Präventivaktionen der Polizei in Hessen haben gezeigt: Immer wieder greifen manche Lkw-Fahrer während des Sonntagsfahrverbotes zur Flasche und konsumieren Alkohol. Die Beamten überprüften am Sonntagabend des 28. Januar 2019 rund 1200 Lkw-Fahrer. 190 von ihnen hatten nach 18 Uhr noch Alkohol im Blut. 79 Fahrer erreichten einen Atemalkoholwert von über 0,5 Promille. In einem Fall lag der Wert sogar bei 1,5 Promille. Der Mann wollte wenig später einen Lkw mit Salpetersäure steuern. Bei solchen Gefahrguttransporten gilt die 0,0-Promille-Grenze. In einem anderen Fall ermittelten die Beamten bei einem Lkw-Fahrer aus Bulgarien einen Wert von 2,64 Promille. Im Fußraum seines Führerhauses fanden sie zwei leere Wodka-Flaschen. Allen alkoholisierten Fahrern wurde der Fahrtantritt untersagt. In einigen Fällen zog die Polizei zudem den Zündschlüssel und die Fahrzeugpapiere ein oder montierte Radkrallen, um die Einhaltung des Fahrverbotes sicherzustellen.
Die Polizei-Aktion fand nur zwei Tage nach dem Ende des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar statt. Dort hatten sich zuvor Juristen und andere Verkehrsexperten getroffen, um auch über die Einführung von Alkohol-Interlock-Programmen (AIP), so genannten Alkolocks, zu diskutieren. Dabei handelt es sich um Geräte, die wie eine Wegfahrsperre wirken, wenn der Fahrer zuvor bei einem Atemalkoholtest auffällig geworden ist. Im Ergebnis forderte der zuständige Arbeitskreis V schließlich den europaweit verpflichtenden Einbau solcher Geräte im gewerblichen Personen– und Güterverkehr. Ein Alkolock sollte darüber hinaus auch anderen Kraftfahrern zur Auflage gemacht werden können, etwa solchen, die bereits durch Alkoholfahrten bis 1,59 Promille auffällig geworden sind. Parallel seien jedoch verkehrspsychologische Begleitmaßnahmen erforderlich. Sprich: Technik plus Therapie. Wer mit einem höheren Wert straffällig geworden ist, soll durch andere Mittel an Alkoholfahrten gehindert werden, zum Beispiel durch Entzug der Fahrerlaubnis.
Der ACV teilt diese Einschätzung und begrüßt die Forderungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages. Denn zweifellos geschehen viel zu viele Unfälle in Verbindung mit Alkohol. Der ACV setzt sich deshalb für eine Null-Promille-Grenze ein. Forderungen nach einer allgemeinen Pflicht zum Einbau von Alkolocks für alle Fahrzeuge und Fahrzeugführer erteilt der ACV dagegen eine klare Absage. Neben Systemen, die auf Atemmessung basieren, verfolgt der ACV zudem die Entwicklung neuer Technologien zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit mittels Pupillenreflex. Eine vielversprechende Entwicklung zeigt hier das Projekt i-ris. Der ACV unterstützt das Projekt und berichtet über den Fortschritt. Weitere Informationen liefert ein Video (hier klicken).