Unfälle mit alkoholisierten E-Roller-Nutzern ereignen sich trotz der geltenden Promillegrenzen, wonach bei 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird. Aus Sicht des ACV wäre es wünschenswert, dass die Sharing-Anbieter ihre Bemühungen hinsichtlich einer Überprüfung der Fahrtauglichkeit ihrer Kunden weiter intensivieren, etwa in Form von Reaktionstests mit Hilfe einer App. Zusätzlich sollten die Nutzer speziell an Wochenenden und abends nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille eine Straftat begehen mit schwerwiegenden Folgen bis hin zur Inhaftierung. Betrunken E-Roller fahren ist kein Kavaliersdelikt!
Der ACV unterstützt die Maxime des Deutschen Verkehrssicherheitsrates DVR: „Wer fährt, trinkt nicht, und wer trinkt, fährt nicht.“ Dies sollten sich auch Radfahrer zu Herzen nehmen.