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E-Scooter: flexibler Fahrspaß für kurze Strecken

E-Scooter versprechen Fahrspaß und flexible Mobilität auf kurzen Strecken. Aber welche Regeln gelten für den Einsatz im Straßenverkehr? Wir beantworten alle Fragen rund um Helmpflicht, Mindestalter und Versicherung für E-Scooter.

In der Mittagspause schnell mit dem E-Scooter zum Supermarkt flitzen? Von der Bahn-Haltestelle ins Büro düsen? Nicht mit dem Bus, sondern dem E-Roller zum Kinoabend fahren? Warum nicht! Für kurze Strecken eignet sich der E-Scooter perfekt. Er lässt sich außerdem zusammenfalten und Modelle mit geringerem Gewicht lassen sich damit einfacher in der Bahn oder im Auto transportieren als Fahrrad oder E-Bike.

Während E-Scooter in einigen Städten wie Paris oder Wien schon seit Jahren zum mobilen Alltag zählen,  sind sie in Deutschland erst seit Juni 2019 zugelassen. Seitdem sind die kleinen Flitzer in aller Munde. Wir beantworten  alle Fragen rund um E-Scooter.

Wer darf mit dem E-Scooter fahren?

Das Mindestalter für die elektrisch betriebenen Tretroller beträgt 14 Jahre. Einen Führerschein benötigt man zum Fahren nicht, denn die in Deutschland zugelassenen E-Scooter dürfen höchstens eine Geschwindigkeit von 20 km/h fahren. Daher entfällt die Führerscheinpflicht.

Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?

Die gültigen Verkehrsregeln für E-Scooter ähneln denen für das Fahrrad. Sie dürfen mit dem E-Scooter auf Radwegen und Radstreifen fahren. Wenn es keine expliziten Spuren für Fahrräder gibt, dürfen Sie mit dem E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege sind dagegen nicht erlaubt und auch in Fußgängerzonen haben die leisen Flitzer nichts zu suchen.

Muss ich mit dem E-Scooter einen Helm tragen?

Es gibt keine Helmpflicht für das Fahren mit dem E-Scooter. Allerdings raten wir dazu, dennoch einen Helm aufzusetzen. Auch hier lässt sich die Situation mit denen von Fahrradfahrern vergleichen. Wer auf Fahrradwegen in Innenstädten fährt, muss sich häufig zwischen Autos, Bussen und Lkws durch enge Spuren schlängeln.

Zudem sind die E-Scooter noch neu im Straßenverkehr und werden zu Beginn vielleicht noch schneller übersehen als Fahrradfahrer. Das Tragen eines Helmes kann daher im Ernstfall Ihre Lebensversicherung sein und ist auf öffentlichen Straßen unbedingt zu empfehlen.

Muss der E-Scooter versichert werden?

Ja, für E-Scooter muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Allerdings müssen Besitzer kein Schild anbringen, sondern nur einen Aufkleber.  ACV Mitglieder können in jeder DEVK-Geschäftsstelle die erforderliche Haftpflichtversicherung erwerben – zu denselben Konditionen wie für Mopeds.

ACV FaktencheckFazit

Kauftipp: Genau hinschauen

E-Scooter können eine sinnvolle Ergänzung der individuellen Mobilität darstellen und ergänzen auf kurzen Strecken Fahrräder und E-Bikes um eine praktische und platzsparende Alternative. Auch der Fahrspaß ist ein Plus.

Wir empfehlen Interessierten von oftmal günstigen Import Produkten abzusehen, da diese in der Regel nicht für den deutschen Straßenverkehr zugelassen sind.

Käufer sollten außerdem unbedingt darauf achten, dass der E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt. 

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