Alkohol auf dem E-Roller

Der ACV begrüßt die 2019 erfolgte Anpassung der gesetzlichen Regelungen für E-Roller im Rahmen der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Dennoch hat die Nutzung von E-Rollern seit dem massiven Markteintritt von Sharing-Anbietern verschiedene Probleme mit sich gebracht. Hervorzuheben sind Unfälle mit alkoholisierten Nutzern.

Unfälle mit alkoholisierten E-Roller-Nutzern ereignen sich trotz der geltenden Promillegrenzen, wonach bei 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird. Aus Sicht des ACV wäre es wünschenswert, dass die Sharing-Anbieter ihre Bemühungen hinsichtlich einer Überprüfung der Fahrtauglichkeit ihrer Kunden weiter intensivieren, etwa in Form von Reaktionstests mit Hilfe einer App. Zusätzlich sollten die Nutzer speziell an Wochenenden und abends nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille eine Straftat begehen mit schwerwiegenden Folgen bis hin zur Inhaftierung. Betrunken E-Roller fahren ist kein Kavaliersdelikt!

Der ACV unterstützt die Maxime des Deutschen Verkehrssicherheitsrates DVR: „Wer fährt, trinkt nicht, und wer trinkt, fährt nicht.“ Dies sollten sich auch Radfahrer zu Herzen nehmen.