwei Stunden.)

Ist der Geschädigte auch bis dahin nicht erschienen, sollten Sie auch hier den Unfall der Polizei melden und den Unfallort nicht verlassen. Es reicht nicht aus, einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten am Auto des Geschädigten zu hinterlassen.

Fahrerflucht nach Parkunfall

Wenn Sie als Verursacher nicht am Unfallort warten, gilt dies als Fahrerflucht. Die Fahrerflucht kann nicht nur eine Anzeige, sondern drei Punkte in Flensburg, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Parkschäden müssen in jedem Fall von Gutachtern geprüft werden, auch wenn auf den ersten Blick kein offensichtlicher Schaden zu erkennen ist. So kann auch festgestellt werden, ob der Verursacher vielleicht nicht gemerkt hat, dass er ein anderes Auto streift. In diesem Fall hat die Fahrerflucht keine Strafe zur Folge.

Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?

Auch bei einem Parkschaden müssen Sie zwingend Ihre Kfz-Versicherung informieren. Je nach Parkschaden haftet dafür eine bestimmte Versicherung, in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers. Die Haftpflichtversicherung kommt für einen Parkschaden am anderen Fahrzeug auf.

Sind beim Parkunfall beide Fahrzeuge in Bewegung, müssen sich die Versicherungen der beiden Fahrer auf eine Kostenverteilung einigen. Das ist letztlich auch davon abhängig, welcher Fahrer die Schuld trägt. Dieser muss in den meisten Fällen die höheren Versicherungsbeiträge leisten.

Wenn bei dem Parkunfall kein Schuldiger festgestellt werden kann, kommt meist die Versicherung des Geschädigten für den Parkschaden auf. 

ACV VorteilACV Vorteil

Juristische Erstberatung für ACV Mitglieder

Klugo ist ACV Partner

Sie haben Probleme bei der Aufklärung Ihres Parkschadens? Dann empfiehlt es sich, vor Einleitung von juristischen Schritten zunächst einmal eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt zu nutzen. Diese hilft dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Verfahrens abzuwägen. So kann in aller Ruhe geprüft werden, ob sich der bürokratische Akt tatsächlich lohnt.

ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung und können sofort eine Ersteinschätzung durch einen kompetenten Fachanwalt bekommen. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • ACV Ratgeber_Alles rund um den Punktekatalog

    Punktekatalog: So funktioniert das Punktesystem

    Verkehrsrecht

    Wenn Autofahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen, kann das Punkte in Flensburg zur Folge haben. Im schlimmsten Fall kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis. Wie viele Punkte laut je nach Vergehen anfallen und wie sie abgebaut werden, erfahren Sie hier.
    Punktekatalog: So funktioniert das Punktesystem
  • Autofahren ohne TÜV

    Fahren ohne TÜV: Alles was Sie wissen müssen

    Verkehrsrecht

    Wer als Autofahrer am Straßenverkehr teilnimmt, braucht für das Fahrzeug eine gültige Prüfplakette, umgangssprachlich TÜV-Plakette. Fahren ohne TÜV ist nicht erlaubt: Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung sollten Sie daher einhalten. Fällt Ihr Auto bei der Hauptuntersuchung durch, müssen die Mängel behoben werden, um wieder am Verkehr teilnehmen zu dürfen.
    Fahren ohne TÜV: Alles was Sie wissen müssen
  • Verkehrsschild kündigt verengte Fahrbahn an

    Reißverschlussverfahren: Wie verhalte ich mich richtig?

    Verkehrsrecht

    Das Reißverschlussverfahren sorgt regelmäßig für Ärger im Straßenverkehr. Wenn von zwei Fahrspuren plötzlich nur noch eine befahrbar ist, sind Autofahrer dazu verpflichtet, sich auf dem verbliebenen Fahrstreifen koordiniert einzuordnen. Doch was bedeutet das genau? Und was ist, wenn es dabei zu einem Unfall kommt?
    Reißverschlussverfahren: Wie verhalte ich mich richtig?